Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
86. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Januar 16

8
–/ 86/ [102]

9

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


10
Osnabrück 1648 Januar 16

11
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 85–88’, 91–93’, praes. 1648 Januar 26 = Druck-
12
vorlage
– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.; RK FrA Fasz. 54ffol. 512–518’

40
Weitere Kopie: ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 23–31.
– Konzept:
13
RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1934fol. 39–43’.

14
Unterredung mit einer Deputation protestantischer Reichsstände (1648 I 13).

15
Konferenz mit den schwedischen Gesandten über *KEIPO5* (1648 I 14): Schwedische Ter-
16
ritorialsatisfaktion (Aufhebung der geistlichen Einrichtungen in Bremen und Verden, Strei-
17
chung von Langenbecks Sicherungsklausel in den Bestimmungen über den Friedensvollzug;
18
Stift und Stadt Hamburg, Stadt Bremen, Titel für Stadt und Hafen Wismar, Amt Wildes-
19
hausen); direkte Verhandlungen mit den betroffenen Reichsständen über die Entschädi-
20
gungsfragen; Entschädigung Gustaf Gustafssons; Umfang der Rechte der Stadt Minden;
21
Marburger Sukzessionsstreit; Umfang der Satisfaktion für Hessen-Kassel, Stift Hersfeld; Un-
22
terstützung der hessen-kasselischen Forderungen durch Frankreich; Vollzug und Sicherung
23
des Friedens; schwedische Armeesatisfaktion.

24
Unterredung mit den kurmainzischen Gesandten (1648 I 14): deren Zurückweisung schwe-
25
discher Behauptungen und der hessen-kasselischen Satisfaktionsforderungen; Vertagung der
26
kaiserlich-schwedischen Verhandlungen wegen dieser Frage (1648 I 15).

27
Unterredung mit Sachsen-Altenburg: bislang keine Beratungen des CE über *KEIPO5* ,
28
kaiserliche Erklärung erwartet.

29
Aussichtslosigkteit der Verhandlungen über *KEIPO5* ; Notwendigkeit des Vorgriffs, An-
30
kündigung entsprechender Sondierungen bei den Gesandten von Kursachsen und Kurbran-
31
denburg.

32
Notwendigkeit einer Satisfaktion für Hessen-Kassel.

33
Verweis auf die Relation vom 13. Januar 1647 (Nr. 83). Sintemahlen dan
34
noch selbigen nachmittags ermelte protestierenden unß durch einen auß-
35
schuß nach laut beyliegenden extracts protocolli ahngebracht, waßmaa-
36
ßen die Schwedischen ihre in puncto satisfactionis fürgestelte newerungen

[p. 277] [scan. 371]


1
allein eventualiter angezogen zu haben vorgeben, zumahlen sich erbieten
2
thetten, zu ferner unßere zusamenkunfft sich mehrers zu bequemen, so
3
haben wir unß gleich vorgestern, dinstags, zu ihnen

27
3 verfügt,] Im Konzept folgt und so es inen beliebte,
verfügt, die noch
4
ubrige materias instrumenti mit ihnen durchzugehen erbiettig gemacht,
5
warzu sie sich dan auch willfahrich erclehrt und vor allen andern ihrn
6
articulum satisfactionis auff ein endtlichs erleutern zu laßen begehret

28
Gemeint ist der schwed. Textvorschlag zur schwed. Territorialsatisfaktion, praes. Osna-
29
brück 1648 Januar 7 ( [Nr. 78 Beilage 3] ).
.
7
Und ob sie zwar nochmahls die praetendirte concessionem extinguendi
8
collegia ecclesiastica verfochten, so haben sie es doch endtlich dahin
9
gestelt, wan der newe auffgesetzte articulus pro maiori assecuratione
10
statuum contra satisfactiones

30
Gemeint ist Langenbecks Entwurf für einen Art. XV pro securitate statuum contra praeiu-
31
dicia ex satisfactionibus et aequivalentiis timenda, [Osnabrück] [vor 1647 Dezember 9]
32
(Text: Meiern IV, 832 fünfter Absatz; [Nr. 34 Beilage [1])] , den die ksl. Ges. als Art. XV
33
in *KEIPO5* eingefügt hatten (vgl. [Nr. 78 Anm. 8] ).
, alß welche ad invidiam coronae Sueciae
11
concitandam ziehlen thet, außglaßen, daß sie es auch ihrs ortts bey den
12
vorigen terminis der generalcession ihnen uberlaßender stiffter bewenden
13
laßen wolten

