Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
109. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Februar 3

16
[91/] 109/ [8]

17

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


18
Osnabrück 1648 Februar 3

19
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 1–3’, 18–18’, PSfol. 16–17, praes. 1648 Fe-
20
bruar 14 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92
21
XIV nr. 1952fol. 173–175’, 176–176’.

22
Rücksprache mit den katholischen Gesandten; Erhalt der Declarationes ultimae der katho-
23
lischen
Reichsstände (1648 II 2), kurzfristige Irritation über deren Haltung betreffend die
24
Amnestie und Autonomie in den kaiserlichen Erblanden; positive Einschätzung der katho-
25
lischen
Declarationes ultimae; geplante Übergabe an die protestantischen Reichsstände; Un-
26
terredung
mit den schwedischen Gesandten angestrebt.

27
Unterredung mit Gesandten der Reichsstädte (1648 II 1).

28
Informationen Fromholds über Krankheit Blumenthals; Unklarheit über die Haltung Kur-
29
fürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg zu den kaiserlichen Änderungswünschen am
30
KEIPO4A .

31
Abschiedsbesuch Longuevilles in Osnabrück: dessen Hoffnung auf Fortsetzung der spanisch-
32
französischen Verhandlungen, Drängen Longuevilles auf vorrangige Lösung der hessen-kas-
33
selischen Fragen.

34
PS Unterredung mit Leuber (1648 II 3): Vorliegen der Instruktion Kf. Johann Georgs seit acht
35
Tagen, schneller Friedensschluß angestrebt, Katholische sollen jedoch nicht auf KEIPO4A
36
verpflichtet werden; Bedingungen für die Übernahme des CE -Direktoriums durch Kursach-
37
sen. Ersuchen an Leuber, die Einigung über Amnestie und Reichsreligionsrecht zu befördern.

[p. 349] [scan. 443]


1
Rezepisse auf die Weisung vom 18. Januar 1648 (Nr. 91). Verweis auf die
2
Relationen vom 23., 27. und 30. Januar 1648 (Nr.n 96, 99 und 104): Bera-
3
tungen
der katholischen Reichsstände über die Declarationes ultimae der
4
protestantischen Reichsstände. Damit nuhn aber die catholische sich in
5
solcher ihrer absonderlichen consultation und verfaßender gegendeclara-
6
tion desto beßer mit Ewer Kayserlicher Majestätt allergnädigsten inten-
7
tion conformirn thetten, so haben wir ihnen nit allein von allem, waß mit
8
den Schwedischen und protestirenden vorgeloffen, umbständtliche anzeig
9
gethan, sondern auch, und weil sie es gantz instendich begehret, völlich
10
eröffnet, warauff Ewer Majestätt endtliche resolution uber diese zween
11
haubtarticul de amnestia et gravaminibus gestelt wehre

32
Volmar hatte am Abend des 27. Januar 1648 eine entsprechende Unterredung mit Raigers-
33
perger
, Meel und Krebs geführt und diesen dabei die Art. IV–V KEIPO6 ausgehändigt.
34
Bedingung war jedoch, daß sie nur in consilio verlesen, aber ad dictaturam nit geben, son-
35
dern finito consilio unß alsbaldt restituirt werden (APW [III C 2/2, 962 Z. 28–32, 963 Z.]
36
21–29).
, gestalten sie dan
12
solches alles woll in acht genohmen und unß demnach gestrigen abendts
13
ihre verfaste gegenerclehrung durch einen auschuß

37
Die Deputation bestand aus Ges. der kath. Rst. Kurmainz, Kurbayern (Ernst), Bamberg
38
(Göbel) und der Reichsstadt Köln (Halveren) (vgl. APW [ III C 2/2, 965, Z. 30–31] ). Zum
39
Inhalt der religionsrechtlichen Forderungen vgl. Schneider, 390 Anm. 322.
einlieffern laßen.

