Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
107. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 Februar 1
–/ 107 /–
Prag 1648 Februar 1
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1961fol. 273–273’, praes. 1648 Februar 11 = Druck-
vorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 58b (1648 I–IX)fol.
13.
Ablehnung von Verhandlungen über den Geheimartikel betreffend die französische Türken-
hilfe für den Kaiser, dabei kein Bezug auf kaiserliche Weisung.
Wir erinnern unnß gnedigst, wasmaßen noch ahm dreizehenden Septem-
bris deß verwichenen 46. jahrs in puncto praetensae satisfactionis Gallicae
unter andern in einem articulo secreto gewiße bedingnus, mit wz für hilff
uns die cron Franckreich auf begebenden fall wider den Türcken succur-
riern solte, beschehen
Gemeint ist der Geheimartikel zu den ksl.-frz. Satisfaktionsartikeln vom 13. September
1646 betr. die frz. Türkenhilfe für den Ks.,s.l. [vor 1646 September 14]. Text: Repgen ,
Satisfaktionsartikel, 214 (vgl. auch APW [ II A 4 Nr. 344 Beilage C ] ). – In dem Geheim-
artikel war ein frz. Beitrag von jährlich 150 000 Rt. in Friedenszeiten bzw. 10 000 Fußsol-
daten im Kriegsfall festgelegt. Diese Verpflichtung war auf 3 Jahre begrenzt und sollte ihre
Gültigkeit verlieren, falls das Kgr. Frk. selbst in einen offenen Krieg mit den Türken ge-
raten sollte. Außerdem war es dem Ks. untersagt, im Kriegsfall alternativ zu den Auxiliar-
truppen Subsidienzahlungen vom frz. Kg. einzufordern.
Wan wir aber für guet und rathsamb befinden, destwegen uns in einigen
weiten tractat oder bedingung mit selbiger cron nicht einzulaßen oder
auch dem, was bereits veranlast, nachzusezen, alß haben wir euch solches
hiemit zu wißen thuen wollen, gnedigst bevehlende, dz ihr nicht allein
von selbsten ahn die Franzosen hinfüro dergleichen nichts praetendieret,
sondern auch im fall, von denen Französischen gesandten oder von
iemanden andern ihrentwegen desthalben etwz ahn euch gebracht wurde,
dz ihr solches dextre ohne eröfnung dises unsers befehls und inhibition
declinieret.