Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
104. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Januar 30

2

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1648 Januar 30

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 150–152’, 169–169’, PS [1]fol. 163, PS [2]fol.
5
161, praes. 1648 Februar 10 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. (ohne die
6
PS)

40
Weitere Kopie: ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 69–73.
– Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1949fol. 156–158’, PS [1]fol. 159, PS [2]fol. 160.

7
Unterredung mit Meel und Krebs (1648 I 27): Forderung der protestantischen Reichsstände
8
nach einer Erklärung der katholischen Reichsstände auf die protestantischen Declarationes
9
ultimae; Ankündigung von Beratungen der katholischen Reichsstände über die gewünschte
10
Erklärung. Informierung der kurmainzischen Gesandten über die jüngsten Verhandlungs-
11
ergebnisse und den Verhandlungsspielraum der kaiserlichen Gesandten. Zu große Risiken
12
für die Herausgabe des neuen kaiserlichen Friedensentwurfs. Beratungen der katholischen
13
Reichsstände.

14
Unterredung Lambergs mit Salvius (1648 I 28): Forderung Salvius’ nach neuem kaiserlichen
15
Gesamtentwurf zur Überwindung der Verhandlungshindernisse (Armeesatisfaktion; Hes-
16
sen -Kassel); Beharren Lambergs auf vorrangiger Abhandlung der Amnestie und des Reichs-
17
religionsrechts .

18
Konferenz mit Oxenstierna und Salvius (1648 I 29): keine Erklärung der Kaiserlichen be-
19
züglich Hessen-Kassel, Verweis auf die laufenden Beratungen der katholischen Reichsstände;
20
Ankündigung einer Reise Oxenstiernas nach Münster. Vermutungen über die schwedische
21
Verhandlungstaktik. Weisungen der Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen zu den kai-
22
serlichen Änderungswünschen am KEIPO4A eingetroffen (Kurbrandenburg) bzw. unmittel-
23
bar bevorstehend (Kursachsen).

24
PS [1] Kopie des in schwedischen Händen befindlichen Rekonjunktionsrezesses; Informant
25
unbekannt.

26
PS [2] Absage der Reise Oxenstiernas nach Münster auf Drängen der protestantischen
27
Reichsstände. Unterredung mit einer Deputation der protestantischen Reichsstände (1648 I
28
30).

29
Verweis auf die Relation vom 27. Januar 1648 (Nr. 99): Notwendigkeit
30
einer unmittelbaren Einigung mit den protestantischen Reichsständen.
31
Alß wir nuhn im werck gewesen, hierauff die protestirende vor unß zu
32
erfordern, ihnen diese bewandtnuß vorzuhalten und, ob wir sie zue eini-
33
ger immediathandtlung vermögen könten, zu versuchen, haben die Chur-
34
mayntzische räth

41
Meel und Krebs (vgl. APW [ III C 2/2, 962 Z. 25 ] ).
unß angebracht, es hetten ermelte protestirende bey
35
ihnen sambt und sonders erinnerung thuen laßen, wie daß sie verhofften,
36
es würden die catholische sich nit weniger in schrifften gegen ihnen er-
37
clehrn , alß es von denen protestierenden gegen denen catholischen be-
38
schehen

42
Gemeint sind die Declarationes ultimae der prot. Rst. vom 21. Januar 1648 ( [ Nr. 96 Beilage ]
43
B ).
, und zwar zu dem ende, damit dies ortts nit allein ein gleichheit
39
gehalten, sondern auch künfftiger einreden, alß hetten sie, catholische, in

[p. 335] [scan. 429]


1
daß, so gehandtlet, nit eingewilligt

34
Anspielung auf die Haltung der kath. Rst. in der Frage der Verbindlichkeit des bisher in
35
den Verhandlungen Verglichenen (vgl. später die (interne) ksl. Widerlegung der prot. Ra-
36
tiones für die Beibehaltung der unstrittigen Punkte des *KEIPO4B* [Osnabrück vor 1648
37
Februar 22; Text: APW [ II A 8 Nr. 13 Beilage C] ] ).
, fürkommen würde. Wan dan ethlich
2
der catholischen,

