Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
76. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Oktober 18
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Osnabrück 1646 Oktober 18
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 47–48’ = Druckvorlage – Kopie: RK FrA Fasz. 92 X nr.
1490 fol. 530–531; KHA A 4 nr. 1628/41 unfol.; Giessen 207 nr. 343 p. 1289–1292.
Schwedische Abweisung des polnischen und der kurbayerischen Gesandten. Salvius vor den
kurbayerischen Gesandten: Verzicht auf die oberpfälzische Schuldverschreibung?; schwedische
Satisfaktion; kurbrandenburgische Entschädigung aus den kaiserlichen Erblanden; Religionsver-
handlungen . Dänische Kriegsvorbereitungen? Dänisches Desinteresse am Erzstift Bremen?
Auf die ksl. Weisung vom 28. September 1646
abgeordtneter
credentialen der könig in Polen
Seit Kg. Sigismund III. Wasa (1566–1632; 1587 Kg. von Polen, 1592–1599 Kg. von
Schweden) erhoben die polnischen Kg.e Anspruch auf die Krone Schwedens. Erst im Frieden
von Oliva (1660 April 23/Mai 3; Druck: DuMont VI.2 S. 303–309) gaben sie diesen auf
und verpflichteten sich, nach dem Ende der Regierungszeit Kg. Johann Kasimirs (1609–1672;
1648–1668 Kg.) den schwed. Kg.stitel abzulegen (HEG III S. 1039, 1056).
fürgelaßen worden. Soll itzo eine commission an Frantzösischen hoff bekom-
men haben, dhahin er erster tagen reisen wirdt.
Der Churbayrischer gesandter Dr. Krebs hat bey dem Oxenstern der ursach
halben, daß sich derselb den herrn churfürsten für churfürsten zu tractirn
difficultirt, kheinen zutritt haben können, darumb er sambt seinem collega,
dem Dr. Ernst, nur beym Salvio gewest, der ihnen mit generaldiscursen, wie
er unß selbst gesagt, gestalt es die cron Schweeden mit Churbayern gut meine
und die Pfaltzische sach zu deßen contento einzurichten verlange, aufgehal-
ten , endtlich so viel ad particularia getretten, daß es der Salvius dhafür halten
wöllen, die größiste difficultet würde ahn der Obern Pfaltz hafften, dha
müste Churbayern von den praetendirten 13 millionen
Nach der Ächtung Kf. Friedrichs V. von der Pfalz (1596–1632; 1610 Kf.) am 22. Januar
1621 (Druck: DuMont V.2 S. 376–378) hatte Ferdinand II. (1578–1637; 1619 Ks.) dem
bayerischen Hg. Maximilian (1573–1651; 1595/1598 Hg.) am 15. Februar 1621 als
Erstattung seiner für den Feldzug gegen die aufständischen Böhmen entstandenen Kosten das
Ehgt. Österreich ob der Enns pfandweise überlassen (Regest: BA I.2 S. 83–84), zwei Jahre
später, am 28. April 1623, die damals auf 12 Millionen fl. bezifferte Summe je zur Hälfte auf
dieses Ehgt. und die Oberpfalz versichert und schließlich am 22. Februar 1628 gleichzeitig mit
der öffentlichen erblichen Kurbelehnung dem Hg. und seinen Erben die Oberpfalz und die
rechtsrheinische Unterpfalz als Ersatz für die jetzt mit 13 Millionen fl. angesetzten Kriegsko-
sten übergeben und ihm dafür am 4. März 1628 einen Kaufbrief und einen Schutz-, Schadlos-
und Gewährschaftsbrief ausgesteift (Drucke: Londorp V S. 796–803). Sollte der Kf.
allerdings die Oberpfalz verlieren, hatte der Ks. dem Kf.en den Anspruch auf die 13 Millionen
fl. belassen und sich bereit erklärt, ihm bis zu ihrer Erstattung wieder das Ehgt. Österreich ob
der Enns einzuräumen ( APW III A 1 S. 729 Anm. 1–3, 730 Anm. 1; Albrecht , Kriegsziele
S. 260).
ein dritl Ewer Mayestätt ubernhemmen und ein dritl die pfaltzgraven tragen.
Circa punctum satisfactionis Sueciae hette er sich vernhemmen laßen, daß
sich die Schweedische ehister tagen gegen unß darüber erclehren würden.
Hette ihnen nit so viel constringiren können, daß [ er ] sagen wöllen, ob sie
gantz oder halb Pommern affectirten. Seie aber darauf bestanden, daß Ewer
Mayestätt den churfürsten von Brandeburg auß denen exuviis Fridlandicis
Unter den „Beutestücken Wallensteins“ sind vermutlich die Hgt.er Friedland, Sagan, ( Meck-
lenburg ) und Glogau gemeint, die Wallenstein (1583–1634; 1625–1630 und 1631/
1632–1634 Generalissimus der ksl. Armee) in den Jahren 1622, 1628, 1628/1629 und 1629
zu erblichem Eigentum, als Lehen oder als Pfand erhalten hatte ( ADB XLV S. 528–641 ).
(wie er die formalia gebraucht haben soll) eine particul würden abtretten
müeßen, alß etwoh Großglockaw und noch waß darzu. Bey dem puncto
gravaminum Imperii hette er der protestirenden sach in allem propugnirt und
eben selbige argumenta geführt, so die protestirende zu führen pflegen. Und
wehre fast die gantze conferentia repetitio priorum gewesen. Er befünde diese
leüthe so hart, daß er nit sehe, wie ohne schwertstreich mit denselben
außzukommen.
Derienige edlman, so von dem Oxenstern wegen seiner ehewirthin tödtlichen
abgang nacher Schweeden geschickt gewesen, Lenier
wochen wieder alhir angelangt. Gibt für, er komme durch Dennemarck,
alwoh er von vielen praeparatoriis zum krieg vernhommen. Es wehre der
elter printz
viel desto leichter mit dem ertzstifft Bremen vortkommen können, weiln auf
den herrn administratorem
Hg. Friedrich II. von Schleswig und Holstein (1609–1670); 1611–1622 Koadjutor von
Schwerin, 1621 von Bremen, 1622 von Verden, 1623–1648 Adm. von Verden, 1624
Koadjutor von Halberstadt, 1634–1648 Adm. von Bremen, 1648 Kg. (Friedrich III.) von
Dänemark ( NDB V S. 503–504 ; Lorenz S. 14).
derselb des ertzstiffts nit viel mehr achten werde.