Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
124. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Preßburg 1646 November 20
Preßburg 1646 November 20
Ausfertigung (H.): TA Ka. 124 (Teil II) fol. 155–155’ = Druckvorlage – Konzept: RK KrA
Fasz. 163 fol. 77–78.
Verhandlung mit dem kurbayerischen Abgeordneten am Kaiserhof. Drohende Separation des
Kurfürsten; Nutzung jeder Möglichkeit zum Friedensschluß!
Ihr werdet ausser zweifel aus deß Mändels anbringen sambt mein darüber
gegebenen bescheidt mit mehrerm vernommen haben, in was standt die
sachen mit des churfürsten liebden begriffen. Seither haben ihr liebden mir
weiter zuegeschriben, wie die beylag sub litera A vermag, so ich mit negstem
beantworten unnd euch alßdan selbe gleichfals communicieren will
weniger, so ersehet ihr auß den anderen beylagen sub literis B, C und D,
waßgestalten er, Mändl, auf obgedachten bescheidt repliciert und bey deret-
wegen mit ihme gehaltner mündtlichen conferenz vorgewandt, wie auch sub
E, wie ich ihne entlichen bescheiden lassen. Unnd |:weil ich nun in die leng
des churfürsten liebden mich nit versichern kan, also habt ihr umb so viel
mehr, wan sich ernstliche aperturen geben, das friedenswerck, massen ihr
ohnedaß an euch nichts erwinden lasst, zu stringiren:|.
A Kf. Maximilian I. von Bayern an Ferdinand III., Wasserburg 1646 November 12.
Ausfertigung: RK KrA Fasz. 163 fol. 81–81’ = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 124 (Teil II)
fol. 156–156’, 158, Auflösung der Chiffre fol. 157.
Euer Mayestät sehen auß dem inschluß, wie widerwertig der khrieg in meinen landen
geführt wirdet, wievil fähler vorgehen und wieviller ich mich noch zu besorgen, die mir
schwehrer und schedlicher, als der erste an der Lohn
Wahrscheinlich ist die am 31. Juli/10. August 1646 bei Gießen an der Lahn (Lgft.
Hessen-Darmstadt) geglückte Vereinigung der schwed. und frz. Armee gemeint. Von dort aus
war es Wrangel (1613–1676) und Turenne (1611–1675) gelungen, das feste Lager der ksl.
Armee in Ilbenstadt bei Friedberg zu umgehen und am 4./14. August 1646 bei Bonames und
(Bad) Vilbel die Nidda und nach der Eroberung von Aschaffenburg (1646 August 10/20) am
13./23. August 1646 dort und bei Hanau den Main zu überqueren. Damit war für sie der Weg
ins Kft. Bayern frei geworden ( Steckzén S. 80–81, 89–101; Ruppert S. 141–142).
siche, daß bei disem hergang mein und der meinigen ruin daß negste sein werde, Euer
Mayestät angrenzenden landen aber dises nit außbleiben khann, als sehen sie umb so vil
mehr, ob ich zu verdenkhen, das ich meinen abgeordneten, wie er zweifelsohne Euer
Mayestät beraiths underthenigist wirdet referirt haben, von deroselben hof wider
abgefordert
seehlen laid, das ich dahin necessitirt würde. Die proceduren bei Euer Mayestät armada
entziehen mir aber die hoffnung einziger bestendiger besserung; die werden auch negster
tagen beder armaden undichtigkheit nach sich ziehen unnd ich endtlichen in lengerer
erwarttung, wan das landt und die armada verlohren, mich aller mitlen der defension,
weniger aber einzig ertreglicher condition, iha wohl kheiner weitern tractaten vertrössten
khünden. Mir wirdt lieb sein, wan Euer Majestät einzig bessere gelegenheit zu ihrer
salvation werden khünden ergreiffen. Ich besorge mich aber wol, der khrieg werde der
weeg nit sein, sie vor undergang zu erretten, sonder die tractaten, die ihro auch
endtlichen, sie fallen, wie sie wollen, nuzer als einziges anders mitl, darbei die direction
und ermanglende spesa alle guete successus hindern, sein werden.
[2] Geleen
Reichsgf. Gottfried Huyn von Geleen, Amstenradt und Wachtendonc OT (um 1595–1657);
1639 Reichsgf.; seit 1615 in ksl. oder bayerischem militärischen Dienst, 1639 Feldmarschall,
1645–1647 Oberbefehlshaber des kurbayerischen Teils der Reichsarmee ( Heilmann II S.
1111–1115; ADB VIII S. 534 ; BNB VII Sp. 567–571).
Fasz. 163 fol. 82–82’; TA Ka. 124 (Teil II) fol. 190–190’.
[3] Bericht (Auszug), Löder 1646 November 8. Kopie: TA Ka. 124 (Teil II) fol. 193–194’.
B Memorial Mändls, [Preßburg] 1646 November 6. Ausfertigung: RK FrA Fasz. 26 Konv. D
fol. 345–347 = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 124 (Teil II) fol. 159–161’, 162–163’,
164–164’.
Der Kf. dankt für die ksl. Resolution und vernimmt gern, daß der Friedensschluß kurz
bevorstehe. Allerdings müsse dann schnellstens in Münster und Osnabrück die schwed.
Satisfaktion abgeschlossen werden. Der Kf. möchte den allgemeinen Frieden herbeiführen.
Sy khünden auch nit sechen, das ihr genöttigte eventualaccommodation den friden mehr
turbiern oder hindern werde, alß anderer chur- und fürsten neutralitet oder accommoda-
tion turbiert oder gehindert hat. Sonder sy halten im gegenspil vilmehr darfür und pro
indubitato, das, wan ihr churfürstliche durchlaucht und dero landte (wie es nun laider an
deme ist) verlohrn und von den feindten opprimiert und occupiert, alßdan der friden
auch verlohren und wenig hoffnung mehr darauf zu machen sein werde. Dann gleichwie
ihr churfürstliche durchlaucht, solang sy dero landt und armada auffrecht und bei den
feindten in bewusster apprehension und existimation gewesen, bei befürderung des
lieben fridens durch dero authoritet vil guetts rathen und helffen khünden, alß wurde
solches alles fahlen, wan ihr churfürstliche durchlaucht gar zu grundt gericht und also
dieselben sambt dem friden verlohren sein. Wurde auch besorglich ihrer Kayserlichen
majestät, dero haus undt landten nit besser gehn. Wan sy sich aber salviern, so ist noch
hoffnung, das sy ihrer majestät und dem gemainen wesen etwas guetts und erspriesßli-
ches praestiern mochten. Sovil verrner dieyenige chur- und fürsten, welche sich mit den
feindten accommodiert, und ihrer majestät darzue gegebnen consens belangt, ist sovil nit
daran gelegen, ob und wie sy darein consentiert; aber das würdt man zuegeben, das ihr
Kayserliche majestät dieselbe nit für feindte halten.