32
2 welchen] Im Konzept mit wölchen.
welchen dies begehrn communicirt worden, fast für
3
thunlich und nottwendig hielten, daß man denen protestierenden will-
4
fahrn solte, alß wehrn sie bedacht, auff den negstgefolgten dinstag [ 28.
5
Januar 1648 ] in pleno catholicorum hieruber zu handtlen, mit angehenck-
6
tem ersuchen, wir wolten ihnen zu solchem ende bericht thuen, waß mit
7
denen Schwedischen gehandtlet, warauff es erwunden und wie weith wir
8
in ein und andern endtlich zu gehen befehlicht wehrn, damit man sich
9
desto beßer in pleno catholicorum zu entschließen wißen mögte.

10
Wir haben befunden, daß dies vielleicht eben das rechte mittl, dardurch
11
man endtlich mit denen protestirenden zu einer immediathandtlung
12
würde glangen können, und darumb kein bedenckens tragen sollen, be-
13
sagten Churmayntzischen räthen alles daßienig, waß sich mit denen
14
Schwedischen verlauffen, umbstendtlich anzuzeigen

38
Zur Unterredung der ksl. Ges. mit Meel und Krebs vgl. das Protokoll in APW III C 2/2,
39
[ 962 Z. 24 – 963 Z. 20 ] .
, auch mit beyligen-
15
der verzeignuß

33
15 sub numero 1] Fehlt im Konzept.
sub numero 1 für augen zu stellen, waß auß dern protesti-
16
renden ubergebenen declarationibus in puncto amnestiae et gravaminum
17
für bekandt anzunehmen und hingegen noch streittig verbleiben thue.

18
Soviel aber unßere ultima belangte, die wehrn fast alle bereiths in unßern
19
außgehändten temperamentis

40
*KEIPO5* .
begrieffen und, waß noch ubrig sein könte,
20
denen churfürstlichen räthen insgesambt vorgehalten und eröffnet wor-
21
den

41
Bezug auf die Unterredung mit den Ges. der kath. Kf.en am 11. Januar 1648 (vgl. [ Nr. 83 bei Anm. 6) ] .
. Wir hettens zwar nuhmehr in formam instrumenti zusamengetra-
22
gen

43
Gemeint ist der (vollständige) interne KEIPO6 ,s.l. [vor 1648 Januar 16]. Volmar hat den
44
kurmainzischen Ges. am Abend die Art. IV–V KEIPO6 zur Einbeziehung in ihre Bera-
45
tungen zur Verfügung gestellt (vgl. [ Nr. 109 Anm. 1 ] ).
, befinden aber die gantze handtlung noch in dem standt nit, daß wir
23
darmit siecher heraußgehen könten, aldieweil in den mehrern stücken die
24
protestierende ebensowoll alß die Schweden mit unß noch in contradic-
25
toriis begrieffen wehrn und man sich keines zuhaltens zu versehen hette.
26
Hierauff haben die catholische gestern und vorgestern sich zusamenge-
27
than , sein auch heudt dato wiederumb beyeinander, und müßen wir er-
28
wahrten , weßen sie sich miteinander vergleichen werden.

29
Immittls ist vorgestern nachmittags der Salvius bey mir, graffen von Lam-
30
berg , gewesen und hatt sich angenohmen, alß wan er den friedenschluß
31
auff daß allereifferigste zu befordern begehrte, darbey aber vorgewendet,

[p. 336] [scan. 430]


1
daß die mehriste verhindernuß ahn satisfaction der militiae unnd verglei-
2
chung der Caßlischen praetensionum bestehen thue. Er sähe, daß auß der
3
sachen nit zu kommen, sondern ein notturfft sein würde, daß man das
4
gantze instrumentum, warauff man in allen puncten zu bestehen gedechte,
5
vorlegen und also uber alles samenthafft sich erclehrn thue.

