Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
217. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 17

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–/ 217/–

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Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


30
Osnabrück 1647 Januar 17

31
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 57–57’, PS fol. 76 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
32
1628/21 unfol., PS ebenda; Giessen 208 nr. 110 p. 423–424, PS p. 443–444; Giessen 209
33
nr. 20 p. 103–104, PS p. 104.

[p. 405] [scan. 481]


1
Konferenz mit den niederländischen Gesandten über die schwedische Satisfaktionsverhandlung
2
und die spanisch-niederländischen provisorischen Artikel. Konferenz mit Loben: Aufschub bis
3
zum Eintreffen der neuen kurbrandenburgischen Resolution? Folgende Konferenz mit den
4
niederländischen Gesandten: Interzession zugunsten Kurbrandenburgs, der protestierenden Reli-
5
gion und des Kurfürsten von der Pfalz; Schaden für ihre Handelsinteressen durch die schwedische
6
Satisfaktion. Konferenz mit den kurmainzischen Gesandten: Aufschub der Verhandlungen?;
7
Gutachten des Kurfürstenrats. Rückkehr Sayn-Wittgensteins und Ankunft d’Avaux’. Schwedi-
8
sches Zögern mit ihrem Satisfaktionsvorschlag wegen verschiedener Einwände. – PS Schreiben
9
von Salvius an d’Avaux.

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Ewer Mayestätt geruhen auß beykommenden protocollis sub numeris 1 und
11
2 mit mehren allergnädigst zu ersehen, waß bey unß sowol von denn
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Churbrandeburgischen alß auch denen Holländischen gesandten und mehr
13
andern, umb der handtlung in puncto satisfactionis pro corona Sueciae einen
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geringen anstandt biß zu einlangender Churbrandeburgischen resolution zu
15
geben, gesucht worden und weßen wir unß darauf vernhemmen laßen. Nun
16
ist aber der graff von Witgenstein noch gestern abendt mit der churfürstli-
17
chen resolution alhie angelangt, warauf die vorgehabte churfürstliche collegi-
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alconsultation wieder eingestelt worden. Und wirdt sich also das werck baldt
19
zeigen, wohin es bey dem puncto satisfactionis endtlich werde hinauß
20
wöllen. Die Schwedische gesandten haben unß ir iüngstes in puncto satisfac-
21
tionis et guarentigiae aufgesetztes memorial

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Vgl. nr. 213 Beilage 2.
, dhavon wir in nehister unser
22
gehorsamster relation anregung gethaen, noch nit communicirt. Scheinet, daß
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ihnen der Staaden von Hollandt und anderer bey ihnen beschehenen erinne-
24
rung waß nachdencken verursacht und dhahero der churfürstlichen resolu-
25
tion zuvorderist erwarten wöllen.

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Imgleichen ist auch gestern abendt der Frantzösischer gesandter graff von
27
Avaux alhie ankommen.

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PS Demnach unß gleich bey beschließung dieses von gutem orth bey-
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khommende des Salvii ahn den Frantzösischen gesandten conte d’Avaux
30
abgebene schreiben in abschrifft mitgetheilt worden, haben wir dieselbe,
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weilen darauß von des gegentheils intention zimblichermaaßen abzunhem-
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men, hiebey gehorsamst einschließen söllen.


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Beilagen


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1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 15. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 58–60’ = Druckvor-
35
lage
; RK FrA Fasz. 91 II fol. 285–287; ÖstA Tirol Fasz. 20g p. 37–38; KHA A 4 nr.
36
1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 109 p. 418–423; Giessen 209 nr. 18 p. 77–81 – Vgl.
37
APW III C 2 S. 787 Z. 35 – 788 Z. 16.