34
Art. IX KEIPO4A (Text: Meiern IV, 578 ).
. Warüber wir unß mit denen ständen zu reden erclehrt, und
14
halten darfür, es werde bey denen mehrern wenig bedenckens haben,
15
allein die hanßeestatte vermeinten, daß man darauff bleiben solt. Und
16
weilen dan Ewer Kayserlicher Mayestätt mit gestriger post derentwegen
17
einglangter befehl

35
Vom 28. Dezember 1647 ( [Nr. 64)] .
ebenmeßig die außlaßung ahn handt giebt, so wollen
18
wir unß soviel mehr gehorsamst darnach richten.

19
Waß die wegen der stifft und statt Hamburg wie auch der statt Bremen
20
Schwedischerseits vorgehabte newerungen

36
Die angesprochenen Änderungen sind zusammengefaßt in APW [ III C 2/2, 936 Z. 27–32] ;
37
im schwed. Textvorschlagfol. 58–59.
anlangt, ist es damit bey die-
21
ser conferentz auch so weith kommen, daß sie es endtlich bey vorigen
22
auffsatz, im instrumento begrieffen

38
Art. IX KEIPO4A (Text: Meiern IV, 578 ).
, werden bewenden laßen, allein wöl-
23
len sie eine clausulam reservatoriam, mit der statt Hamburg wegen des
24
capituls daselbst wie auch mit dem hauß Holstein sich anderwerts zu ver-
25
gleichen, eingerückt haben, welches ihnen ohnedaß nit benohmen werden
26
kan

39
Das Hamburger Kapitel gehörte kirchlich zur Erzdiözese Bremen, staatsrechtlich war es
40
dagegen mit Holstein und der Stadt Hamburg verbunden, die außerdem Rechte an dem
41
Kapitel hatten ( Lorenz, Bremen, 212f). Eine entsprechende Vorbehaltsklausel enthielt be-
42
reits
der schwed. Textvorschlag (fol. 58’ beginnend mit Quod si vero). Volmar vermutete
43
den Zweck dieser Klausel darin, daß sie die iura et bona istius capituli der statt Hamburg
44
verkauffen wollen (APW [III C 2/2, 949 Z. 10–11] ).
.

[p. 278] [scan. 372]


1
Des tituls halber uber die statt und port Wißmar

29
Die Schweden hatten in ihrem Textvorschlag in Art. IX § „Quarto“ KEIPO4A betr. das
30
Stimmrecht und die Session Schwedens beim RT (Text: Meiern IV, 580 zweiter Absatz;
31
vgl. später Art. X,9IPO) dem bestehenden Titel ducis Bremensis, Verdensis et Pomera-
32
niae ut et Rugiae principis den Titel dominaeque Wismariae hinzugefügt (fol. 59).
haben die Schwedischen
2
sich nochmahlen erclehrt, daß sie

26
2 weder] In der Kopie KHA wieder.
weder stim noch standt deßentwegen
3
im Reich und auff reichstägen zu suchen begehrten, sondern bleiben bey
4
eingeraumbter session und dreyfachen votis wegen Bremen, Verden und
5
Vorpommern.

6
Allein ist hiebey noch wegen Wiltzhaußen das ex parte Churcöllen ange-
7
henckte reservatum streittig

33
Bezug auf Art. IX *KEIPO5* ( [Nr. 56 Beilage B.[1]] ; Text hier: Meiern IV, 831 achter
34
Absatz; zur Sache vgl. auch [Nr. 73 Anm. 27] ).
, welches die Schweden der catholischen re-
8
ligion zur siecherheitt keinesweegs zulaßen wöllen. Endtlich haben wir es
9
soweitt gebracht, daß sie bewilligt, es möge seine churfürstliche durch-
10
llaucht bevorgestelt bleiben, den ahm Kayserlichen cammergericht super
11
reluitione schwebenden proceß