6
Warauff ich ihme geanthworttet, dies würde zwar der kürtziste weeg sein,
7
wan man in denen conditionibus einig, man wehre aber in vielen haubt-
8
puncten noch gar zu weith voneinander und trüngen sönderlich beyder-
9
seits stände darauff, daß man vorderist die beyde articul de amnestia et
10
gravaminibus auff ein endtlichs vergleichen solte. Alßdan wehrn wir er-
11
bietig , unß in der Caßlischen sach also zu erclehrn, daß verhoffentlich
12
dardurch, wan nur die gegenpart auch der billichkeit sich bequemen wölle,
13
der friedt nit solle auffgehalten werden.

14
Von satisfaction der militiae wehrn alle stände mit unß einig, daß man
15
darvon nit handlen könte, es seie dan vorderist der frieden vollich ge-
16
schloßen , also könten wir unß dies ortts keines andern vernehmen laßen.
17
Gestern nachmittag sein beyde Schwedische plenipotentiarii bey unß wie-
18
derumb erschienen, haben zwar anfangs die bey negstvorgehender confe-
19
rentz außgesetzte stück zu

39
19 verholen] Im Konzept erholen.
verholen angefangen

42
Bezug auf die Konferenz am 26. Januar 1648 (vgl. [ Beilage 3 zu Nr. 99 ] ). Zum folgenden
43
vgl. ausführlich das hier beiliegende Protokoll (Beilage 2).
, aber in keinem sich
20
schließlich erclehrn wöllen, sondern gleich wiederumb auff die Caßlische
21
handtlung getrungen. Wir haben unß aber soviel weniger darüber ein-
22
laßen können, weil wir noch in erwahrtung stehen, waß die catholische
23
für ein gegenerclehrung uber der protestierenden schrifft heraußgeben
24
werden, also haben sich die Schweden nit lang bey unß auffgehalten, son-
25
dern ihrn abschied genohmen, mit anzeig, daß der Oxenstirn heudt dato
26
nacher Münster verreisen wolt, umb daselbst die Hollander zur publica-
27
tion des friedens mit Spania anzumahnen

44
Geplant war ein Besuch bei Longueville (vgl. APW [ II C 4/1, 219 ] ).
, so wir

40
27 ironice] In Konzept und Kopie ironicos.
ironice verstanden,
28
weil bewust, daß die Frantzosen nichts mehrers suchen, alß diese publi-
29
cation zu verhindern,

41
29–30 und – abgelauffen] Fehlt im Konzept.
und giebt beygefügtes protocoll numero 2 mit meh-
30
rern zu erkennen, wie selbige conferentz abgelauffen.

31
Wir sehen auch clährlich, daß der Schweden intention mit beforderung
32
ihres kriegsvolcks und abhandtlung der Caßlischen forderung zu nichts
33
anders angesehen, alß unß ein und andere erclehrung abzutringen, dern
34
sie sich auff ein und andern fall hernach alß ein vergliechenen sachen zu
35
bedienen hetten, keinesweegs aber, daß sie ihrn vorgeben nach darmitt
36
vergnügt und in puncto amnestiae et gravaminum das geringste weichen
37
würden, sondern sie gedencken vielmehr, die sachen also herumbzuspie-
38
len , biß sie sehen mögen, wie ihrer armada nuhn ins werck gesetzter

[p. 337] [scan. 431]


1
veldtzug

40
Zum schwed. Feldzug im Januar/Februar 1648 vgl. Höfer , 148–152.
außschlagen werde, und dan zumahl eine offene handt hetten,
2
entweder alles uber hauffen zu werffen oder daßienig, so ihnen hierzwi-
3
schen nachgeben worden, zu faßen.

