Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
217. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 17
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Osnabrück 1647 Januar 17
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 57–57’, PS fol. 76 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
1628/21 unfol., PS ebenda ; Giessen 208 nr. 110 p. 423–424, PS p. 443–444; Giessen 209
nr. 20 p. 103–104, PS p. 104.
Konferenz mit den niederländischen Gesandten über die schwedische Satisfaktionsverhandlung
und die spanisch-niederländischen provisorischen Artikel. Konferenz mit Loben: Aufschub bis
zum Eintreffen der neuen kurbrandenburgischen Resolution? Folgende Konferenz mit den
niederländischen Gesandten: Interzession zugunsten Kurbrandenburgs, der protestierenden Reli-
gion und des Kurfürsten von der Pfalz; Schaden für ihre Handelsinteressen durch die schwedische
Satisfaktion. Konferenz mit den kurmainzischen Gesandten: Aufschub der Verhandlungen?;
Gutachten des Kurfürstenrats. Rückkehr Sayn-Wittgensteins und Ankunft d’Avaux’. Schwedi-
sches Zögern mit ihrem Satisfaktionsvorschlag wegen verschiedener Einwände. – PS Schreiben
von Salvius an d’Avaux.
Ewer Mayestätt geruhen auß beykommenden protocollis sub numeris 1 und
2 mit mehren allergnädigst zu ersehen, waß bey unß sowol von denn
Churbrandeburgischen alß auch denen Holländischen gesandten und mehr
andern, umb der handtlung in puncto satisfactionis pro corona Sueciae einen
geringen anstandt biß zu einlangender Churbrandeburgischen resolution zu
geben, gesucht worden und weßen wir unß darauf vernhemmen laßen. Nun
ist aber der graff von Witgenstein noch gestern abendt mit der churfürstli-
chen resolution alhie angelangt, warauf die vorgehabte churfürstliche collegi-
alconsultation wieder eingestelt worden. Und wirdt sich also das werck baldt
zeigen, wohin es bey dem puncto satisfactionis endtlich werde hinauß
wöllen. Die Schwedische gesandten haben unß ir iüngstes in puncto satisfac-
tionis et guarentigiae aufgesetztes memorial , dhavon wir in nehister unser
gehorsamster relation anregung gethaen, noch nit communicirt. Scheinet, daß
ihnen der Staaden von Hollandt und anderer bey ihnen beschehenen erinne-
rung waß nachdencken verursacht und dhahero der churfürstlichen resolu-
tion zuvorderist erwarten wöllen.
Imgleichen ist auch gestern abendt der Frantzösischer gesandter graff von
Avaux alhie ankommen.
PS Demnach unß gleich bey beschließung dieses von gutem orth bey-
khommende des Salvii ahn den Frantzösischen gesandten conte d’Avaux
abgebene schreiben in abschrifft mitgetheilt worden, haben wir dieselbe,
weilen darauß von des gegentheils intention zimblichermaaßen abzunhem-
men , hiebey gehorsamst einschließen söllen.
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 15. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 58–60’ = Druckvor-
lage ; RK FrA Fasz. 91 II fol. 285–287; ÖstA Tirol Fasz. 20g p. 37–38; KHA A 4 nr.
1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 109 p. 418–423; Giessen 209 nr. 18 p. 77–81 – Vgl.
APW III C 2 S. 787 Z. 35 – 788 Z. 16.
Haben auf ir excellentz herrn obristen hoffmeistern gutbefinden und befehl, weilen
dieselbe von dem principal Holländischen gesandten heimbgesucht worden, der graff
von Lamberg, Dr. Volmar und ich, Crane, selbe Holländische gesandten, dern vier an
der zaal gewest
Vgl. [ nr. 207 Anm. 1 ] und APW III C 2 S. 789 Z. 36–37.
