Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
220. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 21

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–/ 220 /–

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Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 Januar 21

17
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 77 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/21
18
unfol.; Giessen 208 nr. 118 p. 493–494 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol.
19
339.

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Verhandlung mit Sayn-Wittgenstein: Einlenken des Kurfürsten von Brandenburg; die kurbran-
21
denburgische Entschädigung; die Hochstifter Minden und Osnabrück. Konferenz mit den
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kursächsischen Gesandten: Aufnahme des Erzstifts Magdeburg in die kurbrandenburgische
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Entschädigung unter Berücksichtigung der kursächsischen Interessen? Verhandlung mit d’Avaux:
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Die schwedische Satisfaktion; die kurbrandenburgische Entschädigung; Interzession zugunsten
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Hessen-Kassels. Verhandlung mit den kurbrandenburgischen Gesandten: Die neue kurbranden-
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burgische Resolution. Weitere Konferenz mit d’Avaux: die überzogenen Forderungen Kurbran-
27
denburgs ; das Hochstift Osnabrück nicht mehr in der Disposition; die Satisfaktion Hessen-
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Kassels; keine Hilfe des Kaisers für Spanien nach dem Friedensschluß; Notwendigkeit des
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spanisch-französischen Friedens angesichts der türkischen Erfolge. Andere Konferenz mit Sayn-
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Wittgenstein: Streichung des Hochstifts Osnabrück und der Grafschaft Schaumburg aus der
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kurbrandenburgischen Entschädigungsforderung; Diskussion über den finanziellen und wirt-
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schaftlichen Wert der Entschädigungsgebiete.

33
Auf die ksl. Weisung vom 4. Januar 1647

38
Ausf.: RK FrA Fasz. 53c fol. 2–2’ – Kopie: Giessen 208 nr. 117 p. 492–493 – Konzept:
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RK FrA Fasz. 53c fol. 3–3’.
. Verweis auf die Beilagen 1 und 2.
34
Ich, der graff von Trautmansdorff, habe nit unterlaßen, denen alhie anwesen-

[p. 414] [scan. 490]


1
den churfürstlichen gesandten, alß Maintzischen, Cöllnischen, Bayrischen
2
und Sachßischen, dhavon parte zu geben.


3
Beilagen


4
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 17, 18, 19. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 78–87’ =
5
Druckvorlage; RK FrA Fasz. 91 II fol. 301–310’; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol.
6
340–351’; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 115 p. 456–477. Vgl. APW III C
7
2 S. 793 Z. 20 – 794 Z. 14.

8
[ 1647 Januar 17 ]

9
Ist der Churbrandeburgische gesandter graff von Witgenstein bey irer excellentz herrn
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obristhoffmeister erschienen, praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und
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Crane, und negst uberbrachten churfürstlichen gruß berichtet, daß er irer churfürstlichen
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durchlauchtt gehorsamst referirt habe, warauf die sachen alhie in puncto satisfactionis
13
Suecicae beruheten, waß der cron Schweeden praetension ahn Pommern seie und warauf
14
dieselbe den punctum satisfactionis setze, derowegen ire churfürstliche durchlauchtt
15
endtlich amore pacis bewogen worden, eine solche resolution zu faßen, daß man im
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werck verspühren würde, daß dieselbe umb theils irer Pommerischen lande willen, iedoch
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wan iro dhagegen mit einem billigmeßigen aequipollente begegnet werden sölte, den
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frieden nit würden fahren laßen. Er bringe eine solche instruction

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Diese Instruktion ist verlorengegangen (Regest: Pufendorf III S. 132) ( Breucker S.
48
80–81; Grossmann II S. 106–107).
mit, daß man in
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puncto satisfactionis ohne fernere rückfrag wol würde zusamenkhommen.

20
Ire excellentz herr obristhoffmeister bedanckten sich des gnädigen churfürstlichen gruß
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halben und vernehmen gerne, daß der graff mit also guter instruction zurückkomme.
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Dern würde auch vonnöthen sein, wan man von Pommern noch waß gedencke zu
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erhalten. Sie wölten aber irestheils, wan sie alß ein gehorsamer diener von irer churfürst-
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lichen durchlauchtt darzu waß zu reden hetten, trewlich einrathen, man solle sich nit lang
25
per gradus aufhalten, sondern auf einmahl mit der sprach heraußgehen. Man würde die
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Schweedische soviel desto mehr dhamit constringiren und von andern auß- und einländi-
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schen soviel desto mehr beyfall und assistentz finden. Man stehe gleichsamb auf dem
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Schluß, und laße sich nit mehr per conditiones et gradus handtlen.

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Ille: Er wölle es thuen, zuvorderist aber denen Schweeden anzeigen, daß er uber alles,
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warüber sie, Schweedische, der churfürstlichen durchlauchtt instruction zu haben ver-
31
langt gehabt, instruirt, und von ihnen zu wißen begehren, ob sich nuhmehr darüber in
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handlung einlaßen wölten. Er wiße wol, daß sie itzo einen andern weeg eingetretten und
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ein anders gethaen, alß sie mit ihme heten abgeredet. Müste es ihnen aber repraesentiren
34
und fürhalten, dan daß sich die churfürstliche durchlauchtt auf des von Plettenberg
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anbringen dilatorisch oder negative resolvirt, solches komme von den Schweedischen
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selbst her. Die hetten ihme, dem graffen von Witgenstein, eingerathen, irer churfürstli-
37
chen durchlauchtt zu schreiben, daß sie, umb zeit zu gewinnen, dilatorisch und
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abschläglich antworten sölten. Daß hette er gethaen, und seie auf sein, des graven von
39
Witgenstein, erinnern eine solche antwort erfolgt. Sopaldt aber die Schweedischen selbe
40
antwort in handen gehabt, hetten sie sich deroselben zu irem vortheil wieder den
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churfürsten mißbraucht, pro negativa aufgenhommen und gleich daraufhin gantz Pom-
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mern affectirt. Sie müsten solches noch von ihme hören, und wölte ers ihnen unter die
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naßen rücken, wie sie mit ihme sein umbgangen. Sie würden aber mit iren behenden
44
grieffen nit fortkommen. Er könte ir excellentz versichern, daß sich schon fünfhundert
45
kaufleuthe in Hollandt underschrieben, ehender denn Schweeden einen krieg zu machen
46
alß gantz Pommern in dern handen zu laßen.