4
Nachdem dan auß Ewer Kayserlicher Mayestätt unß mit gestrigen post
5
einglangtem allergnädigsten schreiben vom 14. dießs wir gehorsamst
6
vernohmen, warauff deroselben geheimen reichssecretarien Wilhelm
7
Schröders negociation bey der churfürstlichen durchllaucht in Sachßen
8
bestehen thue, auch nit zweiff[l]en, dero hiesigen abgeordtneten, Dr.
9
Leubern, die vertröstete instruction heudt dato zukommen werde, sodan
10
die Churbrandeburgische räth sich auch bey unß anmelden laßen, daß sie
11
ihres gnädigsten herrns resolution uber Ewer Kayserlicher Mayestätt sei-
12
ner churfürstlichen durchllaucht communicirte instruction

42
Gemeint ist die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
nuhnmehr
13
entpfangen hetten unnd darüber mit unß zu reden begehreten, alß wirdt
14
dieser beyder herrn churfürsten erclehrung zeigen, ob und wie weith man
15
der sach einig sein und zum schluß werde glangen können.

16
PS [1] Demnach Ewer Kayserliche Mayestätt auch allergnädigst bevehlen,
17
deroselben abschrifft derienigen zwischen Ewer Mayestätt und der chur-
18
fürstlichen durchllaucht in Bayrn auffgerichten capitulation, darvon die
19
Schwedische plenipotentiarii gegen unß erwähnung

38
19 gethan] Ergänzt aus dem Konzept.
gethan, zu über-
20
schicken

43
Bezug auf die bereits angesprochene Weisung vom 14. Januar 1648, d.i. [ Nr. 84 ] .
, so haben wir gleich damahlen uff ihre geführte discurs der
21
sachen nachgeforscht und durch mittl iemandts auß den protestirenden
22
ein abschrifft von selbiger capitulation zu handen gebracht, inhalts wie
23
die beylag außweisen thuet. Waher aber ihnen selbige ursprünglich mit-
24
getheilt worden, haben wir nit in erfahrung bringen können.

25

39
25 PS] Im Konzept Aliud postscript.
PS [2] Obzwar der Oxenstiern, wie in der relation vermeldt, unnß ange-
26
zeigt , daß er anheut nach Münster verraisen wolt, so hat er unnß doch
27
heut nachmittag anzeigen lassen, das er von denn protestierenden er-
28
suecht worden, solche raiß noch derzait einzestellen , weil die catho-
29
lische ihres vernemmens beraits mit der gegendeclaration gefaßt unnd
30
also die conferenzen widerumb fortgesezt werden khöndten. Diesem be-
31
gehren hete er nun stattthuen wollen unnd erwartet mit nechstem unserer
32
weitern zusambenkhunfft.

33
Alß wir auch eben heutigen nachmittag einen außschuz von denn pro-
34
testierenden vor unß erfordert unnd inen referiert, warauff die sachen
35
diese tag herein bestanden, unnß auch erbiethig gemacht, sobaldt unnß
36
die catholische ihre conclusa, so eingelangtem bericht nach erst morn-
37
drigen tags gescheehen würdte, übergeben hetten, die handlungen sowol

[p. 338] [scan. 432]


1
mit ihnen, protestierenden, ohne mittel alß mit denn

34
1 Schweedischen] Fehlt im Konzept.
Schweedischen ze
2
reassumieren, haben sie unnß ebenmässig erzehlt, waßgestalten sie den
3
Oxenstiern, seine vorgehabte raiß einzestellen, behandlet heten. Scheint
4
daraus, daß des Oxenstierns vorhaben nur simulierte sachen seyen.


5
Beilagen 1–[3] zu Nr. 104


6
Beilage 1 zu Nr. 104

7
Aufstellung der kaiserlichen Gesandten über die zugestandenen und abgelehnten Forderun-
8
gen
der protestantischen Declarationes ultimae (lat.),s.l. [praes. den kurmainzischen Gesand-
9
ten
1648 Januar 27]. Kopie: RK FrA (1648 I)fol. 153–154

35
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 228–229; ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 77–79.
– Konzept: GehStReg Rep. N
10
Ka. 98 Fasz. 69 pars 3 Nr. 22.