So ist auch gewiss, das sy gleichwol bei ihren landt und leüthen verbleiben, chur- und
fürsten sein und hoffnung haben, dasyenige, was die feindt ihnen occupiert, widerumb zu
erlangen. Aber wan sy durch die waffen et iure belli von landt und leithen genzlich
wären vertriben worden (wie Lottringen geschechen
Hg. Karl (III.) IV. von Lothringen (1604–1675) hatte nach der im Jahre 1633 erfolgten frz.
Eroberung des Hgt.s Lothringen Anfang 1634 abgedankt. Die im Vertrag von Saint-Germain
(1641 März 29; Druck: DuMont VI.1 S. 211–212) versuchte Aussöhnung mit Frankreich
scheiterte. Von 1641 an (bis 1659) war das Hgt. frz. besetzt ( NDB XI S. 231–234 ).
dessen bei verrner continuierendem krieg unfelbar zu gewartten haben), so ist landt und
leith und hoffnung verlohren. Und obzwar der accommodierten chur- und fürsten landt
dannocht betrangt und verderbt werden, so ist doch alzeit besser ein verderbtes alß gar
khain landt zu haben.
Darbei geben gleichwol ihre churfürstliche durchlaucht gern zue und bekhennen, das
dero genöttigte eventualaccommodation nit geringe, ja yberaus schwere bedenckhen und
difficulteten auf sich hat. Aber wie schwer sy auch sein, so seyens doch, wan mans
unpartheyisch auf die waag legt, so schwer nit, alß wan sy, ihr posteritet, landt und leith
und die religion undertruckht und vertriben werden. Ergo ex duobus malis eligendum et
sequendum, quod minus est.
Betreffent die religion darff man sicherlich glauben, das, wan ihre churfürstliche
durchlaucht derselben mit ihrem guett und blueth helffen khundten, so wurden sy es so
wenig underlassen, alß bißhero geschehen. Ob aber der religion werde geholffen sein,
wan ihre churfürstliche durchlaucht dero landt und leith ganz opprimirt und dardurch
das Reich under der feindt dominat gebracht sein würdt, das ist leichtlich zu ermessen,
dan weilen sy iezto, da sy noch etlichermassen einen widerstandt haben, den catholischen
in allem die paritet und autonomiam zuemuethen, was werden sy thuen, wan sy
allerdings maister sein und alles in ihrem arbitrio haben? Khünden ihre churfürstliche
durchlaucht lestlichen die religion in andern landten nit erhalten, darbei sy doch ihr
eisseristes thuen, so sein sy doch gewissens halber schuldig und hoffen, dieselbe durch die
genöttigte eventualaccommodation in ihren von Gott anbevolchnen landten (welche
niemaln von der wahren religion abgewichen) mit der hilff Gottes zu erhalten.
Was die von ihrer Kayserlichen majestät empfangene guetthatten belangt, gedenckhen
ihre churfürstliche durchlaucht und erkhennen dieselben gar wol und mit gehorsamisten
danckhbaren gemieth. Lassen dargegen andere gedenckhen und erkhennen, ob sy es nit
teur genueg erworben und promeriert haben. Sy winschen und begern auch von grundt
ihres herzens, ihrer Kayserlichen majestät socius pacis, wan er baldt gemacht würdt, zu
sein, wie sy socius belli gewesen, und zwar 1000 mal lieber socius pacis alß belli, weilen
sy allein wegen des fridens bellum gefiehrt haben.
Beschliesßlichen sein ihre Kayserliche majestät höchstens zu loben und verdienen vor
Gott und der ganzen welt den unsterblichen rhuem, das sy alle mitl vorwandten, den
lieben friden zu widerbringen. Da nun derselbe baldt ervolgt, so ist und bleibt die
zusammensezung und anders richtig.
C Gutachten Mändls auf den kaiserlichen Bescheid , [Preßburg] 1646 November 6. Ausferti-
gung : RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol. 350–355’ = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 124 (Teil
II) fol. 167–169’.
Wenn diese Resolution der endgültige Bescheid des Ks.s ist, muß ich meine Rückreise antreten,
zumal die Angelegenheiten wegen der drohenden großen Gefahr keinen Aufzug leiden. Doch
bitte ich um die Erlaubnis, mein Anliegen noch einmal deutlicher zu erklären, damit es
nochmals besser erwogen werde.
Die substanz aber und ganze scopus meines memorials und anbringens stehet in disen 3
puncten:
1. Super notoria et evidente inpossibilitate et defectu mediorum, den krieg zu fiehren; 2.
super necessitate inevitabili, einen gemainen friden auch quocunque modo fürderlich zu
schliessen; 3. das ihre churfürstliche durchlaucht in widrigen nit allein aus natürlichen
und politischen hochvernünfftigen, ganz billichen, antringenden und unwidertreiblichen
ursachen, sonder auch gewissens und pflicht halben genöttigt sein, ja anderst nit thuen
noch gegen Gott und ihrer posteritet verantwortten khünden, sich, ihre geliebste frau
gemahlin, künder und ganzes haus wie auch landt und leüth, forderist die alleinseligma-
chende religion vor entlichem undergang, der schon vor der thür und nichts gewissers ist,
durch andere mitl und particularaccomodation, so guett sy stattfünden khünden, zu
salviern und zu erretten, also das die frag nit ist und derowegen unnöttig, ihre
churfürstliche durchlaucht zu ermahnen und zu adhortiern, das sy sich nit in particulari
accomodiern, zumahlen sy selbst lieber nit wolten, sonder sy sein darzue wider ihren
willen neccessitiert und getrungen. Und sein dise 3 propositiones also aufeinander
connectiert und gericht, das, wan man aller vernunfft nach darvon iudiciern und
schliessen, auch die principia naturae et omnium gentium nit gar beiseiz stellen will, aine
nottwendig aus der andern folgen muess. Vor allem möchte ich eindringlich betonen, daß
der Kf. von Bayern bisher aufrecht und treu gehandelt hat und sich auch jetzt nur für das
gemeine Wohl einsetzt. Außerdem ist der Kf. überzeugt, vernünftig, dem natürlichem Recht
aller Völker gemäß und nach seinem Gewissen und seiner Pflicht zu handeln.