[p. 415] [scan. 491]


1
Ihre excellentz herr obristhofmeister dissuadiren es aufs höhiste, daß der graff dergleichen
2
personalia derzeit nit berühren, sondern auf seithen setzen wölte. Dörffte nit allein irer
3
churfürstlichen durchlauchtt, seinem gnädigsten hern, sondern auch dem publico dhamit
4
schaden und die gantze handtlung schwehrer machen. Seie beßer, man gehe auf die realia,
5
dhamit man einmahl auß dieser schwehren handtlung komme und quietem publicam
6
befordere. Würden sich dergleichen sachen zue ander gelegener zeitt, wan es ohne
7
nachtheil des gemeinen weesens würde beschehen können, füglicher anden laßen.

8
Ille: Wil irer excellentz rath hirin folgen. Befinde sich aber ratione honoris also dhabey
9
interessirt, daß ers nit wol ungeandet könte laßen hingehen. Er würde morgen zu den
10
Schweedtischen, zuvorderist aber noch heud zu denen Holländischen gesandten fahren
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und sich mit denselben (maßen er darauf instruirt) underreden, hernacher ir excellentz,
12
waß er ein und andern orts verrichtet und wie man ihme begegnen werde, relation thuen.
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Sönsten stünde irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung haubtsachlich darin, daß sie
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denen Schweeden, woh anders mit denselben nit fortzukommen sein möegte, die maße
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wölten volmeßen und auf hinderlaßung dern im ersten theil der alternativae vorgeschla-
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genen örter verwilligen. Jedoch versehen sich dieselbe, dhagegen ein gleichs aequivalens
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zu überkommen, dan wehre unbillig, wan dieselbe den last des kriegs, so die stendte des
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Reichs insgesambt zu tragen schuldig, allein tragen solten. Halberstatt seie pro aequiva-
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lente nit gnug, die expectantz auf Magdeburg zwar nit außschlagen, aber noch in weitem
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feldt. Itziger herr administrator könte noch lange leben, seie ein iunger, frischer herr, und
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würde also ir churfürstliche durchlauchtt von selbigen ort inmitls nichts zu gewarten
22
haben. Dhahero müße man auf andere mitle bedacht sein, wie ad interim, biß sich bey
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Magdeburg sedis vacantia begebe, anderwertshero erstattung beschehen möege. Insinuirte
24
von denen stifftern Minden und Oßnabrück. Ir excellentz haben geantwortet, daß sich ie
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nit schicken wolle, einem andern daß seinige zu nhemmen; Kaißerliche majestätt müsten
26
auch von dem irigen ein ansehnlichs zurücklaßen, und seie niemandt, der ir gedencke
27
waß wieder zu geben. Die churfürstliche durchlauchtt würden gegen zurücklaßung
28
dhasiger Pommerischen landen mit bemelten stifftern gnugsamb recompensirt sein. Ille:
29
Der itziger inhaber

49
Bf. Franz Wilhelm von Wartenberg.
bemelter stiffter Minden und Oßnabrück hette es umb Kaiserliche
30
majestätt und daß Römisch Reich also nit verdient, daß man demselben zu respect einen
31
so vornhemben churfürsten solte zurücksetzen. Der könte auch wol etwoh immitls
32
anderwerts accommodirt werden. Churcölln habe der stiffter so viel, daß er ihme wol
33
eines könte uberlaßen

50
Kf. Ferdinand von Köln (1577–1650) war Abt von Berchtesgaden (1594), Ebf. von Köln
51
sowie Bf. von Lüttich, Hildesheim und Münster (1612), Abt von Stablo-Malmedy (1612) und
52
Bf. von Paderborn (1618) ( NDB V S. 90 ; Ennen , Köln).
. Ir excellentz: Sie sähen nit, wie solches geschehen oder derselb
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anderwerts accommodirt werden könte. Der seie auch so lang in possessione gewesen,
35
daß nit könte zurückgesetzt werden. Zudeme machten die catholische stendte causam
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communem darauß und wölten bemelte stiffter nit zurucklaßen. Die Frantzosen selbst
37
würden es nit zugeben, und nit dhamit fortzukommen sein. Solte nichts dhavon erinnern;
38
seie vergeblich. Woh man sönsten ihro churfürstlicher durchlauchtt würde dienen
39
können, würde mans gehorsamlich gern thuen. Der graff von Witgenstein ist darauf
40
abgeschieden, mit wiederholung seines vorigen erbietens, daß er von seiner verrichtung
41
bey den Schweedischen forderlichste relation erstatten wölte. Bittet nochmals, denen
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sachen ratione aequipollentis waß mehr nachzudencken.

