Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
106. Nassau an Ferdinand III Münster 1648 Januar 31
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Münster 1648 Januar 31
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 58a (1648 I–VI)fol. 42–44’, praes. 1648 Februar 9 = Druck-
vorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.
Unterredung mit Longueville (1648 I 30): dessen Rückkehr nach Frankreich wegen man-
gelnder Friedensaussichten mit Spanien: unüberbrückbare Differenzen wegen der Restitu-
tion Herzog Karls IV. von Lothringen, besonders bezüglich der Festung Nancy.
Unterzeichnung und Siegelung des niederländisch-spanischen Friedens am 30. Januar 1648.
Gestern gegen abendt hatt der hertzog von Longeville mich visitiret mitt
anzeig, daß er gemeindt seie, weiln er geringe hoffnung sähe, daß sie mitt
den herrn Spanischen zum frieden gelangen wurden, und sie wohl ver-
spührten , daß selbige keinen bestendigen frieden zu tractiren begehrten,
sich alhier vergebentlich länger nitt auffzuhalten, dan er anderwerts sei-
nem könig bessere dienst thuen könte
Oßnabrück zu den Schwedischen abgesandten und nach seiner zu-
ruggkunfft anhero also fort nacher Pariß zu reisen, welches er mir hiemitt
hette anfuegen und insoweit seinen abscheidt nehmen wollen, wie er dan
auch heut fruhe umb halb sechs nacher Oßnabrück abgereiset ist.
Die ursach, woraußen sie verspührten, daß Spanien keinen bestendigen
frieden begehrte, wehre diese, daß sie den hertzogen von Lothringen so
starck ahn sich hielten, durch welchen sie hernegst nach ihrem belieben
allemahln die cron Franckreich bekriegen und inquietiren könten, deß-
wegen wolten die herrn Spanische nitt zugeben, daß die vestungen in
Lothringen, sönderlichen Nancy, demolirt werden solten, welches iedoch
in dem tractat zu Paris der herzog selbst eingangen hette
daß Spanien sich gnugsamb bey diesem versicheren, aber hergegen Frank-
reich in eine gantze unsicherheit zu setzen [ gesonnen wäre ].
Ich hab ihme wie mehrmahln geantworttet, daß es gleichwohl ein großer
unterscheidt zwischen der cron Franckreich und dem hertzogen von
Lothringen seie, ihre furstliche durchlauchtt auch vielmehr sich vor die
cron Franckreich alß diese vor ihro zu befahren habe und darumb ja pillig
und nöttig wehr, einen sicheren platz vor sich zu haben, auch wohl zu
erachten wehre, daß Spanien den hertzogen alß ihren confoederatum
und assistenten nitt also verlassen könten noch wurden.
Darauff der hertzog replicirt, daß zwar sein könig niemahln gemeint ge-
west wehre, itzigem hertzogen, sondern hernegst etwa einem auß seinem
hauß, der ihro durchlauchtt folgen wurde
aber allererst nach zehen jahren nach geschlossenem frieden, iedoch mitt
condition, alle vestungen zuvor zu demoliren
Longueville bezieht sich wohl auf das Memorandum Ludwigs XIV. vom 14. Oktober 1646
( APW [ II B 4 Nr. 198 ] ; vgl. Tischer , Diplomatie, 173).
ten , aber hetten so favorabl nacher Pariß geschrieben, daß sie nitt zweif-
fleten , soviel die restitution deß hertzogthumbs Lothringen außer Baar
und den lehenschafften von den 3 bistumber Metz, Tull und Verdun an-
langte , es wurde der könig sich noch dahin erclehren, daß itzigem hertzo-
gen solch landt restituirt werden solt. Waß aber die vestungen betreffe,
hett er, hertzog von Longeville, sambt seinen collegen selbst iederzeit
und noch itzo bey ihrem letzten schreiben widerrahten, daß solche
ohndemolirt in deß hertzogs von Lothringen durchlauchtt handen und
macht geben werden solten, dan Nancy eine solche vestung und also
situirt wehre, daß der cron Franckreich darauß mehr alß auß einiger
vestung in Europa ungelegenheiten zugefugt werden könte, hergegen
aber keine vestung sie besser defendiren könte alß diese. Man solte sich
nur versicheren, daß Franckreich niemahln einwilligen werde, daß diese
vestung dem hertzogen ohndemolirt in handen gegeben werden solle. Be-
klagte dabey vielfaltig, daß er gegen seine gehabte gutte intention und
hoffnung hierdurch diese tractaten mitt Spanien zunichten gehen sehe,
welches er dannenhero domehr darfurhalten müste, weiln den herrn
Spanischen ihres königs obgedachte intentiones und unveränderliche
genommene resolutiones gnugsamb bewust und daß sie dannoch hierauff
so fast bestünden. Ist damitt mitt allerhandt höfflichen erpietungen abge-
schieden .
Ewer Kayserliche Mayestät werden sich allergnedigst erinneren, daß ich
unter dato 17. dießes allerunderthänigst berichtet , daß der fridt zwischen
Spania und Hollandt ahm 16. dießes unterschrieben seie, schicke Ewer
Kayserlicher Mayestät allergehorsambst die formulam hiebey, wie
domahln solcher unterschrieben worden.
Gestern abendt umb eylff uhr lasset herr graff Peneranda durch einen sei-
ner secretarien
sandten komme und der fridt zwischen ihnen und den Holländern durch
Gottes gnad nunmehr gäntzlichen geschlossen
Span.-ndl. Frieden („Frieden von Münster“), Münster 1648 Januar 30 (Text: DuMont VI/
1, 429–441 (frz.); Abreu y Bertodano V, 310–355 (frz./span. ÜS); Groenveld , Vrede,
28–109 (ndl.); Dethlefs (dt./lat. ÜS; ndl.); zum Friedensschluß vgl. Rohrschneider , Frie-
den , 422ff). Die offiziellen Vertragsexemplare wurden in frz. und ndl. Sprache ausgefertigt.
sandten solenniter unterschrieben und versiglet seie, verhoffendt, daß sol-
ches die rechte brück seie, daß alle andere christliche potentaten daruber
folgen sollen.
Beilage [1] zu Nr. 106
Vereinbarung über die Unterzeichnung und Ratifikation des spanisch-niederländischen Frie-
dens , [Münster 1648 Januar 16]. Fehlt [Kopie (span. ÜS): RK FrA Fasz. 56a (1648 I)fol.
194–194’; Kopie (lat. ÜS): ebenda Fasz. 57 Konv. Afol. 2–2’; Kopie (frz.): ebenda fol. 3–3’].