Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
89. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Januar 16
[69/] 89/–
Osnabrück 1648 Januar 16
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 Nr. 87 unfol.
Schönaich, Sayn-Wittgenstein; Aachen; Exemtion Oldenburgs.
Kein Verhandlungsfortschritt, Zweifel an den Erfolgsaussichten eines Vorgriffs. Erfolgsaus-
sichten für die Satisfaktion Hessen-Kassels, Erkundigungen der Kronen bezüglich der kur-
bayerischen Haltung in dieser Frage. Ablehnung einer Satisfaktion für die kaiserliche Armee
durch die protestantischen Reichsstände.
Abfassung eines neuen Gesamtentwurfs gemäß der Hauptinstruktion, diesbezügliche Sondie-
rungen bei den Gesandten von Kursachsen, Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg.
Blumenthal.
PS Drängen der Kronen auf Unterstützung der hessen-kasselischen Satisfaktionsforderungen
durch Kurbayern; Rücksichtnahme Kurfürst Maximilians von Bayern auf die Interessen
Kurkölns.
Rezepisse auf das Schreiben vom 1. Januar 1648 (Nr. 69). Waß die Schön-
aikische maioratsach wie auch deß herrn graafens von Witgenstein,
Churbrandenburgischen gesandtens, aigne und im namn seines gräflichen
hauses füerende praetensiones
Excellenz intention anzedeütten nit underlassen; halte zwar nit darfür,
daß die Schönaikische sach mehr bei denn tractaten solle gerüret werden
Auch bezüglich der Sayn-Wittgenstein betr. Auseinandersetzungen über Freusburg, Val-
lendar und Hachenburg hatten die ksl. Ges. dem Ks. mitgeteilt, daß es ihres Erachtens
zweckmäßig seie, diese Punkte in den Verhandlungen nicht weiter zu berücksichtigen
(Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III., Osnabrück 1648 Januar 14. Ausf.:
RK FrA Fasz. 55a [1648 I]fol. 81–82 – Konzept: ebenda Fasz. 92 XIII nr. 1936fol.
46–46’).
Wegen Aach insistirt Dr. Frombho[l]dt stetigs
Strittig waren die Rechte des prot., vornehmlich calv., Bevölkerungsteils der bikonfessio-
nellen Reichsstadt Aachen. Art. II der prot. Endlichen Erklärung (1647 II 25/III 7. Text:
Meiern IV, 89 –99 (lat.), 99–109 (dt.); vgl. auch APW [II A 5 Nr. 304 Beilage [1]] ) forderte
die Erlaubnis zum Bau einer prot. Kirche außerhalb der Stadt sowie den gleichberechtigten
Zugang zu den Zünften. Während bei einem Großteil der prot. Rst. das Interesse in dieser
Frage nachließ, setzten sich Kurbg. und Hessen-Kassel unvermindert für die calv. Glau-
bensgenossen ein ( Finken; Dickmann, 463f.; Gotthard, Religionsfrieden, 401ff.).
gesagt, daß er vergeblich laborire. Exemtion Oldenburgs
Hierzu: Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III., Osnabrück 1648 Januar 16. Ausf.:
RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 95–95’, 100 – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. Beilage
[1]: [Oldenburgische Auflistung der Differenzen zwischen Münsterer Akkord und Ausf.
der Oldenburgischen Exemtionsdeklaration vom 11. Dezember 1647],s.l. [vor 1648 Januar
16]; Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 96–97’. Beilage [2]: [Kopie des Münsterer
Akkords zur Oldenburgischen Exemtion mit Anmerkung der Abweichungen in der Ausf.
vom 11. Dezember 1647],s.l. [vor 1648 Januar 16]; Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol.
98–98’.
Wie dann die deßwegen an ihre majestät abgangne schreiben mit meh-
rerm außweisen, wir stekhen also allerseits . Ich besorg, wir werden mit
unserm vorgriff den vorgesetzten zwekh nit erhalten, und wann schon
guetten theils die protestierenden darmit zefriden, so werden iedoch die
Schweden sich nit contentirn wollen.
Die Hessen Casselische sach würdt zugleich abermaln den uffstoß cau-
sirn. Zwar wann es bei deme bleiben köndt, daß die 4 Schaumburgischen
ämbter der landtgrafin völlig cedirt, auch die 600 000 thaler auff ein
gmeine reichscontribution verlegt und loco hypothecae die communis
assecuratio pacis acceptirt wurde, so sehe ich, daß Maintz und Cöln sich
nit widersetzen werden.
Die anfrag, so die Schweden und Franzosen an Dr. Ernsten thuen lassen,
hatt disen anhang, daß wann der churfürst diß ortts ermeldter landtgräfin
nit zu ihrer satisfaction helff, so soll der Pfältzische accordo
kündt sein. Waß Dr. Ernst vor ein antwortt geben, waiß ich, weil ich diß
schreib, noch nit.
