Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
177. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff, Nassau und Volmar Osnabrück 1646 Dezember 24

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–/ 177 /–

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Lamberg und Krane an Trauttmansdorff, Nassau und Volmar


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Osnabrück 1646 Dezember 24

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1585 fol. 270–273, [eigh. PS Lambergs] fol. 273, [praes.
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1646 Dezember 25] = Druckvorlage – Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 50–53; Giessen 208 nr.
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69 p. 254–261.

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Die schwedische Donation des Eichsfeldes.

[p. 334] [scan. 410]


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Auf das Schreiben vom 20. Dezember 1646

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Kopie: Giessen 208 nr. 61 p. 237–238 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1581 fol.
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254.
. Bei den schwed. Ges. haben wir
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wegen der schwed. Donation des Eichsfeldes vorgesprochen. Darauf sich die
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Schweedischen gesandten anfenglich erclehrt, daß ihnen von diesem werck
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gar nichts bewust seie, außerhalb daß gestern die statt Erfurtische abgeordt-
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nete

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Am 25. März[/4. April] 1646 waren unter Protest des Kf.en Anselm Kasimir von Mainz
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(1583–1647; 1629 Kf.) der Oberste Ratsmeister Johann Hallenhorst und der Stadtsyndikus
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Rudolf Geißler (Lebensdaten und -umstände konnten nicht ermittelt werden) als. Ges. der
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Stadt Erfurt zum WFK geschickt worden ( Beyer / Biereye S. 572).
auch bey ihnen gewest und sich eben dieses wercks halben, in specie
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wegen des Churmeintzischen hoffs zu Erffurt, beschwehrt hetten. Seie auch
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eine materi, so sie nit angehe. Man seie im krieg, da es heiße, in quaecunque
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oculos conicio et quod pedes mei conculcant, meum est. Die officiire
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machten offtmals accord, würde aber dhadurch dem principali nit benhom-
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men , anderwertliche verordtnung zu thuen. Jedoch würden sich dergleichen
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sachen mit dem friedenschluß ändern. Sie wölten von unserm anpringen ahn
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ire königin hinderpringen und sich hirüber eigentlich informirn. Ahn den
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commendanten zu Erffurt zu schreiben würde ihnen nit wol gebühren,
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weilen es das ansehen gewinnen dörffte, ob wölten sie irer königin verordt-
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nung und executiones wiederstreben. Würde mit der donation nit so ubel
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gemeindt sein; es hette es die erfahrung geben, daß offtmals durch derglei-
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chen assignationes in certas personas die güter wehren conservirt und
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erhalten worden, da sonsten ein ieder, wie es im krieg herzugehen pflege,
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darauf würde gegrieffen und alles außgeraubt haben. Der landtgraff buhle
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umb der königin mömb

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Muhme; auch Geschwisterkind oder allgemein weibliche Seitenverwandte ( Grimm XII Sp.
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2644–2647). Lgf. Friedrich von Hessen-Rotenburg in Eschwege (1617–1655) heiratete 1647
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die Pgf.in Eleonore von Pfalz-Zweibrücken (1626–1696), die Kusine der Kg.in Christine von
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Schweden (1626–1689; 1632–1654 Kg.in) ( Stammtafeln I Tafel 32).
, dha könten dergleichen donationes uber pfaffengü-
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ter (wie das formale gewest) vermitls einer solchen dame paldt außgebracht
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werden. Nachdeme wir aber erinnert, daß es itzo, dha man mit den
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friedenstractaten schon so weith kommen, daß man paldt verhoffe, zum
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schluß zu gelangen, eine andere beschaffenheit und dergleichen vorsorg nit
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vonnöthen hab, sondern nach publicirten schluß ein ieder das seinige selbst
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zu conservirn wißen würde, es auch der cron Schweeden löblicher und
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reputirlicher anstehen wölte, mit der execution bey so weith gebrachten
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sachen zurückzuhalten, alß dieselbe post publicatam pacem wieder zu cassirn
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und aufzuheben, zumahl so erhebliche bedencken in contrarium vorhanden,
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daß die abgesandte gnugsamb versichert, daß sie nit zuviel oder wieder irer
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königin befehl und verordtnung thuen würden, wan sie zum weenigsten
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dergleichen bedencken und umbständte, so man itzo ihnen fürgehalten, auch
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dem commendanten zu Erfurt zu gemüth führen und denselben dhahin
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disponirn möegten, daß er zuvoderist darab nacher Schweeden berichten und

[p. 335] [scan. 411]


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immitls die execution in suspenso laßen wölte, haben sie sich entlich erclehrt,
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daß sie solches zu thuen khein bedencken trügen, wolten bey heütiger
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ordinari deswegen ein schreiben ahn den commendanten abgeben und
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versuchen, ob vermitls deren ihnen zu gemüth geführten erinnerung die
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execution möegte eingestelt und aufgehalten werden. Man habe billig aller-
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seits dhahin zusehen, daß man zum schluß komme, und müeße dieß die
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letzte campagna sein und auf die künfftige nit gedacht werden. Ihrestheils
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würden sie an ihnen nichts ermangeln laßen, verlangten auch für ir particular
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einmahl der mühesaligen commission enthoben zu werden. Nos: Dießseits
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habe mans alzeit im werck bezeigt, wie begierig man seie, die sach zum
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schluß zu bringen, und würden deswegen von menniglichen zeugnuß haben
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können. Es würden ir mayestätt und dero ertzhauß auch durch khein glück
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oder veränderung des kriegsestats zu andern gedancken bewogen werden,
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man sölte nur ein experimentum thuen und bey Kaiserischen und Spanischen
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versuchen, ob sich dieselbe wegen erlangter victori in Catalonien

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Gemeint ist der span. Entsatz von Lerida (vgl. [ nr. 30 Anm. 1 ] ).
endern
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werden. Die Frantzosen könten heüd, wan sie nur wölten, mit Spanien
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schließen. Illi priora, daß es ahn ihnen nit ermanglen solte. Sein darauf auf
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andere discursus kommen und unsern abschiedt genhommen.

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Wir werden aber heud von denen Churmentzischen berichtet, ob solte es mit
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obgemelter sach nit mehr res integra, sondern der Churmentzische hoff zu
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Erffurt des landtgraven deputirten schon eingeantwortet, solches auch denen
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Schweedischen gesandten vorhero nit unbekandt gewest sein, dhahero
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besorglich auf einigen ersprießlichen effect oder würckung von gemelter der
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Schweedischen gesandten schreiben nit wirdt zuzulegen sein.

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[ PS Lambergs ] An Kayserliche majestät haben wir von disem verlauff inhalts
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beikhommender abschrifft, sonsten aber für diß mahl nichts zu berichten
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gehabt.


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Beilage


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[1] Lamberg und Krane an Ferdinand III., Osnabrück 1646 Dezember 24. Ausfertigung: RK
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FrA Fasz. 51a fol. 47–47’ – Kopie: Giessen nr. 70 p. 262–263.

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