43
18. euiusdem mane circa 9 sein die Chursachßische bey ir excellentz gewesen, nur
44
complements abgelegt, daß sie deroselben von Münster anhero nachgefolgt, umb bey der
45
handt zu sein, wan etwaß durch sie zu beforderung des algemeinen friedens würde
46
können verrichtet werden. Ir excellentz herr obristhofmeister haben sich der courtesey
47
und erbietens halber bedanckt und darbey erzehlt, warauf die sach in puncto gravaminum
48
derzeit beruhe, waß man für hofnung von der churfürstlichen durchlauchtt zu Brande-

[p. 416] [scan. 492]


1
burg wegen hergebung dern consens auf die Vorderpommerische lande und andern von
2
der cron Schweeden praetendirten stücken habe. Man würde dhagegen Churbrandeburg
3
Halberstatt uberlaßen, auch expectantz auf Magdeburg geben, jedoch vorbehaltlich der
4
vier ämbter für Chursachßen. Illi: Wan der itziger herr administrator ad dies vitae bey der
5
administration gelaßen, ir churfürstlicher durchlauchtt auch die vier ämbter fürbehalten
6
würden, hetten dieselbe weiter nichts dhabey zu erinnern. Auf die insul Wollin aber
7
hetten sie noch wegen dero alt fraw mutter ius hypothecae wegen hinderstendigen
8
heyratsgut

49
Dem sächsischen Kf.en Johann Georg I. (1585–1656; 1611 Kf.) war die Insel Wollin von Hg.
50
Franz I. von Pommern (1577–1620; 1618 F. zu Stettin), dem Gemahl seiner Schwester Sophie
51
(1587–1635), als Pfand für die Mitgift überschrieben worden (vgl. den Protest der kursächsi-
52
schen Ges. vom 21./31. März 1648; Druck: Meiern , APW V S. 597–598 ).
. Bitten nur, solches bey der cession zu beobachten und außtrucklich
9
außzunhemmen. Ir excellentz: Seie billich, quia res transit cum suo onere, soll in
10
instrumento cessionis beobachtet werden.

11
[ 1647 Januar 18 ]

12
Circa 2 pomeridianam haben herr graff von Lamberg, Volmar und ich, Cran, den
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Frantzösischen gesandten graff von Avoux heimbgesucht, wegen der glücklichen an-
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khombst congratulirt, irer exzellentz herrn obristen hofmeistern, daß dieselbe wegen
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noch continuirender unpäßlichkeit selbst in persona die visita nit mit verrichten können,
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entschuldigt, mit weiterm erinnern, daß man verhoffe, es solle sein, des d’Avoux,
17
gegenwart zu beforderung der friedenshandtlung alhie gedeyen und dieselbe desto
18
ehender zum gewünschten schluß gebracht werden. Der hat sich der erwiesenen ehr und
19
heimbsuchung halber bedanckt mit bezeigten leithweesen wegen irer excellentz continu-
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irlichen üblen zustandt, wünschte dern balte reconvalescentz, und wölte er dieselbe erster
21
tagen selbst heimbsuchen. Sönsten seie seine herüberkhombst vornhemblich dhahin
22
angesehen, umb das negotium pacis, bevorab den punctum satisfactionis Suecicae, waran
23
sich das haubtwerck derzeit stecke, nach seinem vermöegen zum schluß zu befordern zu
24
helffen. Hette auch noch heüd mit denen Schweedischen und gestern mit den Churbran-
25
deburgischen darauß communicirt. Die Schwedische befinde er fast unbeweglich auf
26
gantz Pommern zu stehen; wölten es der cron disreputirlich zu sein außdeüten, wan sich
27
darin nach einmahl beschehener erclehrung wieder andern solten; getraweten ihnen auch,
28
von Kaißerlicher majestätt, dem churfürstlichen collegio und mehrntheils der stendte
29
darüber dern consensum zu erlangen. Er, d’Avoux, möegte gerne von unß vernhemmen,
30
wie weith man mit den Schwedischen in hoc tractatu kommen, obs dhamit noch res
31
integra oder eine geschloßne sach seie, dhamit er sich in seiner negotiation darnach
32
richten möege, dan begehre, unß hiebey zu assistiren. Responsum, daß man die königlich
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Schwedischen gesandten deßen so hoch nit verdencken könte, daß sich noch derzeit und
34
solang denselben von der Churbrandeburgischen erclehrung keine eröfnung beschehe,
35
mit dergleichen intention wegen einbehaltung gantz Pommern heraußließen. Stünde aber
36
zu verhoffen, wan denselben von der churfürstlichen erclehrung würde fürkommen, daß
37
sich alßdan eins miltern werden wöllen vernhemben laßen. Seie sönsten nit ohn, daß
38
Kaißerliche majestätt sowol alß daß Reich, auch chur-, fürsten und stendte endtlich
39
ehender auch iren consensum zu einbehaltung des gantzen Pommerlandts (wan bey
40
Churbrandeburg die einwilligung wegen halb Pommern nit sölte zu erheben gewest sein)
41
würden hergeben alß den frieden lenger zurückgelaßen haben. Seie aber solches nur
42
conditionalis insinuatio gewest, so nuhmehr durch des herrn churfürsten einwilligung
43
von sich selbst gefallen. Ist darauf ferner informatio beschehen uber den verlauf, wie alles
44
hergangen, waß der condition halber fürkommen, wie man sich dießeits darin difficultirt,
45
waß endtlich wegen dern schriftlichen communication, dhamit man dem werck soviel
46
desto beßer nachdencken möegte, verabschiedet, unß aber biß dato von dergleichen
47
sachen nichts zugestelt worden, es also der conditionen halber noch res integra und nichts
48
verbindtlichs vorgangen seie.

