Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
41. Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1646 Oktober 2
Münster 1646 Oktober 2
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 52a fol. 1–5’ = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/41
unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1460 fol. 413–417.
Notwendigkeit des erfolgten Abschlusses des kaiserlich-französischen Vorvertrages. Verärgerung
über die geringen Erfolge der französischen Gesandten in Osnabrück: Französisch-schwedische
Absprache über die schwedische Satisfaktion, über Stettin und eine Geldentschädigung; kaum
Verhandlungen mit den protestierenden Ständen; Vorschlag eines mehrmonatigen Waffenstill-
stands im Reich. Ablehnung aller Punkte. Proposition an die schwedischen und die französischen
Gesandten. Kaum Hoffnung für Stettin. Unterredung mit Krebs über den Waffenstillstand: Drei
unverzichtbare Bedingungen vor dessen Annahme.
Auf APW II A 4 nr. 336 und zwei ksl. Weisungen vom 12.
1646. Nun werden aber unsere hernach gefolgte relationes, sonderlich
dasihenig, waß wir vom 14. negstabgewichnen monats Septembris mitt
beylegung dess zwischen uns und denn Franzosen aufgerichten und in manus
mediatorum depositierten capitulati umbständtlich überschriben, genueg-
samb zu erkennen geben, wie starckh diß werckh allerseits getriben worden,
und das wir auch anderst nit thuen können, da wir nit allen unglimpf uf Euer
Kayserlicher Mayestät seiten, als begerte man die handlung nur zu prolongie-
ren , erwachsen lassen wöllen, hingegen aber die Franzosen, wieofft wir auch
auf ein rechte categorische erclärung, was man sich aigentlich zu inen, wann
mit Schweeden und denn protestierenden nit fortzukommen sein wurde, zu
versechen haben möchte, sich nit allein niemaln heraußlassen wollen, son-
dern solche unsere instantias dergestalt aufgenommen, als weren die allein
dahin angesechen, das wir sie gegen iren alliirten in misßtrawen sezen und
also eine trennung anspinnen möchten. Ob dann wol sie mit deren den 13.
Septembris gegen inen gemachter vergleichung ganz wol zufriden gewesen,
sich auch benommen haten, bey denn Schweeden und protestierenden alles
richtig ze machen, so mögen sich doch ire werkh im außgang mit solchen
vertröstungen eben wenig vergleichen. Dann aus beyligendem extractu
prothocolli, mit A bezeichnet, werden Eur Kayserliche Mayestät allergnä-
digst anzuhören haben, das, nachdem mehrbedeüte Franzößische plenipoten-
tiarii negstverwichnen sambstagabendts von Oßnabrugg widerumb alhie
angelangt, sie uns gestrigen tages per mediatores anbringen lassen, das ire
ganze verrichtung mit denn Schweeden darauf bestehen thet, das nemblich
selbige, wie auch zugleich die Franzosen, an den königlichen hof nach
Stockholm schreiben und die königin berichten solten, das sie sich mit Vor-
oder Hinderpommeren begnügen, den übrigen theil aber dem herrn churfür-
sten von Brandenburg abtretten solte, doch das uf ein- und andern fahl die
statt Stettin der cron Schweeden verbleiben thue, dabey gleichwol auch in
vorschlag kommen wer, das eintweder der cron Schweeden vor die statt
Stettin noch 2 million reichstaler von gemeinen ständen dess Reichs bezalt
und bis zu entlicher bezahlung selbige zum undterpfandt in handts gelassen
oder solch gelt dem herrn churfürsten von Brandenburg gegen überlasßung
bedeüter statt an die cron Schweeden entrichtet werden möchten. Inmitlst
aber hetten die Franzosen nit thuenlich befunden, wegen der religionsbe-
schwerungen mit denn protestierenden vil ze handlen, sonder für besser
gehalten, solche handlung bis zu entlicher richtigkeit der Schweedischen
satisfaction anstehen ze lassen. Hielten iedoch darfür, das es alßdan nit vil
mühe bederffen, sondern solche strittigkeiten sich leichtlich erledigen lassen
und wegen dess termini a quo uf anno 1624 kein bedenckens sein wurde für
einß. Sodann, damit niemandt sich einzubilden, als were diß von beeden
gegentheilen nur zum aufzug und sich entzwischen dess vortls der waaffen
desto besser zu bedienen angesechen, so weren sie erbiettig, ein armistitium
uf 2 oder 3 monat in Teütschlandt einzugehen und solches, wa es uns
beliebte, alsogleich ins werkh ze richten.
