Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
235. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 31
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Osnabrück 1647 Januar 31
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 141–141’ = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 124
p. 596–597.
Kurbrandenburgisch-schwedische Einigung über die Überlassung Hinterpommerns an Kurbran-
denburg .
Verweis auf die Beilagen 1 und 2. Weiln dan darauf gleich itzo von denen
Churbrandeburgischen gesandten beygefüegtes memorial sub numero 3 bey
mir, dem graven von Trautmansdorff, uberreicht worden, alß wirdt man nit
underlaßen, den sachen reiflich nachzudencken, sich nach inhalt unser
instruction darüber zu erclehren, auch waß deswegen bey der handtlung
fürlauffen möegte, zum negsten allen umbstendtlichen bericht zu erstatten.
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 29. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 142–146’ = Druck-
vorlage ; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1621 fol. 378–383; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen
208 nr. 131 p. 572–581.
Ist der Schweedischer gesandter Oxenstern bey ir excellentz herrn obristhoffmeistern,
me, Volmaro, praesente, gewest und sich uber der Churbrandeburgischen langsambes
verfahren bey der handtlung wegen der Pommerischen landen beschwehrt, mit vermel-
den , daß er verspühre, daß das werck vorsetzlicherweiß würde aufgezogen. Wiße nit, obs
ahn denn Brandeburgischen oder Frantzösischen gesandten oder ahn beeden ligge. Weiln
es aber der cron Schweeden gelegenheit nit seie, sich dergestalt aufhalten und vergeblich
umbführen zu laßen, alß müsten sie, Schweedische, ire instruction in acht nhemmen.
Wehren dhahero entschloßen, sich zu dem andern theil der alternativae zu begeben und
mit denen Kayserlichen gesandten wegen einbehaltung gantz Pommern zu tractirn.
Verlange, deren gedancken und meinung darüber zu vernhemmen, waß sie hiebey zu
thuen gesinnet seien.
Ihre excellentz herr obristhofmeister haben neben dancksagung für beschehene heimb-
suchung geantwortet, daß ihr dieß anbringen unvermuthet fürkome. Hetten verhofft
gehabt, es sölte selbe Churbrandeburgische handtlung beßer abgangen und zue völliger
schluß gebracht worden sein. Seie ir leidt, daß sie ein anders vernhemmen müesten. Wie
dem allen, so müße man einmahl auß der sach sein, und würde sich die handtlung lenger
nit aufhalten laßen. Daß werck habe seinen gewiesenen weeg, falß mit dem ersten theil
der alternativae nit fortzukommen, so falle es auf den andern. Iedoch könten sich ir
excellentz derzeitt auf seine, des Oxensterns, insinuation nit erclehren, wölten mit denen
Churbrandeburgischen darauß reden laßen, sich der bewandtnuß erkhündigen, und ihme
morgigen tags eine antwort wißen laßen. Mit welcher erclehrung der Oxenstern wol
zufrieden gewest und in discursu soviel zu verstehen geben, daß die cron Schweeden
solchesfals, dha es super secundo membro alternativae zur handtlung khommen sölte, nit
würde abgeneigt sein, sich mit Kayserlicher mayestätt und dero ertzhauß in engere
bundtnuß inzulaßen. Ire excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der guten
affection und versichern hinwieder den Oxenstern, daß die cron Schweeden auf getroffe-
nen frieden von Kaiserlicher majestätt und dero ertzhauß allen guten willen und
freundtschafften würde zu gewarten haben. Und ist der Oxenstern darauf mit guter
satisfaction abgeschieden.
Nach deßen abtritt ire excellentz herr obristhofmeister mich, den graven von Lamberg,
sambt Volmar und Cran zu denen Churbrandeburgischen gesandten geschickt, des
Oxensterns ahnbringen fürhalten und dieselbe dhahin ermahnen laßen, daß von dem
werck ein endt machen und sich nit lenger aufhalten wölten. Wiedrigenfalß würde man
denn Schweedischen in iren begehrn hiebey nit wol auß handen gehen können, warzu
man diesseits zwar ungern komme, iedoch ehedan man den frieden lenger zurücklaße,
würde eine andere resolution müeßen ergrieffen werden. Man würde es aber ahn seithen
irer churfürstlichen durchlauchtt hernacher zu spatt beclagen, wan die sachen zum
andern standt gedeyen sölten.
