Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
112. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 Februar 5

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Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


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Prag 1648 Februar 5

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1967fol. 253–254’, [praes. 1648 Februar 19] =
8
Druckvorlage – Korrigierte Reinschrift: ebenda Fasz. 53c (1647 I–III)fol. 45–46’

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Diese Reinschrift bricht in der Datumszeile ab und enthält Korrekturen Kurz’. Das Stück
30
ist irrtümlich unter 1647 abgelegt.
.

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Gutachten

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Das Ga. ist mit der Weisung z.T. wörtlich, z.T. inhaltlich identisch. Abweichungen sind
32
angemerkt.
deputierter Räte (Kurz, Oettingen

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Gf. Ernst von Oettingen-Wallerstein (1594–1670); 1635 RHR , seit Oktober 1647 RHR -
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Vizepräsident ( Gschliesser , 237; Schwarz , 316ff; Sienell , 84f).
, Trauttmansdorff, Söldner, Kaltschmitt),

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s.l. [vor 1648 Februar 5]. Konzept: RK FrA Fasz. 56a (1648 I)fol. 260–261’.

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Herausgabe des neuen Gesamtentwurfs für einen Friedensvertrag mit Schweden ( KEIPO6 ).
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Unterstützung der kaiserlichen Forderungen durch Kf. Johann Georg von Sachsen wahr-
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scheinlich ; Erwartung einer entsprechenden kurfürstlichen Resolution. Verhandlungsführung
14
gemäß der Hauptinstruktion, keine Beeinflussung durch die Missionen Blumenthals und
15
Schröders.

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Rezepisse auf die Relationen vom 20. und 23. Januar 1648 (Nr.n 92 und
17
96): Herausgabe der Declarationes ultimae der protestantischen Reichs-
18
stände
. Demnach wir dan nicht zweifflen, es werden solche albereit von
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den catholischen ständen deliberirt und ihr guetachten ohne ainige dila-
20
tion eüch eröffnet

35
Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. ,s.l. [praes. 1648 Februar 2] ( [ Beilage [1] ]
36
zu [ Nr. 109) ] .
, sonderlich aber an die handt gegeben sein worden,
21
wie die insimulation, das die catholischen, zum fahl sy was hinausgege-
22
ben , retractirten, fidem publicam violirten, zu beantwortten. [ Wie ] wir
23
eüch auch albereit anbevohlen, das ihr nach inhalt unserer instruction

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Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).

24
das instrumentum pacis hinausgeben sollet

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Bezug auf die Weisung vom 1. Februar 1648 ( [ Nr. 108 ] ).
, so lassen wir es bey solcher
25
unser verordtnung bewenden und wollen zumahlen nit zweifflen, ihr

26
25 bewenden] Im Ga. folgt (fol. 260–260’): Sonst haben die gehorsambiste räth in acht ge-
27
nommen bey der protestirenden erkhlerungh viererley haubtpuncten. Und zwar erst-
28
lichen , das der § „In Bohemia“ wider Euer Kayserlicher Mayestät intention allerdings
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an dem ortt solle bleiben, wie das truckhte instrumentum [ KEIPO4A ] mit sich
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bringt, welcher sonsten ad § [ „Qui vero“ ] transferirt sollen werden. [ Am Rande von
24
Söldner: ] Nota bene: Ratione huius paragraphi „In Bohemia“ locum adhuc in ea descrip-
25
tione [ gemeint sind die prot. Declarationes ultimae], quam habeo, invenire non potui,
26
reliqui itaque, prout dictatum fuerat.
27
Zu dem andern, dz der § „Ut autem specialius“ erstlichen von den Kayserlichen ge-
28
sandten schlechter als zuvor gewesen [ In Art. IV § „Ut autem“ *KEIPO5* : omittatur
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( Meiern IV, 821) ] und am schlechtest mit dem iezigen zusaz der protestirenden verfast.
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3., daß die protestirende den punctum autonomiae, ausser das sie wegen der emigration
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der underthanen von den 15 jahren in effectu bis auf 6 jahren gewichen, behaubten wollen.
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4., daß sie den § „Tandem omnes“ undt also punctum amnestiae wider auf die Schwee-
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dische weisen und wegen der erblandt sich nur mit intercessionibus und keiner cathego-
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rischen erclärung herauslassen. Nachdem sie sich gleichwol erkhleren, das, was anitzo nit
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alterirt, vor verglichen gehalten undt undt [!] subscribiert werden solle, so khunte be-
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vorab bey so grosser instanz theils churfürsten, das der fridt quocunque modo gemacht
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solte werden, die frag sein, ob Euer Kayserliche Mayestät uber die alberaith uberschikhte
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instruction sich eines mehrern erklären oder bey derselben es allerdings [ verbleiben
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lassen ] sollen.
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361,25–362,6 wollen – haben] Im Ga. wird die Zustimmung der protestantischen Reichs-
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stände
noch nicht vorausgesetzt (fol. 261): Die Räte halten dafür, die Gesandten daran
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zu erinnern, das sie bey den protestirenden die sachen in puncto satisfactionis Sueciae,
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Hasso-Cassalensis, aequipollentiarum und dan auch in puncto executionis zu einer ent-
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lichen und solchen erclärung brächten, die [!] Euer Kayserlicher Mayestät instruction sie
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sich conformirten. Wan über alles mehrermelte protestierende sich erkhlert werden haben,
46
so wirdt die zeit geben, ob man bey der instruction verbleiben solle oder nit.