Was nun das erste, nemblich der Schweden satisfaction anlangt, da kan
anderst nit vermerckht werden, dann das solches alles nur zu einem gefährli-
chen aufzug angesechen sey, alldieweil die Franzosen selbst gleich anfangs
dieser letstern mit uns vorgenommener tractation sich verlauten lassen, das,
wa die Schweeden sich nit bequemmen, sondern wegen ermanglenden
bevelchs entschuldigen wurden, sie alßdan nach dem königlichen hof in
Schweeden schreiben oder schickhen wolten – also ist inen der Schweeden
intention zuvor schon bewust gewesen. Neben deme so haben nit allein die
Churbrandenburgische gesandten mir, grafen von Trautmanßdorf, gleich
nach dess freyherrn von Löwen widerkunfft von dem herren churfürsten zu
Brandenburg
dessentwegen ein mitel finden köndt, die sachen mit Schweeden richtig sein
wurden. Sondern es hat sich auch der Schweedische plenipotentiarius Oxen-
stirn selbst gegen den protestirenden den 29. Julii laut der beylag B
vernemmen lassen, wann die Churbrandenburgischen Stettin und Vorpom-
meren der cron Schweden cedieren theten, so wolte er selbst, obzwar sein
instruction ine uf einbehaltung ganz Pommeren weisen thet, sich vor einen
mitler dargeben und daran sein, das dem herrn churfürsten Hinderpommeren
widerumb abgetretten wurde. Dahero nit gezweiflet werden kan, das entwe-
der schon damalen die Schweedische plenipotentiarii hierauf müessen instru-
iert gewesen sein oder das sie bereits dessentwegen nach dem königlichen hof
wurden geschriben haben, wie dann verlautet, das sie gleich auf dess von
Löwen widerkonfft einen aignen vom adl nach Stockholm abgefertigt, so
undterdessen wol hete können widerkommen oder zum wenigisten ein
schrifftliche resolution eingeschickht worden sein
Von den neuen kurbg. Vorstellungen hatte Salvius der Kg.in am 17./27. August 1646
berichtet; die offizielle Relation beider schwed. Ges. wurde aber erst am 24. August/3.
September 1646 versandt (Drucke: APW II C 2 nr.n 173 und 176). Eine erste Vorantwort
traf am 29. September/9. Oktober 1646 in Osnabrück ein (Druck: Ebenda nr. 188).
die Franzosen für unnötig gehalten, sich wegen der religionsbeschwerungen
viler underhandlung anzunemmen, das ist ia ein offentlicher betrug und allein
dahin angesechen, die uneinigkeit der ständen zu undterhalten und sie wie
lenger, ie mehr von ihrem rechten, von Gott vorgesezten oberhaubt abzuzie-
chen . Ebensowenig kan aus der Frantzosen negociation einige sicherheit
wegen der Pfalzischen chur und landen ergriffen werden. Dann ob sie wol
sagen, daß die Schweeden wider die auf Eur Kayserlicher Mayestät seiten
vorgesezte conditiones kein bedenckens haben, so seindt es iedoch nur blosse
wortt, und ist nichts verbündtlichs obhanden, daran man sich halten köndt.
Waß das armistitium anbelangt, so hat man gar aus allem zweiffel zu sezen,
das die gegentheil damit weit ein mehrern vortel zu erhalten getrauen, als
wann den kriegsactionibus der völlige lauff gelassen wurde; welches sich
dann alspaldt entdecken würdt, wan wir inen die conditiones, so zu Euer
Kayserlicher Mayestät versicherung dienen mögen, vorhalten lassen werden.