Die Churbrandeburgischen haben sich der vertrewlichen communication halben höchlich
bedanckt, sich aber ab des Oxensterns geführten discurs verwundert, nachdeme demsel-
ben gnugsamb bewust seie, daß die sach aufm schluß stehe und man ahn seithen
Churbrandeburg auf alles, waß die Schweeden begert gehabt, eingewilligt, sich auch mit
der erclehrung nit lang aufgehalten hette, sondern für verfließung des praefigirten termini
tridui die erclehrung innerhalb zweyen tagen außgeantwortet
sche dhamit noch nit zu ersettigen gewest, endtlich heud den Frantzösischen gesandten
d’Avoux auf alles, waß die Schweedische praetendirn, sogar auch in uberlassung Colnaw,
unangesehen sie, Churbrandeburgische, nit darauf instruirt, selbiger ortt auch in der
alternativa nit mit außgesetzt gewest, einzuwilligen anheimbgestelt, dhagegen sie nur
cassationem omnium donationum Suecicarum in Hinderpommern begehrt, so der graff
von Avoux zu erhandtlen gute vertröstung geben. Es seie aber dem Frantzösischen
gesandten solche erclehrung allererst heüd nachmittag uberbracht worden, und könte wol
sein, daß dem Oxenstern dhomals, wie er sich gegen seine excellentz herrn obristen
hofmeistern des verzugs halben beschwehrt, dhavon noch kheine andeütung beschehen.
Seie aber auch nit ohne, daß der Frantzösisch gesandter sie, Churbrandeburgische, noch
vor mittag für des Oxensterns fürhaben, daß nhemblich derselb sich solchergestalt bey
seiner excellentz herrn obristen hofmeister beschwehren würde, gewarnet. Sie hetten
solches aber vielmehr für ein terriculamentum, umb sie desto ehender zu der einwilligung
zu vermoegen, aufgenhommen, alß daß sich einbilden können, daß es der Oxenstern
würde gethaen haben, zumahl der graff von Witgenstein denselben von irer erclehrung,
wie sie nhemblich in alles, waß die Schweedische begehrt gehabt, pure und ohne einigen
anhang verwilligt und bemelten Frantzösischen gesandten, umb es den Schweedischen zu
überbringen, ersucht hetten, eröfnung gethaen, darauf der Oxenstern ihme die handt
gegeben und viel höfliche complimenta von großer freündtschafft, so zwischen der cron
und seiner churfürstlichen durchlauchtt entstehen würde, gebraucht. Wie dem allen, so
wölten sie, Churbrandeburgische, gleich alsopaldt iemandt auß ihnen zu dem graven von
Avoux schicken und denselben zu unverzüglicher uberbringung irer erclehrung ahn die
Schweedische, falß es noch nit beschehen sein möegte, nochmaln ersuchen laßen, maßen
noch in unserer gegenwarth der Frombholtz mit solcher commission abgefertigt und sich
wol in acht zu nhemmen, dhamit er nit zu scharff rede, erinnert worden. Und vermeinte
der graff von Witgenstein, daß unschwehr zu ermeßen, woher des Oxensterns unzeitiger
eiffer komme und warumb es demselben zu thuen seie. Die hetten bey heütiger ordinari
schreiben und befehl auß Schweden entfangen, von gantz Pommern, wan es noch res
integra seie, nit abzustehen, Stettin aber durchauß nit zurück[ zu ]laßen, auch aufm fall,
schon in selbigs orts zurücklaßung verwilligt sein möegte, alßdan ihr wort zu revocirn
und sich auf diesen irer königin newen befehl zu beziehen
In der kg.lich schwed. Weisung vom 2./12. Januar 1647, [praes. 1647 Januar 19/29] (Druck:
APW II C 3 nr. 108; zum Eingangsdatum vgl. ebenda S. 230 Z. 10–11) waren die schwed.