11
Beilage 2 zu Nr. 104

12
Protokoll,s.l. 1648 Januar 29. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 155–159; KHA A 4 nr.
13
1628/23 unfol.

36
Weitere Kopie: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 216–220.
.

14
Mercurii, 29. Januarii 1648 a prandio.

15
In aedibus excellentiae domini comitis de Lamberg sein die Schwedischen gesandten er-
16
schienen im meinung, die conferentias zu continuirn, warzu man sich auch diesseits bereith-
17
willich erclehrt und darbey erinnert, weilen man sich beyderseits bey der letzten confe-
18
rentz

37
Am 26. Januar 1648 (vgl. [ Nr. 99 Beilage 3 ] ; dort auch zu den im folgenden behandelten
38
Verhandlungspunkten).
benohmen, mit ethlichen bey der amnestia interessirten zu communicirn, so hetten
19
wir nit underlaßen, mit dem fürstlich Pfaltz Newburgischen gesandten

39
Caspars.
uber iüngst besche-
20
henen vorschlag wegen außlaßung der Sultzbachischen sach zu communicirn, der sich dan
21
erclehrt, keinen andern befehl zu haben, alß daß es bey dem auffsatz, wie in temperamentis
22
einkommen

40
Art. IV § „Comiti Palatino Christiano“ *KEIPO5* ( [ Nr. 53 Beilage B ] ; Text hier: Meiern
IV, 821 letzter Absatz).
, allerdings sein bewenden haben müße und könten sich ihr durchllaucht, sein
23
gnädigster herr, solchs auffsatz nuhmehr soviel desto weniger begeben, weilen derselb von
24
geraumer zeitt hero seie bestritten worden und ihne eine solche außlaßung zu praeiuditz
25
außgedeutet werden dörffte, gleichsamb er sich seines rechtens begeben oder davon waß
26
nachgesehen hette.

27
Sueci: Fünden kein anders mittl, auß der sach zu kommen, alß durch die außlaßung.

28
Nos: Warumb solchs dan nit anfänglich, re adhuc integra, wie man sich diesseits darzu
29
ahnerbotten gehabt, seie ahngenohmen worden

42
Die ksl. Ges. hatten im April 1647 die völlige Auslassung einer Regelung für Sulzbach
43
vorgeschlagen (vgl. APW II A 6 Nr. 46).
?

30
Illi: Laßen das proiect ab, wie es anfangs in Maio vorigen iahrs eingerichtet, hernacher
31
geändert und endtlich in den temperamentis einkommen

44
Texte der drei Textvorschläge: Meiern IV, 848 . Der gen. Textvorschlag vom Mai 1647
45
war von den ksl. Ges. nicht in den KEIPO4A aufgenommen worden.
, bitten, daß es entweder beym
32
ersten auffsatz gelaßen oder gar durchgestrichen und under der generalregul gelaßen werde.
33
Nos: Es seie die sach erstmahls von der gegenseiten auff die baan und ins instrumentum

[p. 339] [scan. 433]


1
bracht

31
Bezug auf SEIPO2 (praes. [Osnabrück 1647 März 29]; Text: Meiern V, 459 sechster Ab-
32
satz ).
und in effectu dubioß, ob sie mit under die generalregul nit gehörig gemacht wor-
2
den , soviel desto weniger konte es itzo außglaßen werden, und wölte Pfaltz Newburg nit
3
darzu verwillichen.