[p. 362] [scan. 456]


1
werdet berait von den protestirenden auch die antwort empfangen haben,
2
das sy es ihres ortts bey dem puncto satisfactionis Suecicae, item satisfac-
3
tion[is] Hasso Cassellensis, dan der aequipollentium halber allerdings bey
4
unnserer intention verbleiben lassen, bevorab aber demienigen sich con-
5
formiren , wessen wir [ uns ] in puncto executionis, restitutionis, distribu-
6
tionis et solutionis militiae resolvirt haben, ihr demnach umb soviel mehr
7
ursach gehabt haben, das instrumentum der instruction gemäß hinauß-
8
zugeben .

9
Haben eüch im übrigen zu ewerer nachrichtung communiciern wollen,
10
was unß unser rath und gehaimber reichssecretarius Wilhelmb Schröder
11
für ein schreiben und postscriptum überschikht hat, so unsers lieben
12
ohaimbs, des churfürsten zu Sachssen liebden, an doctor Leüber hat ab-
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gehen lassen, darauf wir dan der tröstlichen zuversicht geleben, es werden
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die protestirende auch es was neher geben. Haben im übrigen besagtem
15
Schröder anbevohlen, das er alsobaldt von Dreßden auß eüch ein ab-
16
schrifft der Chursachssischen resolution

47
Gemeint ist die Resolution Kf. Johann Georgs von Sachsen zu den ksl. Notae zum
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KEIPO4A ,s.l. [vor 1648 Februar 2] ( [ Beilage [2] zu Nr. 117 ] ).
zueschikhen solle, und zum
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fahl nun solcher beschaidt demienigen, was von besagtes churfürsten lieb-
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den durch obberürte schreiben dero abgeordtneten bereit bevohlen, ge-
19
mäß ist, so werden sich die protestirende umb soviel mehr mit demieni-
20
gen , was unnser instruction vermag, zu contentiren haben. Solte aber der
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beschaidt wider verhoffen anderst beschaffen sein, so wollen wir eüch

[p. 363] [scan. 457]


1
von hieraus alsobalden unnsere weittere intention zukommen lassen. Ent-
2
zwischen bleibt es gleichwohl bey mehrgedachter unnserer haubtinstruc-
3
tion , und habt ihr eüch weder wegen unserer abschikhung nach Chur-
4
sachssen , weder auch der andern nach Churbrandenburg in fortsezung
5
desienigen, was mehrermelte instruction mit sich bringt, nit aufhalten zu
6
lassen, bevorab weiln sich die schikhung an Churbrandenburg wegen
7
ermanglung der nothwendigen paß vor

25
7 den] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage dem.
den von Blumenthal verzühen
8
thuet

26
Die Weisung unterschlägt an dieser Stelle die Tatsache, daß Ferdinand III. Blumenthal
27
daraufhin die Unterbrechung seiner Reise zum kurbg. Hof befohlen hatte, um den weite-
28
ren Verlauf der Verhandlungen in Osnabrück abzuwarten (vgl. [ Nr.n 89 Anm. 11 ] und [ 103 Anm. 5 ] ).
.


9
Beilagen [1] – [2] zu Nr. 112


10
Beilage [1] zu Nr. 112

11
Kf. Johann Georg von Sachsen an Leuber, Lichtenburg 1647 Dezember 18[/28]. Kopie: RK
12
FrA Fasz. 54ffol. 544–545; ebenda Fasz. 92 XIV ad nr. 1967fol. 256–257’; StAbt Spanien
13
Dipl. Korrespondenz Fasz. 42 (Ferdinand III. an Caretto)fol. 31–32’.

14
Beilage [2] zu Nr. 112

15
Kf. Johann Georg von Sachsen an Leuber, Lichtenburg 1647 Dezember 31[/1648 Januar 10].
16
Kopie: RK FrA Fasz. 54ffol. 317–318; ebenda Fasz. 92 XIV ad nr. 1967fol. 258–259; StAbt
17
Spanien Dipl. Korrespondenz Fasz. 42 (Ferdinand III. an Caretto)fol. 33–34

30
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 98efol. 1197–1197’ (Extrakt); StK FrA Ka. 11 p. 1839–
31
1840 (Extrakt). – Einen Extrakt dieses Schreibens hat Schröder auch direkt an die ksl. Ges.
32
in Osnabrück geschickt, die diesen am 9. Februar 1648 erhielten (vgl. [ Nr. 119 Anm. 11 ] ;
33
APW [ III C 2/2, 979 Z. 15–18 ] ).
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18
Die Reichsstände sollen sich untereinander über das Reichsreligionsrecht einigen. Des wei-
19
teren
habt Ihr zu vernehmen, daß wir keinen punct der Kaiserlichen uns iezo einge-
20
schikhten erklerungen

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Gemeint sind die ksl. Notae, nach welchem dz instrumentum pacis Caesareano Suecicum
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einzuerichten, s.l. [vor 1647 Dezember 27].
derer wichtigkeit finden, daß zu dessen hintertreibung man sich
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der frembten kriegsmacht noch lenger zu gebrauchen haben und nicht vielmehr den frieden-
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schluß ohne weitere versaumbnus bey tag und nacht zu befördern angelegen halten solte.
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Danach habt Ihr Euch ein für alle mal zu richten und dieses auch den übrigen evangelischen
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Reichsständen mitzuteilen.

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