Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
113. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Februar 6
Osnabrück 1648 Februar 6
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 19–24 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1955fol. 194–197.
Rechtfertigung für die Verhandlungen mit Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg
über deren Entschädigung.
Zusammenfassung des jüngsten Verhandlungsverlaufs, Erwartung einer neuerlichen Erklä-
rung der protestantischen Reichsstände.
Unterredung mit den schwedischen Gesandten (1648 II 4): keine Verhandlungen über Sach-
fragen ; Reisen Oxenstiernas und Salvius’ nach Münster.
Weisung Kurfürst Johann Georgs von Sachsen für Leuber nach wie vor nur in kleinem Kreis
bekannt; harte Kritik durch die bereits informierten Gesandten.
Ergebnisse der Nachforschungen über die Rationes der protestantischen Reichsstände für die
Beibehaltung des *KEIPO4B* ; baldige Übersendung einer eigenen Zurückweisung dieser
Argumente.
Rezepisse auf die Weisungen vom 22. und 24. Januar 1648 (Nr.n 95 und
97). Daß wir nuhn erstlich unß mit denen Churbrandenburgischen und
Braunschweig Lüneburgischen in puncto aequivalentiarum in conferentz
einglaßen, haben wir auff vielfältig ahnmahnen der Churcöllnischen
räthen, maßen in unßerer vom 23. Decembris negsthin abgangener rela-
tion gehorsamst angedeutet worden , ohne offension deroselben gnädig-
sten churfürsten und herrens nit woll anders thuen können, sondern weil
auch der Churbayerische gleichen meinung gewesen, wenigst zu unßerer
entschüldigung diesen versuch thuen müßen, ungeachtet wir leichtlich
vorsehen können, daß es ein lautere vergebliche bemühung sein werde.
Waß aber der Schweden erclehrung uber daß gantze instrumentum pacis
und in specie in puncto executionis anlangt, da werden Ewer Kayserliche
Mayestätt auß unßerer gehorsamsten relation vom 16. Januarii gnädigst
angehördt haben, daß von ihnen wieder den auffgesetzten articulum asse-
curationis et executionis
Art. XVI *KEIPOS*, praes. Osnabrück 1647 Dezember 26 ( [ Nr. 29 Beilage [3] ] ).
hingestelt worden, wan die stände darwieder kein bedenckens hetten.
Darbey es dan biß dato verblieben.
Sonsten aber geben unßere hernach gefolgte relationes weiter zu erken-
nen , waßgestalten die protestirende auff unßer zusprechen und fürgestelte
auffzüglichkeit der Schweden sich endtlich benohmen, die außgehändigte
temperamenta in puncto amnestiae et gravaminum
Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. [praes. 1647 Dezember 17] ( [ Nr. 53 Beilage B ] ).
gung zu nehmen und unß darüber ein erclehrung zukommen zu laßen,
wie dan auch den 21. bemeltes monats beschehen und Ewer Kayserlicher
Mayestätt davon abschrifft sub dato 23. eiusdem gehorsamst uberschickt
worden
Declarationes ultimae der prot. Rst. (praes. 1648 Januar 21, d.i. [ Beilage B zu Nr. 96 ] ).
Und obwoll hierauff von denen catholischen, soviel die churfürstlichen
und ethlich furstliche anlangt, laut unßerer relation vom 27. anfangs der
meinung gewesen, daß wir darauff mit hinaußgebung desienigen, so in
unßerer instruction
Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
iedoch baldt hernach andern sinnes worden und haben sich benohmen,
der protestierenden schrifft besonders zu berathschlagen und sich gegen
denselben gleichergestalt durch ein gegenschrifft zu erclehrn, allermaaßen
negstverwiechenen montags, den 3. dießs, beschehen, und under selbigem
dato solchs alles gehorsamst berichtet worden ist .
Wir können nun anderst nit thuen, sondern werden nottwendich zuwahr-
ten müßen, waß die protestierenden darauff für ein resolution faßen wer-
den , gutter hoffnung, es solle nit allerdings ohne frucht ablauffen und
alßdan mit Ewer Kayserlicher Majestätt mehrer reputation zu außhändi-
gung des förmblichen instrumenti
welchem wir auch gefast sein und alle stundt mit der außlieferung für-
gehen können.
Vorgestern, dinstags, haben wir unß zu den Schwedischen verfügt und zu
vernehmen begehrt, ob sie vielleicht einige conversation uber diese mate-
rias halten wölten. Sie haben sich aber entschüldigt, daß sie der catho-
lischen schrifft
Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. ,s.l. [praes. 1648 Februar 2] ( [ Nr. 109 ]
[ Beilage [1] ] ).
nit soviel zeit gehabt, selbige zu lesen, viel weniger der protestierenden
meinung darüber zu vernehmen. Hielten woll darfür, selbige würdens
vorderist under sich berathschlagen wöllen und zuvor nichts sattes abge-
handtlet werden können. Underdeßen wehre der Oxenstirn willens, ein
reiß nach Münster zu thuen und dem duca di Longavilla die revisita zu
erstatten, wolte sich aber gantz nit auffhalten, mit ersuchen, wir woltens
nit ungleich auffnehmen, dan sie hierdurch die tractaten keinesweegs zu
verlengern begehrten, sondern da immittls waß fürfiele, würde der Salvius
den handtlungen bey unß stattthuen.