14
Weil wir aber befunden, daß sie darin, waß die restitutionem der pros-
15
cribirten und des religionsexercitii in Ewer Kayserlicher Majestätt erb-
16
landen belangt

40
Gemeint sind Art. IV § „Tandem omnes“ (vgl. [Nr. 17 Anm. 53] ) sowie Art. V § 13 KEIPO4A
41
(später Art. IV,51IPO = § 40IPM bzw. Art. V,38IPO ← § 47IPM).
, allein schlechterdingen zu unßerer weiterer handtlung
17
remittirt

42
Gemeint ist wahrscheinlich eine erste Fassung der abschließenden Declarationes ultimae
43
der Mehrheit der kath. Rst. Dafür spricht, daß es im CC -Protokoll vom 2. Februar 1648
44
im Hinblick auf die kath. Declarationes ultimae heißt, daß es die herren abgesandte [ ge-
45
meint
sind die ksl. Ges. ] factis hinc inde exiguis mutationibus darbey ließen. Die Ur-
46
sprungsfassung
(Vorstufe) der kath. Declarationes ultimae konnte nicht ermittelt werden.
, so haben wir ihnen zu erkennen geben, daß dies ein ansehen
18
hab,

30
18 alß wölten die] In der Kopie ob solten den.
alß wölten die catholische dies ortts ein sönderung einführn, so sich
19
Ewer Mayestätt, alß welche biß daher mit eußeristen cräfften ihrer erb-
20
landen das gemeine catholisch wesen im Reich verfochten und noch ver-
21
fechten thetten, keinesweegs versehen, sondern billich sein würde, bey-
22
derseits causam communem zu machen und vor einen mann zu stehen.
23
Nit

31
23 weniger] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage wenigen.
weniger würden wir mit einer solchen remission beschwehrt sein,
24
daß die gegentheil desto starcker in unß tringen werden, in ein und an-
25
dern punct ein mehrers nachzugeben, da wir doch wüsten, daß es Ewer
26
Kayserliche Majestätt nimmermehr thuen wölten.

27
Hierauff haben die deputati geanthworttet, es ginge der ständen meinung
28
nit dahin, daß man hierunder einige sonderung einzuführn gedachte, het-
29
ten allein unß nit vorgreiffen wollen; es wehre aber bereits in consilio

[p. 350] [scan. 444]


1
beschloßen worden, daß auff unßer begehrn bemelte zween puncten an-
2
ders eingerichtet werden solten, wie dan auch beschehen

35
Im entsprechenden Text der kath. Declarationes ultimae ( Meiern IV, 926 letzter Absatz,
36
928 fünfter Absatz) wird in den gen. Punkten für den jüngsten ksl. Textvorschlag zur
37
Amnestie in den ksl. Erblanden ( [Nr. 99 Beilage 4] ) bzw. für die ksl. Haltung bei der Auto-
38
nomie in den ksl. Erblanden gestimmt.
. Und haben
3
demnach Ewer Kayserliche Majestätt hiebey ein abschrifft solcher von
4
denen catholischen verfasten gegenerclehrung allergnädigst zue empfan-
5
gen und darauß zu ersehen, daß sie per maiora alles daßienig, waß unßere
6
instruction mit sich bringt, ahnnehmen und für ihre endtliche gegen-
7
erclehrung behaubten, zwar ethliche restrictiones anhencken thuen

39
Gemeint sind wahrscheinlich die Erinnerungen einiger kath. Rst. (Beilage [3]). Es könnten
40
jedoch auch die Abweichungen der kath. Declarationes ultimae von der ksl. Hauptinstruk-
41
tion (Nr. 29) gemeint sein.
, wel-
8
che sie aber unß, nach inhalt der instruction, wan es endtlich darahn haff-
9
ten solt, in der handtlung außzulaßen, unschwer heimbgestelt sein laßen
10
werden. Und dieweil sie dan solche schrifft heutigen tags

34
10 denen] Im Konzept auch denen.
denen protestie-
11
renden ubergeben thuen, alß wollen wir sehen, daß wir morgen hierüber
12
mit den Schweden in conferentz glangen mögen.

13
Wir haben auch immittls nit underlaßen, ethlich von denen reichsstätten,
14
lautt extractus protocolli, vor unß zu erfordern und ihnen uber diese
15
materias gantz beweglich zuzusprechen, allermaßen zuvor gegen denen
16
Braunschweig Lüneburgischen auch beschehen

42
Eine derartige Unterredung ist aus den Relationen und Protokollen nicht zu ermitteln.
, befinden aber allerseits
17
nur auffzügliche vertröstungen, iedoch wöllen wir verhoffen, es werde
18
auff der catholischen gegenerclehrung ethwaß näher zu der sachen getret-
19
ten werden.

20
Von dem Churbrandenburgischen rath Dr. Frombholt vernehmen wir,
21
daß der freyherr von Plumenthall bey selbigen churfürstlichen durchl-
22
laucht nit ahnkommen, sondern sich entschüldigt, daß er zugestandener
23
leibsschwachheit halber seine vorgenohmene reiß nit vortsetzen könte

43
Zu den wahren Gründen für die Unterbrechung von Blumenthals Reise an den kurbg. Hof
44
vgl. die Weisung vom 29. Januar 1648 ( [Nr. 103] ).
,
24
also daß wir in ungewißheit stehen, ob und waß von derselben für
25
gnembhaltung Ewer Kayserlicher Majestätt gnädigster instruction

45
Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29] ).
zu
26
verhoffen sein werde.