[p. 417] [scan. 493]


1
Ille: Seie ihm lieb, diesen bericht zu haben. Er verlange selbst, daß die Churbrandeburgi-
2
sche mit irer erclehrung paldt heraußgehn möegten, dhamit man wiße, woran man seie.
3
Besorge aber, es möegte die churfürstliche durchlauchtt selbst zu uberlaßung gantz
4
Pommern gegen ein proportionirtes aequivalenz nit abgeneigter sein. Die Schweedische
5
geben solches nit undunckl zu verstehen, und würde solchergestalt von dem aequivalente
6
und woher solches zu nhemmen, zu reden sein. Nos: Es möegte der churfürst gantz oder
7
halb Pommern hinderlaßen, so würde er doch kein andere recompens, alß warüber man
8
sich schon vernhemben laßen, nehmblich den stifft Halberstatt und die ahnerbottene
9
zwölffmahlhunderttaußendt reichsthaler, zu gewarten haben. Seie zwar wol zu vermu-
10
then , daß man protestirendentheils noch mehr stifftern, alß etwoh Minden und Oßna-
11
brück , nachtrachten werde, umb dieselbe auch in die satisfaction zu bringen und also die
12
catholische religion algemach auß dem Reich zu eliminirn, würde aber so weinig ahn
13
Kaißerlicher majestätt seithen alß catholischen ständten solches in ewigkeit nit können
14
nachgegeben werden. Gott gebe, es komme darauß, waß dha wolle, seie fur Gott nit zu
15
verantworten, daß mans im Römischen Reich, so auf die catholische religion gewidembt,
16
dhahin solte kommen laßen, maßen wir auch ihne, graffen von Avoux, ersuchen thäten,
17
dhafern dergleichen ahn ihne gebracht werden solte, es nach vermöegen abwehren zu
18
helffen. Werde sönsten die verantwortung in gewißen zu schwehr fallen. Ille verpflicht
19
sich hoch, daß die cron Franckreich nit zugeben werde, daß im Reich waß mehrers, alß
20
schon offerirt worden, von kirchengütern den catholischen solte entzogen werden. Er
21
glaube auch nit, daß es auf dergleichen stiffter, sondern etwoh auf eine particul in Silesien,
22
so dem churfürsten biß dhahin, daß er des ertzstiffts Magdeburg würklich zu genießen,
23
eingeraumbt werden möege, ahngesehen seie. Nos: Darzu würde es nit kommen.
24
Kayserliche mayestätt hetten pacis causa von iren erblanden so viel hergeben, alß sie
25
thuen könten, wurden sich in keinen fernern last ziehen laßen. Ille: Daß werck könte
26
solchergestalt clausulirt werden, daß keine gefahr dhabey zu besorgen. Nos: Laße sich
27
hievon nit reden.

28
Ille: Er habe auch commission, sowol von koniglichen hoffe alß von dem duca de
29
Longaville, bey denen Kaißerlichen gesandten der Heßen Caßlischen satisfaction halber
30
zu erinnern, daß man auf mitl bedacht sein wölle, diesem werck abzuhelffen und die
31
landtgravin zu contentirn. Die hette sich solchergestalt umb die cron Franckreich
32
verdient gemacht, daß dieselbe nit könte laßen, sondern nhemen sich dern sach alß irer
33
eignen ahn. Er ersuche unß, bey irer excellentz obristen hofmeistern zu erinnern, dhamit
34
dies werk möege under handen genhommen und dhamit lenger nit zurückgehalten
35
werden. Dan wan schon alles mit denen cronen würde adgiustiert, diese Caßlische sach
36
aber nit verglichen sein, würdte man biß zu dern völliger accommodation keinen frieden
37
zu verhoffen haben. Darumb sölte man dieselbe befordern und nit biß zum letzten
38
dhamit zuwarten. Würden unß sonsten selbst im weege ligen und den frieden aufhalten,
39
hingegen aber auf erfolgenden vergleich unß von den Heßen Caßlischen aller guten
40
assistentz zu versehen haben. Dern macht seie nit zu verachten. Nos: Wölten zwar irer
41
exzellentz herrn obristhofmeistern dhavon hinterpringen, würde iedoch unsers ermeßens
42
vonnöthen sein, sich zuvorderist mit den cronen selbst zu vergleichen und die haubtsach
43
richtig zu machen, ehe dan von dergleichen nebensachen könte geredt werden. Dan
44
dieselbe folgten dem haubtwerck, und wan in selbem nit solte fortzukommen sein, würde
45
sölche particularvergleichung weinig zum frieden helffen, wie es die erfahrung mit
46
vorigen Heßischen tractaten außgewiesen. Und würde man sich diesseits von selbigen
47
ortt wol weenig guts zu versehen haben. Sein dhamit aufgestanden und unsern abschiedt
48
genhommen.

49
[1646 Januar 19]

50
Haben herr graff von Lamberg, Volmar und ich, Crane, die Churbrandeburgische
51
heimbgesucht, denselben auß commission und befehl irer excellentz herrn obristhoffmei-
52
sters die nothwendigkeit dieser tractaten beforderung zu gemüth geführt und erinnert,
53
weiln sie irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung, waß dieselbe umb des lieben

[p. 418] [scan. 494]


1
friedens willen von den Pommerischen landen zurückzulaßen gesinnet, in handen hetten,
2
daß sich dhamit nit aufhalten, sondern auf einmahl heraußgehen und gradum ultimum
3
eröfnen wölten, dhamit denen Schweedischen mit desto mehren nachtruck möege
4
zugesprochen und alle verzögerung vermieten werden. Die haben geantwortet, daß
5
derentwegen gestern bey denen Schweedischen selbst gewest und sich zu denen tractaten
6
insinuirt. Weiln dieselbe aber alle immediathandtlung mit ihnen außgeschlagen, hetten sie
7
den königlich Frantzösischen gesandten, graff von Avoux, umb denen Schwedischen des
8
churfürsten seine erclehrung zu überbringen, ersucht, so derselb auch zu thuen uber-
9
nhommen . Und seie selbe erclehrung