entschüldigung, daß dieselbe leibsunpäßlichkeit halber selbst sie zu besuchen verhindert
worden, uberbracht, demnegst selbigen gesandten wegen irer glücklichen ahnkhombst
congratulirt, dern löblichen eiffer, so sie seithero in beforderung des algemeinen friedens
hetten scheinen laßen, gerhümbt, mit erinnerung, daß sie dhavon nit außetzen, sondern
vorthan unverdroßen continuirn wölten. Würden dardurch der gantzen christenheit,
bevorab des Heyligen Römischen Reichs Teütscher nation höhiste wolfart und ihnen
einen unsterblichen nahmen erwerben. Die haben sich der erwiesenen ehr und heimbsu-
chung halber höchlich bedanckt, mit vermelden, daß sie von iren principaln darauf
instruirt, bey denen interessirten, woh sie es vermöegten, zu beforderung des hochnöti-
gen friedenswercks zu cooperirn. Hetten auch seithero ahn fleißiger mitwürckung
nichts ermanglen laßen, und würden es forthan thuen. Wehren zu dem ende anhero
khommen und schon mit denen Schweedischen darauß geredt, hetten noch gute
hofnung zum generalschluß. Nos: Es lige vornhemblich ahn denn Schweedischen, daß
sie sich irer praetendirter satisfaction halber erclehren. Seie dießeits solche offerta
beschehen, daß sie sich lenger aufzuhalten kheine ursach hetten. Illi vermeindten, es
solte die sach bey dem puncto satisfactionis noch zu waß miltern terminis gebracht und
die churfürstliche durchlauchtt zue Brandeburg selbst zur einwilligung bewegt werden.
Hetten es auch denen Schweedischen repraesentirt, daß es ihnen selbst nützlicher, auch
zu stabilirung des friedens beßer seie, waß weinig cum consensu electoris alß alles
electore invito anzunhemmen. Nos: Die Schweedischen hielten irer churfürstlichen
durchlauchtt dem von Plettenberg gegebene erclehrung wegen der darin erhaltenen
clausul, daß sie in ewigkeit den Oderstromb zur gräntzmarck nit zurucklaßen könten,
pro negativa und hetten sich daraufhin erclehrt, gantz Pommern zu behalten. Wehre
gut, wan ie die sach zu miltern standt zu bringen noch hofnung ubrig sein solte, daß
man ahn Churbrandeburgischer seithen paldt darzu thuen mögte. Es seie ahn beforde-
rung des friedens so viel gelegen, daß auch eine eintzige stundt dem publico unwieder-
bringlichen schaden bringe. Illi: Es heiße reorum est fugere. Des churfürsten fürant-
worth wurde verhoffentlich von denen Schweedischen nit so hart und streng wöllen
aufgenhommen werden, daß nit noch solte mit churfürstlicher durchlauchtt tractirt
werden. Würde sich noch von der sach reden laßen.
Nos: Wir wünschen, wie die cron Spanien und Hollandt den ubrigen cronen und
potentaten mit einem guten exempl fürgangen und die erste gewest sein, die sich
vergliechen und friede gemacht, daß also die andern möegen nachfolgen. Illi: Zwischen
Spanien und ihnen seie der fried noch nit geschloßen, zwar die articul, so sönsten pro
tregua abgehandtlet gewest, in pacem perpetuam hinc inde beliebt, iedoch die clausul
hinzugesetzt worden, daß nichts verbindtlich sein sölle, es seie dan auch der friede
zwischen Spanien und Franckreich geschloßen, dan dhahin thue sie ihr foedus, so sie
mit Franckreich hetten, anweißen. Begerten aber darumb, wan schon zwischen selbigen
cronen der fried nit geschloßen werden solte, im krieg nit zu verpleiben. Nos: Man habe
von dieser bedingnuß nachrichtung, es seie aber auch die sach zwischen Spanien und
Franckreich in solchem standt, daß sie in einer stundt schließen könten, wan die
Frantzosen nur wölten. Die kommen aber mit newen praetensionen wegen des Porto
Longone und vestung Piombino auf[ zu ]ziehen, und werde man solchergestalt nimmer
zu endt kommen. Zwischen Kaißerlicher mayestätt und Franckreich seie man zwar auch
vergliechen, es ereüge sich aber auch die difficultet mit Lotharingen, indeme selbigen
hertzogen sogar contra ius gentium daß gleidt zu diesen tractaten, unangesehen die cron
Franckreich schon einmahl den gleidtsbrieff für denselben außgeben hette, wölle versagt
werden. Sodan wölten die Frantzosen den schluß nit für bündig halten, solang nit auch
mit Schweeden geschloßen, also hindere eins das andere. Illi: Es würden sich noch
mittel finden, auß der sach zu kommen, man müeße nit voneinandergehen, es seie dan
ein generalfried geschloßen. Nos wünschten darzu den beystandt des Allerhöchsten und
haben darauf unsern abschiedt genhommen.
