Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
92. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Januar 20
Osnabrück 1648 Januar 20
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 107–108’, 115–116’, praes. 1648 Februar 2 =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIV nr.
1940fol. 51–53’.
Aufschub der Sondierungen bei den Gesandten von Kursachsen und Kurbrandenburg über
mögliche Unterstützung eines kaiserlichen Vorgriffs, deren Gesandte bislang ohne Weisun-
gen . Entsprechende Unterredung mit Leuber (1648 I 19): bevorstehende Beratungen der
protestantischen Reichsstände über Art. I–V *KEIPO5* ohne Teilnahme Leubers; Mißbil-
ligung des Einflusses der Kronen auf Reichsangelegenheiten durch Kursachsen; Appell der
Kaiserlichen an protestantische Reichsstände; Abreise Biörenklous aus Osnabrück, keine Aus-
sicht auf baldige Einigung mit Schweden.
Beharren der schwedischen Gesandten auf vorrangiger Einigung über die Forderungen Hes-
sen -Kassels und die schwedische Armeesatisfaktion; Ankündigung einer Erklärung zu Art.
I–V *KEIPO5* durch die protestantischen Reichsstände.
8 würdt] Die Weisung ist bis hierher inhaltlich identisch mit dem Ga. Dort heißt es weiter
(fol. 37–38’): Secundo finden die gehorsambiste räth, daß durch das von den Kayser-
lichen gesandten aufgesezte proiect ganz nichts gebessert und Euer Kayserlicher
Mayestät darbey habende intention nit assequirt wirdt, dahero sie dan besser gethan het-
ten , dz wan sie ie etwas änderen und hinausgeben wollen, daß solches nach dem buch-
staben der Kayserlichen resolution [ [ Nr. 29 ] ] geschehen were, zu welcher die dan noch-
mahlen zu weisen weren, zumahlen auch sie in sachen, die Euer Kayserlicher Mayestät
erbkönigreich und landen betrifft, sie von den andern reichsständen nit zu dependiren
haben
Mit *KEIPO5* hatten die ksl. Ges. versucht, den Forderungen der kath. Mehrheitsmei-
nung bestmöglich Rechnung zu tragen. *KEIPO5* wich daher in einigen Punkten von
den Weisungen der ksl. Vorantworten (vgl. [ Nr. 29 Anm. 8 ] ) und entsprechend auch der spä-
teren Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29) ] ab. Besonders die Zusage im
*KEIPO5* , daß der Ks. es bei der Regelung über die Erblande (Art. V § 13 KEIPO4A )
belassen wolle, stieß am Ks.hof übel auf (vgl. die Weisung vom 11. Januar 1648, d.i. [ Nr. 82 ] ).
vergleichen, daß wan schon daß ganze instrument, wie es da ligt, nachgegangen werde,
daß gleichwohl von den Schweedischen einziger schluß nit zu hoffen seye und dz die
erhebung des fridens einmahl auf nichts anders, als auf bestellung der waffen beruehe.
Sy seind auch angestanden, ob Euer Kayserlicher Mayestät dienst zulassen möchte, disen
tractatibus dergestalt lenger zuzusehen, haben aber für dißmahl noch zu früezeitig
eracht zu sein, Euer Kayserlicher Mayestät einzurathen, wessen man sich endtlichen ge-
gen den protestirenden und Schweedischen zu erkleren hette, und darvor gehalten, es
möchte die ferrnere relation des Schröders bey Chursachsen erwarttet und dan ein haubt-
resolution , bey der man am wenigsten nit eben in circulo, das man von Schweedischen
zu den protestirenden und dan von protestirenden zum Schweedischen lauffen thue, er-
warttet [!] werden.
Erklärung der Kurfürsten von Köln und Brandenburg über die kaiserliche Hauptinstruktion
erwartet. Bekräftigung der kurtrierischen Partikularforderungen; Weigerung Söterns zur
Beteiligung an der schwedischen Armeesatisfaktion, diesbezügliche Reise Scherers nach
Münster.
Verweis auf die Relation vom 16. Januar 1647 (Nr. 86). Und demnach wir
nach anleitung unßerer instruction
Gemeint sind die Ausführungen der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 über einen
ksl. Vorgriff (vgl. Nr. 29 Absatz beginnend mit Soviel aber [ [ S. 123 Z. 30 ] ]).
und Brandenburgischen, gleich wie anvor mit denen catholischen chur-
fürstlichen räthen beschehen
Bezug auf die Unterredung am 11. Januar 1648 (vgl. [ Beilage [2] zu Nr. 83 ] ).