His praemissis auf die erste proposition notoriae et evidentis impossibilitatis ac defectus
mediorum ze khommen, so ist ja die sachen so clar und unwidersprechlich, das es
khainer demonstration bedarff. Dann ihre churfürstliche durchlaucht haben die mitl
ainmal nit, man glaube es gleich oder nicht. Und würdts ein ieder unpartheyischer vil
lieber und leichter ermessen und glauben, als wan man sagen und inaniter iactiern solte,
ihre churfürstliche durchlaucht und dero in grundt verderbte landt, welches der laidige
augenschein zaigt, hetten noch mitl genueg, den krieg wider ein solche potenz zwayer so
mächtigen, victorios und triumphierenden cronen und ihrer adhaerenten, denen die
mächtigisten könig und potentaten in Europa widerstandt ze thuen nit vermögen, zu
fiehren, dann sy haben weder gelt, pferdt, armaturn, profiant und anders, sonder ein
erschöpfftes, von feindt und freundt in grundt verderbtes landt, und wie khünden sy
dann daraus einen so cosstbaren krieg wider so mächtige potentaten fiehren? Wan sy 2
oder 3 königreich, 3 oder 4 fürstenthumb hetten, so khunden sy vileicht ain oder das
ander in die schanz schlagen und gedenckhen, sy möchten sich und die ihrige noch
underhalten und das verlohrne khünfftig widerumb recuperiern. Es ist sich vilmehr zu
verwundern, das ihre churfürstliche durchlaucht und dero landt 28 jahr hero einen so
cosstbarn krieg fiehren khünden. Wer nichts glauben, sonder weiss für schwarz halten
will, der negiert prima principia, und ist mit ihme secundum rationem weitter nit zu
handlen. Das aber andere stendt des Reichs den krieg zu fiehren nit vermögen, das
bekhennen und bedeüren sy ebenmessig, ist auch so clar alß die sonnen. Und haben sy es
vergangene jahr nit vermögt, so vermögen sy es hinfüro noch vil weniger, weilen der
Fränckhisch und Schwebische craisß, welche bißhero, zwar mit eisserister betrangnus,
bei den wintterquartiern etwas gethan, aber nunmehr in des feindts banden. Die andere
stendt und craiß aber sein aintweder auch in der feindt banden oder ganz zu grundt
gericht oder haben sich durch die neutralitet und particularaccomodation aus den sachen
gezogen.
Ob und was aber ihre Kayserliche majestät für mitl haben, das wissen ihre churfürstliche
durchlaucht nit, aber das wol, wie in meinem memorial auch angedeitt, das ihr
Kayserliche majestät von ihrer churfürstlichen durchlaucht gelt, pferdt, artelleria, muni-
tion , profiant und fuehrwerck begert, welches sy nit wurden gethan haben, wan sy die
mitl selbst hetten, inmassen dan ihrer churfürstlichen durchlaucht die vorgelichne
profiant yber öffters ansuechen bißhero nit erstattet noch mir auf mein memorial
deßhalben ainicher bschaidt erthailt worden. Es hat zwar herr von Traun, alß er
iungstlich bei ihrer churfürstlichen durchlaucht gewesen, sich vernemmen lassen, das
etliche ihrer majestät räth der mainung sein, das im Römischen Reich noch wol mitl
vorhanden, den krieg weitter zu continuiern und man derowegen noch nit in den
extremiteten begriffen sei, wie andere sichs einbilden wöllen. Man hatt aber dise blosse
anschleg und lähre hoffnungen, so nur in speculatione stehn, bishero practice nit
demonstriern noch zaigen khünden, wo dergleichen mitl, welche wider solche mechtige
feindt bei ihren alberaith inhabenden starckhen vorthlen, pässen und landten genuegsam
und erkleckhlich und sich darauf zu verlassen sei, zu finden, dan mit solchen blossen
einbildungen und anschlegen lasst sich der krieg nit fiehren noch der feindt schlagen,
sonder es muess das werckh und die thatt selbst darbei sein.
Man möchte vileicht wol leith und vorschleg findten, die dahin gehn, das, weilen sedes
belli dermalen nit in ihrer Kayserlichen majestät erblandten, sondern in Schwaben und
Bayrn, das man noch so gar mit mitlen nit aufflige noch zu denen conditionen, wie die
cronen begern, ursach habe. Es ist aber eben darumben mit dem krieg desto weniger
fortzekhommen und der friden desto mehr zu befürdern, weilen nunmehr das Reich
vasst ganz in der feindt handen, darzue ein lautters scheleton und zu continuation des
kriegs nichts thuen khan, auch ihrer majestät erblandt mehrernthails ruiniert, thails vom
feindt occupiert und die ybrige zu fiehrung des kriegs nit bastant sein, wie ihre
Kayserliche majestät solches selbst besser wissen und in der thatt bekhennen, weilen sy
die requisita zum krieg bei andern suechen.
Wie es mit den wintterquartiern, so ein fürnemmes haubtstuckh des kriegs ist, beschaf-
fen , das ist laider am tag und darzue khein mitl zu ersinnen. Dan weilen der feindt an der
Thonau einen vessten fuess gesezt und dem ansechen nach nit darvon zu treiben, auch in
Bayrn die vesstung Rhain in seinen handten ist, so hatt und behelt er zu seinen quartiern
den Fränckhischen und Schwebischen craisß, auch einen thail in Bayrn. Und weilen
unmüglich, das volckh yber wintter in Bayrn zu erhalten, so würdt der feindt noch
weiter hineinruckhen, ihrer Kayserlichen majestät und churfürstlichen durchlaucht
armaden aber aus mangl der quartier unfelbar zu grundt gehen und sich verlauffen oder
besorglich gar in unwillen und desperation gerathen miessen; warzue sy umb so vil mehr
anlasß, weilen sy sich weder quartier noch guetten außgangs zue getrössten und ohnedas
aller respect und disciplin bei der armada et sine spe remedii verlohren, dergleichen
unwillen und auffstandt lestlichen auch von landten und underthanen, wan sy sich
kheines fridens zu getrössten haben, zu besorgen ist. Auff auslendische hilffen, man sage
und hoffe, gleich was man wöll, ist sich umb so vil weniger zu verlassen, weilen dieselben
ihnen selbst nit helfen khünden.