Ges. jedoch noch einmal auf die Alternative – Vorpommern und einige Teile Hinterpom-
merns , mit Zustimmung Kurbrandenburgs, oder ganz Pommern – verwiesen worden.
benebens schreiben von seinem vatter, darin ihme zugeschrieben worden, mit allem fleiß
dhahin zu trachten, dhamit gantz Pommern bey der cron verpleibe, es beschehe solches
invito oder consentiente Imperatore et Imperio
Oxenstern, wölte gern die handtlung wieder ubern hauffen werffen und den nahmen in
Schweeden dhavon haben, daß er gantz Pommern ahn die cron gebracht. Es ersuchten
aber sie, Churbrandeburgische, die Kaißerliche herren abgesandten, ihnen hiebey zu
assistirn, denen Schweedischen zu andern tractaten kheine apertur noch zuzugeben, daß
sich dieselbe solchergestalt hiebey nach irem belieben ändern möegen. Seie eine abge-
handtlete sach, darin sich nit mehr laße variirn. Sie verhofften, daß es morgen von beeden
theilen sölle underschrieben werden. Hetten die nachrichtung, daß die Schweedische
gesandten selbst hirin nit einig sein; der Oxenstern gehe auf gantz Pommern und verlaße
sich auf der cronen eingebildete große macht, Salvius aber auf halb Pommern cum
consensu electoris und setze darauff stabilitatis fundamentum. Also habe man von einem
auß denn Schweedischen selbst beyfall, und würdte des andern opposition soviel desto
weiniger zu achten sein.
Responsum, daß man diesseits gerne vernhemme, daß die sachen in solchem standt seien,
bey welcher bewandtnuß man mit denen Schweedischen andere tractatus uber gantz
Pommern anzutretten kheine ursach hab; gestalt man sich auch dhahero ohne mit den
Churbrandeburgischen vorgehende communication gegen den Oxenstern zu nichts
herauslaßen wöllen. Dem würde aber morgen mit einer runden erclehrung, daß es die
Kaißerliche gesandten bey der zwischen denn Schweedischen und Churbrandeburgischen
abgehandtleten vergleichung allerdings bewenden ließen, begegnet werden. Ersuchten die
Churbrandeburgischen, daß von fernerm verlauf, sonderlich ob und wan dero erclehrung
durch denn Frantzösischen gesandten ahn die Schweedische uberbracht worden seie und
waß sich dieselbe darauf hetten vernhemmen laßen, irer excellentz herrn obristhofmeister
unbeschwehrt parte geben wölten, so sie zu thuen versprochen, und wir darauf abschiedt
genhomen.
Weiln nun uf den abendt die anzeig beschehen, daß zwar conte d’Avaux alßpaldt sich
zum Oxenstern zu begeben vorhabens gewesen, derselbe sich aber entschüldigt, den
secretarium legationis zu ime, d’Avaux, geschickt und neben eröfnung, warauf es noch
endtlich zu verbleiben haben soll, sich auch erbotten, morndrigen tags zu ihme zu
kommen, so ist von ir excellentz gut befunden, daß ich, Volmar, mich noch zuvor
hinwiederumb zum Oxenstirn verfuegen und, waß von denen Churbrandeburgischen
vernhommen worden, anzeigen solte, wie dan beschehen.
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 30. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 148–152 = Druckvor-
lage ; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1611 fol. 384–387’; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen
208 nr. 132 p. 581–589.