38
Haben auf ir excellentz herrn obristen hoffmeistern gutbefinden und befehl, weilen
39
dieselbe von dem principal Holländischen gesandten heimbgesucht worden, der graff
40
von Lamberg, Dr. Volmar und ich, Crane, selbe Holländische gesandten, dern vier an
41
der zaal gewest

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Vgl. [nr. 207 Anm. 1] und APW III C 2 S. 789 Z. 36–37.
, revisitirt, zuvorderist irer excellentz herrn obristen hofmeisters

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1
entschüldigung, daß dieselbe leibsunpäßlichkeit halber selbst sie zu besuchen verhindert
2
worden, uberbracht, demnegst selbigen gesandten wegen irer glücklichen ahnkhombst
3
congratulirt, dern löblichen eiffer, so sie seithero in beforderung des algemeinen friedens
4
hetten scheinen laßen, gerhümbt, mit erinnerung, daß sie dhavon nit außetzen, sondern
5
vorthan unverdroßen continuirn wölten. Würden dardurch der gantzen christenheit,
6
bevorab des Heyligen Römischen Reichs Teütscher nation höhiste wolfart und ihnen
7
einen unsterblichen nahmen erwerben. Die haben sich der erwiesenen ehr und heimbsu-
8
chung halber höchlich bedanckt, mit vermelden, daß sie von iren principaln darauf
9
instruirt, bey denen interessirten, woh sie es vermöegten, zu beforderung des hochnöti-
10
gen friedenswercks zu cooperirn. Hetten auch seithero ahn fleißiger mitwürckung
11
nichts ermanglen laßen, und würden es forthan thuen. Wehren zu dem ende anhero
12
khommen und schon mit denen Schweedischen darauß geredt, hetten noch gute
13
hofnung zum generalschluß. Nos: Es lige vornhemblich ahn denn Schweedischen, daß
14
sie sich irer praetendirter satisfaction halber erclehren. Seie dießeits solche offerta
15
beschehen, daß sie sich lenger aufzuhalten kheine ursach hetten. Illi vermeindten, es
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solte die sach bey dem puncto satisfactionis noch zu waß miltern terminis gebracht und
17
die churfürstliche durchlauchtt zue Brandeburg selbst zur einwilligung bewegt werden.
18
Hetten es auch denen Schweedischen repraesentirt, daß es ihnen selbst nützlicher, auch
19
zu stabilirung des friedens beßer seie, waß weinig cum consensu electoris alß alles
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electore invito anzunhemmen. Nos: Die Schweedischen hielten irer churfürstlichen
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durchlauchtt dem von Plettenberg gegebene erclehrung wegen der darin erhaltenen
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clausul, daß sie in ewigkeit den Oderstromb zur gräntzmarck nit zurucklaßen könten,
23
pro negativa und hetten sich daraufhin erclehrt, gantz Pommern zu behalten. Wehre
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gut, wan ie die sach zu miltern standt zu bringen noch hofnung ubrig sein solte, daß
25
man ahn Churbrandeburgischer seithen paldt darzu thuen mögte. Es seie ahn beforde-
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rung des friedens so viel gelegen, daß auch eine eintzige stundt dem publico unwieder-
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bringlichen schaden bringe. Illi: Es heiße reorum est fugere. Des churfürsten fürant-
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worth wurde verhoffentlich von denen Schweedischen nit so hart und streng wöllen
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aufgenhommen werden, daß nit noch solte mit churfürstlicher durchlauchtt tractirt
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werden. Würde sich noch von der sach reden laßen.

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Nos: Wir wünschen, wie die cron Spanien und Hollandt den ubrigen cronen und
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potentaten mit einem guten exempl fürgangen und die erste gewest sein, die sich
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vergliechen und friede gemacht, daß also die andern möegen nachfolgen. Illi: Zwischen
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Spanien und ihnen seie der fried noch nit geschloßen, zwar die articul, so sönsten pro
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tregua abgehandtlet gewest, in pacem perpetuam hinc inde beliebt, iedoch die clausul
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hinzugesetzt worden, daß nichts verbindtlich sein sölle, es seie dan auch der friede
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zwischen Spanien und Franckreich geschloßen, dan dhahin thue sie ihr foedus, so sie
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mit Franckreich hetten, anweißen. Begerten aber darumb, wan schon zwischen selbigen
39
cronen der fried nit geschloßen werden solte, im krieg nit zu verpleiben. Nos: Man habe
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von dieser bedingnuß nachrichtung, es seie aber auch die sach zwischen Spanien und
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Franckreich in solchem standt, daß sie in einer stundt schließen könten, wan die
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Frantzosen nur wölten. Die kommen aber mit newen praetensionen wegen des Porto
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Longone und vestung Piombino auf[ zu]ziehen, und werde man solchergestalt nimmer
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zu endt kommen. Zwischen Kaißerlicher mayestätt und Franckreich seie man zwar auch
45
vergliechen, es ereüge sich aber auch die difficultet mit Lotharingen, indeme selbigen
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hertzogen sogar contra ius gentium daß gleidt zu diesen tractaten, unangesehen die cron
47
Franckreich schon einmahl den gleidtsbrieff für denselben außgeben hette, wölle versagt
48
werden. Sodan wölten die Frantzosen den schluß nit für bündig halten, solang nit auch
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mit Schweeden geschloßen, also hindere eins das andere. Illi: Es würden sich noch
50
mittel finden, auß der sach zu kommen, man müeße nit voneinandergehen, es seie dan
51
ein generalfried geschloßen. Nos wünschten darzu den beystandt des Allerhöchsten und
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haben darauf unsern abschiedt genhommen.

