Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
34. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 Oktober 1
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Osnabrück 1646 Oktober 1
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 418–419, [praes. 1646 Oktober 2] = Druck-
vorlage – Kopie: Giessen 207 nr. 311 p. 1183–1186; Giessen 212 p. 4–6.
Beginn mündlicher Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten über ihr Projekt des
Friedensvertrags? Ihre Verärgerung über das lange Fernbleiben Trauttmansdorffs von Osna-
brück .
Ewer Excellentz werden auß beyverwahrten prothocollo gnädig vermercken,
waßgestalt die Schweedische gesandten gleichsamb zu unsern wilkühr stel-
len , ob wir dero aufgesetztes instrumentum pacis wöllen außgeantwortet
haben oder aber unß mit denselben über die noch unvergliechene puncta in
mündtliche conferentz begeben. Nun wißen wir unß zwar auß Kaiserlicher
majestät befehl gehorsamst zu erinnern, daß wir alle mündtliche conferentz,
so viel möeglich, declinirn und unß nur in terminis der schrifftwechßlung
halten und in specie der außantwortung des Schweedischen instrumenti
erwarten sollen, gebühre unß auch, solchem allergnädigsten befehl ad literam
gehorsamst nachzugehen. Iedoch weiln die sach nuhmehr so weith kommen,
daß sich in andern standt, alß tempore emanati mandati Caesarei gwest,
befindet, wir auch die vorsorg tragen, dhafern mans ad extraditionem selbigs
instrumenti werde kommen laßen, daß die Schweedischen alßdan auch desto
harter darauf bestehen und etwoh von denen protestirenden stendten beyfall
haben dörfften, so stehen wir nit unbillig ahn, waß hirin zu thun. Durch
außantwortung des Schweedischen instrumenti würde man zwar mehr liecht
haben und gleichsamb zugleich auf einmahl consilia partis adversae erkhen-
nen , sich so viel desto beßer darin ersehen und den sachen mehr nachdenk-
ken , auch viel aufzüge, dern sich die Schweeden bey denen conferentzien, wie
sie im gebrauch haben, zweiflsohn bedienen, steets waß newes, wie sie mit
den salvis conductibus gethan
ren werden, biß sie endtlich alles, waß in dern instrumento begrieffen,
werden fürgeschüttet haben, abschneiden können. Dhagegen aber liggen
obangezogene und mehr andere bedencken in weegen. Haben derohalben
abermals zu Ewer Excellentz unsre zuflucht nhemmen und dieselbe gehor-
samlich underthänig anlangen und bitten söllen, unß hirüber und waß
dhabey zu thun, unbeschwehrt zu [!] instruirn zue laßen, in specie ob wir bey
so weith gebrachten sachen die mündtliche conferentz eingehen oder aber auf
extradition des instrumenti pacis tringen oder beedes thuen söllen, nhemblich
erstlich die außantwortung des instrumenti erwarten und hernacher die
mündtliche conferentz antretten.
Bitten unß auch ein- und andernfals circa punctum militiae, wie man sich
dhabey zu erclehren, sodan ratione amnistiae, der Pfaltzischen und anderer
sachen halber, so zugleich auf den Münsterischen convent fallen, zu instrui-
ren .
Die Schwedischen wöllen es fast übl aufnhemmen, daß sich Ewer Excellentz
so lang zu Münster aufhalten, und nit auch hiehero kommen. Sagen, daß
dieselbe aldha beynahe ein halbes iahr continue zugebracht
Von den ungefähr 270 Tagen, die seit seiner Ankunft in Westfalen vergangen waren, hatte sich
Trauttmansdorff fast 190 Tage, d. h. mehr als ein halbes Jahr, in Münster aufgehalten,
nämlich vom 29. November bis zum 14. Dezember 1645, vom 26. Februar bis zum 14. April
1646, vom 7. Mai bis zum 7. Juni und seit dem 25. Juni 1646 ( APW III C 2 S. 485 Z. 29–33,
503 Z. 7–10, 553 Z. 1–2, 599 Z. 14–15, 645 Z. 34; APW II A 4 nr. 84 und 223).
kaum etliche weenig wochen aufgehalten.