Mitwochen, den 30. Januarii 1647, ist Dr. Frombholtz bey ihrer excellentz herrn obristen
hofmeister praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und Cran erschienen und
angezeigt, daß der graff von Avaux gestern abendt denn Churbrandeburgischen gesand-
ten notificirn laßen, daß er nit unterlaßen hette, mit den Schweedischen uber ire, der
Churbrandeburgischen, fernere und endtliche erclehrung in denn Pommerischen tracta-
ten zu communicirn, zwar auch verhofft gehabt, waß guts zu verrichten und ihnen
dhavon parte zu geben, so habe er aber uber allen angewendten fleiß daß werck bey
denen Schweedischen noch nit erheben können. Die verbleiben immerforth auf iren in
erster proposition außgesetzten postulatis, wölten nichts dhavon nachgeben noch auch
die donationes Suecicas fallen laßen, sondern selbe für gültig außgedingt haben oder sich
gar dieser handtlung entschlagen und gantz Pommern einbehalten. Er, graff von Avoux,
verlange, ire, der Churbrandeburgischen, fernere erclehrung hirüber zu vernhemmen. Sie,
Churbrandeburgische, stündten bey diesem werck nit weinig ahn, ob ihm auch zu
trawen. Laße sich darbey eine handtgreifliche collusion zwischen denen Schweedischen
und Frantzösischen gesandten vermercken, und komme ihnen die interposition verdächt-
lich für. Scheine, daß sie es under sich einig und nur mit der finesse umbgehn, wie einer
dem andern landt und leüthe in die handt spiele. Für die Schwedische negotiire der graff
von Avoux fleißig gnug. Sie, Churbrandeburgische, heten alles, waß dieselbe praetendirt
gehabt, einwilligen müeßen, der graff von Avoux habe hingegen für sie, Churbrandebur-
gische , noch nichts erhalten. Sie heten auf zurücklaßung Colnaw fürnhemblich der
ursachen halben verwilligt, daß dhagegen alle donationes Suecicae in Hinderpommern
aufgehoben zu werden verhofft, der graff von Witgenstein auch deswegen von dem
Oxenstern selbst zusag gehabt. Itzo laße ihnen der graff von Avoux ein anders wißen, daß
nhemblich solche cassatio donationum in Hinderpommern nit zu erhalten. Solten sie nun
selbe condition auch belieben müeßen, so würde die churfürstliche durchlauchtt von
Hinderpommern in effectu nichts wieder zurückbekommen, weiln fast khein ambt darin
zu finden, so nit schon von der cron Schweeden verschenckt seie. Wüsten nit, wie sich
hiebey zu verhalten. Sönsten seie es mit iren tractaten so weith kommen, daß dieselbe
allein ahn selbigen puncto hafften, hetten derhalben iren recurß zu ir excellentz
nhemmen und sich bey deroselben guten raths befragen wöllen.
Ihr excellentz herr obrister hofmeister thuen sich der vertreülichen eröfnung halben
bedancken und rathen darzu ein, daß die Churbrandeburgische auch in diesem puncto,
wan das werck nur daran haffte, weichen und nachgeben sölten, sich auch nit lang dhamit
aufhalten. Sönsten würde man dießeits von denn Schweedischen wegen fortsetzung der
tractaten uber gantz Pommern wieder von newen ahnlauffen und die sach alßdan
schwehrer werden. Mit der einwilligung komme man auf den grundt, obs denn
Schweeden bey diesem werck rechter ernst oder waß anders darunder verborgen seie.
Sönsten wehre ich, Volmar, noch heüd bey dem Oxenstern gewest und von demienigen,
waß gestern zwischen unß fürgelauffen, angezeigt, nhemblich daß die sach von denn
Churbrandeburgischen würde für vergliechener gehalten, dha sich dan der Oxenstern mit
diesen worten heraußgelaßen, wan die Churbrandeburgische auf daßienige verwilligen,
so ahn seithen der cron Schweeden gesucht worden, solchesfalß halte er die sachen auch
für richtig und vergliechen. Demnach sagten ir excellentz, würde daß beste sein, daß sie,
Churbrandeburgische, alßpaldt einer sich zu denen Schweeden, der ander aber zu dem
conte d’Avoux verfüegten und ihnen, Schweedischen, selbst rotunde anzeigten, warauf
man diesen puncten mit ihnen zu schließen gedächte, deren resolution sie alßdan
wiederumb ir excellentz zu referirn, dhamit man sich weiter darnach wüste zu richten.