[p. 407] [scan. 483]


1
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 16. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 62–72’ = Druckvor-
2
lage
; RK FrA Fasz. 91 II fol. 290–300; ÖstA Tirol Fasz. 20g p. 38–48; KHA A 4 nr.
3
1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 111 p. 425–443; Giessen 209 nr. 19 p. 82–102 – Vgl.
4
APW III C 2 S. 789 Z. 3 – 791 Z. 37.

5
Circa 3 ist der Churbrandeburgischer abgesandter, freyherr von Löwen, bey ir excel-
6
lentz herrn obristhoffmeister praesentibus illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und
7
Cran, erschienen und erinnert, von seinem gnädigsten churfürsten und herrn ein
8
schreiben under dato, den 2./12.

49
Regest: UA IV S. 490.
, zu haben, darin ihme anbefohlen worden, bey irer
9
excellentz negst uberbringung dero churfürstlichen gruß anzudeüten, daß sich sein
10
churfürstliche durchlauchtt umb des lieben friedens willen endtlich so weith uberwun-
11
den hetten, von iren Pommerischen landen der cron Schweeden zur satisfaction so viel
12
zu überlaßen, daß verhöffentlich Kaißerliche mayestätt und daß Reich, auch die cron
13
Schweden wol würden zufrieden sein. Ließen nur ire excellentz ersuchen, weilen sie
14
solche ire erclehrung bey dem graven von Witgenstein einzuschicken gemeindt, die
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handtlung in puncto satisfactionis biß zu deßen ankhunfft aufzuhalten. Er, der von
16
Löwen, vermeindte, selbiger graff werde zum lengsten in drey oder vier tagen hir sein,
17
maßen er solches auß deßen schreiben

50
Wurde nicht ermittelt; Sayn-Wittgenstein kehrte am selben Tag, dem 6./16. Januar 1647,
51
nach Osnabrück zurück ( Breucker S. 80).
, so under eben selbigen dato ahn ihn einkom-
18
men, wölte abnhemmen.

19
Ire excellentz haben negst gehorsamster dancksag für uberbrachten churfürstlichen gruß
20
geantwortet, daß noch vorgestern mit denn Schweedischen uber dies werck conferentz
21
gehalten worden