So ist auch auf khunfftige besserung oder guette effect des kriegs khein hoffnung zu
machen, dan weilen mit iezigen florierenden, aus ihrer churfürstlichen durchlaucht
landten und mit dero eisseristen verderben zum lesten mahl wolaußgerichten und
gestaffierten armaden, welche mit profiant, munition, artelleria und aller notturfft
fürsechen, auch mueth und lusst an den feindt hatt, wenig gericht und dem feindt sich an
der Thonau zu stabiliern und zu sterckhen lufft gelassen würdt, so würdt khunfftig, da
die armaden an volckh, pferdten und anderm in khürze abnemmen muesß, noch weniger
ze richten und ze hoffen, auch khein mitl mehr ybrig sein, dieselben widerumb in ein
solchen standt zu richten und mit aller notturfft zu fürsechen, weilen khein solches
curfürstenthumb mehr zu aufricht- und underhaltung der armaden vorhanden, sonder
allein disß noch ybrig ist, auch necessario und ohne alles widersprechen erfolgen würdt,
das, gleichwie die feindt von jahrn zu jahren hero, da man noch bessere mitl zur
defension und widerstandt gehabt, ain landt, ain pasß, ain plaz, ain wasserstrom nach
dem andern und lestlichen die Thonau und Bayern, so ihme allain gemanglet, in sein
gewalt gebracht, sy khunfftigs jahr den resst und also das ganze Römische Reich ohne
sondere miehe und widerstandt in ihren dominat und gewalt bringen und dasselbe sambt
der religion undertruckhen, auch von khainem tractat und friden mehr hören, sonder in
politischen und religionssachen alles nach ihrem arbitrio und willen machen werden.
Wan doch nur ein ainzige hoffnung oder realmitl, so probabil und zu demonstrirn,
vorhanden wäre, das man nur das wenige, so noch ybrig ist, erhalten (dan bei oberzelter
wissentlicher beschaffenheit das verlohrne per arma zu recuperiern hatt gar khein
apparenz noch hoffnung), so möchten etwan dieyenigen, so andere gedanckhen haben,
etwas zu entschuldigen sein. Aber weilen weder zu erhaltung des ybrigen noch zu
recuperierung des verlohrnen khain mitl verhanden, sonder nichts anders alß totalis
interitus und völlige undertruckhung zu gewartten, so ist ja besser und aller vernunfft
gemesser, wie auch zu allen saeculis und erst under disem wehrenden krieg von
underschidlichen practiziert worden, das, wan man ye nit khan, wie man will, aufs
wenigist thue, wie man immer khan.
Aus disem fundamento folgt nunn vernünfftig, necessario und consequenter, das die
andere propositio super necessitate inevitabili, einen gemainen friden auch quocunque
modo fürderlich zu machen, fundiert ist, weilen inter bellum et pacem khein mitl und,
wer nit kriegen khan, den friden, wie er denselben haben khan, annemmen muesß; mit
welchem umb so vil mehr zu eilen und ein ganzes zu machen, damit hernach, wan es ad
extrema khommen und alles verlohrn, nit alle hoffnung zum friden aintweder gar
verlohrn oder die conditiones so schwer gemacht werden, das man winschen wurde, man
hette gefolgt und dises oder yenes vergeben, ingestalten man dan eben heur den
frembden cronen solche conditiones landt und vesstungen offeriern miessen, das man
vileicht vor 2 oder 3 jahren, wie mans treulich vorgesagt und gewahrnet, mit wenigern
schaden hette friden machen und aus den sachen khommen khünden. Es vergeben nur
ihr Kayserliche majestät yber das noch ein mehrers, so würdt es doch alzeit besser sein
alß alles verliehrn, und noch ze hoffen, es werde der allmechtig Gott, in cuius manu
conversiones regnorum et vicissitudines rerum sunt, noch andere und bessere mitl, daran
der mensch nit gedenckht, schickhen. Wegen der cron Franckhreich satisfaction ist man
verglichen, wegen der Schwedischen aber, wan sy mit ganz Pommern und was darzue
offeriert worden, ye nit content sein wollen, wäre ohne masßgebung rathsammer, etwan
noch etwas in die schanz zu schlagen als in disen miseriis et periculo amittendi omnia zu
bleiben. Und wan nun beeden cronen also ihr satisfaction, welche vornemblich in den
politicis bestehet, geben würdt, so ist nit zu zweiflen, man werde mit den protestierenden
wegen ihrer gravaminum in puncto religionis auch desto besser fortkhommen und sy ad
mitiora consilia vermögen, zumalen sy ihre exorbitantia und ganz unbilliche postulata
bißhero allein darumben so starckh behauptet, weilen die Schwedische plenipotentiarii
sy immerzue darauf gesteifft haben, in hoffnung, ihr satisfaction durch assistenz der
protestierenden desto eheunder hindurchzutruckhen. Derowegen, wan die Schwedische
ihr begerte satisfaction erlangt, werden sy khein ursach haben, sich weitter an die
protestierende so starckh ze hengen und ihnen in ihren postulaten solchen beistandt, wie
bißhero geschechen, zu laisten, sonder verhoffentlich sich neben den Französischen
plenipotentiarien selbst bemiehen, sy, die protestierende, zu billichmesßigen vergleichs-
mitlen zu disponiern. Es würdt auch leidenlicher und verantworttlicher und ir majestät
zweifelsohne selbst dahin incliniert sein, den Schwedischen zu agiustierung ihrer
satisfaction etwas in politicis nachzugeben alß den protestierenden in ihren zu der
cathollischen religion unwiderbringlichen schaden und genzlichen außtilgung geraichen-
den postulaten zu willfahren.