35
Bremen beanspruchte vor dem RKG bislang vergeblich das ehemals bremische Amt Wildes-
36
hausen, das durch Verpfändung an Münster gekommen war ( Foerster, Ferdinand, 315).
, in welchem Bremen actor ist,

27
11 außüeben] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage außnehmen.
außüeben
12
[!], weilen die Churcölnische anzeigen, daß ihr durchllaucht lieber per
13
sententiam iudicis wollen condemnirt sein ad restitutionem, alß selbige
14
ultro cum laesione conscientiae zue willigen. Die Schwedischen aber wer-
15
den ihre possessionem armis quaesitam nit quittirn, also wirdt diese reser-
16
vatio processus von schlechter consideration sein und dem allem nach
17
dieser satisfactionsarticul keine fehrnere difficultet haben.

18
Bey denen aequivalentiis haben wir unß nit lang auffgehalten, sondern
19
unß mit denen interessirten

37
Von den betroffenen Rst. dürften hier in erster Linie Kurbg. und das Haus Braunschweig-
38
Lüneburg gemeint sein.
selbst zu vergleichen benohmen, und dieses
20
zwar zu dem ende, damit wir so viel mehr offne handt hetten, mit densel-
21
ben zu handtlen, ob sie mit den vorgrieff auff die in Ewer Kayserlicher
22
Mayestätt instruction

39
Vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29] ).
enthaltene temperamenta zufrieden und einiger
23
schluß darauff zu verhoffen sein mögte. Es haben aber die Schwedischen
24
bey der

28
24 Braunßschweigischen] In der Kopie RK FrA Fasz. 54f Graunßschweigischen.
Braunßschweigischen aequivalentz denienigen paragraphum, so
25
von des Gustaff Gustavi abfertigung handtlet

40
Art. XII Absatz beginnend mit Primo: Quoniam *KEIPO4B* betr. eine Entschädigung
41
für den postulierten Adm. von Osnabrück, Gustaf Gustafsson von Wasaborg ( RK FrA
42
Fasz. 98efol. 901’–902, d.i. Zusatz zu KEIPO4A : Meiern IV, 584 dritter Absatz hinter
43
sequentibus). Dieser Absatz fehlte auch im Teilabkommen über die Entschädigung des
44
Hauses Braunschweig-Lüneburg vom 13./14. Juli 1647. – Die Ksl. hatten am 19. Juli
45
1647 80 000 Rt. Entschädigung für den Adm. von Osnabrück angeboten, die schwed.
46
Ges. forderten jedoch wiederholt 100 000 Rt. sowie ein Amt als Sicherheitspfand, so daß
47
keine Einigung zustande kam und der Punkt immer wieder als unerledigt zurückgestellt
23
werden mußte (zuletzt am 11. September 1647, vgl. APW II A 6 Nr. 224 Beilage 1). – Zur
24
Person: Gustaf Gustafsson Gf. von Wasaborg (1616–1653; 1645 Gf.), Halbbruder Kg.in
25
Christinas von Schweden; 1634 postulierter Adm. des Hst.s Osnabrück; 1645 Gouverneur
26
von Estland und RR ( SMK VIII, 220).
, auch vielfaltig zu ver-

[p. 279] [scan. 373]


1
ändern understanden, sein ergetzlichkeit auff 100 000 reichsthaler zu er-
2
höhn, auch der bezahlung halben das ambt Vorstenaw

27
Fürstenau, Stadt und Festung im Hst. Osnabrück.
oder Voerden

28
Vörden (Hst. Osnabrück).

3
underpfandtsweiße in handen zu behalten gesucht, iedoch es endtlich
4
bey denen hievor mit vorwißen und consens ihr fürstlichen gnaden, herrn
5
bischoffs zu Oßnabrück, bewilligten

21
5 80 000] In der Kopie KHA 8 000.
80 000 reichsthaler in 4 jahrn zu be-
6
zahlen, ohne einiger pfandtschafft bewenden laßen

29
Auf diesen Umfang der Entschädigung hatten sich die Ksl. mit Wartenberg am 28. Juli
30
1647 geeinigt, wobei sich dieser mit Nachdruck gegen eine Pfandleistung aussprach (vgl.
31
APW [III C 2/2, 870–874] ; APW [ III C 3/2, 970f] ).
.