52
Vgl. nr. 213 Beilage 2.
. Die hetten des herrn churfürsten dem von Plettenberg gegebene
22
erclehrung wegen darin enthaltener clausul, daß sein churfürstliche durchlauchtt den
23
Oderstromb für ein gräntzmarck ahn die cron Schweeden in ewigkeit nit uberlaßen
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wölten, pro pura negativa et exclusiva consensus aufgenhommen, sich daraufhin rundt
25
gegen unß erclehrt, gantz Pommern einzubehalten und nichts wieder dhavon zurückzu-
26
geben, auch ahn die Kaißerliche gesandten begehrt, sich mit ihnen der manutention
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undt handthabung halben zu vergleichen. Warüber man auch mit denselben so weith
28
zusamenkommen, daß, wan die cron Schweeden die condition, so sie gesetzt, aber
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dießeits noch nit allerdings beliebt worden, würdte fallen laßen, es gleichsamb eine
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vergliechene sach seie, maßen es die Schweedische selbst schon dhomals bey gehaltener
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conferentz dhafür gehalten und fürgeben, daß sie gleich auf unsern abschiedt zu denen
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Holländern zu fahren gemeindt und, wohfern aldha von dieser materi waß fürkommen
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sölte, es alßdan deutlich für eine vergliechene sache außgeben wölten. Wir wehren auch
34
von bemelten Holländern berichtet worden, daß es also beschehen und dies werck von
35
denen Schweedischen bey ihnen, Holländern, für eine vergliechne sach außgegeben
36
worden. Seie also in unser macht nit, hirin wieder zurückzugehen oder waß zu ändern.
37
Wehre zu wünschen, daß selbige churfürstliche erclehrung hette zeitlicher einlangen
38
möegen. Doch wan die sach noch zu miltern terminis zu bringen, günnete man solches
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irer churfürstlichen durchlauchtt underthänig gerne, würdte aber vornhemblich darüber
40
denn Schweedischen müßen zugesprochen werden, sönderlich daß sie die sach biß zu
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einlangung der churfürstlichen resolution in suspenso laßen. Dan solten dieselbe ferners
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ahn unß setzen und dies werck wöllen befordert haben, würde man ihnen nit wißen
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dhabey auß handen zu gehen, dhahero man dießeits in des von Löwen anbringen so
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weinig willigen alß es auch abschlagen könte. Ille erinnert, daß wegen obangezogener
45
clausul ein verstoiß bey der cantzley beschehen und anstatt des hette gesetzt werden
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sollen, daß sein churfürstliche durchlauchtt iro in ewigkeit nit hetten können die
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gedancken machen, daß man deroselben also nahe sölte getretten und gleichsamb ins
48
hertze gegrieffen haben, [ daß also] obgemelte clausul erronee hineingerückt worden,

[p. 408] [scan. 484]


1
welche doch gleich darauf mit der zu ende annectirten andern clausul, daß seine
2
churfürstliche durchlauchtt ire endtliche erclehrung durch dero alhie anweesende
3
gesandten in weenig tagen wölten uberbringen laßen, in effectu wieder corrigirt worden.
4
Sein gnädigster churfürst und herr habe hiebey eine gute intention, und würde man
5
wegen Stettin den frieden nit zurücklaßen, wan nur hingegen auch ein aequivalens
6
möegte verschafft werden. Er wölte die Schweedische noch heüd anreden, hette auch
7
den Dr. Frombholtz zu denen Holländischen gesandten geschickt und dieselbe gleicher-
8
gestalt ersuchen laßen, ire officia bey den Schweedischen einzuwenden, dhamit sein
9
gnädigster herr nit möege ubereilet werden. Er wüste wol, daß dieselbe würden
10
halstarrig auf irer meinung bestehen, und dhamit sie so viel desto mehr beyfall haben
11
möegten, so understünden sie sich, seine churfürstliche durchlauchtt invidiose durchzu-
12
ziehen, gleichsamb von deroselben oder dero herrn vattern die Schweeden sein ins Reich
13
erfordert worden. Er begehre diese materi nit zu berühren, weiln alles, waß fürgelauffen,
14
per amnistiam aufgehoben. Bey ihnen, Churbrandeburgischen, aber sagten sie ein
15
anders, nhemblich daß Kaißerliche mayestätt selbst ein aug auf diese lande solten gehabt
16
haben. Man müße an dergleichen discurs nit kehren, sondern die gute affection, dern
17
sich sein churfürstliche durchlauchtt gegen Kayserliche mayestätt und dero vornhemben
18
abgesandten versichert hielten, bey dieser occasion im werck scheinen laßen.

19
Ihr excellentz antworteten, daß er, abgesandter, sich wol versichert halten könte, daß
20
man irer churfürstlichen durchlauchtt bey diesem werck begehre zu dienen und alles
21
gerne thuen, waß zu thuen möeglich. Ir excellentz wölten aber ir leben verlohrn haben,
22
wan das geringste von dergleichen sachen, daß Kayserliche mayestätt iemals einige
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gedancken auf selbige lande gesetzt haben solten, würde können beygebracht werden.
24
Kayserliche mayestätt gönnete die lande iro churfürstlicher durchlaucht und dero hauß,
25
wan es nur zu erhalten möeglich, und gebe solches dero gutwilligkeit in ertheilung der
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simultaneae investiturae gnugsamb zu erkennen. Ille: Habe es nur zum bericht anzeigen
27
wöllen, dhamit man wiße, wie diese leüth reden. Bittet nochmals, das negotium in
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favorem sui principis recommendirter zu halten, undt nhimbt dhamit sein abschiedt.