4
Illi: Man solte die sach noch waß beyseiten stellen. Reassumirten darauff die Baden Dur-
5
lachische sach mit vermelden, daß sie nit underlaßen, mit den Baden Durlachischen

33
Johann Georg von Merckelbach (gest. 1680), 1645–1648 baden-durlachischer Ges. ; baden-
34
durlachischer Hofrat und Kammerjunker ( Kaster / Steinwascher , 276f).
zu reden,
6
und denselben dahin disponirt, daß sich zum güttlichen vergleich bequemen wölte; es wür-
7
den sich auch interpositores under den ständen selbst herfürthuen und verhoffentlich diese
8
sach in der gütte woll können geschliechtet werden

35
Versuche der ksl. Ges. , die Frage im Sommer 1647 auf der Basis des RHR -Urteils von 1622
36
beizulegen, waren sowohl von den Schweden als auch von den prot. Rst. zurückgewiesen
37
worden (vgl. APW [ II C 3 Nr.n 262 ] , [ 266 ] und [ 279 ] ; APW II A 6 Nr.n 174, und 182).
. Wolten sich versehen, daß wir mit dem
9
gegentheil auch würden geredt und denselben zu einem gleichmeßigen disponirt haben.

10
Nos: Wir mögten diese sach in ihrer richtigkeit und beygelegter wünschen, soviel wir von
11
dem Badischen gesandten

38
Die Mgft. Baden-Baden wurde vertreten durch Johann Jacob Datt von Tiefenau ( Lebens-
39
daten konnten nicht ermittelt werden); 1645–1648 Ges. der Mgft. Baden-Baden ( Lehsten
40
II, 25f).
vernohmen, so seie derselb nit befehlicht, sich in einige particu-
12
larhandtlung einzulaßen, maßen derselb mir, Volmarn, noch heudt in der Dominicanerkir-
13
chen seines gnädigen fürsten und herrn

41
Mgf. Wilhelm von Baden-Baden.
schreiben, so er auch gestern in pleno catholicorum
14
soll abgelesen haben, vorgezeigt, darin ihme deutlich anbefohlen worden, sich in terminis des
15
iüngsten proiects

42
Art. IV § „Fredericus marchio Badensis“ *KEIPO4B* ( RK FrA Fasz. 98efol. 899, d.i.
43
Korrektur zu KEIPO4A : Meiern IV, 561 letzter Absatz). Darin war die Restitution Mgf.
44
Friedrichs V. Magnus von Baden-Durlach in den Stand von 1618 bestimmt.
zu halten und ferners das das geringste nit nachzugeben, sondern ehender
16
die sach in dem standt, wie sie zuvor gewest, stehen [ zu ] laßen, welchenfalls er, der herr
17
marggraff, sich vermittls seiner hochsten obrigkeit bey landt und leuthen selbst zu schützen
18

28
18 getrawe] Im der Kopie vertrawe.
getrawe. Es wehre auch gestern der Baden Durlachische bey unß gewest und ebenergestalt
19
von der güttlichen handtlung insinuirt,

29
19 unverholet] In der Kopie dann wir unverhölt.
unverholet zu verstehen geben, daß es ein vergeblich
20
ding seie, hievon zu insinuirn. Herr marggraff Wilhelm werde in ewigkeit nit darzu verste-
21
hen , erinnerte sich, wie er mit der zue Ettlingen auffgerichteten transaction

45
Gemeint ist der Vertrag von Ettlingen zwischen Mgf. Friedrich V. von Baden-Durlach
46
und Mgf. Wilhelm von Baden-Baden (1629 Juli 31; Text: DuMont / Rousset , 285–290),
47
in dem sich Friedrich zur Abtretung der Ämter Stein und Remchingen bis zur Zahlung
48
einer zuvor vereinbarten Summe von 380 000 fl. an Mgf. Wilhelm verpflichtete. Während
49
dieser Zeit durfte Mgf. Friedrich V. zwar seine landesherrlichen Rechte in den betroffenen
50
Ämtern ausüben, die Einkünfte und die Verwaltung blieben jedoch dem Baden-Badener
51
vorbehalten (vgl. Weech , 164).
gefahrn und
22
wie wenig dieselbe gehaltn worden, würde sich keines beßern zu versehen haben, wan sich
23
itzo wieder in eine andere transaction einlaßen solte, es dörffte auch keines transigierns, die
24
sach seie ahn ihr selbst clar. Der herr marggraff begehrte anders nit alß sein patrimonium, so
25
ihme von Gott und gerechtigkeitt wegen gebührt, und könte ihme solchs per transactiones
26
nit auß den handen reißen noch schmählern, gönne seinem herrn vettern