27
Nechstverwiechenen freytags abendts, den letzten Januarii, ist der hert-
28
zog von Longavilla alherkommen, wie vorgeben worden, seinen ab-
29
schiedt von denen Schwedischen plenipotentiariis zu nehmen, weil er
30
vorhabens, heudt dato von Münster abzureisen und sich wiederumb in
31
Franckreich zu begeben. Sintemahlen er dan unß seine ankunfft notificirn
32
laßen, alß haben wir ihne folgenden sambstags [ 1. Februar 1648] besucht,
33
wie er hingegen auch unß eodem die revisita erstattet und noch selbigen

[p. 351] [scan. 445]


1
tags wieder abgereißet ist. Bey dieser besuchung ist nuhn nichts anders
2
alß complimentn passirt worden, außerhalb daß er hoffnung geben, die
3
friedenstractaten zwischen Spanien und Franckreich würden durch seine
4
hinderlaßene collegas

38
D’Avaux und Servien.
vortgesetzt und verhoffentlich zum gutten ende
5
gebracht werden. Im ubrigen hat er gantz instendig begehret, daß wir
6
die Heßen Caßlische sachen ehist richtig machen wolten, dan darahn be-
7
stünde nuhmehr alle difficultet des Teutschn friedens.

8
Dargegen wir unß erclehrt, sobaldt die beyde puncten de amnestia et
9
gravaminibus ihre richtigkeit erlangt, daß wir auch die Caßlische sach
10
vornehmen und darbey unßerseits nichts underlaßen würden, waß der
11
billichkeit gemeß sein könte.

12
PS Ewer Kayserlicher Majestätt sollen wir auch gehorsamst anzeigen, alß
13
wir heudt den Chursachßischen abgesandten, Dr. Leubern, befragen la-
14
ßen, ob er noch von seinem gnädigsten herrn keine weitere resolution
15
uber die communicirte Kayßerliche instruction empfangen, wie er vor 8
16
tagen dern gewehrtich zu sein sich vernehmen laßen

39
Gemeint ist der 26. Januar 1648 (vgl. [Nr. 99 Beilage 2] ).
,

36
16 ist] In der Kopie ob.
ist er diesen nach-
17
mittag zu unß kommen und vermeldet, er hette sich in seinem damahlen
18
empfangenen befehl weiter ersehen und wölte fast nit darfürhalten, daß
19
ihme hierunder waß weiters einkommen würde, sondern es wehre ihr
20
churfürstlicher durchllaucht meinung uber berürtte instruction fast

37
20 uff] Ergänzt aus dem Konzept.
uff
21
alle puncten in seinem befehl enthalten, allermaaßen er unß bereiths an-
22
vor selbige guttentheils eröffnet hette, und dieweil ihme ahnbefohlen
23
wehre, davon auch denen sambtlichen protestirenden parte zu geben und
24
ihnen anzuzeigen, daß sein gnädigster herr nit befinden könte, daß man
25
allein derer von Ewer Kayserlicher Mayestätt vorgestelter correctionum

40
Bezug auf die Notae mit den ksl. Anderungswünschen am KEIPO4A ([vor 1647 Dezem-
41
ber 27]; wie [Nr. 76 Anm. 5] ).

26
wegen den krieg ein stundt lenger vortsetzen, noch viel weniger die ca-
27
tholischen nöttigen sölte, alles daßienig, so hievor bey herrn graffens zu
28
Trautmanstorff excellentz ahnwesenheit eventualiter bewilligt worden

42
Gemeint ist der KEIPO4A , praes. 1647 Mai 30.
,
29
gnembzuhalten, also wölte er diesen abendt, weil ohnedaß die protestie-
30
renden sich zu empfahung der catholischen gegenerclehrung beysamen-
31
finden thetten, ihnen den inhalt dieses befehls vorlesen und sie beweglich
32
ermahnen, sich lenger mit vergeblichen disputaten nit auffzuhalten. Wan
33
sie auch solcher churfürstlichen ermahnung stattthuen und beyfall geben
34
würden, so hette er befehl, sich des directorii umb soviel under denen
35
evangelischen wiederumb