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Eodem circa 4 sein die Holländische gesandten herzukommen und nach abgelegten
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complementis erinnert, daß sie von iren principaln, den Generalstaaden von Hollandt,
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befehlicht, nach vermöegen dhahin cooperirn zu helffen, dhamit der fried im Reich
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möege erhoben werden; nit, daß sich die Holländer hirbey begehrten interessirt zu
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machen, sondern nur alß nachbare und gute freundte dem Römischen Reich sowol seine
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berüehigung und tranquillitet gönnete, alß sie, Hollender, in ihrem statu selbst darzu zu
35
gelangen verhofften. Wehren irestheils allen interessirten mit einem guten exempl
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fürgangen und ire sachen so weith bracht, daß sie verhofften, des friedens zu genießen.
37
Möegten gerne sehen, daß man ihnen nachfolge, iedoch allerseits dhahin daß absehen
38
richten thete, dhamit ein bestendiger friede geschloßen und kheine reliquiae belli
39
hinderlaßen würden. Man habe es auß deme, waß fürgangen, erfahren, waß der krieg
40
für früchten bringe; dhahero habe man so viel desto mehr dhahin zu dencken, wie die
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wurtzl des kriegs auf einmahl möege außgerottet werden. Bey der friedenshandlung im
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Römischen Reich scheine, daß zwo sachen, waran daß werck vornhemblich hafften
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thue, zu considerirn sein: 1. die satisfaction für die cron Schweeden, 2. daß religionwee-
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sen. Waß die satisfaction anlange, dha müeße darbey auf die billigkeit und aequalitet
45
gesehen werden. Und vermeindten sie, weiln sich der herr churfürst zu Brandeburg
46
wegen der Pommerischen lande waß näher herzulege, man hette das werck nochmals
47
auf die vorgeschlagene alternativa zu reducirn. Die Churbrandeburgische wehren bey
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ihnen gewest und sie ersucht, bey beyden theilen, den Kaißerlichen sowol alß königlich
49
Schweedischen, zu erinnern, daß man sie hiebey nit wölle ubereilen. Verhofften, von
50
ihrer churfürstlichen durchlauchtt in weenig tagen eine solche erclehrung zu überkom-
51
men, daß man dhamit würde zufrieden sein und diesem werck abhelffen können. Sie,
52
Hollendische, hetten schon bey denen Schweedischen ire officia eingewendet und bey
53
unß desgleichen thuen wöllen. Bitten, sölches im besten zu vermercken. Waß daß

[p. 409] [scan. 485]


1
andere, nhemblich die religion, anlange, dha wölle es nötig sein, sölches werck zum
2
schluß zu befordern. Man hette in iren, der Staaden von Hollandt, estado erfahren, waß
3
die religionsspaltung fur fruchten bringe. Sie möegten gerne sehen, daß denen protesti-
4
renden, den Lutherischen und reformirten, hirin solche satisfaction könte gegeben
5
werden, dhamit alle wurtzel der uneinigkeit und mißtrawens auf einmahl möege außm
6
weege geraumbt und ein bestendiger friedt in- und außerhalb Reichs gestifftet werden.
7
Endtlich hetten sie auch von iren principaln in befehl, die Pfaltzische sachen zu
8
recommendirn. Es sein gleichwol selbige fürsten von einem hohen Teütschen geblütt
9
und diese sach eine von denn haubtursachen des kriegs. Die würde mit müeßen
10
außgerottet werden, wan anders ein bestendiger friedt im Reich solte erhalten werden.
11
Bitten, daß man solche irer principaln recommendation hiebey wölte gelten laßen.