52
Mgf. Friedrich von Baden-Durlach.
auch das seinige
27
und hette demselben schon mehr nachgesehen,

30
27 alß] In der Kopie daß.
alß er zu thuen schüldig gewest.

[p. 340] [scan. 434]


1
Illi: Es würde weiterung geben und die herrn marggraffen wieder ahneinander kommen, ein
2
und andern theils beyfall haben und newe motus im Reich erwecken.

3
Nos: Daß müße man Gott befehlen, es müße recht recht sein und bleiben

43
Recht muß Recht bleiben (Ps 94,15; vgl. Deutsche Rechtsregeln , 269).
, stünde in unßer
4
macht nit, den herrn marggraffen

44
Mgf. Wilhelm von Baden-Baden.
ad transactiones zu nötten.

5
Illi: Es gehöre gleichwoll diese sach under die amnistia, der marggraff zu Durlach seie anno
6
1621

45
Müßte wohl heißen „1622“. Mgf. Georg Friedrich von Baden-Durlach war 1622 in der
46
Schlacht von Wimpfen besiegt worden. Im August desselben Jahres wurde das RHR - Ur-
47
teil gegen ihn verkündet ( Weech , 163).
in Aprili geschlagen worden und gleich darauff in Augusto wieder denselben die ur-
7
theill eröffnet, seie handtgreifflich zu verspührn, daß eine passion mit darbey undergloffen
8
und nit soviel die iustitzi, sondern des marggraffen niederlag die urtheil nach sich gezogen.
9
Nos: Die sach hab mit der amnestia nichts zu thuen, seie anno 1599 rechthengig worden und
10
die urtheil also in der iustici fundirt, daß sie niemandt mit fugen, tadten oder partialitet
11
beschüldigen könte; wan der marggraff schon nit würde in den krieg kommen sein, würde
12
die urtheil gleichwoll publicirt worden und nit anders gefallen sein oder fallen können, alß
13
sie gefahlen, heiße: si filius, ergo haeres

48
Redensart nach Gal 4,7, hier buchstäblich gemeint.
.

14
Illi: Man solle die sach noch waß beyseiten

42
14 setzen] In der Kopie legen.
setzen.

15
Nos: Solchergestalt würde man mit keiner sach zuendt kommen. Waß dan die Schwedische
16
mit dem graffen von Wittgenstein

49
Gemeint ist der kurbg. Primarges. Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und
50
die Auseinandersetzung zwischen dem Hause Sayn-Wittgenstein und Kurtrier über Freus-
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burg und Vallendar (vgl. [ Nr. 119 Anm. 16 ] ).
wegen der Churtrierischen lehensach gerichtet?

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Illi: Hetten noch keine glegenheit gehabt, mit demselben ferners zu reden, es wehrn aber die
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Churtrierische bey ihnen gewest unnd ein und anders informirt, wolten den sachen ferners
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nachdencken.