Da nun bei disem allem der gemaine friden nit baldt beschlossen werden wolte und solte,
so ist fürs dritte aus meinem memorial und mündtlich mehrers außgefiehrten umbstend-
ten ainmahl richtig und pro decreto certo ac imutabili zu halten, man glaube es gleich
oder nit, das ihre churfürstliche durchlaucht, mein genedigister herr, aus wissentlicher
eisserister necessitet getrungen, dann gewissens und pflicht halben, so sy gegen iren von
Gott anvertrautten landten tragen, schuldig und in eventum bestendig resolviert sein,
sich, seine Familie und sein Land vor dem endgültigen Untergang zu retten, zumal er nur
dieses eine Land zu verlieren habe. Ihm tue diese Entscheidung leid, aber er glaube, wegen
seiner langen Dienste und der nahen Verwandtschaft zum Ks.
Kf. Maximilian I. von Bayern (1573–1651; 1623 Kf.) war in zweiter Ehe mit der Schwester
des Ks.s, Ehg.in Maria Anna (vgl. [ nr. 33 Anm. 1 ] ) verheiratet. Seine eigene Schwester, ebenfalls
Maria Anna mit Namen (1574–1616) ( Stammtafeln I Tafeln 16, 25), war die Mutter
Ferdinands III.
zugemutet werden. Auch der Ks. werde gerne sehen, wenn dieses alte Kurhaus erhalten bleibe.
Auf jeden Fall sei sich der Kf. sicher, für Ks., Reich und gemeines Wesen, für Gott und die
kath. Religion sein Möglichstes getan zu haben.
Über dieses bitte ich um eine andere und genehmere Resolution, damit ich die Rückreise
antreten kann.
D Protokoll der Konferenz deputierter Räte (Khevenhiller, Schlick, Kurz. Gebhardt) mit Mändl,
[Preßburg] 1646 [November 6]. Kopie: TA Ka. 124 (Teil II) fol. 171–178 = Druckvorlage
– Reinkonzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol. 316–322’, 337–338 (dat.) – Konzept:
Ebenda fol. 323–330.
GUTACHTEN dieser deputierten Räte, s. l. s. d. Reinkonzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol.
338–342 – Konzept: Ebenda fol. 330–332’, 335–335’.
Euer Kayserlicher Mayestät deputirte geheimbe räthe, graff Kevenhiller und Schlickh,
haben durch dero reichsvicecanzlern, grave Kurzen, den 6. dieses in beysein dero
reichshoffraths, deß von Gebhardts, dem churfürstlich Bayrischen abgeordneten, cam-
merpresidenten Mändl, dasyehnige mündtlich zu gemüth geführt, waß Euer Kayserliche
Mayestät ihme schrifftlich zum bescheidt zu geben allergnedigst resolvirt haben, darauff
er nechst gebührender dankhksagung vor dieselbe gnedige communication gebeten, ihme
dieselbe schrifftlich zuezustellen. Und weiln er sich wohl besorget, es wurde ihme
dergleichen vorgehalten werden, so hette er diese tag über zu seiner replica und besseren
gedechtnus nach inhalts seiner instruction, so er auff solchen fall empfangen, etliche
puncten auffgemerkt, welche er auch abgelesen. Legatur . Darneben hat er vor und nach
solcher ablesung vermeldet, ihre churfürstliche durchlaucht in Bayern besorgten sich
zwar selbsten, es wurden ihrer durchlaucht separirte friedtstractaten die conditiones pacis
nicht zum besten gemacht werden. Jedoch hoffen sie, daß solche viel leichter und
ertraglicher sein wurden, alß wann sie den krieg zuegleich mit Euer Kayserlicher
Mayestät wieder so viel feindt continuiren solten. Zum wenigsten könten sie mit ihrer
gemahlin und blühenden jugendt die flucht in ain ander landt, weil sie nicht mehr alß ein
einziges zu verlieren hetten und dahero dasselbe conserviren musten, verhüetten, auch
bey künfftiger zeit und occasion sich in ein bessern standt wieder einsezen. Ihre
durchlaucht hetten für Kayserliche mayestät und das hauß Österreich alles, waß sie in
der weit gehabt undt vermocht, auch ihre eigene persohn bey der Prager schlacht
auffgesezet, nichts darfür alß ein pfandtlandt, so sie dero wiedergeben
Das Ehgt. Österreich ob der Enns (vgl. [ nr. 76 Anm. 5 ] ).
men und alles dasyehnige geleistet, waß ein trewer freundt thuen könte. Woltens auch
noch gern thuen, wann das vermogen verhanden wehre. Es wehre aber ihro in diesem
lezten zueg die lezte öhlung gegeben worden, daß sie nicht wüsten, wo sie endtlich mit
ihren eigenen völckhern hinaus solten und die winterquartier nehmen köndten. Hat
darauff weitleufftig erzehlt, waß für insolentiae militares et irremedibiles furgangen
wehren, also daß nicht möglich, daß ihre churfürstliche durchlaucht lenger dauren
köndten. Bekhlagt sich auch darneben absonderlich, daß zu Münster vom herrn graven
von Trautmanßdorff undt seinen leuthen so viel gehört wurde, samb dem herrn
churfürsten in Bayern recht beschehe, daß der krieg in sein landt kommen wehre . Und
obgleich ihre churfürstliche durchlaucht demselben keinen glauben geben und von ihrer
Kayserlichen mayestät viel ein anders und bessers iudicium verhofften, so müsten sie
gleichwohl solche reden hören und uberdis im werkh erfahren, daß mit der anbefohlnen
proviant der 500 muth
würkhlich gefolget wurde. Ermahnet derohalben trewlich und fur seine persohn, mit
entschuldigung habenden befehlichs gehorsambst bittendt, Euer Kayserliche Mayestät
wolten solches alles wohl beherzigen und zeitlichen betrachten, waß endlich Euer
Kayserlicher Mayestät sachen fur eine gestalt haben wurden, wann gleichwohl ihre
churfürstliche durchlaucht von deroselben sich separiren musten.