49
Die Erklärung der kurbg. Ges. betr. die Überlassung Pommerns und die kurbg. Entschädigung
50
vom 9./19. Januar 1647 (vgl. nr. 225 Beilage 1) ( Breucker S. 84).
haubtsachlich in drey classes abgetheilt: In prima
10
classe würde gesetzt, waß ire churfürstliche durchlauchtt von gemelten landen zurückzu-
11
laßen gemeindt, in secunda, waß dhagegen pro aequipollente begehrten, in tertia etliche
12
weenige conditiones zu mehrer der sachen erleüterung und richtigkeit. In prima classe
13
erclehrt sich ire churfürstliche durchlauchtt, der cron Schweeden Vorderpommern nach
14
der in der Kaißerlichen gesandten declaration vom 20. Novembris iüngsthin vermeldeten
15
abtheilung zu überlaßen. Sölte die cron Schweeden benebens auch Stettin behaubten
16
wöllen, wölten ire churfürstliche durchlauchtt dhagegen die zwolffmahlhunderttaußend
17
thaler acceptiren, iedoch lieber sehen, daß die cron selbige gelder annhemmen und Stettin
18
wieder abtretten möegte. Die insul Wollin verhofften ire churfürstliche durchlauchtt,
19
weilen sönsten in Hinderpommern kheine residentz seie, daß von der cron Schweeden
20
abgetretten und irer churfürstlichen durchlauchtt zuruckgegeben werden sölte; warüber
21
sie dan bitten, denen Schweedischen zuzusprechen. Solte aber solches bey denen
22
Schweedischen auch nit zu erhalten sein, wölten ire churfürstliche durchlauchtt auch
23
wegen Wollin die friedenstractaten nit zerschlagen laßen. Dhagegen begehrten ire
24
churfürstliche durchlauchtt in secunda classe pro aequipollente 1. den stifft Halberstatt, 2.
25
ertzstifft Magdeburg sub expectativa, 3. stifft Minden, 4. graffschafft Schaumburg, und
26
dies alles in perpetuum, solang Pommern bey der cron Schweden pleibe, sodan 5. ad
27
interim, biß es mit bemeltem ertzstifft Magdeburg zur erledigung khombt, den stifft
28
Oßnabrück. In tertia classe würden diese conditiones außgedingt: 1. die freye schiffart
29
irer churfürstlichen durchlauchtt underthanen auf der Oder, statio et usus portuum, 2.
30
libertas commerciorum et exportationis et importationis, 3. ut restituant Sueci omnia loca
31
in Marchia et ulteriore Pomerania occupata subito post conclusum hunc tractatum, 4.
32
item omnia bona ad ordinem sancti Joannis Hyerosolimitani pertinentia, 5. cassentur
33
omnes donationes Sueciae per Marchiam et ulteriorem Pomeraniam, 6. ut corona Sueciae
34
remittat restantias contributionum vi conclusae cum electore pactionis cessarum

51
Im schwed.-kurbg. Waffenstillstand vom 14./24. Juli 1641 (Druck: ST V.2 S. 475–483) war
52
ein späterer Vergleich über die Kontributionsrestanten in der Kurmark vereinbart worden.
, 7.
35
wöllen ire churfürstliche durchlauchtt von mittragung der zahlung pro militia Suecica,
36
wan darzu eingewilligt werden solle, enthoben sein, 8. soll die linea communicationis
37
zwischen den Pommerischen, Preüßischen und Marckischen landen von der cron
38
Schweeden in kheinerley weiß verhindert werden, 9. wollen ire churfürstliche durch-
39
lauchtt titulum et insignia ducatus Pomeraniae führen, auch deswegen sessionem et
40
votum in Imperio behalten. Und seie daß alles dem graven von Avoux ahn die handt
41
gegeben, auch memorialsweiß zu seiner nachrichtung schrifftlich zugestelt worden.

42
Nos, actis gratiis wegen beschehener eröfnung, haben alles ploß ad referendum angen-
43
hommen , daß hochgedachter irer excellentz herrn obristhofmeistern dhavon hinderprin-
44
gen wölten. Verlangten aber auch, diese sachen zu unser beßern nachrichtung schrifftlich
45
zu haben. zu dern communication sich die abgesandte erbotten. Und weiln sie gleich des
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gravens von Avoux, auch Holländischen abgesandten ankhombst, welche beyde zugleich
47
und insgesambt mit ihnen uber eben diese sach communiciren würden, erwarttet, haben
48
wir dhamit unsern abschiedt genhommen.

[p. 419] [scan. 495]


1
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 20. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 90–96’ = Druckvor-
2
lage
; RK FrA Fasz. 91 II fol. 311–318’; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol. 352–360; KHA
3
A 4 nr. 1628/21 unfol; Giessen 208 nr. 116 p. 477–492. Vgl. APW III C 2 S. 795 Z. 23 –
4
797 Z. 14.