Churbrandenburg, sovil ich vom Frombholdt verstehe, würdt die bezah-
lung der Kayserlichen immediatvölker nit einwilligen
Die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 enthielt die Forderung nach Satisfaktion für
die ksl. Armee ( [Nr. 29 bei Anm. 211] ).
wider reden, und mit ime alle protestierende.
Ich hab daß instrumentum nunmehr auff daßienig, waß ihr Kayserlicher
majestät instruction außweißt, einrichten lassen
Dies ist der sechste ksl. Entwurf für einIPO ( KEIPO6 ), [Osnabrück vor 1648 Januar 16.].
Kopie (einschließlich der Verbesserungen): GehStReg Rep. N Ka. 98 Fasz. 69 pars 3 Nr.
34; Textauszug (Art. I–V): Meiern IV, 948 –966. Eine Edition des KEIPO6 folgt in APW
III B 2/2. – Bei der Überlieferung in der GehStReg handelt es sich um einen vollständi-
gen internen Entwurf des KEIPO6 , der Volmar offensichtlich als Arbeitsexemplar diente.
Der Grundtext ist der hier angesprochene Entwurf Volmars, die am Rand vermerkten
Korrekturen sind in den anschließenden Verhandlungen mit den Rst. entstanden und in
dem am 8. Februar 1648 den Schweden und prot. Rst. ausgehändigten Teilentwurf enthal-
ten (vgl. hierzu die Relation vom 10. Februar 1648, d.i. [Nr. 118] ). Bei dem Text in Meiern
IV handelt es sich um die überarbeiteten und übergebenen Art. I–V KEIPO6 .
Saxen, Brandenburg und Braunschweig ad singulos passus absonderlich
conferirn müessen, dann solten die solche bedenkhen darwider finden,
daß mans hernach besorglich weder bei denn protestierenden noch bei
denn Schweden mantenirn köndt, so würdet wol ze considerirn sein, ob
mans vergeblich außlifern soll.
Herr von Plumenthals ankunfft zu Cleven ist denn Churbrandenburgi-
schen noch nit bewußt
Blumenthal war auch nicht am kfl. Hof in Kleve angekommen. – Ferdinand III. hatte den
ksl. Ges. am 1. Januar 1648 die Entsendung Blumenthals zum Kf. von Bg. mitgeteilt (Fer-
dinand III. an Lamberg, Krane und Volmar, Prag 1648 Januar 1. Ausf.: RK FrA Fasz. 92
XIV nr. 1933fol. 33–33’ – Kopie: Giessen 200fol. 388 – Konzept: RK FrA Fasz. 55c
[1648 I-III]fol. 1–1’. Beilage [1]: Instruktion für Blumenthal betr. die Verhandlungen
mit Kurbg., Prag 1647 Dezember 13. Kopie: RK FrA Fasz. 92 XIV ad nr. 1933fol. 35–
37’; Giessen 200fol. 389–391 – Konzept: RK Diplomatische Akten Instruktionen Fasz.
1fol. 486–489), Blumenthal kam jedoch im Laufe des Januars 1648 nicht beim Kf.en an.
Am 29. Januar 1648 wies Ferdinand III. Blumenthal an, seine Reise bis auf weiteres ein-
zustellen, um den weiteren Verlauf der Verhandlungen in Osnabrück abzuwarten ( [Nr. 103 Beilage [3])] . Die Mission wurde anschließend nicht wieder aufgenommen. – Zur Per-
son: Joachim Friedrich Fh. von Blumenthal (1609–1657; 1646 Fh.); 1643–1647 ksl. Gene-
ralkriegskommissar im niederrheinisch-westfälischen Kreis, 1647 RHR ; 1635–1641 und
nach 1649 in kurbg., 1641–1649 in ksl. Diensten ( Gschliesser 260f.; Bahl, 433f.).
vernemmen. Sein negociation würdt unß mehrer liecht hierunder geben.
Erwiderung der Neujahrsglückwünsche.
[PS] Dr. Ernst berichtet mich, daß der Schweden und Franzosen anfrag
allein auff einer recommendation, daß sein gnädigster herr zugleich ver-
helffen wolt, daß der fraw landtgräfin satisfactio richtig werden möcht,
bestanden, dann sonst wurde man zu keinem friden gelangen, weil die
cronen diß ortts hoch obligirt weren. Von der commination aber, dz die
Pfaltzische sach solte retractirt werden, wer anderst nichts gedacht wor-
den, als wann der frid nit folgte, so wurde ihr churfürstliche durchlaucht
auch derenthalb nit gesichert sein könden. Er hette geantworttet, sein
gnädigster herr köndt diß ortts ein mehrers nit, als waß einem andern
standt gebürte, thuen, aber wider herrn churfürsten in Cöln noch nichts
einwilligen helffen.