Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
115. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Preßburg 1646 November 12
Preßburg 1646 November 12
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 67–69’ = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 27 p.
118–124 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 66–66’, 70–72.
Gutachten deputierter Räte (Gebhardt, Söldner, Walderode) und Conclusum im Geheimen
Rat (Schlick, Martiniz, Kurz, Kollowrat, Puchheim. Gebhardt. Söldner) , [Preßburg] 1646
November 11. Reinkonzept: RK FrA Fasz. 52d fol. 37–41’ – Konzept: Ebenda fol. 35–36.
Wenig Verlaß auf die französischen Friedensbeteuerungen. Keine Verpflichtung des Kaisers für die
Entschädigung Kurbrandenburgs. Schwierigkeiten durch den Verzug der Religionsverhandlungen;
keine schwedische Mitentscheidung. Vor Herausgabe einer endgültigen schwedischen Erklärung
keine weiteren Resolutionen. Berücksichtigung Hessen-Darmstadts bei eventuellen Waffenstill-
standsverhandlungen . Konferenz der kurfürstlich- und herzoglich-sächsischen Gesandten.
Auf die nr.n 82 und 86. Wir wolten winschen, das gedachtes newen Franzößi-
schen residenten gethane sincerationes zu vollendung deß friedenschluß im
werckh und in der that auch erzeigt wurden. Weilen aber die praemissae gar
ansehentlich und guet, die conclusiones entgegen zimblich schwach und mere
generales, aequivocae und hypotheticae sein, kan man noch derzeit kein
fundament darauf machen; und dises auf obberüerte erste relation.
Betreffendt nun die andere relation und zwar vors erste die satisfactionem für
die cron Schweeden, hast du, der Crane, gar recht gethan, das du in dem mit
dem Oxenstern und Salvio gefüehrten discurs bey unserer ergangenen
Kayserlichen resolution in termino factae oblationis verblieben bist, darbey
hette es sein verblieben gehabt und das überige wegen contentierung deß
churfürsten zu Brandenburg auf die maß, wie geschehen, sonder wegen eines
aequivalentis (da unßere instructiones nur auf ein propositionierte recompens
gestelt sein) vorbeygegangen werden können und solches umb sovil mehr,
weil deß churfürsten zu Brandenburg consens zuwegen zu bringen der cron
Schweeden gesandten iederzeit heimbgeschoben worden, ja die Franzößische
gesandte sich selbst dahin erclert, das, wan die interessierte den consens nit
geben wolten, es genuegsamb sein solte, wan wir mit beeden cronen den
frieden darauf schliessen thetten. Wollet demnach bey disem werckh gar
behuetsamb gehen und uns nichts weiters verbündtlichen aufbürden lassen.
Betreffendt den andern haubtpunct der gravaminum, so erscheint aus dem
mit dir, Crane, gefüehrten discurs, das wangleich der punctus satisfactionis
mit der cron Schweeden zu beederseits vergnüegen vergliechen, das doch
ihrer eigenen bekantnus nach hierdurch der frieden bey dißer cron nit zu
erheben, es seye dan den protestierenden sowohl als ihnen völlige satisfaction
gegeben. Dahero wir nach ausweisung unserer überschickten instructionen
iederzeit dahin gezielet, das gemelte gravamina zwischen den catholischen
und protestierenden ie ehender, ie besser und pari passu mit dem puncto
satisfactionis coronarum accommodiert werden möchten. Und weil dasselbi-
ge nit geschehen, sondern sich darmit zimblich lang aufgehalten und
dardurch den protestierenden nur mehrere gelosia und verdacht, als wan man
mit den außlendischen cronen allein schliessen und sie darnach steckhen
lassen wolte, gemacht werden, alß befinden wir das werckh nunmehr
zimblich schwer, bevorab nachdem die protestierende ihr entliche erclerung
den Schweeden heimbgestelt. Und können wir keinesweegs geschehen lassen,
daß neben uns besagte cron ein arbitrium oder compromissum hierinnen
haben solte, wie ihr aus unserm vom 22. Octobris abgangenen befelch und
denen darin angezogenen und ausgefüehrten ursachen mit mehrerm vernom-
men haben werdet. Es werden auch die catholische stendt alßdan allein nit
stehen, sondern auch einen starckhen königlichen beystandt, als den könig in
Frankhreich, an der seiten haben wollen; dardurch aber der frieden nicht
befördert, sondern noch lenger aufgehalten wurde. Lassen es derowegen bey
disem haubtpunct und deren von der Schweeden widerholten postulatorum,
als wan alles in dem standt de anno 1618 reduciert, der geistliche vorbehalt
cassirt, den underthanen die freystellung der religion und ius emigrandi nach
ihrem wohlgefallen gelasßen werden müest, bey unseren vorigen erclerungen
und gegebenen instructionen bewenden. Und ist darbey unßer gnädigster
will und befelch, das ihr bey den Schweedischen gesandten unice auf ein
entliche und schließliche erclerung tringet. Alßdan werden wir sehen kön-
nen , ob und in was puncten etwas weiter nachzugeben, welches wir auch in
der Pfalzischen sachen also verstehen thuen.
Belangendt landtgraf Georgen zu Hessen liebden, wan es zu den tractaten
wegen eines armistitii kommen solte, wollen wir seiner so wenig als bey den
friedenstractaten selbst vergesßen.
Wegen der Chursächßischen, Altenburgischen und Weimarischer gesandten
gehaltenen zusammenkunfft zu Lengering wollen wir deß weitern erfolgs mit
einer formalerclerung erwarthen. Die überige avisen lassen wir an sein orth
gestelt sein.