5
Hat der königlich Frantzösisch gesandter d’Avoux irer excellentz herrn obristhofmei-
6
stern , praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und meiner, Crane, die revisita
7
geben und nach abgelegten complementis dieses angezeigt, daß er sambt den Holländi-
8
schen gesandten gestern bey denen Churbrandeburgischen gesandten gewest, umb zu
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vernhemmen, wohin des herrn churfürsten resolution in puncto satisfactionis Suecicae
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gerichtet. Hetten beyderseithen selbigen gesandten eifrig zugesprochen, daß sich mit dem
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ultimo gradu heraußlaßen wölten. Begehrten sönsten, irestheils sich der negotiation bey
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denen Schweedischen nit zu unterfangen. Würde auch nur verlengerung bey der
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handtlung geben und nichts weiters gerichtet werden. Darauf sich dan die Churbrande-
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burgische solchergestalt heraußgelaßen, daß ers selbst bekennen müße, daß darauf mit
15
denen Schweedischen wol würde zu negotiirn sein; prout putat de illorum declaratione
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nobis constare. Gestalt er dan auch gleich immediate von denen Churbrandeburgischen
17
zu denen Schweedischen gefahren und denselben solche der Churbrandeburgischen
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erclehrung uberbracht hette, so sie angehört mit vermelden, daß alles in bedencken ziehen
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und sich heud darauf erclehren wölten, obzwar immerforth irem postulato wegen gantz
20
Pommern inhaerirt und die sach wegen des herrn churfürsten nit in tempore erfolgter
21
resolution pro non amplius integra halten wölten. Seie also noch heüd der Schwedischen
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gesandten in seinem losament gewertig, und wölte nit unterlaßen, irer excellentz von
23
derer erclehrung alßpaldt zu wißen zu thuen. Mit der recompens aber spanneten die
24
Churbrandeburgischen den bogen waß zu hoch, wölten die stiffter Halberstatt, Magde-
25
burg und Minden, auch ad interim, biß sie Magdeburg zu genießen, einen usufructum
26
anderwerts haben. Von Oßnabrück hette er sie divertirt, dan selbiger stifft falle under die
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regl de anno 1624 und müße den catholischen verpleiben. Vermeine, Minden würde auch
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noch wol zu erhalten sein, wan man nur Kaiserlicherseithen bestendich auf der negativa
29
bestehen werde. Verspricht alle gute cooperation und mitwürckung, und müße mans
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allerseits hirin einig sein und zu zurücklaßung selbigs stiffts kheine apertur geben.

31
Ihre excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der visita und vernhemen gern, daß
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die sach bey denn Schweedischen schon angebracht. Stünde zu erwarten, waß sich
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dieselbe erclehren würden. Die hetten sich des verzugs halben uber die churfürstliche
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resolution zu beschwehren kheine ursach. Die erclehrung seie zeitlich gnug und re adhuc
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integra kommen, und würde sich mit einem so vornhemen churfürsten solchergestalt nit
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verfahren laßen. Waß die zugemuthete recompens anlangt, dha seie dieselbe ia einmahl zu
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ubermäßig, und könte man auß der reichsmatricul beweisen, daß der churfürst ploß mit
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uberlaßung des stiffts Halberstatt samb dem bisthumb Camin und Hinderpommern mehr
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uberkomme, alß er zurücklaße, ja so viel, daß alles ubrige, waß demselben weiters uber
40
solche stücke eingeraumbt worden möegte, merum beneficium et opus supererogationis
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zu achten; prout talis demonstratio ex matricula fuit facta. Nun hette man aber benebens
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die apertur von der expectativa auf Magdeburg, jedoch gegen künfftigen zurückfall des
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stifts Halberstatt und daß dhagegen die praetendirte Heßische satisfaction vom herrn
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churfürsten übernhommen werden solle

50
Vgl. den ksl.-frz. Rezeß betr. die schwed. Satisfaktion und die kurbg. Entschädigung – das ksl.
51
Instrument (lat.) vom 10. Dezember 1646 (vgl. nr. 161 Beilage B) sowie die Proposition
52
Saint-Romains in Den Haag vom 21. Dezember 1646 (Druck: UA IV S. 476–477).
, gethaen, und seie ie unbillig, waß mehrers pro
45
recompensa zu begehren. Ille: Seie ihme lieb, diese information zu haben, und begehrte
46
den anschlag der matricul per extractum, dhamit er sich deßen gegen die Churbrandebur-
47
gische bedienen möege. Dan seie seins ermessens ein

48
47 unhinderdreiblichs] Verbessert aus RK FrA Fasz. 92 XI fol. 354 statt unwiedertertreib-
49
lichs .
unhinderdreiblichs fundament;

[p. 420] [scan. 496]


1
prout statim fuit communicatus extractus

44
Dieser ist nicht überliefert. Der Römermonatsanschlag von 1598 betrug für das Hst.
45
Halberstadt 432 fl., für Kammin 184 fl. und für das Hgt. Hinterpommern 604 fl., in der
46
Summe 1220 fl. Dagegen war das ganze Hgt. Pommern mit 1208 fl. angeschlagen
47
( Cortreius I.5 S. 182, 184. Vgl. auch Meiern , APW IV S. 306–307; APW III C 2 S. 796
48
Z. 12–21).
. Er vermerckte bey dem werck allerhandt
2
confusiones, erinnert sich, daß anfenglich Halberstatt und die zwolffmahlhunderttau-
3
ßendt reichsthaler in punctum recompensae gebracht, hernacher Magdeburg in vorschlag
4
kommen iis conditionibus, daß Halberstatt alßdan wieder solte zurück, auch die
5
Heßische satisfaction von dem herrn churfürsten ubernhommen werden. Itzo combinir-
6
ten die Churbrandeburgischen eins und anders zusamen und wölten beydes haben. Seie
7
unbillig, vermeine iedoch, weiln gleichwol Pommerlandt ahn situation und andern
8
gelegenheiten die offerirte lande ubertreffe und ein großer unterschiedt zwischen Stettin
9
und Halberstatt seie, man sölte ein ubriges thuen, dhamit die sach desto ehender zum
10
schluß möege befordert werden. Ihre excellentz: Man würde gerne thuen, waß nur zu
11
thuen möeglich, müße aber die billigkeit für augen gehalten werden. Ille: Seie es mit unß
12
darin einig und verhoffe bey dieser handlung einen guten außchlag.