ob und wie Ewer Kayserliche Mayestätt dieser herrn churfürsten beyfalls
und mithelfflicher manutenents würde versichert sein, wir auch ferners
verfahren können; sintemahlen wir aber auff beschehene nachfrag so viel
befunden, daß sie der ankunfften Ewer Majestätt zu ein und andern herrn
churfürsten abgeschickter persohnen noch keinen bericht, viel weniger
auff die beschehene communicationem instructionis einigen befehl, weßen
sie sich gegen unß zu vernehmen laßen hetten, empfangen, so sein wir in
sorgen gestanden, daß diese unßere conferentz noch derzeit ethwaß fürei-
lendt sein und ohne sondere frucht ablauffen würde, also für das beßer
gehalten, noch so lang zuzuwahrten, biß die negsteinlauffende posten
von beyden churfürstlichen höffen nachricht bringen mögten, ob Ewer
Majestätt abgeordtnete derenden ahnkommen.
Und zwar alß wir gestrigen sontags von dem Chursachßischen abgesand-
ten vernohmen, daß Ewer Majestätt reichshoffrathssecretarien Wilhelmb
Schröders ankunfft zu Dresden ihme notificirt worden, so haben wir ihne
alsogleich zu unß erfordert und befragt, ob ihme deßelben anbringen
bewust und darauff von seinem gnädigsten herrn ethwaß befeh[l]s und
instruction zukommen, da wir dan erbietig wehrn, alsogleich mit ihme
daruber vertrewlich zu conferirn, welches wir auch sonderlich darumb
zu thuen begehrten, weil die protestirende mordrigen tags dermahlen
ihre consultationes uber die von unß in puncto amnestiae et gravaminum
außgehändigte temperamenta
Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. [praes. 1647 Dezember 17] ( [ Nr. 53 Beilage B ] ).
also der sachen mehrers liecht gegeben und ethwan praeiudicirliche con-
clusa verhüttet werden könten.
Er hat unß aber alsobaldt angezeigt, daß ihme hievor von seinem gnädig-
sten herrn ernstlicher befehl zukommen, sich aller direction bey den pro-
testirenden zu enthalten, daher er nuhn ein zeittlang nit mehr in derselben
rath kommen, auch der mordrigen consultation nit beywohnen würde,
dan seine churfürstliche durchllaucht sehen gar nit gehrn, daß man den
frembden cronen die reichssachen dergestalt, wie bißher beschehen, in
handt laßen solte
Gleichlautend bereits Lamberg am 16. Januar 1648 (vgl. [ Nr. 88 bei Anm. 4 ] ).
bewegliche erinnerung gethan. Bey heuttiger post hette er von seiner
churfürstlichen durchllauchtt geheimen rath, herrn von Metsch
nachricht entpfangen, daß der Schröder aldort ahnkommen und solte mit
negster post ihme außführlicher befehl und instruction auff deßelben ahn-
bringen zugefertigt werden, warnach er sich bey denen hiesiegen tractaten
sowoll in materia alß in forma zu verhalten haben sölle; deßen wehre er
biß negstkommenden donnerstag gewehrtig.
Wir haben also bey dieser bewandtnuß von dem particularinhalt unßer
instruction viel mit ihme in conversation zu bringen auch vergeblich er-
achtet , weil er sich doch in allem auff den erwahrtenden churfürstlichen
befehl würde bezogen haben, jedoch ihne ersucht, bey denen Sachßen
Aldenburgischen und andern, bey denen es verfänglich sein mögte, flei-
ßige erinnerung zu thuen, daß sie gleichwoll solche conclusa zu faßen sich
befleißen wölten, welche zu beförderung des friedens dienlich, nit aber
deme verhinderlich seien, alldieweil ohnedaß erscheinen wölle, daß die
Schweden schlechten lust zum frieden haben, gestalt nit ohne sonders
nachdenckens ist, daß sie gestern gantz unversehener dingen ihrn secreta-
rium legationis, den von Berenclaw, nach Schweden abgefertigt
Vgl. APW [ II C 4/1 Nr.n 97 ] und [ 115 ] .
ben zwar vor, die königin hett ihne eigens abgefördert, mit vertrösten,
daß sie ihne unverzüglich wieder zurückschickhen wölte, ist woll zu ver-
muthen , daß diese Schwedische plenipotentiarii vor seiner wiederkunfft
einen endtlichen schluß des friedens zu machen nit bedacht sein.
Und wie nuhn auß unßerer vorigen relation
Vom 16. Januar 1648 ( [ Nr. 86 ] ).
Schweden auff erledigung der Heßen Caßlischn praetensionum, sonder-
lich die satisfactionem getrungen, also geruhn Ewer Kayserliche Maye-
stätt auß mitkommender continuatione protocolli allergnädigst anzuhörn,
waßgestalten selbige noch biß daher auff solcher intention verharret und
sich rundt gegen unß erclehrt haben, daß vor allen dingen die successio
Marpurgensis, satisfactio Cassellana et satisfactio militiae richtig sein
müsten, ehedan die vorgehende haubtpuncten de amnestia et gravamini-
bus zue weiterer handtlung glaßen werden könten.
