Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
174. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Dezember 20

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 Dezember 20

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 37–40’, 45–45’ = Druckvorlage – Kopie: RK FrA Fasz.
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92 XI nr. 1578 fol. 247–250; KHA A 4 nr. 1628/42 unfol.; Giessen 208 nr. 60 p.
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227–237.

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Kurbrandenburgische Gesandte in Osnabrück: Werbung für die kurbrandenburgisch(- pommer-
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sche ) Initiative zur schwedischen Satisfaktion; Ablehnung des kaiserlich-französischen Ansuchens
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von seiten des Kurfürsten in Aussicht. Französisches Angebot an die niederländischen Gesandten;
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deren Ablehnung; Reise Serviens nach Den Haag. Vertraulichkeit zwischen den protestierenden
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Ständen und den schwedischen Gesandten.

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Die Churbrandeburgische gesandten gehen alhie von einem standt zum
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andern herumb und ziehen von einem ieden khundtschafft ein, ob und wer
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darin mit denen Kaiserischen gesandten einig seie, daß die cron Schweeden
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bey gantz Pommern, in casum dha ire churfürstliche durchlauchtt zu
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Brandeburg in selbiges halbes fürstenthumbs uberlaßung nit verwilligen
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wölten, von Ewer Kaißerlicher Mayestätt und dem Reich solle gehandthabt
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und geschützt werden und ob solchergestalt die stendte casum evictionis (wie
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die formalia lauthen sollen) mit zu ubernhemmen bedacht wehren. Der graff
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von Wittgenstein ist deswegen noch vorgestern bey dem Churmentzischen
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gesandten Brembser freyhern gewest

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Vgl. das Protokoll dieser Konferenz vom 18. Dezember 1646 (Kopie: RK FrA Fasz. 96 I fol.
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308–312; StK FrA Ka. 2 (WF XXXVI) fol. 134–142; GehStReg Rep. N Ka. 92 Fasz. 66
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pars 2 nr. 6).
, wie ich, Crane, auß deßen mundt
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habe, und förmblich hirüber nachfrag gehabt, mit vorgeben, daß sie, Chur-
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brandeburgische , von irem gnädigsten hern also befehlicht. Und sopaldt sie
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sich hirüber bey allen und ieden stendten würden erkündigt haben, sölte er,
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graff von Witgenstein, sich zu irer churfürstlichen durchlauchtt erheben und
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von deme, waß sie in erfahrung pracht, relation thuen. Es hetten seine
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collegae alhie und zu Münster den mehren theil der stendte schon darüber
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angeredt, und soviel er auß dern zurückpringen vermercken können, so
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wehren zwar die stendte hirin nit alle einer meinung, doch der mehren theil
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heten sich erclehrt, daß sie hirüber noch nit befragt, weiniger ir votum darzu
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gegeben hetten. Verlangte also von ihnen, Churmaintzischen, zu vernhem-
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men , ob sie darumb ersucht worden oder zu waß [ sie ] eingewilligt hetten. Der
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von Brembser hette geantwortet, daß diese handtlung vornhemblich zu
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Münster geführt worden, wüste nit, waß aldha mit seinen collegis deswegen
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möegte fürgelauffen sein, wölte ahn dieselbe deswegen schreiben und sich der
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bewandtnuß erkhündigen. Soviel aber könte er wol sagen, daß sie instruirt,
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dhahin zu sehen, dhamit von des Reichs boden nichts möege zurückgelaßen
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werden oder, wan es ie zu dergleichen extremiteten endtlich hinauslauffen
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und ohne zurücklaßung landt und leüthe zum frieden nit zu gelangen sein
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möegte, daß alßdan dhahin zu sehen, dhamit dasienig, waß hinderlaßen
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werden müeste, nur pfandtsweiß sölchergestalt abgetretten würde, daß man
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in gewißen jahren wieder darzu gelangen möegte. Es scheine aber, daß die
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Schweeden bey dem puncto satisfactionis von nichts anders alß uberlaßung
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landt und leüthe hören wölten. Es seie auch das Reich an mittel und cräfften
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dergestalt abkhommen, daß man auß noth würde thuen müeßen, waß man
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sönsten nit gern gethaen hette. Darauf der graff von Witgenstein sich der

