Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
116. Nassau an Ferdinand III Münster 1648 Februar 7

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–/ 116 /–

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Nassau an Ferdinand III.


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Münster 1648 Februar 7

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 58a (1648 I–VI)fol. 54–55, eigh. PSfol. 55–55’ = Druckvorlage
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– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.

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Abreise Bruns und der niederländischen Gesandten nach Brüssel bzw. Den Haag. Ankunft
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Salvius’ in Münster.

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Faktisches Scheitern der spanisch-französischen Friedensverhandlungen; herrschende Mei-
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nung : militärische Lösung unumgänglich.

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[PS 1] Aufenthalt Salvius‘[xxx] in Münster.

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PS [2] Verabschiedung der niederländischen Gesandten; erneute Begründung der versuchten
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Geheimhaltung des Friedens mit Spanien; Freundschaftsbekundungen.

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Eß reiset der königlich Spanisch abgesandte, herr de Brun, morgen gehn
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Brüßl

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Brüssel, Hauptstadt der Span. Ndl.
, gleichergestaldt auch etliche von den Holländischen gesandten in
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Haagen, eins und anders ihre friedenstractaten betreffendt ferner richtig
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zu machen

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Die ndl. Ges. – nur Donia blieb als Vertreter der Ndl. in Münster zurück – reisten nach
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Den Haag, um die Ratifikation des span.-ndl. Friedens von den Gst. einzuholen ( Poel-
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hekke
, Vrede, 509f).
, so mitteinander sich verglichen, den ersten Martii alle sich
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wider alhier einzufinden

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Brun traf am 30. März 1648 wieder in Münster ein (vgl. APW [ II A 8 Nr. 51 Anm. 14 ] ), die
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ndl. Ges. kehrten, mit Ausnahme von Knuyt, erst Anfang Mai wieder zurück (vgl. ebenda
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[ Nr. 107 ] ).
.

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Gestern ist der herr Salvius hier anlangt

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Salvius war am 5. Februar 1648 aus Osnabrück abgereist (vgl. die [ Nr. 113 bei Anm. 12 ] ).
, habe aber noch nichts von sei-
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ner verrichtung alhier vernemmen können.

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Den 4. huius hab Ewer Kayserlicher Mayestät allerunderthänigst berich-
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tet , daß die Frantzosen die Lothringische restituion anitzo auffs new
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noch weiters restringiren und alles vor sich behalten wollen, waß jehnseit
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der Mase liget, also daß der hertzog

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Hg. Karl IV. von Lothringen.
, wie verstehe, etwa nur daß vierten
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theil seines landts widerbekäme.

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Fast jederman alhier halt darfur, auch theils von den Holländischen selb-
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sten , sönderlichen aber die herrn Spanische, wie dan auch die herrn me-
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diatores nitt unklar es zu verstehen geben, daß schwerlich der fridt alß
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durch die waaffen werde zu erlangen sein und, solchen zu befurderen,
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dienlichen und nöttig sein wurde, selbig also zu stärcken und operiren
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zu lassen, damitt sie dem gegentheil dergestaldt formidabel und conside-
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rabel werden, ihre intentiones und gedancken do mehr zu einem schleu-
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nigen friedenschluß zu bewegen, dan da Ewer Kayserliche Mayestät und

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ihre königliche mayestät in Hispanien noch dießes jahr ihnen starcken
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widerstandt thuen, wurde sich hernacher alles do besser zu einem gutten
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frieden schicken, so bey itzigem zustandt durch die tractaten allein etwan
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schwerlichen zu erheben sein mögte. Der güttige Gott wolle Ewer
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Kayserlicher Mayestät gerechte waaffen segnen und Ewer Kayserliche
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Mayestät in allem höchsten Kayserlichen wohlstandt triumphirendt be-
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ständiglichen erhalten.

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8–10 PS [1] – wihl] In der Kopie kürzer: Salvius ist alhier al incognito, wihl heut wider
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nacher Oßnabrück reisen.
[PS 1] Berichte Ewer Kayserlicher Mayestät allerunderthänigst, daß Sal-
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vius sich al incognito alhie auffhaltet und heut wider nacher Oßnabrück
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verreisen wihl.

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PS [2] Itzo umb 12 uhren seindt die herren Hollandischen abgesandten zu
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mir kommen und ihre reise in Hollandt und daß gegen den 1. Martii
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wider hier zu sein vermeint, angezeigt und nachmahlen entschuldiget,
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warumb sie nit zuvor ankommen und ihren fridenschluß mir angezeigt,
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wie Euer Kayßerlicher Mayestatt albet bey letzter post under dem 4. die-
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ßes weitlauffiger allergehorsambst berichtet habe

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Wie Anm. 5.
.

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Waß damahlen, als ich sie besucht gehabt, fürgangen, so fast daßjenige ist,
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so anietzo sie in meinen lusament wider angebracht haben, daß nemb-
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lichen sie dasto capabeler bleiben möchten, die tractaten zwischen Spa-
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nien und Franckreich zu continuiren, weilen die herren Spanischen die
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zeit biß auff inkommender ratification

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Die Frist zur Ratifizierung des span.-ndl. Friedens (Münster 1648 Januar 30) war in Art.
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LXXVII des Vertrags auf zwei Monate festgelegt.
ihnen noch eingewilliget und
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nachgaben, die tractaten zwischen ihnen und Franckreich zu continuiren
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und durch Gottes gnädigen beystandt zum schluß zu bringen. Damit dan
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sie nit so ganz und gar bey den Frantzosen in mißcredit gerathen oder
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sie zumahl offendiren und also dießer mediation gar unfahig machten,
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26 wolten] In der Kopie weren.
wolten sie noch nit gerne großes eußerliches

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26 wißen] In der Kopie weesen.
wißen von ihrem geschloße-
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nen frieden

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27 machen] In der Kopie mochten.
machen. Haben sonst ihre dienstbereyttwilligkeit zu Euer
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Kayßerlicher Mayestätt und der allerhöchstloblichstem ertzhauß nach-
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mahlen und daß verlangen, mit deroselben in aller gutten vertrawlichen,
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demutigsten nachbarschafft zu stehen und ze bleiben, hoch contestiret.

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