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 16. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 62–72’ = Druckvor-
lage ; RK FrA Fasz. 91 II fol. 290–300; ÖstA Tirol Fasz. 20g p. 38–48; KHA A 4 nr.
1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 111 p. 425–443; Giessen 209 nr. 19 p. 82–102 – Vgl.
APW III C 2 S. 789 Z. 3 – 791 Z. 37.
Circa 3 ist der Churbrandeburgischer abgesandter, freyherr von Löwen, bey ir excel-
lentz herrn obristhoffmeister praesentibus illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und
Cran, erschienen und erinnert, von seinem gnädigsten churfürsten und herrn ein
schreiben under dato, den 2./12. , zu haben, darin ihme anbefohlen worden, bey irer
excellentz negst uberbringung dero churfürstlichen gruß anzudeüten, daß sich sein
churfürstliche durchlauchtt umb des lieben friedens willen endtlich so weith uberwun-
den hetten, von iren Pommerischen landen der cron Schweeden zur satisfaction so viel
zu überlaßen, daß verhöffentlich Kaißerliche mayestätt und daß Reich, auch die cron
Schweden wol würden zufrieden sein. Ließen nur ire excellentz ersuchen, weilen sie
solche ire erclehrung bey dem graven von Witgenstein einzuschicken gemeindt, die
handtlung in puncto satisfactionis biß zu deßen ankhunfft aufzuhalten. Er, der von
Löwen, vermeindte, selbiger graff werde zum lengsten in drey oder vier tagen hir sein,
maßen er solches auß deßen schreiben
men , wölte abnhemmen.
Ire excellentz haben negst gehorsamster dancksag für uberbrachten churfürstlichen gruß
geantwortet, daß noch vorgestern mit denn Schweedischen uber dies werck conferentz
gehalten worden . Die hetten des herrn churfürsten dem von Plettenberg gegebene
erclehrung wegen darin enthaltener clausul, daß sein churfürstliche durchlauchtt den
Oderstromb für ein gräntzmarck ahn die cron Schweeden in ewigkeit nit uberlaßen
wölten, pro pura negativa et exclusiva consensus aufgenhommen, sich daraufhin rundt
gegen unß erclehrt, gantz Pommern einzubehalten und nichts wieder dhavon zurückzu-
geben , auch ahn die Kaißerliche gesandten begehrt, sich mit ihnen der manutention
undt handthabung halben zu vergleichen. Warüber man auch mit denselben so weith
zusamenkommen, daß, wan die cron Schweeden die condition, so sie gesetzt, aber
dießeits noch nit allerdings beliebt worden, würdte fallen laßen, es gleichsamb eine
vergliechene sach seie, maßen es die Schweedische selbst schon dhomals bey gehaltener
conferentz dhafür gehalten und fürgeben, daß sie gleich auf unsern abschiedt zu denen
Holländern zu fahren gemeindt und, wohfern aldha von dieser materi waß fürkommen
sölte, es alßdan deutlich für eine vergliechene sache außgeben wölten. Wir wehren auch
von bemelten Holländern berichtet worden, daß es also beschehen und dies werck von
denen Schweedischen bey ihnen, Holländern, für eine vergliechne sach außgegeben
worden. Seie also in unser macht nit, hirin wieder zurückzugehen oder waß zu ändern.