12
Ihr excellentz herr obristhofmeister bedanckten sich der heimbsuchung und antworte-
13
ten ad 1., daß auch immediate für irer, der Hollandischen gesandten, herzukhombst der
14
Churbrandeburgischer gesandter, freyherr von Löwen, bey unß gewest und umb eine
15
geringe dilation, biß irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung einglangt, angehalten.
16
Man hette aber demselben angezeigt, daß die Schweeden des herrn churfürsten dem von
17
Plettenberg gegebene erclehrung pro negativa acceptirt und die sach mit unß daraufhin
18
schon so weith abgehandtlet, daß sie dieselbe für geschloßener und vergliechener
19
hielten. Gönneten irer churfürstlichen durchlauchtt sönsten underthänig gern, daß die
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sach ad mitiores terminos möegte gebracht werden. Unß aber wehren die hände
21
gebunden, und könten nit wieder zurück. Es wehren ihnen die Churbrandeburgische
22
selbst im weege gestanden, daß mit irer erclehrung so lang zurückgehalten. Die sach seie
23
itzo in solchem standt, daß, wan die Schweedische nur ire annectirte conditiones
24
würden fallen laßen, es eine geschloßene sach seie. Seie zwar nit ohne, daß der cron
25
Schweden nützlicher seie, halb Pommern neben andern praetendirten stücken cum
26
consensu electoris alß gantz Pommern ipso invito einzubehalten. Man hette auch
27
solches denen Schweedischen zum öfftern zu gemüth geführt und gerathen, daß sie eine
28
solche oblation, wan schon in hoc puncto geschloßen sein möegte, nit sölten außchla-
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gen; es würde aber ahn deme liggen, daß man selbe Schweedischen hiebey capaces
30
machte. Solten sie sich wieder auf die alternativam wöllen führen laßen, würdt man
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dießeits solches gerne sehen. Man verlange nur nichts mehrs, alß das werck zu
32
befordern, dhamit man verhüete, daß es nitt wieder zum newen veldtzug komme. Waß
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die religion anlange, dha habe man denen protestirenden so viel nachgeben, daß sie viel
34
mehr ursach hetten, daß letztere von denn catholischen stendten beschehenes anerbie-
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then mit danck anzunhemmen alß waß ferners zu begehrn. Dern vorältern würden
36
ihnen wol nit eingebildet haben, daß es mit der religion im Römischen Reich dhahin
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würdte zu bringen gewest sein; sie hetten alles, waß sie in iren landen der religion halber
38
verlangen könten. Daß sie aber noch weiter gehen und dem andern theil in seinen
39
landen waß zumuthen wölten, waß sie in iren eignen landen nit wölten gelten laßen,
40
solches seie unbillig und wieder den religionfrieden. In billigen sachen seie man inen
41
niemaln auß handen gangen, man würde es auch ferners gerne thuen. Müsten aber den
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bogen nit zu hart spannen. Erwinde derzeit nur ahn deme, daß man wieder zusamen-
43
trette und von der sach rede. Dießeits halte man sich alle stundt darzu bereit. Man
44
ersuche aber die abgesandten, daß sich wölten belieben laßen, auch die protestirende
45
von allen extremiteten abzumahnen und zur billigkeit zu weisen. Daß Pfaltzisch weesen
46
betreffend, dha würdte der Generalstaaden recommendation nit auß consideration
47
gelaßen werden. Es hetten es auch die vielfältige vorgangne tractaten bezeigt, wie gern
48
Kaißerliche mayestätt selbigs werck hette möegen geschlichtet sehen, hab ahn derosel-
49
ben seithero nit erwunden. Es würden den pfaltzgraven nichts unbilligs zugemuthet, die
50
wehren die verursachten kriegscösten einmahl zu tragen schüldig. Kaißerliche majestätt
51
hetten wol mehr von selbigen cösten zahlt und ubernhommen, alß denen pfaltzgraven
52
würde zugemuthet, hetten die Laußnitz, so ungleich beßer alß die Oberpfaltz, zurückla-
53
ßen müßen. Warumb solten sich dan die pfaltzgraven in ubernhemmung der ubrigen

[p. 410] [scan. 486]


1
cösten beschwehren? Die Underpfaltz würde ihnen völlig wieder eingeraumbt, kommen
2
wieder zur chur, und geschehe nur eine geringe veränderung der session halben. Die
3
chur verbleibe in dern hauß, in der Churbayrischen Wilhelmischen lini befinden sich
4
etwoh vier herrn