13
Ist darauf auf die Heßen Caßlische successionssach kommen und darbey erinnert, waß er
14
vorgestern bey der visita erinnert, daß man selbe sach befordern und nit darauf zulagen
15
wölte, daß die sach bey der haubthandtlung werde zum schluß kommen, solang nit auch
16
diese sach vergliechen. Responsum, daß die partheyen selbst schon würcklich in tractatu
17
concordiae begrieffen sein und man billich des außchlags zu erwarten. Sölte es aber auch
18
gefährlicher sein, die sach alhie vorzunhemmen, halte man sich auch bereith, und würden
19
sich mitlere und interpositores finden. Ille bittet zum weenigsten, beyden partheyen
20
sölches fürzuhalten und von denselben ire gedancken zu vernhemben, auch dern
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erclehrung ihme mitzutheilen, dhamit ers gehörigen orts zue seiner verwahr- und
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entschüldigung, daß er ahn eifriger erinnerung nichts habe ermanglen laßen, vorzeigen
23
möege; quod fuit promissum.

24
Ille erinnert ferners, daß auch dhahin müeße gedacht werden, wie der punctus assecura-
25
tionis solchergestalt einzurichten, dhamit die cron Franckreich gnugsamb versichert, daß
26
sich Kaißerliche majestätt und das Reich inskünfftig, dha sich krieg zwischen Spanien
27
und Franckreich erheben solte, nit würde einmischen. Sodan verlangten sie, Frantzosen,
28
daß die Spanische gesandten zu Münster die tractaten mit ihnen zum schluß bringen.
29
Man müße kheine gedancken darauf machen, daß der friedt würde geschloßen werden, es
30
seie dan auch mit Spanien geschloßen.

31
Responsum, daß ihme, abgesandten, gnugsamb bewust, daß sich die Spanische gesandten
32
wegen der praetension auf Porto Longone und vestung Piombino defectu mandati
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entschüldigt, auch alsopaldt deswegen nacher Spanien geschrieben hetten. Die würden
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sich auf einlangenden fernern gwaldt hiebey nit aufhalten, seie ihme des Spanischen
35
ambassadors comte de Pennoranda eiffer und sorgfalt gnugsamb bekandt. Sönsten, ubrigs
36
belangent, dha würde die handlung selbst den weeg zeigen. Es habe mit selbigen zwo
37
cronen die bewandtnuß, daß sich mit dern bewegung die gantze weldt bewege. Seie zu
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wünschen, daß sie es baldt möegen einig und der fried zwischen ihnen stabilirt werden,
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dhamit sich die christenheit dern macht gegen den Türcken zu getrösten hab. Den
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Venediern gehe es sehr übel, die vestung Retimo seie auch verlohren, und stehe gantz
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Candia in großer gefahr . Ille: Wan der Türck Candia hinwegnhemme, würde ers nit
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darbey laßen, sondern wol weiters greiffen, proinde promovendam et perficiendam
43
pacem, ut fiat concordia inter christianos principes. Ist dhamit abgeschieden.

[p. 421] [scan. 497]


1
Nach deßen abtritt ist der Churbrandeburgischer abgesandter, graff von Witgenstein,
2
herzukhommen und berichtet, daß der königlich Frantzösischer abgesandter sambt denen
3
Holländischen vorigen tags bey ihnen, Churbrandeburgischen, gewesen und sie getrun-
4
gen , ultimum gradum suae instructionis zu eröfnen, dhamit sie mitt soviel desto mehrn
5
nachtruck den punctum satisfactionis mit der cron Schweeden und dern gesandten
6
abhandtlen möegten. Sie hetten solchs gethaen und beyde gesandtschafft darauf die sach
7
mit denen Schweedischen zu tractirn ubernhomen, und würde zu erwarten sein, waß sie
8
guts richten würden. Die Schwedischen kommen ihme, graven von Witgenstein, also für,
9
ob seie es denselben noch khein rechter ernst, friedt zu schließen. In Schweeden söllen die
10
senatores under sich selbst nit einig, sondern solche factiones under ihnen sein, daß man
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auch einen aufstandt und krieg dhavon besorge. Würden nur durch den Teütschen krieg
12
abgehalten und auf erfolgenden frieden im Reich gewißlich ahneinander gerathen. Auß
13
Pariß soll auch denen Frantzösischen gesandten befehl zukommen sein, daß werck so
14
lang aufzuhalten alß möeglich. Wie dem allem, so hette sich sein gnädigster herr, der
15
churfürst, also erclehrt, daß man in puncto satisfactionis, wans anderst denen Schweeden
16
ernst seie, wol würde zum schluß kommen. Weiln dan bekandt, daß die churfürstliche
17
durchlauchtt so ansehentliche lande amore pacis zurückgelaßen, so hetten dieselbe ir
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vestes gehorsamstes vertrawen zu Kayserlicher mayestätt gerichtet, daß vermitls dern
19
höhist Kaißerlicher authoritet iro dhagegen die stiffter Halberstatt, Magdeburg cum
20
expectativa und Minden sambt der graffschafft Schaumburg, auch den stifft Oßnabrück
21
ad interim, biß sich die sedis vacantia bey Magdeburg begebe, zu begehrn; warüber sie
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gemeltem Frantzösischen gesandten ein memorial zugestelt, auf deßen zuesprechen zu
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respect des königs in Franckreich den stifft Oßnabrück in selbigem memoriali wieder
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durchstrichen und zurückgelaßen, wie sich dan auch umb die graffschafft Schaumburg
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ferners nit wölten annhemmen. Versehn sich, daß die Kaißerliche herren abgesandten daß
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irige mit dhabey thuen und ir churfürstlicher durchlauchtt die händt piethen werden,
27
dhamit zu selbigen landen anstatt aequivalentis gelangen möegen.