7
Bey der stifft Minden beschwehrt sich das thumbcapittul und die ritter-
8
schafft wider selbiger statt in der Churbrandenburgischen aequivalents-
9
convention gar zu weitt außgestreckter freyheit

32
Am 14. Januar 1648 hatten die Ksl. den schwed. Ges. ein entsprechendes Memorial des
33
Kapitels, Klerus und Ritterstands des Hst.s Minden übergeben (Kopie: GehStReg Rep.
34
N Ka. 98 Fasz. 69 pars 3 nr. 15, d.i. eingelegt in ein Arbeitsexemplar Volmars vom
35
KEIPO4A ). Dieses nimmt Bezug auf Art. X Absatz beginnend mit Tertio: Eidem
36
KEIPO4A betr. die Überlassung des Hst.s Minden als weltliches Reichslehen und eine
37
eingeschränkte Rechtsgarantie für die Stadt Minden (Text: Meiern IV, 582 vierter und
38
fünfter Absatz; vgl. später Art. XI,4IPO). Darin wurden der Stadt Minden Regalien und
39
Rechte in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten, Jurisdiktionsrechte sowie andere
40
Gewohnheiten, Freiheiten und Privilegien vorbehalten, soweit diese nicht die Rechte des
41
F. en berührten. Diese Einschränkung zugunsten des F.en wurde später imIPO auf die
42
Rechte des Kapitels, der Geistlichkeit und des Ritterstands ausgedehnt.
, mit welcher zwar auch
10
Churbrandenburg selbst nit zufrieden, also halten wir darfür, es mögte
11
noch einige restriction zu erhalten sein.

12
Demnach sein sie auff die Heßen Caßlische praetensiones kommen, und
13
zwar wegn der Marpurgischen successionsach ein mehrers nit vor-
14
gebracht, alß daß die letztere mit denen Darmbstattischen abgesandten
15

22
15 zu Caßl – obgehabten] Fehlt in der Kopie KHA .
zu Caßl vorgehabte convention seinen

43
Gemeint ist Boyneburg, der den Kasseler Akkord (Hauptrezeß vom 9.[/19.] Oktober
44
1647; Nebenrezeß vom 11.[/21.] Oktober 1647; Texte: Meiern IV, 477 –480 und 480f)
45
zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt unter Bedingungen unterzeichnet hatte,
46
die Lgf. Georg II. von Hessen-Darmstadt für unakzeptabel hielt.
obgehabten mandatis et instruc-
16
tionibus allerdings gemeß, also nit retractirt werden könte, darüber wir
17
ihnen das contrarium und daß wir unß keinesweegs nach deroselben re-
18
gulirn könten, remonstrirt, allermaßen unß woll bewust wehre, daß ihr
19
fürstliche gnaden, herr landtgraff Geörg, sich daran nit binden laßen
20
wolle noch könte.

[p. 280] [scan. 374]


1
Waß aber

22
1 die dies] In der Kopie RK FrA Fasz. 54f daß.
die dies ortts praetendirte satisfactionem anlangte, da bleiben
2
die Schweden gar starck auff dieser meinung, daß die vier Schaumburgi-
3
schen ambter wie auch die bezalung 600 000 thaler alß ein richtig und
4
bewilligte sach verbleiben

24
Vgl. Art. XIV Absatz beginnend mit Quod vero KEIPO4A (Text: Meiern IV, 587 dritter
25
Absatz), in dem Lgf.in Amalia Elisabeth von Hessen-Kassel u.a. die vier schaumburgi-
26
schen Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen sowie die gen. Ent-
27
schädigungssumme zugesprochen worden war.
und allein noch von demienigem, waß die
5
Caßlische noch ferners praetendirn

28
Hauptstreitpunkt waren die schwed. Forderungen nach Erhöhung der Satisfaktionssumme
29
(schwed. Forderung: 800 000 Rt.) und deren Absicherung durch territoriale Hypotheken
30
(Arnsberg). Außerdem war der Kreis derer, welche für die Satisfaktion aufzukommen hat-
31
ten, strittig.
, zu handtlen sein solte, dan es hetten
6
auch die Churmayntzische und -cöllnische zu Münster selbst sich er-
7
clehrt, daß sie zufrieden, daß die 600 000 thaler der fraw landtgräffin zu
8
Caßl solten bezahlt werden