46
Erbberechtigte Nachfolger der wilhelminischen Linie des Hauses Wittelsbach waren die beiden
47
Söhne von Kf. Maximilian I. von Bayern (1573–1651; 1623 Kf.), nämlich Ferdinand Maria
48
(1636–1679; 1651 Kf.) und Maximilian Philipp (1638–1705; 1666 Hg. von Leuchtenberg),
49
sowie die um diese Zeit lebenden Söhne seines Bruders, Hg. Albrechts (VI.) (1584–1666; 1646
50
Hg. von Leuchtenberg), Maximilian Heinrich (1621–1688; 1651 Kf. von Köln) und Albert
51
Sigmund (1623–1685; 1652 Bf. von Freising, 1668 Bf. von Regensburg) ( Stammtafeln I
52
Tafeln 25, 26).
, wie paldt könte sich der fall zutragen, daß sie von denselben noch
5
alles wieder ererben könten? Hetten Gott zu dancken, daß es zu solchen terminis
6
gediegen, und die conditiones mit danck anzunhemmen, maßen ir excellentz herr
7
obristhoffmeister die Holländische gesandten ersuchten, daß denen pfaltzgraven und
8
dern ministris zusprechen und dieselbe dhahin ermahnen wölten, die sach nit auf die
9
spitze zu setzen, sondern sich mit denen in instrumento pacis außgesetzten conditioni-
10
bus begnügen zu laßen.

11
Illi: Es sein die Generalstaaden bey denen tractaten zwischen Kaißerlicher majestätt und
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der cron Schweeden principaliter nit interessirt. Seie aber dhamit also beschaffen, daß in
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consequentiam, soviel es nhemblich die commercia berühre, dern interesse mit unter-
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lauffe, dan das commercium seie die seele von ihrem estado, und wer das commercium
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anrühre, der greiffe ihnen in ire seele. Irer principaln meinung seie nit, sich in diese sach
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zu ingerirn oder die friedenshandlung einiger gestalt zu retardirn, sondern wölten
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dieselbe vielmehr nach irem vermöegen beforderen helffen. Wüsten wol, wie nötig der
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fried der gantzen christenheit seie, dhamit man sich wieder den Türcken gefast halte. Es
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wölten aber viele handelsstätte und portus maritimi in den punctum satisfactionis
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gezogen werden, dha müsten sie advigilirn und acht haben, weme ein und ander ort
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zutheil werden wölle, umb hernacher mit denselben irer commercien halber zu reden.
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Die müsten in iren gang pleiben, hetten eine solche connexität in sich, daß in oriente
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schade, wan in occidente dern lauf verhindert werde. Also würden sie des schlußes bey
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dem puncto satisfactionis erwarten müeßen und sehen, waß ihnen darbey zu thuen seie.
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Daß Kaißerliche majestätt und das Reich die stromb der Oder, Elb und Weeser in eins
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außlandischen potentaten hande und gewalt würden wöllen fallen laßen, ließen sie
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ihnen nit verstehen. Gantz Pommern zurückzulaßen würdte auch bedencklich sein und
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die cron Schweeden iro dardurch bey denen benachbarten große ialosey und feindt-
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schafft erwecken. Also seie die sach noch in solchem standt, daß noch wol rath zu
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schaffen und alles zu einer billigmeßigen vergleichung zu bringen. Und obzwar die
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churfürstliche durchlauchtt in irer fürantwort sich waß wiedrig bezeigt, so seie dieselbe
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deßen iedoch so hoch nit zu verdencken, nam aliam esse rationem petentis et aliam
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dantis aut concedentis, und hette derienige, der von dem seinigen waß solle zurückla-
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ßen, wol ursach, seinen sachen waß nachzudencken. Sie verhofften, die Schwedische
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werden sich hirin weisen und zur billigkeit führen laßen. Waß sie, abgesandten, dhabey
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und sönsten zu beförderung dieser tractaten würden thuen können, dha hette man sich
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gegen dieselbe aller wilfährigkeit undt trewen mitwürckens zu versehen. Daß religions-
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und Pfaltzische weesen haben die gesandte ferners nit berührt, sondern mit stillschwei-
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gen vorbeygangen.