Wehre zu wünschen, daß selbige churfürstliche erclehrung hette zeitlicher einlangen
möegen. Doch wan die sach noch zu miltern terminis zu bringen, günnete man solches
irer churfürstlichen durchlauchtt underthänig gerne, würdte aber vornhemblich darüber
denn Schweedischen müßen zugesprochen werden, sönderlich daß sie die sach biß zu
einlangung der churfürstlichen resolution in suspenso laßen. Dan solten dieselbe ferners
ahn unß setzen und dies werck wöllen befordert haben, würde man ihnen nit wißen
dhabey auß handen zu gehen, dhahero man dießeits in des von Löwen anbringen so
weinig willigen alß es auch abschlagen könte. Ille erinnert, daß wegen obangezogener
clausul ein verstoiß bey der cantzley beschehen und anstatt des hette gesetzt werden
sollen, daß sein churfürstliche durchlauchtt iro in ewigkeit nit hetten können die
gedancken machen, daß man deroselben also nahe sölte getretten und gleichsamb ins
hertze gegrieffen haben, [ daß also ] obgemelte clausul erronee hineingerückt worden,
welche doch gleich darauf mit der zu ende annectirten andern clausul, daß seine
churfürstliche durchlauchtt ire endtliche erclehrung durch dero alhie anweesende
gesandten in weenig tagen wölten uberbringen laßen, in effectu wieder corrigirt worden.
Sein gnädigster churfürst und herr habe hiebey eine gute intention, und würde man
wegen Stettin den frieden nit zurücklaßen, wan nur hingegen auch ein aequivalens
möegte verschafft werden. Er wölte die Schweedische noch heüd anreden, hette auch
den Dr. Frombholtz zu denen Holländischen gesandten geschickt und dieselbe gleicher-
gestalt ersuchen laßen, ire officia bey den Schweedischen einzuwenden, dhamit sein
gnädigster herr nit möege ubereilet werden. Er wüste wol, daß dieselbe würden
halstarrig auf irer meinung bestehen, und dhamit sie so viel desto mehr beyfall haben
möegten, so understünden sie sich, seine churfürstliche durchlauchtt invidiose durchzu-
ziehen , gleichsamb von deroselben oder dero herrn vattern die Schweeden sein ins Reich
erfordert worden. Er begehre diese materi nit zu berühren, weiln alles, waß fürgelauffen,
per amnistiam aufgehoben. Bey ihnen, Churbrandeburgischen, aber sagten sie ein
anders, nhemblich daß Kaißerliche mayestätt selbst ein aug auf diese lande solten gehabt
haben. Man müße an dergleichen discurs nit kehren, sondern die gute affection, dern
sich sein churfürstliche durchlauchtt gegen Kayserliche mayestätt und dero vornhemben
abgesandten versichert hielten, bey dieser occasion im werck scheinen laßen.
Ihr excellentz antworteten, daß er, abgesandter, sich wol versichert halten könte, daß
man irer churfürstlichen durchlauchtt bey diesem werck begehre zu dienen und alles
gerne thuen, waß zu thuen möeglich. Ir excellentz wölten aber ir leben verlohrn haben,
wan das geringste von dergleichen sachen, daß Kayserliche mayestätt iemals einige
gedancken auf selbige lande gesetzt haben solten, würde können beygebracht werden.
Kayserliche mayestätt gönnete die lande iro churfürstlicher durchlaucht und dero hauß,
wan es nur zu erhalten möeglich, und gebe solches dero gutwilligkeit in ertheilung der
simultaneae investiturae gnugsamb zu erkennen. Ille: Habe es nur zum bericht anzeigen
wöllen, dhamit man wiße, wie diese leüth reden. Bittet nochmals, das negotium in
favorem sui principis recommendirter zu halten, undt nhimbt dhamit sein abschiedt.