Deme allem aber seye, wie da wolle, so haben wir uf gehabtes nach-
gedenckhen kein besser mitel bey so beschaffnen dingen ergreiffen mögen,
dann damitt zum wenigisten der gegentheilen intentiones noch besser ahn tag
gelegt werden, als durch Eur Mayestät abgesandten zu Oßnabrugg bey denn
Schweedischen plenipotentiariis dise anfrag thuen ze lassen, ob sie gwaldt
heten, im fahl inen zu Vorderpommeren auch die statt Stettin neben beeden
stifftern Bremen und Ferden, auch dem port Wißmar überlassen, dargegen
aber dem herrn churfürsten von Brandenburg neben einraumbung Hinder-
pommeren und der stifft Halberstatt von gemainen reichsständen zwo
millionen gulden bezahlt und darüber gemeiner ständen consens erhalten
wurde, darauf zu schliessen, ungehindert, wan schon Churbrandenburg
seines ortts darein nit willigen wolt. Und wan sie schon so vil gwalts nit
hetten, ob sie doch für ir person solchen vorschlag für genuegsamb acceptie-
ren und nach hof umb die gnembhaltung referieren wolten; welchenfahls wir
alsbaldt denselben in die reichsräthe proponieren wolten. Nemmen nun die
Schweeden dise proposition für richtig und unbedingt ahn, so hete man an
irer aufrichtigen intention so vil desto weniger zu zweiflen. Woferrn sie es
aber nochmalen uf einen freyen consensum dess herrn churfürsten von
Brandenburg remittieren und ime ein andere ricompensa zu verschaffen sein
vermeinen wolten, so kan man leichtlich erachten, das es nur eine collusio
und derentwegen nichts guets davon zu hoffen sey. Ebenmässige proposition
wollen wir auch noch heüt nachmittag durch die herren mediatores an die
Franzosen gelangen lassen, damit sie gleichergestalt hierundter mit denn
Schweeden weiter handlung pflegen und vor sich selbst erclären thuend, das
sie dise recompensa gegen Churbrandenburg für genuegsamb erachten. Dann
obwol laut prothocols die Franzosen ihren vorschlag mit denn 2 millionen
wegen Stettin alternative sezen, das nemblich eintweder die Schweeden disen
blaz gegen annemmung dess gelts Churbrandenburg abtretten oder aber der
herr churfürst sich mit dem gelt contentieren und denn Schweeden die statt
überlassen soll, so können wir iedoch aus allem deme, waß bißhero mit denn
Schweeden vorgeloffen, nit erachten, das sie disen blaz in einigerley weiß
noch weeg quittieren werden.
Weegen eines anstandts der waaffen hab ich, graf von Trautmanßdorf, diser
tagen auch mit denn Churbayrischen abgesandten geredt. Und befinden
allerseits, die sachen dahin zu erleutteren sein, wann die feind den Bayri-
schen , Schwäbischen und Franckischen craiß quittieren, den Westphalischen
aber wie auch die Kayserlichen erblandt weiters nit, als was sie bißhero darin
inngehabt, belästigen oder quartier darinnen zu suechen understehen werden,
daß der anstandt, iedoch den Burgundischen craiß auch darinen begriffen,
wol zu verwilligen, auch auf solchen fahl die mehrer hoffnung zu einem
durchgehenden friden zu fassen. Wa aber sie solche condition nit eingehen,
sondern in denen obern craisen verharren wolten, das ein solcher anstandt
Eur Kayserlicher Mayestät mehrer schaden und nachteil als die kriegsactiones
selbst verursachen und mithin weniger hoffnung, das es beim gegentheil zu
einem aufrichtigen friden gemeint wer, zu schöpfen sein werde.
B Protokoll der Verhandlung der protestierenden Stände mit den schwedischen Gesandten,
[Osnabrück] 1646 Juli 19/29. Kopie: RK FrA Fasz. 52a fol. 7–11 – Druck (mit gering-
fügigen Abweichungen): Meiern , APW III S. 85–87 .