28
Ire excellentz herr obristhofmeister haben geantwortet, daß die Churbrandeburgische
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gesandten recht daran gethaen, daß sich also gegen die Frantzösischen und Hollandische
30
gesandtschafft super ultimo gradu suae instructionis expectorirt hetten, wohmit irem
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gnädigsten hern selbst und dem gemeinen weesen ein großer dienst geschehen, und
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würde sich soviel desto ehender zeigen, obs den Schweeden umb den friden rechter ernst
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seie oder nit. Es würden sich auch die Kaißerliche gesandten die sach dhahin zu befordern
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angelegen sein laßen, dhamit irer churfürstlichen durchlauchtt mit einer recompens
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möege begegnet werden, iedoch nach der pilligkeit. Wan aber irer churfürstlichen
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durchlauchtt alles, waß er, graff, specificiert, eingeraumbt werden solle, würden dieselbe
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fast dreymahl soviel, alß sie hinden laßen, zurückentfangen. Der eintzig sitfft Magdeburg
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seie beßer alß gantz Pommern, auch in matricula Imperii in höherem anschlag. Ille:
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Selben stifft aber habe man noch nit, sondern bekomme nur eine expectantz darauf. Ire
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excellentz: Hingegen bekomme man alßpaldt den stifft Halberstatt, Camin und Hinder-
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pommern ; selbe drey stück ertragen schon mehr, nach außweisung der reichsmatricul, alß
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gantz Pommern. Auf den stifft Minden seie nit zu gedencken, die catholische stendte,
43
auch Franckreich selbst, würden sich opponirn. Ille: Der Frantzosischer gesandter habe
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ihnen versprochen, darzu befordersamb zu sein. Und wehren sie in specie auf selbigen
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stifft instruirt, könten selben nit zurücklaßen. Ir churfürstliche durchlauchtt müsten einen
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paß über die Weeser haben. Ire excellentz: Von einem paß würde sich noch wol reden
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laßen, bedörfften aber darzu den gantzen stifft nit. Es geschehe der churfürstlichen
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durchlauchtt selbst ein undienst, den Schweden aber ein großer dienst dhamit, daß eine so
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unmäßige recompens begehrt würde, dan dardurch würden die Schweeden allererst zu
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einbehaltung gantz Pommern angefrischet. Sölte dies werck ahn chur-, fürsten und stende
51
des Reichs gebracht werden, würde es vielen stendten seltzamb fürkommen, auch wol
52
andere quaestiones wegen der stiffter Brandeburg, Havelberg und Lebus erwecken. Ille:
53
Sie hetten die sach uberschlagen und des Pommerlandts gegen den pro aequivalente

[p. 422] [scan. 498]


1
erforderten stiffter intrada uberlegt. Befinde sich, daß ire churfürstliche durchlauchtt fast
2
zwantzigtaußendt thaler mehr auß Pommern alß auß den stifftern haben könte. Die
3
intraden von gantz Pommern schetzten sie auf viermahlhunderttaußendt thaler, seie zur
4
halbscheidt zweymahlhunderttaußendt, so man auß den stifftern nit würde zu gewarten
5
haben. Ir excellentz: Der anschlag mit Pommern seie waß zu hoch, hingegen bekhandt,
6
daß die stiffter die beste lande in Niedersachßen sein, dieselbe des herrn churfürsten
7
landen so wol gelegen und daß sie sich dern ungleich beßer alß des Pommernlandts
8
würden zu iren nutzen bedienen können. Durch die eintzige statt Magdeburg würden sie
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ire gantze lande, wan mans nur recht würde angreiffen, bereichern können. Ille:
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Hingegen in Pommern so herliche seehaven. Ir excellentz: Zu dern underhaltung und
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wan man sich deroselben recht bedienen wölle, gehöre eine königliche crone und etliche
12
millionen geldt. Die churfürstliche durchlauchtt würden sich selbige seehaven nit
13
solchergestalt zunützen machen können alß die cron Schweeden, so eine außgerüstete
14
schiffarmada hab.

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Ille bittet, irer churfürstlichen durchlauchtt trewhertzige wolmeinung zu erkennen und
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dieselbe hiebey nit zu verkürtzen oder ferners zu betrüben. Er könte es mit wahrheit
17
sagen, daß irer churfürstlichen durchlauchtt die augen ubergangen, wie sie in diese
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uberlaßung willigen müßen. Und seie er, graff von Witgenstein, daran ursach, daß ire
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churfürstliche durchlauchtt darzu eingewilligt hetten, dieselbe darzu disponirt und
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derentwegen ihme großen mißgunst und haß bey der gantzen churfürstlichen hoffstatt,
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woh nit auch gantzen churfürstlichem hauß aufgeladen. Ir excellentz: Er hette irer
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churfürstlichen durchlauchtt wie ein trewer minister eingerathen, würde hernegst noch
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den danck dhavon haben. Man werde irer churfürstlichen durchlauchtt hiebey dienen,
24
woh man könte, möegte etwoh die summa der zwolffmahlhunderttaußendt thaler
25
zurückzubringen und ire churfürstliche durchlauchtt alßdan des außgedingten Heßischen
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satisfactionslasts zu entheben sein. Man werde den sachen weiters nachdencken. Wohmit
27
der churfürstliche gesandter abgeschieden, mit nochmahliger pitt, die sach in guter
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recommendation zu halten.

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