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erclehrung halben, daß der Brembser an seine collegas deswegen zu schrei-
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ben , um sich berichts zu erholen, ubernhommen, bedanckt hette, mit fernerm
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erinnern, daß ihme lieb sein würde, wan er die antwort baldt erlangen und
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seine reiß zum churfürsten desto schleüniger befördern könte. Sein gnädig-
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ster herr seie einmahl hiebey also gesinnet, daß lieber alles werde uber sich
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ergehen laßen alß zu waß einwilligen (also soll die rede indefinite gefallen
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sein). Man müste denselben auch nit unmachtich und schwach halten, daß nit
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solte können ein 10 000 oder mehr taußendt man zu errettung seiner land
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und leüthe aufbringen. Die Staaden von Hollandt hetten demselben 10 000
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man herzuleihen ultro anerbotten, würden auch noch wol andere, die sich
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umb recuperation Pommern mit annhemmen werden, zu finden sein. Seins
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gnädigsten churfürsten und herns gedancken seien bey dem puncto satisfac-
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tionis alzeit dhahin gerichet gewest, daß man die stiffter in die satisfaction
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bringen sölte. Man habe schon Bremen und Verden offerirt; wan darzu noch
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Hildesheimb, Oßnabrück und Minden sambt der anwartschafft auf die
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Pommerische lande in casum deficientis familiae Brandeburgicae nach der
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Pommerischen landtständte ihrem vorschlag verwilligt würden, so würden
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die Schweeden wol zufrieden sein, wehre auch dem Römischen Reich
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weiniger nachtheilig, selbige stiffter alß Pommern, so ein schlüssel zum Reich
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ist, zu hinderlaßen, und würde Dennemarck und Polen dhamit alle gelosey
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benhommen. Wie der von Brembser dhagegen erinnert, daß aber andere nit
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dhamit zufrieden sein würden, hette der graff von Witgenstein geantwortet,
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des herrn bischoff zu Oßnabrück fürstliche gnaden müste man anderwerts
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accommodirn und entweder Halberstatt oder ein ander stifft von irer
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hochfürstlichen durchlauchtt, ertzhertzog Leopoldt Wilhelm, stifftern (weiln
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dieselbe das guberno in Niederlandt uberkommen und zweifelsohne die
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bisthumber resignirn würden

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Die Statthalterschaft in den span. Niederlanden hatte Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich
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(1614–1662) Ende 1646 übernommen, doch trat er dieses Amt erst im April des folgenden
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Jahres an. Ende 1646 war er Bf. von Straßburg sowie Abt von Murbach und Lüders (1626),
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Bf. von Halberstadt (1627), Bf. von Olmütz (1637) sowie Hoch- und Deutschmeister des
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Deutschen Ordens (1641) ( Pirenne S. 390; NDB XIV S. 296–297 ).
) einraumen, möegte auch wol noch waß anders
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für dieselbe under handen sein. Und hat darauf dem freyhern von Brembser
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gleichsamb in geheimb vertrawet, daß die Frantzösische gesandten zu Mün-
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ster selbst mit den gedancken umbgiengen, den herrn bischoff zu Oßnabruck
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anderwerts zu accommodirn, hetten sich darüber gegen ihne in discursu ploß
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geben, und möegte dern absehen wol gar auf den ertzstifft Mentz und eine
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coadiutorey dhaselbst gerichtet sein. Wie der von Brembser dhagegen vorge-
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wendt , daß ire fürstliche gnaden zu Oßnabrück khein thumbherr zu Mentz,
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consequenter auch selbiger promotion nit vehig wehren, hette der graff von
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Witgenstein replicirt, die Frantzosen hetten den duc d’Anguien zu Trier
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können zum coadiutor machen

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Armand de Bourbon Pz. von Conti (1629–1666); zweiter Sohn von Heinrich II. Pz. von
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Condé (1588–1646) ( Stammtafeln III Tafel 90, 92). Das Gerücht über seine Absichten auf
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die Koadjutorie im Kft. Trier rührt wahrscheinlich von einer Verwechslung mit seinen Plänen
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für das Kft. Mainz her ( Abmeier S. 211).
, würden es auch zu Mentz versuchen
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dörffen. Und sölches alles hat unß bemelter Churmentzischer abgesandter

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communicirt, umb Ewer Mayestät dhavon gehorsamiste relation zu erstat-
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ten .