43
Kursachsen hatte am 4./14. Juli 1647 bereits einmal das Direktorium des CE geführt
44
( Schreckenbach, Kursachsen, 30).
zu unterfangen, keinesweegs aber mit denen

[p. 352] [scan. 446]


1
Schwedischen ferners zu negociirn, noch selbige umb einige interposition
2
anzulangen

34
Zur ablehnenden Haltung Kf. Johann Georgs von Sachsen bezüglich der Einmischung der
35
Kronen in die reichssachen vgl. bereits die Relation vom 20. Januar 1648 ( [Nr. 92 bei Anm. 6] ).
. Im fall aber die protestirende sich ihrer churfürstlichen
3
durchllaucht intention nit bequemen wolten, so wehre er befehlicht, sich
4
des directorii nochmahlen zu entäußern.

5
Wir haben ihme geanthworttet, unß würde sehr lieb gewesen sein, wan
6
unß der inhalt seines befehls solchergestalt vor 8 tagen wehre erclehrt
7
worden, so würden wir nit underlaßen haben, mit ihme von eim und an-
8
dern puncten mehrers in particulari zu handtlen. Ersuchten ihne, er wolte
9
seinem erbieten und habendem befehl gemeß bey vorangedeuter glegen-
10
heit solche erinnerung thuen, auff daß man dermahleneinst ohne weiter
11
disputat zum schluß dern bevorstehenden puncten de amnestia et grava-
12
minibus kommen konne und keinesweegs zugeben, daß

33
12 man] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage wan.
man die Schwe-
13
den den ordinem invertirn und die sachen dahin setzen laße, daß unerle-
14
digt derselben zu den Caßlischen praetensionibus und satisfactionsver-
15
gleichung der Schwedischen soldatesca geschritten werden solte. Welches
16
er auch zu thuen versprochen.


17
Beilagen [1] – [3] zu Nr. 109


18
Beilage [1] zu Nr. 109

19
Declarationes ultimae der Mehrheit der katholischen Reichsstände auf die Declarationes
20
ultimae der protestantischen Reichsstände zu Präambel und Art. I–V *KEIPO4B* und
21
*KEIPO5* (lat.),s.l. [praes. 1648 Februar 2]. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 4–9’

37
Dat.s.l. 1648 Februar 3.
;
22
GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 2 nr. 46

38
Lemma Volmars: Per Moguntinenses praesentatum 3. Februarii 1648.
; Giessen 200fol. 424–428

39
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 234–240’; ebenda Fasz. 96 VIfol. 103–109;
40
ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 117–123.
– Druck:
23
Meiern IV, 925–930.

24
Beilage [2] zu Nr. 109

25
Protokoll, [Osnabrück] 1648 Februar 1. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 12; KHA A
26
4 nr. 1628/23 unfol.

41
Weitere Kopie: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 230–230’.
– Druck: APW III C 2, 965 Z. 5 – 21

42
Text des (ausführlicheren) Protokolls Giffens von dieser Unterredung: Meiern IV, 918
43
922.
.

27
1. Februar 1648. Die Kaiserlichen erfordern die Gesandten der Reichsstädte Straßburg, Re-
28
gensburg, Lübeck und Nürnberg zu sich und halten diese an, bei ihren Mitständen für eine
29
Unterstützung der kaiserlichen Haltung in den Amnestie- und Reichsreligionsrechtsfragen
30
zu werben. Die reichsstädtischen Gesandten wollen dieser Bitte entsprechen, merken jedoch
31
an, daß die katholischen Reichsstände es bei dem, was bereits verglichen wurde, bewenden
32
lassen sollen.

[p. 353] [scan. 447]


1
Beilage [3] zu Nr. 109

2
Erinnerungen einiger katholischer Reichsstände (16 Punkte),s.l. [praes. 1648 Februar 2].
3
Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II)fol. 14–15; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 2
4
nr. 46

29
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 94 III nr. 524, 681–682; ebenda Fasz. 98e p. 1219–1219’.
30
Der Relation vom 10. Februar 1648 liegt ebenfalls ein (allerdings nur 14 Punkte umfas-
31
sendes) Exemplar der kath. Erinnerungspunkte bei (vgl. [ Nr. 118 Beilage [2]] ). Dieser Um-
32
stand resultiert vermutlich aus etwas missverstandt bei der Verfassung der Erinnerungs-
33
punkte, weswegen die endgültige Fassung den ksl. Ges. erst am 3. Februar zimblich spat
34
eingereicht wurde (vgl. APW III C 2/2, 968 Z. 39 – 969 Z. 6).
.

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