Euer Kayserlicher Mayestät deputirte gehorsambste geheimbe räthe haben ihme nach
und nach entgegen dieses opponirt, es seye iezt dieses nicht die frag, ob man den krieg
continuiren könne oder nicht, sondern, wie der andere punct seiner, des Mandels,
abgelesenen antwort gelautet, einig und allein vom frieden, wie man solchen ehist und
schleunigst möchte erheben. Es geben aber die relationes von Münster und Oßnabrugg
und die werkh an ihme selbsten, daß, obgleich Euer Kayserliche Mayestät das ihrige
hierzue auffs euseriste gethan undt an ihr nichts ermangeln lassen, daß doch bis diese
stundt keine sichere hoffnung darauff zu machen seye, darumb die fraag auff dem
bestünde, waß ihre churfürstliche durchlaucht in Bayern alßdann zu thuen gesonnen
seyen. Respondit Mändel: So werde sein gnedigister herr sehen, wie er vor sich undt die
seinige allein darauß kommen möge, ein yeder fur sich und Gott vor uns alle. Hat darbey
eingeführt das exempel deryehnigen, so schiffbruch im meer von wegen dessen ungestüm
erleiden müssen, da keiner schuldig wehre, des andern hail und rettung der seinigen
vorzuziehen. Und alß ihm hierauff wieder geantwortet worden, wann aber die feindte
weder ihr churfürstlicher durchlaucht noch Euer Kayserlicher Mayestät den frieden per
tractatus gönnen wolten, was alßdann zu thuen, hat er gesagt, da solle man seinen herrn
darfür sorgen lassen, er wurde schon wissen, wie er daraus kommen solle. Iterum
replicatum: Das wehre aber gleichwohl wieder das gewissen undt wieder die trew und
glauben, mit welchen beyde häußer eynander verbunden, gereichte auch zum hochsten
praeiudiz und nachtheil unßerer heyligen catholischen religion, wieder welche doch ihre
churfürstliche durchlaucht sich bedingen theten, daß sie nichts thuen wolten. Das blosse
parere, daß ihr churfürstliche durchlaucht umb ihrer und ihrer landen ruhe willen von
ihrer Kayserlichen mayestät sich separiren wollen, verderbe uns alle friedtstractaten und
mache die feindt desto stolzer und hochmuthiger in ihren postulatis. Wann es allein umb
die beforderung des friedens zu thuen wehre und die Franzosen denselben trewlich
mainten, so seye er schon gemacht. Wo sie es aber nicht trewlich mäinten, so wurden sie
auch dem herrn churfürsten in Bayern solchen nit halten. Ihre churfürstliche durchlaucht
könten sich auch mit dem angezogenen exempel anderer chur- und fürsten nit entschul-
digen , weil es mit denselben weit ein andere beschaffenheit habe, dann keiner das peso
deß kriegs mit ihrer Kayserlichen mayestät zugleich eingetreten. Keiner habe fur seiner
völkher so viel cräiß und länder im Reich zu seiner contribution bekhommen. Chursach-
sen habe nicht ehender sich separirt, alß wie er kaum zwey oder drey regimenter mehr in
seinem gewalt gehabt. Auff Churbrandenburg habe man niemalß so starkhe reflexion
gemacht, und beyde churfursten empfinden iezo selbst und wurden es ye lenger, ye mehr
empfinden, waß es ihnen genuzt, daß sie sich in particularaccord eingelassen. Mit dem
herrn marggraven in Baden
tion zu machen. Kein anderer habe noch eine solche ansehenliche armada zu commandi-
ren und zu erhalten alß ihre churfürstliche durchlaucht. Mit keines standts separation
gehe Euer Kayserlicher Mayestät und dem Reich, sonderlich auch der catholischen
religion, so viel ab alß mit ihrer churfürstlichen durchlaucht in Bayern; wie solches dann
mit mehrern umbstenden ihme, cammerpresidenten, zur gnüge remonstrirt worden. Euer
Kayserliche Mayestät hetten mit keinem churfürsten ein so enge und genaue verbündtnus
alß mit ihrer churfürstlichen durchlaucht, und wann Euer Kayserliche Mayestät vor sich
und ihr hauß dergleichen separattractaten zur handt nehmen wollen, wurden sie vieleicht
ehender alß ihre churfürstliche durchlaucht zu einem rechten schlues gelangen können.
Aber das hetten sie bißhero gleichwohl nie thuen wollen. Versehen sich dahero, ihr
churfürstliche durchlaucht wurden solches auch in obacht nehmen, dann sie wehren bey
den cronen und zumahln bey den protestirenden im Reich keines bessern favors, aber
wohl eines mehrern haß und neidts versichert. Man seye doch auff seiten Euer
Kayserlicher Mayestät bereit und willig, alles, waß nur möglichen, bey derselben
auffzusezen, zu dem endt auch die conferenz mit Spannia
Vgl. [ nr. 65 Anm. 1 ] .
erwartet werde. Dixit Mandelius, seyn herr frage nichts nach andern rumoribus und
wurde schon ein mittel finden, wie er endtlich auß dem handel kommen möchte. Er
wolle mit den Spanischen tractaten weiter nichts zu schaffen haben. Der könig in
Frankhreich hette seiner churfürstlichen durchlaucht zur chur geholffen, wurde auch
ihne darbey manuteniren helffen, wanngleich andere darvon aussezen theten. Und alß
ihme dargegen durch herrn graven Kevenhillern sowohl Euer Käyserlicher Mayestät
reichsvicecanzlern remonstrirt worden, was Kayserliche mayestät sowohl der könig von
Hispanien und das hauß Osterrreich für ihre churfürstliche durchlaucht zu manuteni-
rung der erlangten churfürstlichen durchlaucht gethan, welchergestalt auch ihre chur-
fürstliche durchlaucht an ihn, graven Kevenhillern, bey seiner Kayserlichen ambasciada
in Spannien
waßmassen auch der könig von Hispanien hierauff in angesicht deß königlichen prinzen
auß Engellandt
gueten conditionen, sich dennoch resolvirt, ihre churfürstliche durchlaucht in Bayern bey
der chur und landen erhalten zu helffen, auch waß deßwegen herausgeschrieben worden,
item wie trewlich die in Gott allerseligist ruhende Kayserliche mayestät sich seiner
churfürstlichen durchlaucht bey handlung deß Prager friedens angenommen und wie sie
solchen schlueß nicht ehender eingehen und volziehen wollen, biß ihre churfürstliche
durchlaucht und die Wilhelmische lini der chur halber genugsamb gesichert wehre, und
daß man noch auff dieser seiten fur denselben den krieg führen thete, hat er es dahin
erkhlert, daß er alles nur von der cooperation deß königs in Frankreich, alß conte de
Ognate der translation der chur auff ihr churfürstliche durchlaucht in anno 1623 zu
Regenspurg sich wiedersezt
Iñigo Vélez de Guevara y Tassis 5. conde de Oñate (1572–1644); 1640 grande de España;
span. Botschafter in Turin, 1616–1624 am Ks.hof, 1626–1629 bei der Kurie, 1633–1637(?)