Welches wir dan nit allein dem Churmayntzischen directorio
denen catholischen communicirt werden möge, sondern auch denen
protestirenden, so wir durch einen außschuß vor unß erfordert
Die Deputation bestand aus Ges. der Rst. Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar, Braun-
schweig-Lüneburg , Württemberg, Mecklenburg, Wetterauer Grafen, Stadt Lübeck, Stadt
Lindau ( APW [ III C 2/2, 952 Z. 30–31 ] ). Zu den Ges. : Dr. iur. Abraham Kayser (1603–
1652), 1645–1649 Ges. Mecklenburg-Schwerins und Mecklenburg-Güstrows in Osna-
brück , er vertrat auch die Hst.e Schwerin und Ratzeburg; 1643 Geh. Legationsrat
( Kaster / Steinwascher , 272f.; Lehsten II, 45f.). – Dr. Johann Konrad Varnbü(h)ler
(1595–1657); 1645–1647 Mitglied der württembergischen Gesandtschaft, von Juli 1647–
1649 alleiniger Vertreter, 1646–1649 zugleich Ges. der Gft. Veldenz und der Fränkischen
Gf.en; 1641 Geheimer Regiments- und Oberrat ( Kaster / Steinwascher , 270f.; Lehsten
II, 92). – Dr. David Gloxin (1597–1671); 1644–1649 Ges. für Stadt und Hst. Lübeck sowie
die Reichsstädte Goslar, Nordhausen und das Hgt. Sachsen-Lauenburg; 1642 Syndikus
Lübecks ( Kaster / Steinwascher , 286f; Lehsten II, 35). – Dr. Valentin Heider (1605–
1664), seit 1645 Ges. Lindaus sowie wenigstens zeitweise für die Reichsstädte Kempten,
Heilbronn, Eßlingen, Schwäbisch Hall, Nördlingen, Reutlingen, Weißenburg im Nord-
gau , Leutkirch, Wangen und Wimpfen; 1634 Syndikus der Reichsstadt Lindau ( Loewe ,
74–77; Kaster / Steinwascher , 296f; Lehsten II, 41f.).
standt- und beweglich vorgehalten, auch bey diesen soviel zuwegen ge-
bracht , daß sie sich nuhmehr allerseits entschloßen, zu einer haubtsach-
lichen consultation uber vorberührte zweyen puncten zu schreiten.
Nachdem nuhn die Schweden dieses vermerckt, haben sie sich der con-
ferentz gegen unß entschüldigt und vorgestern abendts ihrn satisfacti-
onsarticulum abermahlen anderst umbgeschrieben unß zugeschickt
Schwed. Textvorschlag zur schwed. Territorialsatisfaktion,s.l. praes. 1648 Januar 18. Ko-
pie : GehStReg Rep. N Ka. 95 Fasz. 68 pars 3 Nr. 20. Am 7. Januar 1648 hatten die
schwed. Ges. einen ersten Textvorschlag zur schwed. Territorialsatisfaktion an die Ksl.
übergeben ( [ Nr. 78 Beilage 3 ] ).
darinnen sie zwar den paragraph von der statt Bremen, wie in instru-
mento hievor vergliechen worden, stehenlaßen
Zu den Änderungen im schwed. Textvorschlag vom 7. Januar 1648 vgl. APW [ III C 2/2, 936 Z. 27–32 ] . Die schwed. Ges. hatten am 14. Januar 1648 eingewilligt, es wegen Stift und
Stadt Hamburg sowie der Stadt Bremen bei der Regelung in Art. IX KEIPO4A (Text:
Meiern IV, 578 ) verbleiben zu lassen (vgl. [ Nr. 86 bei Anm. 7 ] ).
Imperator etc.“ die positivam dispositionem extinguendi capitula auß-
glaßen
Bezug auf Art. IX Absatz beginnend TERTIO Imperator KEIPO4A betr. die Überlas-
sung des Est.s Bremen, des Hst.s Verden sowie des Amts Wildeshausen als weltliches
Reichslehen an Schweden (Text: Meiern IV, 579 ). Zur schwed. Forderung nach Aufhe-
bung der geistlichen Einrichtungen in Bremen und Verden vgl. die Relation vom 9. Januar
1648, d.i. [ Nr. 78 bei Anm. 6. ]
borum necessario folgen muß, daher wir unß nothwendig ahn dem buch-
staben des vorigen vergleichs halten werden.
Die Churcöllnische erwahrten auff mordrigen tag deroselben churfürst-
lichen durchllaucht resolution uber die communicirte instruction, die
Churbrandeburgische aber auff heudt dato.