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Es haben unß auch benebens die Churmentzische beykhommendes proiect,
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so ihnen von vertraweter handt und auß dem stättischen rath herkommen
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solle, mitgetheilt, und laßet sich ansehen, ob wöllen endtlich alle particular-
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controversien von denen protestirenden hiehero gezogen werden, maßen sich
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der fürstlich Braunschweig Lüneburgischer Dr. Langerbeck gegen den Chur-
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mentzischen gesandten Dr. Crebs nit undunckel in einem discursu darüber
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ploß gegeben.

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Indeme wir nuhn gleich in expeditione dieser post begrieffen, ist gemelter
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graff von Wittgenstein zu mir, dem graven von Lamberg, kommen, umb sich
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wegen seiner vorhabenden abreiß zu licentiiren. Recommendirt zuvorderist
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irer churfürstlichen durchlauchtt, seines gnädigsten hern, interesse wegen
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Pommern mit vorzeigung eins originalschreibens von des churfürsten obri-
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sten cammerern, dem von Buxtorff, de dato im Hagen, 9. dieses

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Konrad Alexander Magnus von Burgstorff (1595–1652); 1642–1652 kurbg. Oberkammerherr
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( NDB III S. 49–50 ). Das Schreiben wurde nicht ermittelt.
, darin
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derselb andeutet, daß sich iro churfürstliche durchlauchtt bey irer seel und
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selichkeit verschwohren hetten, bey Pommern auß denen in ihren gesandten
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mitgegebener instruction

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Vgl. die kurbg. Resolution vom 7./17. November 1646 (Regest: UA IV S. 467–468).
gesetzten terminis, nhemblich daß die Ucker
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terminus divisionis sein sölte, nit zu schreitten, es komme darvon, waß dha
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wölle. Vermeindt auch, der von Plettenberg werde mit keiner andern
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erclehrung zurückkommen. Er hette es denen Schweedischen gesandten auch
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vorgezeigt, die sich darüber bestürtzt und waß kleinmütig bezeigt, mit
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vermelden, daß sie nuhmehr anfiengen, an dem frieden zu verzweiflen. Begab
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sich darnach auf obgedachten bey denen Churmentzischen geführten discurs
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wegen der fünff stiffter und wolte selbigen vorschlag für den bequemblich-
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sten halten, wodurch der punctus satisfactionis zu erheben. Vermeindt, daß
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es auch kheine sonderbahre difficultet, außerhalb waß den stifft Hildesheimb
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angehe, geben würde, weiln Minden und Oßnabruck mit Halberstatt könten
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ersetzt werden. Ich habe aber dhagegen remonstrirt, daß es noch die
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catholische stendte, noch die Frantzosen selbst zugeben werden, daß bemelte
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stiffter sölten in die satisfaction gebracht werden, und seie dies khein mittl,
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der sachen zu helffen. Der graff von Wittgenstein hat es selbst bekhennet,
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daß auch die Frantzosen darin würden zuwieder sein, man müße aber auß der
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noth eine tugendt machen. Erzehlete ferners, daß die Frantzösische gesandten
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zu Münster denen Hollandischen gesandten aldha newlicher tage 3 puncta
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proponirt hetten

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Dazu konnte in den bisher veröffentlichten Akten nichts ermittelt werden.
: 1. daß mit Spanien kheinen frieden schließen wölten ohne

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belieben der cron Franckreich, 2. die bündtnuß noch auf 6 jahren continuirn,
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3. solchesfals wölte die cron Franckreich ihnen alsopaldt achtmal hunderttau-
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ßendt cronen zu continuation des kriegs darschießen. Die Holländische
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gesandten aber hetten dies anbringen pure abgeschlagen, derentwegen der
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conte de Servient befehlicht, sich alsopaldt nacher dem Hagen zu erheben
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und dieß werck aldha zu negotiiren, warauß aber abzunhemmen wehre, daß
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noch zur. zeit weinig auf den frieden zuzulegen. Ist darauf von mir abgeschie-
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den und vermeint, morgen oder ubermorgen zu verreisen.

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So sein auch verschienenen sontag, den 16. dießes, alle protestirende von dem
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Salvio bey einem deswegen absönderlich angestelten panquet ansehenlich
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tractirt worden, und laßen sich itzo zwischen denen Schweedischen und
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protestirenden mehr vertrewlichkeit verspühren alß zuvor, welches auch nit
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ohne nachdencken ist.


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Beilage


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[1] Projekt aus dem Städterat betreffend die Gravamina politica, [Osnabrück vor 1646
16
Dezember 10/20]. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 41–43’; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1578 fol.
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243–245.

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