ao. Ges. am Ks.hof ( Kessel S. 25 Anm. 45). Auf dem Regensburger F.tag von 1623 hatte er
versucht, den Ks. von der Kurübertragung abzuhalten, scheiterte aber an den Bemühungen
Bayerns, der Kurie und Frankreichs ( Albrecht S. 84–89).
lichen bescheidt. Wan ihme kein anderer gegeben wurde, alß er iezt mündtlich
vernommen, so wolle er gleich wiederumb fortraißen. Wo aber noch ein anderer und
besserer bescheidt auff diese conferenz erfolgen solte, wolte er noch warten. Hat darbey
mit gelegenheit deß discurs subinde zu verstehen geben, wie sorgfeltig seinem herrn die
verpflegung der winterquartier (darvon er doch so wenig alß den conditionibus pacis zu
reden im befehlich hatte) wie auch die beförderung der versprochenen proviant auß
Oberösterreich angelegen wehre und daß endtlich summa rei auff diesem dilemmate
bestehen thete, endtweder ihr durchlaucht der erzherzog wurde mit der Kayserlichen
reichsarmada zurukhweichen oder stehen bleiben müsßen. Wichen ihr durchlaucht, so
folgte ihro der feindt immediate in die Kayserliche und konigliche erbländer, blieben sie
aber, so muste alles aus mangel profiant und unterhaltung zugrundtgehen und sey kein
mügligkheit, hernach den Kayserlichen waffen wiederumb auffzuhelffen. Darumb sey
viel besser, den frieden quibuscunque modis et conditionibus und solte es gleich mit
nachsehung eines, zwey oder drey erbfürstenthumber an den Schlesischen landen
geschehen, zu befördern undt schleunig zu beschliesßen alß der gefahr deß kriegs und
ehe man beyden häussern den garauß mache, sich noch lenger zu unterwerffen. Er redete
dieses alles zu einer warnung und nicht, daß ihre churfürstliche durchlaucht albereit
separatim zu tractiren hetten angefangen. Es möchte aber solches in kurzen, wo nicht
besserung erfolgt, geschehen. Und hatt anderweit den mangel der versprochenen
proviant und wie unrichtig eß mit denen angeschafften fuhren hergienge, geandtet, auch
sich auff ein schreiben beruffen, so ihm deßwegen allererst von Linz zuekommen wehre
und er erbiettig herzugeben, welches er auch folgendts eingeschickt .
E Kaiserlicher Bescheid für Mändl
Grundlagen dieser ksl. Resolution waren das Protokoll einer weiteren Konferenz geh. dep.
Räte mit Mändl vom 16. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol. 363–371
– Reinkonzept (bis auf den letzten kurzen Absatz): RK KrA Fasz. 163 fol. 44–57’), ein
Votum dep. Räte vom 16. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol.
371–374) und das Conclusum im GR (Slawata, Schlick, Martiniz, Kurz, Kollowrat,
Puchheim, Prücklmair, Gebhardt) vom 18. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26
Konv. D fol. 374’). Von diesen drei Akten hätten dem Kanzleivermerk ( RK FrA Fasz. 26
Konv. D fol. 363) zufolge ebenfalls Kopien für Trauttmansdorff angefertigt werden sollen. –
In der Konferenz mit Mändl hatten die ksl. Räte noch einmal ausdrücklich klargestellt, daß
der Ks. die Separation des Kf.en auf keinen Fall billigen könne (besonders ebenda fol.
367’–368). Daran anschließend rieten sie dem Ks. ( Ebenda fol. 371–371’), dem Kf.en in den
Punkten recht zu geben, wo er recht habe, ihn aber sonst von seinem Plan abzumahnen und
jede Hilfe anzubieten. Nicht unrecht habe der Kf. mit seiner Klage über den Abgang der Mittel
und die verfallene Disziplin unter den Soldaten. Aber daß er jetzt, wo der Ks. ihm alle seine
Mittel anbiete, sich nur um seines eigenen Vorteils willen vom Ks. trennen wolle, ohne zu
beachten, wieviele Gefahren der Ks. mit ihm ausgestanden habe, könnten die dep. Räte auf
keinen Fall einsehen. Es folgt ein Vorschlag für den ksl. Bescheid, der im GR gebilligt und zur
Weisung umformuliert wurde.
2 folgendts eingeschickt] Die dep. Räte verfaßten darauf das folgende Ga. (das Trauttmans-
dorff nicht zugesandt wurde): Nun befinden die deputirte in darauff gehaltener delibera-
tion , daß soviel erstlichen die militaria unnd die continuation deß kriegs betrifft, mit dem
herrn churfürsten nicht würdt fortzukommen sein, es folge dann bey der noch
wehrenden campagna eine bessere Operation der waffen. Unnd wanngleich diese auch
erfolgen solte, so würdt dannoch nöttig sein, ihme etliche realia auff seitten Euer
Kayserlicher Mayestät zu remonstriren, alß 1. woher die völckher zu recroutiren, 2.
wohin dieselbe beiderseitts einzuquartiren, es werde gleich der feindt zuruckhgetrieben
oder nicht, 3. woher noch weitter einige nothwendige geltmittel unnd 4. die profiant zu
nehmen unnd ihme damit außzuhelffen. Weren derentwegen der gehorsambisten mai-
nung , daß hierüber unverlengt ein schleuniges guettachten von Euer Kayserlicher
Mayestät hofkriegsrath zu begehren unnd nach solchem mit dem Mändel herauß weitter
zu communiciren.