Eodem circa 4 sein die Holländische gesandten herzukommen und nach abgelegten
complementis erinnert, daß sie von iren principaln, den Generalstaaden von Hollandt,
befehlicht, nach vermöegen dhahin cooperirn zu helffen, dhamit der fried im Reich
möege erhoben werden; nit, daß sich die Holländer hirbey begehrten interessirt zu
machen, sondern nur alß nachbare und gute freundte dem Römischen Reich sowol seine
berüehigung und tranquillitet gönnete, alß sie, Hollender, in ihrem statu selbst darzu zu
gelangen verhofften. Wehren irestheils allen interessirten mit einem guten exempl
fürgangen und ire sachen so weith bracht, daß sie verhofften, des friedens zu genießen.
Möegten gerne sehen, daß man ihnen nachfolge, iedoch allerseits dhahin daß absehen
richten thete, dhamit ein bestendiger friede geschloßen und kheine reliquiae belli
hinderlaßen würden. Man habe es auß deme, waß fürgangen, erfahren, waß der krieg
für früchten bringe; dhahero habe man so viel desto mehr dhahin zu dencken, wie die
wurtzl des kriegs auf einmahl möege außgerottet werden. Bey der friedenshandlung im
Römischen Reich scheine, daß zwo sachen, waran daß werck vornhemblich hafften
thue, zu considerirn sein: 1. die satisfaction für die cron Schweeden, 2. daß religionwee-
sen . Waß die satisfaction anlange, dha müeße darbey auf die billigkeit und aequalitet
gesehen werden. Und vermeindten sie, weiln sich der herr churfürst zu Brandeburg
wegen der Pommerischen lande waß näher herzulege, man hette das werck nochmals
auf die vorgeschlagene alternativa zu reducirn. Die Churbrandeburgische wehren bey
ihnen gewest und sie ersucht, bey beyden theilen, den Kaißerlichen sowol alß königlich
Schweedischen, zu erinnern, daß man sie hiebey nit wölle ubereilen. Verhofften, von
ihrer churfürstlichen durchlauchtt in weenig tagen eine solche erclehrung zu überkom-
men , daß man dhamit würde zufrieden sein und diesem werck abhelffen können. Sie,
Hollendische, hetten schon bey denen Schweedischen ire officia eingewendet und bey
unß desgleichen thuen wöllen. Bitten, sölches im besten zu vermercken. Waß daß
andere, nhemblich die religion, anlange, dha wölle es nötig sein, sölches werck zum
schluß zu befordern. Man hette in iren, der Staaden von Hollandt, estado erfahren, waß
die religionsspaltung fur fruchten bringe. Sie möegten gerne sehen, daß denen protesti-
renden , den Lutherischen und reformirten, hirin solche satisfaction könte gegeben
werden, dhamit alle wurtzel der uneinigkeit und mißtrawens auf einmahl möege außm
weege geraumbt und ein bestendiger friedt in- und außerhalb Reichs gestifftet werden.
Endtlich hetten sie auch von iren principaln in befehl, die Pfaltzische sachen zu
recommendirn. Es sein gleichwol selbige fürsten von einem hohen Teütschen geblütt
und diese sach eine von denn haubtursachen des kriegs. Die würde mit müeßen
außgerottet werden, wan anders ein bestendiger friedt im Reich solte erhalten werden.
Bitten, daß man solche irer principaln recommendation hiebey wölte gelten laßen.
Ihr excellentz herr obristhofmeister bedanckten sich der heimbsuchung und antworte-
ten ad 1., daß auch immediate für irer, der Hollandischen gesandten, herzukhombst der
Churbrandeburgischer gesandter, freyherr von Löwen, bey unß gewest und umb eine
geringe dilation, biß irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung einglangt, angehalten.
