Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
228. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Preßburg 1647 Januar 26
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Preßburg 1647 Januar 26
Ausfertigung: TA Ka. 123 fol. 407–409 = Druckvorlage – Kopie: Klattau TA Ka. 6 Inv.nr.
68 fol. 120–123 – Konzept: RK FrA Fasz. 50c fol. 6–9 – Regest: DB VII nr. 978 S. 313.
Gutachten deputierter Räte (Kurz, Gebhardt. Söldner, Walderode) und Conclusum im
Geheimen Rat (Lobkowiz
F. Wenzel Eusebius von Lobkowitz (1609–1677); 1646 Hg. von Sagan, 1653 Reichsf., 1659
ungarisches Indigenat; bis 1639 im aktiven militärischen Dienst; 1637 Hofkriegsrat, 1645
GR , 1650–1655 Präsident des Hofkriegsrats, 1669 Erster GR ( NDB XIV S. 728–729,
732–733 ).
maier . Söldner) , [Preßburg] 1647 Januar 25 und 26. Kopie: RK Diplomatische Akten
Vorträge Fasz. 1b unfol.
Ausschluß der Calvinisten aus möglichen Religionskonzessionen in den kaiserlichen Erblanden.
Überlassung des Hochstifts Halberstadt eher an Kurbrandenburg als an Hessen-Kassel.
Auf nr. 205. Nun trage ich mit eüch wegen ewerer leibsindisposition ein
herzliches mitleiden. Ist aber darauß ewere lieb zu befürderung meines dienst
und des gemeinen weesens umb soviel mehr zu rüehmen, daß ihr eüch
ungeacht ewerer dißorths obhabenden schwachheit nichtsdestoweniger
nacher Oßnabrug begeben habt wollen. Befinde im überigen aus ewerer den
Churbayerischen gesandten gegebener anthwortt, daß ihr denselbigen gar
wohl und vernünfftig begegnet seyt. Würdt zu erwarthen stehen, ob sie
anerbottenermassen mit der particularaccommodationshandlung innenhalten
werden.
Was betrifft der Chursächßischen erinnerung, wan sie sonst wegen meiner
erbunderthanen khein andere verenderung suechen, bin ich gar wohl zufrie-
den , daß anstatt des wortts „evangelici“ „der Augspurgischen confessionsver-
wandten “ gebraucht werde.
Belangendt aber daß stifft Halberstatt, so hielte ich für besser, daß wan es für
meines freündtlichen geliebten brueders, erzherzog Leopoldt Wilhelms zu
Österreich, liebden nit khönte erhalten werden, daß es Churbrandenburg alß
Hessen Cassel gelassen wurde.