32
In einer Unterredung mit den ksl. Ges. im Münsteraner Jesuitenkolleg am 31. Juli 1647
33
hatten sich neben den gen. Rst. auch die Vertreter Paderborns und Fuldas mit der ange-
34
sprochenen Regelung einverstanden erklärt. Oxenstierna hatte dieses von ihm als unzu-
35
länglich erachtete Angebot daraufhin als Anlaß zum Abbruch der Verhandlungen in
36
Münster genutzt (vgl. APW II A 6 Nr. 194 Beilage [1]).
. Die quaestio „an“ seie schon richtig und
9
wehre allein umb den modum solvendi zu thuen.

10
Beyde cronen Franckreich und Schweden wehrn hiebey interessirt, hetten
11
der fraw landtgraffin zu

23
11 allerseits] Im Konzept aller.
allerseits satisfaction zu verhelffen versprochen

37
Hessen-Kassel war im DK militärischer Bündnispartner von Schweden (Verträge von
38
Stralsund, 1630 November 11[/21] und Werben, 1631 August 12[22]; Texte: ST V/1,
39
491–504 und 476–490) und Frk. (Vertrag von Wesel, 1636 Oktober 11/21, erneuert 1639
40
im Vertrag von Dorsten; Texte: DuMont VI/1, 128f und 178ff). Beide Kronen hatten die
41
Forderung nach Satisfaktion für den Bündnispartner Hessen-Kassel in ihre Propositionen
42
II vom 1./11. Juni 1645 aufgenommen ( Meiern I, 442 bzw. 445).
,
12
wa dies praesuppositum nit vor allen dingen richtig, konte kein friedt
13
sein, und scheinete leichtlich, daß wan Ewer Kayserliche Mayestätt und
14
die catholische auff dieser von unß vorgescheinter erclehrung verharrn
15
würden, daß ihnen zum frieden kein rechter ernst seie. Ja sie haben sich
16
auch auff ihrer churfürstlichen gnaden zu Mayntz unlengst eingeschick-
17
ten raths, des von Mele

43
Meel war im Dezember 1647 auf dem WFK eingetroffen. Schönborn hatte Nassau am 14.
44
Dezember 1647 die Entsendung Meels avisiert (Kf. Johann Philipp von Mainz an Nassau,
45
1647 Dezember 14. Ausf.: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.)
, ihne gethane anzeig, alß wan dieselbe auch in
18
die hievor zu Münster anerbottene vorschläg absolute eingewilligt, bezo-
19
gen

46
Hierüber ist in den schwed. Korrespondenzen des in Frage kommenden Zeitraums ( APW
47
II C 4/1) nichts zu ermitteln.
.

20
Wir haben unß hingegen vernehmen laßen, daß wir einigen befehl nit
21
hetten, dergleichen verwilligung zu thuen. Waß zu Münster geschehen,

[p. 281] [scan. 375]


1
daß wehre mit der condition beschehen, wan die fraw landtgräffin mit
2
denen gethanen anerbietungen vergnügt und, soviel ahn ihr sein mögen,
3
darauff den frieden schließen würde; seie auch die bezahlung der 600 000
4
reichsthaler anderst niehmahlen verstanden noch gesagt worden, dan daß
5
daran alle zur Heßen Caßlische soldatesca contribuirende stände gezogen
6
werden solten

31
Vgl. hierzu die Unterredung vom 31. Juli 1647 und die daran anschließende Unterredung
32
der Ksl. mit Oxenstierna (wie Anm. 22).
. Die fraw landtgraffin hette solchergestalt bedingte pro-
7
missionem nit wöllen acceptirn, also konte man ihr auch weiter nit obli-
8
girt sein. Man seie ihr in genere et specie nichts schuldig. Sie soll sich
9
billich gleich andern chur-, fürsten und ständen des Reichs mit der gene-
10
ralamnestia contentirn laßen. Waß sie wegen entfangenen schaden von
11
der catholischen liga