Anbelangendte vors andere den frieden unnd dessen befürderung, so mangelts nicht an
Euer Kayserlicher Mayestät, sondern allein beeder cronen, sonderlich nunmehr der
Schweden resolution und endtlichen erklerung. Unnd weil nicht gnueg, in Euer
Kayserlicher Mayestät zu tringen, daß sie den frieden uff alle weiß unnd weeg befürdern
sollen, sondern auch nöttig, daß man ihr die mittel zeige, wie unnd welchergestalt
solcher endtlich zu erheben, so were solches ihme, Mandel, bey einer anderwehrtigen
conferenz noch weitter anzudeütten, mit begehren, er wolle sich doch unbeschwehrt
eröffnen, auff waß mittel unnd weise dann ihre churfürstliche durchlaucht vermeinten,
daß der friedt noch endtlich erhebt werden könte. Solte er dann abermahls mit mangel
habender instruction sich davon entschuldigen, so were er zu ersuechen, daß er umb
fernere instruction deßwegen unverzüglich schreiben unnd biß zu deroselbigen einlan-
gung noch am Kayserlichen hof verwartten wolte, welches dann soviel noch operiren
möchte, daß der herr churfürst sich mit deren zulezt angehengten commination unnd
separation nicht vollendts gar praecipitiren, sondern in hoffnung, eine bessere resolution
von Euer Kayserlicher Mayestät zu haben, noch eine weile gedulden unnd deß gemeinen
schlusses erwartten thätte.
Zu dieser mainung bewegt die räthe sovil mehrers dieses, daß, obgleich der Mandel sagt,
der churfürst habe die separattractaten noch nicht angefangen, sondern es seye seine
commination nur eine warnung, dannoch auß denen von Münster unnd Oßnabrugg
iüngsthin einkommenen relationibus erscheint, daß seine räthe, alß Dr. Krebs unnd
Ernst, von Münster auß mit fleiß nach Oßnabrugg zu diesem ende kommen, daß sy mit
den Schwedischen wegen der Pfälzischen sach immediate selbst tractiren möchten, item
daß der Salvius sich alberaith so weitt expectorirt , daß es der chur halben noch zu dem
octavo electoratu kommen dürffte unnd die meiste difficultet nur an der stell hafften
thue, wer vor- oder nachsizen solle, die Wilhelmische oder Pfälzische lini, ingleichem
daß wegen der Obern Pfalz die 13 milionen in drey theil getheilt unnd eines von Euer
Kayserlicher Mayestät unnd das andere von Pfalz bezahlt, daß dritte aber von Churbay-
ern nachgelassen werden solte. Hierzue kombt nun noch dieses, daß vermög deren under
dieser conferenz unnd handlung erst einkommenen avisen die cron Schweden durch
einen aigenen gesandten, den de la Garde, zu Pariß außtruckhlich dieses proponiren
lassen, sie wolte den herrn churfürsten, wann er sich zu einer würckhlichen neutralitet
verstunde, eben also halten unnd tractiren, wie die cron Franckhreich begehrte, unnd
dabey der catholischen religion nichts praeiudiciren, ja obgleich bemelte cron uff seine
churfürstliche durchlaucht in dieser proposition waß scharpff eingangen, daß dennoch
sie zu erraichung ihres zweckhs, nemblich von Euer Kayserlicher Mayestät ihne unnd
zugleich durch ihn die sambtliche catholische totaliter zu separiren, sich dahin genaigt
vermerckhen läst, ihne ad dies vitae bey der iezt innhabenden stell unnd praerogativ zu
lassen unnd erst nach seinem todt seinen kindern, zumahl solche noch unmünndig, die
lezte stell in dem churfürstlichen collegio zu assigniren, massen solches mit mehrerm auß
verlesung selbiger proposition zu spühren. Legatur . Wann nun der herr churfürst sein
contento mit der chur und landen sowohl bey Schweden alß alberaith bey Franckhreich
finden solte, ist kein zweiffel, daß er endtlichen mit beiden cronen, so guett alß er könte,
schliessen, die catholischen zugleich auff seine seitten neben Franckhreich ziehen unnd
den lasst deß kriegs mit Schweden und denen protestirenden Euer Kayserlicher Majestätt
unnd dero erzhauß uffm halse lassen oder endtlich selbst für Schweden, wie für
Franckhreich, umb sein aigenes contento desto besser zu erheben unnd zu stabiliren,
Euer Kayserlicher Mayestät die leges pacis wegen ihrer satisfaction auß dero erblandt
Schlesien nach ihrem willen vollendts machen helffen dürffte. Derowegen die gehorsam-
biste räthe zu verhüettung solcher gefehrlichen extremiteten unnd in erwegung, waß für
ein riß auff seitten Euer Kayserlicher Mayestät entstehen möchte, wann er sich zur
unzeitt von derselben sepa[ ri ]ren solte, kein bequemer mittel finden können, alß mit
einer fernern conferenz das werckh noch etwaß lenger in suspenso zu erhalten, biß man
siehet, wie noch weitter im krieg fortzukommen unnd waß endtlich noch die Schweden
bey den allgemeinen friedtstractaten Euer Kayserlicher Mayestät gesandten auff die ihnen
beschehene offenen für eine haubtsachliche resolution oder erklerung von sich geben
werden, welches nicht lang mehr anstehen kann. Inzwischen soll dem Kf.en der zugesagte
Proviant geliefert werden. Außerdem soll Trauttmansdorff von allem informiert werden,
damit er seine Verhandlungen danach richte.
Der Ks. rät dringend von der Separation ab. Er hat bisher alles, was ihm möglich war, für den
Frieden getan. Frankreich, dann Schweden und den prot. Ständen hat er zur Satisfaktion
zugestanden oder angeboten, wozu der Kf. geraten habe. Nur die abschließende Regelung der
schwed. Satisfaktion, die Beilegung der Gravamina sowie eine Lösung für die pfälzische
Restitution, bei welcher der Ks. dem Kf.en bisher immer treu geholfen habe, stehen bei den
Friedensverhandlungen noch aus. Ein kurbayerisches Sonderabkommen wird dem allgemei-
nen Frieden und dem eigenen Interesse des Kf.en schaden.
Im Fall einer Vertreibung aus seinem Territorium bietet der Ks. dem Kf.en seine eigenen
Länder als Zuflucht an.