Die Churtrierische bleiben noch bey voriger erclehrung, wan allein ihrn
particularinteresse deferirt, in ubrigen es allerdings bey dem auffgesetzten
instrumento zu laßen
So auch zuletzt in der Relation vom 2. Dezember 1647 ( [ Nr. 22 bei Anm. 14 ] ).
ahn den Schwedischen kriegscosten einigen heller nit bezahlen noch
seinen landen aufftragen laßen wolten
Die Rst. waren sich hinsichtlich der schwed. Armeesatisfaktion des Umstands bewußt, daß
das Geld zahlen sie, wo nicht gantz allein, doch hauptsächlich treffen würde (vgl. Meiern
V, 771 ; zu den entsprechenden Verhandlungen vgl. Lorentzen , 126–138).
Scherer auß seiner churfürstlichen gnaden empfangenen befehl dieser
tagen nacher Münster verreiset, bey denen Frantzosen ahnzumahnen,
daß sie ihre dies ortts gegebene parola halten und ihne solchen zumuthens
entheben helffen solten
Sötern versuchte unter Berufung auf den Neutralitätsvertrag mit Kg. Gustav II. Adolf
vom 22. April 1632 (Text: ST V/1, 734–738; Londorp IV, 275–277) seine Stifte Trier
und Speyer der Verpflichtung zur Satisfaktionszahlung an Schweden zu entziehen. In die-
sem Zusammenhang suchte Scherer mehrfach die frz. Ges. auf, um deren Unterstützung
in dieser Sache einzufordern (vgl. auch die Relation Nassaus vom 24. Januar 1648, d.i. Nr.
98). Kurtrier interpretierte einen 1632 geschlossenen Vertrag mit Frk. (Text: Londorp IV,
274f.; DuMont VI, 35f.) dahingehend, daß dieser auch den Schutz vor Zahlungsverpflich-
tungen in Folge des Krieges umfasse ( Abmeier , 203–206). – Darüber hinaus fragte Scherer
bei den frz. Ges. offenbar auch um die Möglichkeit einer frz. Protektion an (vgl. [ Nr. 93 ] ).
Sobaldt nuhn obvermelter herrn churfürsten resolutiones ahn ihre räthe
werden vorhanden sein, so wollen wir kein stundt versaumen, auff daß
die notturfft mit ihnen gehandtlet und demnach zum außschlag für-
geschritten werde.
Beilage [1] zu Nr. 92
Protokoll,s.l. 1648 Januar 16, 17, 18. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 109–114’;
Giessen 200 fol. 414–419; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Druck: APW III C 2/2, 950 Z.
22 – 954 Z. 22.
16. Januar 1648. Einigung auf Fortsetzung der Verhandlungen mit den schwedischen Ge-
sandten , obwohl die kaiserliche Haltung in den hessen-kasselischen Fragen entgegen der
schwedischen Forderung unverändert ist.
17. Januar 1648. Keine Einigung über die Verhandlungsreihenfolge zwischen Kaiserlichen
und Schweden: Schweden besteht auf vorrangiger Abhandlung der hessen-kasselischen Fra-
gen und der schwedischen Armeesatisfaktion, die Kaiserlichen verlangen Einigung über
Amnestie und Reichsreligionsrecht und weisen auf Abreisedrohungen katholischer Reichs-
stände hin.
Diesen Verlauf berichten die Kaiserlichen den Kurmainzischen und schlagen als Ausweg den
kaiserlichen Vorgriff vor, hinderlich sei jedoch die ausstehende Erklärung Kurbrandenburgs
und Kursachsens zu den kaiserlichen Änderungswünschen am KEIPO4A . Die protestanti-
schen Reichsstände sollen sich über *KEIPO5* erklären.
18. Januar 1648. Volmar lehnt das schwedische Ansinnen ab, mit Salvius alleine die schwe-
dische Territorialsatisfaktion abzuhandeln; die Fortsetzung der Verhandlungen mit den
schwedischen Gesandten wird verschoben.
Die Kaiserlichen referieren den Verlauf der jüngsten Verhandlungen einer Deputation der
protestantischen Reichsstände und fordern von diesen eine Stellungnahme zu Art. I–V
*KEIPO5* . Die Protestanten kündigen eine derartige Stellungnahme an und fordern von
den Kaiserlichen – allerdings vergeblich – die Herausgabe ihrer ultimata.
Nachmittags sagen die schwedischen Gesandten ihren Besuch ab und kündigen einen neuen
Textvorschlag zur Territorialsatisfaktion Schwedens an. Diesen lassen sie am Abend überge-
ben , verbunden mit der Forderung nach einer neuen Erklärung der Kaiserlichen bezüglich
Hessen-Kassel.