Ille: Man werde hirin irer excellentz rath und gutbefinden nachgehen. Es thäten sich aber
die churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg versehen, es würde ein solcher großer
abgang, so ihro von iren landen abgezogen würde, mit einem billigmeßigen aequivalente
wieder wolte ersetzt werden, dan ohne solches getrawe er seinstheils der churfürstlichen
durchlauchtt nit wieder under augen zu kommen. Ihr excellentz: Es seie der abgang durch
die anerbottene ansehenliche stiffter schon gnugsamb ersetzt, maßen man darüber daß
zeügnuß von den Schweedischen und Frantzosen selbst habe. Ille gab ferners zu
verstehen, ob sölte beyder, der Schweedischen und Frantzosen, intention dhahin gerichtet
gewest und ihnen, Churbrandeburgischen, ahn die handt geben worden sein, ir aequiva-
lens ahn Schlesien zu suchen, mit vertröstung, daß beede cronen ihnen darzu verhülfflich
sein wölten, wan auch selbigs gantzes fürstenthumb affectirn würden. Es wehre aber die
churfürstliche durchlauchtt zu trew und redlich darzu gewest, daß dergleichen vorschlag
iemaln anhören oder in ire gedancken kommen laßen wölten. Die verließen sich zu
Kaißerlicher mayestätt, daß dieselbe nit zugeben würden, daß der last sie allein treffen,
sondern anderwertsher wieder ersetzt werden solle. Ist dhamit abgeschieden, et actae
gratiae wegen irer churfürstlichen durchlauchtt bestendiger devotion gegen Kaißerliche
mayestätt, so auf alle begebenheit gebürlich würde erkhent werden.
Eodem nachmittag khombt ermelter Frombholdt zu mir, Volmarn, und referirt, daß der
Oxenstirn mit dem conte d’Avaux aufstößig worden, ime die prolongation und daß die
Churbrandeburgische denn Kaiserischen gesagt, endtlich die donationes auch einzuwilli-
gen , er aber solches hinderhalten hett, verwiesen und endtlich gesagt, er bedörffte seiner
mediation nit, wölte die sachen ehender durch die Kayserliche und in specie durch mich,
Volmarn, richtig machen. Also seie d’Avaux auch mit inen, Churbrandeburgischen, ubel
zufrieden und wolle mit der sachen nichts mehr zu thuen haben. Er, Frombholdt, hette
hoch betheürt, dergleichen denn Kayserlichen nit gesagt zu haben, wölte auch nit
glauben, daß ich mich deßen gegen den Oxenstirn hette verlauthen laßen, sondern daß
derselb pro suo ingenio also fürgeben thue. Sie, Churbrandeburgische, wüsten nit, wie der
sachen zu thuen. Graff von Witgenstein wehre beym Salvio gewest, hette ihnen der
parola, so Oxenstirn ebensowol alß Salvius wegen nachlaßung bedeüteter donationum
[ gegeben ], erinnert, der sich auch benhommen, mit dem Oxenstirn zu handtlen, daß es
dhabey pleiben möegt. Ich hab ihme gesagt, wan Oxenstirn sölche parola von sich
gegeben, so würden sich in omnem eventum wol mittel finden, ine dhahin zu vermöegen,
daß es dhabey verbleibe. Und weiln die donationes nit perpetuae, sondern nur temporari-
ae wehren, so würde es sich wol von einer außkauffung handtlen laßen. Es stünde zu
erwarten, waß Salvius inen zurück entpieten würde, alßdan müste man nach gestalt der
sachen weiter rath faßen, und werde es ahn ir excellentz und ubriger Kayserlichen
gesandten zuthuen nit ermanglen.
Gleich eodem uf die nacht avisirt gemelter Frombholdt, daß die beede Schweedische
gesandten die gewiße zusag gethaen, die donationes in Hinderpommern gäntzlich zu
cassirn und diesen theil landts frey ahn ir churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg zu
übergeben. Seie also dieser punct quoad Pomeraniam geschloßen.
3 Memorial der kurbrandenburgischen Gesandten an die kaiserlichen Gesandten betreffend die
kurbrandenburgische Entschädigung, [Osnabrück 1647 Januar 21/31]. Kopie: RK FrA Fasz.
53a fol. 154–157; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1611 fol. 424–426; ebenda fol. 432–434’; KHA
A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 133 p. 589–596.