Man hette aber demselben angezeigt, daß die Schweeden des herrn churfürsten dem von
Plettenberg gegebene erclehrung pro negativa acceptirt und die sach mit unß daraufhin
schon so weith abgehandtlet, daß sie dieselbe für geschloßener und vergliechener
hielten. Gönneten irer churfürstlichen durchlauchtt sönsten underthänig gern, daß die
sach ad mitiores terminos möegte gebracht werden. Unß aber wehren die hände
gebunden, und könten nit wieder zurück. Es wehren ihnen die Churbrandeburgische
selbst im weege gestanden, daß mit irer erclehrung so lang zurückgehalten. Die sach seie
itzo in solchem standt, daß, wan die Schweedische nur ire annectirte conditiones
würden fallen laßen, es eine geschloßene sach seie. Seie zwar nit ohne, daß der cron
Schweden nützlicher seie, halb Pommern neben andern praetendirten stücken cum
consensu electoris alß gantz Pommern ipso invito einzubehalten. Man hette auch
solches denen Schweedischen zum öfftern zu gemüth geführt und gerathen, daß sie eine
solche oblation, wan schon in hoc puncto geschloßen sein möegte, nit sölten außchla-
gen ; es würde aber ahn deme liggen, daß man selbe Schweedischen hiebey capaces
machte. Solten sie sich wieder auf die alternativam wöllen führen laßen, würdt man
dießeits solches gerne sehen. Man verlange nur nichts mehrs, alß das werck zu
befordern, dhamit man verhüete, daß es nitt wieder zum newen veldtzug komme. Waß
die religion anlange, dha habe man denen protestirenden so viel nachgeben, daß sie viel
mehr ursach hetten, daß letztere von denn catholischen stendten beschehenes anerbie-
then mit danck anzunhemmen alß waß ferners zu begehrn. Dern vorältern würden
ihnen wol nit eingebildet haben, daß es mit der religion im Römischen Reich dhahin
würdte zu bringen gewest sein; sie hetten alles, waß sie in iren landen der religion halber
verlangen könten. Daß sie aber noch weiter gehen und dem andern theil in seinen
landen waß zumuthen wölten, waß sie in iren eignen landen nit wölten gelten laßen,
solches seie unbillig und wieder den religionfrieden. In billigen sachen seie man inen
niemaln auß handen gangen, man würde es auch ferners gerne thuen. Müsten aber den
bogen nit zu hart spannen. Erwinde derzeit nur ahn deme, daß man wieder zusamen-
trette und von der sach rede. Dießeits halte man sich alle stundt darzu bereit. Man
ersuche aber die abgesandten, daß sich wölten belieben laßen, auch die protestirende
von allen extremiteten abzumahnen und zur billigkeit zu weisen. Daß Pfaltzisch weesen
betreffend, dha würdte der Generalstaaden recommendation nit auß consideration
gelaßen werden. Es hetten es auch die vielfältige vorgangne tractaten bezeigt, wie gern
Kaißerliche mayestätt selbigs werck hette möegen geschlichtet sehen, hab ahn derosel-
ben seithero nit erwunden. Es würden den pfaltzgraven nichts unbilligs zugemuthet, die
wehren die verursachten kriegscösten einmahl zu tragen schüldig. Kaißerliche majestätt
hetten wol mehr von selbigen cösten zahlt und ubernhommen, alß denen pfaltzgraven
würde zugemuthet, hetten die Laußnitz, so ungleich beßer alß die Oberpfaltz, zurückla-
ßen müßen. Warumb solten sich dan die pfaltzgraven in ubernhemmung der ubrigen
cösten beschwehren? Die Underpfaltz würde ihnen völlig wieder eingeraumbt, kommen
wieder zur chur, und geschehe nur eine geringe veränderung der session halben. Die
chur verbleibe in dern hauß, in der Churbayrischen Wilhelmischen lini befinden sich
etwoh vier herrn
Erbberechtigte Nachfolger der wilhelminischen Linie des Hauses Wittelsbach waren die beiden
Söhne von Kf. Maximilian I. von Bayern (1573–1651; 1623 Kf.), nämlich Ferdinand Maria
(1636–1679; 1651 Kf.) und Maximilian Philipp (1638–1705; 1666 Hg. von Leuchtenberg),
sowie die um diese Zeit lebenden Söhne seines Bruders, Hg. Albrechts (VI.) (1584–1666; 1646
Hg. von Leuchtenberg), Maximilian Heinrich (1621–1688; 1651 Kf. von Köln) und Albert
Sigmund (1623–1685; 1652 Bf. von Freising, 1668 Bf. von Regensburg) ( Stammtafeln I
Tafeln 25, 26).