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Ir excellentz herr obrister hofmeister bedanckten sich gegen dieselbe des erpietens und
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wölten verhoffen, es sölte die sach vermitls der abgesandten eifriger mitwürckung zum
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gewünschten schluß gebracht und der liebe fried erhoben werden. Illi erzehlten, von
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denn Schweedischen zu haben, daß man ahn seithen Kaißerlicher majestätt hiebevorn uf
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diese Pommerische lande einig absehen sölte gehabt haben. Es haben aber ir excellentz
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herr obristhofmeister bey verpfändung ires lebens, wie zuvor gegen den von Löwen

[p. 411] [scan. 487]


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beschehen, asseverirt, daß ir mayestätt dhamit gewaldt und ungleich geschehe und
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dieselbe dergleichen gedancken niemaln gehabt. Illi: Die Schweeden bezügen sich
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deswegen auf des gewesten fürsten von Friedtlandt geführte rede, indeme sich derselb
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hisce formalibus sölte irgendtwoh berhümbt haben, er habe Pommern im sack bey sich.
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Ir excellentz antworteten, daß [er] dergleichen rede auch uber daß königreich Boheimb
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geführt und es ihme darumb so ubel ergangen seie. Die abgesandte sein mit solcher
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antwort wol zufrieden gewest, ferners nichts replicirt und dhamit iren abschiedt
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genhommen.

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Posteaquam illi discesserant, haben ire excellentz diese frag zu bedencken aufgeben und
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zur umbfrag gestelt, waß nuhmehr alhie zu thuen. Einstheils habe man die Churbayri-
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sche, die aufs hefftigste darauf tringen, daß man, unangesehen der Churbrandeburgi-
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schen, in puncto satisfactionis solle völlig schließen, hingegen würde von den königlich
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Polnischen residenten, sodan denen protestirenden standten und nuhmehr auch von den
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Staaden von Hollandt instantia gemacht, mit dem werck biß zu einlangender Churbran-
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deburgischer resolution zurückzuhalten. Obs nit ein sach von solcher wichtigkeit seye,
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daß man das churfürstliche collegium, weiln sich selbigs mehrentheils (außer den
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Churtrierischen) alhie in loco befinde, darüber umb gutachten, wie man sich alhie zu
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verhalten und ob man unangesehen solcher instantz ferners in tractatu zu verfahren oder
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aber der Churbrandeburgischen erclehrung erwarten solle, anzulangen? Et conclusum
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omnium votis, daß es daß sicheriste, umb allen unglimpff von dieser seithen abzuwelt-
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zen, das churfürstliche collegium pro voto zu belangen.

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Und weiln gleich die Churmentzische herzukommen und ire excellentz berichtet,
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waßmaßen sie ebenergestalt von dem königlich Polnischen residenten umb einwendung
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ihrer officien, dhamit die sach möege einen geringen anstandt gewinnen, sodan von
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denen Churbrandeburgischen und obgedachtes dero anligen ahn daß churfürstliche
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collegium zu bringen und sich collegialiter hirbey zu interponirn, ersucht wehren, sich
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daraufhin bey iro excellentz umb rath, wie sich hiebey zu verhalten, erholen, einfinden
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wöllen, alß sein dieselbe von ir excellentz gleichergestalt des verlaufs, waß derentwegen
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von dem königlich Polnischen residenten, Hollendischen, auch protestirenden ständten
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gesandten bey iro für instantiae beschehen, berichtet und darauf gleich in gegenwarth
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ersucht worden, daß dies werck ahn daß churfürstliche collegium bringen und denen
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Kaißerlichen gesandten mit einem gesambten gutachten forderlichst zur handt gehen
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wölten; welches sie zu thuen aufgenhommen und dhamit abgeschieden.

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[3] Salvius an d’Avaux (lat.), Osnabrück 1646 Dezember 16/26. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol.
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74–74’; Giessen 200 fol. 69; Giessen 208 nr. 112 p. 444–446 – Druck: Meiern, APW
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IV S. 239; APW II C 3 nr. 86a.

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Salvius an d’Avaux (lat. Auszug), [Osnabrück 1646 Dezember 8/18]. Kopie: RK FrA Fasz.
38
53a fol. 75–75’; Giessen 200 fol. 69’; Giessen 208 nr. 113 p. 446–448 – Druck:
39
Meiern, APW IV S. 239–240; APW II C 3 S. 135 Z. 14–29.

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