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Kommen auff die Heßen Caßlische sach und vermeinen, daß dieselbe für allen dingen für
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handt zu nehmen und richtich zu machen, würde sonsten die ubrigen hemmen und hindern.
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Nos: Es müße die ordtnung gehalten und zuvorderist der punctus amnestiae und gravami-
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num zu richtigkeit gebracht werden, die lauffen ins haubtwerck und gehen die stände ins-
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gesambt ahn, Heßen Caßl aber betreffe nur einen standt in particulari. Würde aber auch von
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selbigen sach hernegst, wan bemelte puncta ihre richtigkeit erlangt, gehandtlet werden. Die
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stende ein und ander religion wolten es also haben, und sein wir darauff instruirt, hetten
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iedoch nit underlaßen, mit denen Churmayntz- und Cöllnischen, auch Heßen Darmbstatti-
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schen , alß welche vornemblich darbey interessirt sein, darauß zu reden, die sich aber alle
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drey entschüldigt, daß sich derzeitt noch nit hierin erclehrn könten, weilen sie von ihrn
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gnädigsten herrn principalen ihre instruction alnoch erwahrteten, die Churcöllnische aber
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vermeindten, dieselbe in wenig tagen zu erlangen. Immittels konte der punctus amnestiae
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et gravaminum vergliechen werden.

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Illi: Die Frantzosen sein es mit ihnen hierin einig, daß die Heßen Caßlische sach solle für
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allen andern fürgenohmen werden, iedoch könten sie, Schweden, es auch geschehen laßen,
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daß man in bemelten amnestiaepunct ferners verfahre, waß dan itzo für handt zu nehmen.

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Nos: Die catholische stände hetten unß anzeigen laßen, von denen fürstlich Sachßen Alten-
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burgischen in nahmen sambtlicher protestirender stände, umb ein schrifftliche anthwortt
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auff ihre, der protestirenden, außgegebene gegenerclehrung in puncto amnestiae et gravami-
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num

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Wie Anm. 3.
zu thuen, belangt zu sein, derentwegen dieselbe itzo in consultatione, wie solche ihr
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anthwortt einzurichten seie, begrieffen und unß ersucht, biß dahin mit ferner erclehrung
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einzuhalten, also würden wir solchs erwahrten müßen. Thue unß zwar leidt, daß mit der

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sach so lang werde umbgangen, iedoch weilen es der stände sach seie und dieselbe princi-
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paliter ahngehe, müßen wirs geschehen laßen.

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Illi: Ergo seie ferners nit zu handtlen, biß sich die catholische ständt würden erclehrt haben.
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Ließen solches ihrers ortts dahingestelt sein, und erinnerte der Oxenstirn, daß er eine reiß
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nacher Münster, umb die Holländer zu publication ihrer friedenshandtlung

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Gemeint ist der span.-ndl. Frieden.
anzutreiben,
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fürhabe. Vermeinte, daß er darzwischen, biß die catholische stände mit ihrer erclehrung
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würden auffkommen, solche reiß woll werde verrichten können, würde ethwo ein tag oder
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4 außbleiben, doch solten darzwischn die catholische stände fertig werden, so würde der
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Salvius mit unß allein verfahrn können.

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Nos: Wan herr Salvius mit unß die handtlung continuirn wolle, stehe es zu seinem, des
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herrn Oxenstirn, belieben, seine vorhabende reiß vorzunehmen, wir batten aber darfür
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(dicentes id subridendo), Herr Oxenstirn solle keine contraria officia thuen und ethwo sel-
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bige publication verhindern helffen, dan wan einmahl ein anfang gemacht würde mit publi-
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cation des friedenschlußs, würden die ubrige partheien auch folgen. Ille similiter subridendo,
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versprach es hoch, daß er gewiß daß seinige, umb die publication zu befordern, thuen wolte.
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Atque ita ab invicem discessum.

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Beilage [3] zu Nr. 104

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Rekonjunktionsrezeß zwischen dem Kaiser und Kurbayern („Pilsener Vertrag“), Pilsen 1647
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September 7. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 164–166’; StAbt Spanien Dipl.
20
Korrespondenz Fasz. 42fol. 6–13

38
Zu dem schwed. Exemplar, das Oxenstierna der Kg.in überschickte s. APW [ II C 4/1 Nr. 98 Beilage C ] .
– Druck: Dokumente I/3 Nr. 346.

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