alles wieder ererben könten? Hetten Gott zu dancken, daß es zu solchen terminis
gediegen, und die conditiones mit danck anzunhemmen, maßen ir excellentz herr
obristhoffmeister die Holländische gesandten ersuchten, daß denen pfaltzgraven und
dern ministris zusprechen und dieselbe dhahin ermahnen wölten, die sach nit auf die
spitze zu setzen, sondern sich mit denen in instrumento pacis außgesetzten conditioni-
bus begnügen zu laßen.
Illi: Es sein die Generalstaaden bey denen tractaten zwischen Kaißerlicher majestätt und
der cron Schweeden principaliter nit interessirt. Seie aber dhamit also beschaffen, daß in
consequentiam, soviel es nhemblich die commercia berühre, dern interesse mit unter-
lauffe , dan das commercium seie die seele von ihrem estado, und wer das commercium
anrühre, der greiffe ihnen in ire seele. Irer principaln meinung seie nit, sich in diese sach
zu ingerirn oder die friedenshandlung einiger gestalt zu retardirn, sondern wölten
dieselbe vielmehr nach irem vermöegen beforderen helffen. Wüsten wol, wie nötig der
fried der gantzen christenheit seie, dhamit man sich wieder den Türcken gefast halte. Es
wölten aber viele handelsstätte und portus maritimi in den punctum satisfactionis
gezogen werden, dha müsten sie advigilirn und acht haben, weme ein und ander ort
zutheil werden wölle, umb hernacher mit denselben irer commercien halber zu reden.
Die müsten in iren gang pleiben, hetten eine solche connexität in sich, daß in oriente
schade, wan in occidente dern lauf verhindert werde. Also würden sie des schlußes bey
dem puncto satisfactionis erwarten müeßen und sehen, waß ihnen darbey zu thuen seie.
Daß Kaißerliche majestätt und das Reich die stromb der Oder, Elb und Weeser in eins
außlandischen potentaten hande und gewalt würden wöllen fallen laßen, ließen sie
ihnen nit verstehen. Gantz Pommern zurückzulaßen würdte auch bedencklich sein und
die cron Schweeden iro dardurch bey denen benachbarten große ialosey und feindt-
schafft erwecken. Also seie die sach noch in solchem standt, daß noch wol rath zu
schaffen und alles zu einer billigmeßigen vergleichung zu bringen. Und obzwar die
churfürstliche durchlauchtt in irer fürantwort sich waß wiedrig bezeigt, so seie dieselbe
deßen iedoch so hoch nit zu verdencken, nam aliam esse rationem petentis et aliam
dantis aut concedentis, und hette derienige, der von dem seinigen waß solle zurückla-
ßen , wol ursach, seinen sachen waß nachzudencken. Sie verhofften, die Schwedische
werden sich hirin weisen und zur billigkeit führen laßen. Waß sie, abgesandten, dhabey
und sönsten zu beförderung dieser tractaten würden thuen können, dha hette man sich
gegen dieselbe aller wilfährigkeit undt trewen mitwürckens zu versehen. Daß religions-
und Pfaltzische weesen haben die gesandte ferners nit berührt, sondern mit stillschwei-
gen vorbeygangen.