Und ist zwar ermelter Oxenstirn darauff ahn selbigen nachmittag von
hier abgereist, aber gestern frühe wieder alherkommen, auß ursachen,
daß er vernohmen hette, daß der hertzog albereith ahm vergangenen
montag auß Münster abgereist wehre
Vgl. die Relation Nassaus vom 4. Februar 1648 ( [ Nr. 111 ] ).
ahm nachmittag unversehens nachen Münster gezogen, wie vermuthet
wirdt, uber des alldortt anglangten Frantzösischen curriers mitgebrachte
ordre mit den Frantzösischen plenipotentiariis zu handtlen.
Nachdem auch in unßerer negstvorgehender relation vom 3. dießs ge-
horsamst in postscriptum angezeigt worden, waßmaaßen der Chursachßi-
schen abgesandter, Dr. Leuber, unß erwöhnung gethan, daß er den von
seinem gnädigsten churfürsten und herrn entpfangenen befehl bey da-
mahls vorgestandener versamblung der protestirenden umbständtlich
wolte vortragen, so haben wir doch im nachfragen soviel befunden, daß
es noch biß dato nit geschehen, sondern allein denen Sachßen Altenbur-
gischen , Weynmarischen und Braunschweigischen darvon in privato
communication gethan worden seie, welche in ansehung, ihre actiones in
diesem churfürstlichen schreiben zimblich hartt angezogen, auch ihme,
dem Chursachßischn abgesandten, seine contraventiones selbst empfindt-
lich fürgerückt worden, vielleicht verursacht haben mögen, daß er mit
weiterer communication biß dato inngehalten.
Waß dan endtlich die außgesprengte rationes, warumb auß dem in trück
gebrachten instrument catholischerseits nichts zu retractirn anlangt
Prot. Rationes für die Beibehaltung des *KEIPO4B* ,s.l. [vor 1648 Januar 17], d.i. Beilage
[ [1] zu Nr. 97 ] .
sein unß selbige biß dato alhier in schrifften nit zu sehen kommen. Ewer
Kayserliche Majestätt aber werden auß unserer vom 23. Januarii ein-
geschickter relation
Gemeint ist das Protokoll vom 21. Januar 1647 ( [ Beilage A zu Nr. 96 ] ).
renden bey ubergebung ihrer schrifftlichen erclehrung im mündtlichen
vortrag, so der Sachßen Altenburgische deputatus, der von Thumbshirn,
gethan, dergleichen anzug gutten theills vernehmen laßen, welche wir
zwar dahmahlen in specie zu wiederlegen für unnöttich geachtet, sondern
negst eingeführter generalcontradiction unß vorbehalten, hiernegst
darüber ferner erinnerung zu thuen, gestalten die catholische, alß sie
ihnen, protestierenden, die gegenerclehrung eingeliefert
Die Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. waren den Ges. der prot. Rst. am 3.
Februar 1648 übergeben worden (vgl. [ Nr. 109 bei Anm. 6 ] ).
mens schon gethan haben söllen, auch wir mit negster glegenheit solchs
ebenmeßig zu thuen vorhabens gewesen. Haben sonst auff beschehene
nachfrag soviel in erfahrung gebracht, daß solche zusamengetragene an-
züg in pleno protestantium niemahlen vorkommen, viel weniger in
schrifften communicirt worden, sondern wil darfürgehalten werden, daß
dieselbe durch die bemelte Sachsen Aldenburgischen mit beyziehung der
Braunschweig Lüneburgischen verfast werden sein mögten
Nach Einschätzung Schröders war dagegen der kursächsische Ges. Leuber die treibende
Kraft hinter den prot. Rationes (vgl. [ Nr. 97 Anm. 7 ] ).
Die ableinung darüber wirdt gar nit schwerfallen, sondern auß den pro-
tocollis gar leicht zu verfaßen und zu remonstrirn sein, daß der fehler
keinesweegs auff der catholischn, sondern auff der Schweden unnd pro-
testirenden seiten zu befinden, und wan sie nur so weith hinder sich ge-
dencken wollen, daß ihrstheils noch der religionfrieden de anno 1555 ,
noch der Prager frieden de anno 1635
reichsabschiedt de anno 1641 , noch einige bey 27 jahrn her auffgerichte,
mit brieff und siegel becräfftigte, auch sogar mit offentlichem aydtschwur
betheurte particularverträg
Vgl. später die (interne) ksl. Widerlegung der prot. Rationes für die Beibehaltung des
*KEIPO4B* , [Osnabrück vor 1648 Februar 22]. Diese nennt vertragliche Übereinkom-
men zwischen Ks. Ferdinand II. und dem Hg. von Württemberg, den beiden badischen
Linien, den beiden hessischen Linien, den Hg.en von Braunschweig-Lüneburg und dem
Hst. Hildesheim sowie zwischen Kurköln und Hessen-Kassel (vgl. APW [ II A 8 Nr. 13 Beilage C Anm.en 22–26 ] ).
sem fundament umbgestoßen worden, daß sie sich eingebildet, sie wehrn
meister im feldt unnd hetten den catholischn gesätz und ordtnung nach
eignem willen vorzuschreiben, so werden sie leicht ermeßen können, wie
gar schlecht und geringe ursach sie haben, dies ortts ab der catholischn
ständen contradiction sich zu beschwehrn.
Dieweil aber mit außfertigung solcher ableinung vor ablauffender post
auffzukommen nit möglich gewesen, also soll die mit der negstfolgender
gehorsamst uberschickt
Die Widerlegung wurde mit der Relation vom 20. Februar 1648 überschickt (Text: APW
[ II A 8 Nr. 13 Beilage C ] ).
allergnädigste erclehrung mit unßerer vorgehabten mündtlichn wieder-
legung eingehalten werden.