Ir excellentz herr obrister hofmeister bedanckten sich gegen dieselbe des erpietens und
wölten verhoffen, es sölte die sach vermitls der abgesandten eifriger mitwürckung zum
gewünschten schluß gebracht und der liebe fried erhoben werden. Illi erzehlten, von
denn Schweedischen zu haben, daß man ahn seithen Kaißerlicher majestätt hiebevorn uf
diese Pommerische lande einig absehen sölte gehabt haben. Es haben aber ir excellentz
herr obristhofmeister bey verpfändung ires lebens, wie zuvor gegen den von Löwen
beschehen, asseverirt, daß ir mayestätt dhamit gewaldt und ungleich geschehe und
dieselbe dergleichen gedancken niemaln gehabt. Illi: Die Schweeden bezügen sich
deswegen auf des gewesten fürsten von Friedtlandt geführte rede, indeme sich derselb
hisce formalibus sölte irgendtwoh berhümbt haben, er habe Pommern im sack bey sich.
Ir excellentz antworteten, daß [er] dergleichen rede auch uber daß königreich Boheimb
geführt und es ihme darumb so ubel ergangen seie. Die abgesandte sein mit solcher
antwort wol zufrieden gewest, ferners nichts replicirt und dhamit iren abschiedt
genhommen.
Posteaquam illi discesserant, haben ire excellentz diese frag zu bedencken aufgeben und
zur umbfrag gestelt, waß nuhmehr alhie zu thuen. Einstheils habe man die Churbayri-
sche , die aufs hefftigste darauf tringen, daß man, unangesehen der Churbrandeburgi-
schen , in puncto satisfactionis solle völlig schließen, hingegen würde von den königlich
Polnischen residenten, sodan denen protestirenden standten und nuhmehr auch von den
Staaden von Hollandt instantia gemacht, mit dem werck biß zu einlangender Churbran-
deburgischer resolution zurückzuhalten. Obs nit ein sach von solcher wichtigkeit seye,
daß man das churfürstliche collegium, weiln sich selbigs mehrentheils (außer den
Churtrierischen) alhie in loco befinde, darüber umb gutachten, wie man sich alhie zu
verhalten und ob man unangesehen solcher instantz ferners in tractatu zu verfahren oder
aber der Churbrandeburgischen erclehrung erwarten solle, anzulangen? Et conclusum
omnium votis, daß es daß sicheriste, umb allen unglimpff von dieser seithen abzuwelt-
zen , das churfürstliche collegium pro voto zu belangen.
Und weiln gleich die Churmentzische herzukommen und ire excellentz berichtet,
waßmaßen sie ebenergestalt von dem königlich Polnischen residenten umb einwendung
ihrer officien, dhamit die sach möege einen geringen anstandt gewinnen, sodan von
denen Churbrandeburgischen und obgedachtes dero anligen ahn daß churfürstliche
collegium zu bringen und sich collegialiter hirbey zu interponirn, ersucht wehren, sich
daraufhin bey iro excellentz umb rath, wie sich hiebey zu verhalten, erholen, einfinden
wöllen, alß sein dieselbe von ir excellentz gleichergestalt des verlaufs, waß derentwegen
von dem königlich Polnischen residenten, Hollendischen, auch protestirenden ständten
gesandten bey iro für instantiae beschehen, berichtet und darauf gleich in gegenwarth
ersucht worden, daß dies werck ahn daß churfürstliche collegium bringen und denen
Kaißerlichen gesandten mit einem gesambten gutachten forderlichst zur handt gehen
wölten; welches sie zu thuen aufgenhommen und dhamit abgeschieden.
[3] Salvius an d’Avaux (lat.), Osnabrück 1646 Dezember 16/26. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol.
74–74’; Giessen 200 fol. 69; Giessen 208 nr. 112 p. 444–446 – Druck: Meiern , APW
IV S. 239; APW II C 3 nr. 86a.
Salvius an d’Avaux (lat. Auszug), [Osnabrück 1646 Dezember 8/18]. Kopie: RK FrA Fasz.
53a fol. 75–75’; Giessen 200 fol. 69’; Giessen 208 nr. 113 p. 446–448 – Druck:
Meiern , APW IV S. 239–240; APW II C 3 S. 135 Z. 14–29.