33
Als Begründung für ihre Satisfaktionsforderung an Kurköln, Kurmainz, Paderborn und
34
Fulda hatte Lgf.in Amalia Elisabeth stets deren Zugehörigkeit zur ehemaligen kath. Liga
35
angeführt ( Foerster, Ferdinand, 309 Anm. 14, 350 Anm. 217).
, daß hette diese von der protestirenden union zu
12
fordern, daß wehrn aber unmögliche praetensiones und darumb die
13
amnestia eingewilligt, damit selbige beyderseits auffgehebt würden. In
14
summa wir konten unß dies ortts nichts einlaßen. Waß aber den stifft
15
Hierschfeldt anlangte, daß werden Ewer Kayserliche Majestätt ihro umb
16
friedens willen laßen

36
Im *KEIPO5* hatten die ksl. Ges. alle früheren Entschädigungsangebote außer der
37
F.abtei Hersfeld zurückgezogen (Text: Meiern IV, 832 fünfter Absatz; Foerster, Ferdi-
38
nand, 347).
, unangesehen sie sönst von rechts und billichkeit
17
wegen kein besonder ansprach darzu haben könte.

18
Wir sein also beyderseits in contradictoriis verblieben und sehen, daß die
19
Schwedischen mit diesem puncto auch die erledigung der gravaminum zu
20
stecken gedencken und darzu von denen Frantzosen angereitzt werden,
21
wie sie unß dan in wehrender conferentz ein schreiben vorgelesen, so die
22
Frantzösische plenipotentiarii auß Münster ahn ihrn residenten alhier

39
La Court.

23
abgehen laßen, inhalts, daß sie nit zugeben könten, daß einiger vorgehen-
24
der articul vergliechen werde, es seie dan die Heßen Caßlische satisfaction
25
vor allen andern erledigt

40
Die entsprechende Bitte La Courts um Unterstützung der hessischen Satisfaktionsforde-
41
rungen wird auch erwähnt in der Relation der schwed. Ges. vom 10./20. Januar 1648
42
( APW [II C 4/1 Nr. 115] ).
.

26
Den articulum de assecuratione et executione pacis

43
Art. XVI *KEIPO5* , praes. Osnabrück 1647 Dezember 26 (Text: Meiern IV, 833 ff; Nr.
44
[29 Beilage [3]] ).
haben die Schwe-
27
dischen mit wenigen berührt, daß darwieder keine sonderbahre be-
28
dencken obhanden und sie es zu denen ständen gestelt sein ließen. Allein
29
haben sie wiederumb auff vornehmende abhandtlung satisfactionis
30
militiae getrungen, da wir es bey unßern vorigen gegenerclehrungen, daß

[p. 282] [scan. 376]


1
immediate nach geschloßenem frieden davon gehandtlet werden solte

35
Vgl. zuletzt in der Relation vom 9. Januar 1648 ( [Nr. 78] ).
,
2
bewenden laßen.

3
Wir sein demnach von ihnen abgeschieden, daß sie sich erbotten, uber
4
alles, waß bißher mitt unß vorgangen, der protestirenden meinung zu ver-
5
nehmen, hingegen unß ersucht, in der Caßlischen sach auch ferner nach-
6
denckens zu haben.

7
Solchn verlauff haben wir alßbaldt denen Churmayntzischen räthen er-
8
öffnet, da nun der von Mele des von denen Schwedischen auff ihme be-
9
schehenen anzugs gar nit gestendig sein wöllen, und haben auch sie,
10
Churmayntzische räthe, sambtlich sich erclehrt, erst newen

34
10 befehl] In der Kopie KHA empfell.
befehl entfan-
11
gen zu haben, mehrbemelter fraw landtgraffin ahn geldtbezahlung oder
12
pfandtschafftseinraumung durchauß nichts einzuwilligen

36
Hierzu: Kurmainzisches Protokoll über die Unterredung mit den ksl. Ges. ,s.l. 1648 Ja-
37
nuar 14. Kopie: RK FrA Fasz. 94 III nr. 518 p. 657–662; ebenda Fasz. 96 VIfol. 286–289.
.

13
Gestern mittags schicken die Schweden zu mir, graffen von Lamberg, sie
14
hofften, wir würden unß in der Caßlischen sach eines beßern bedacht
15
haben, da den also wehrn sie erbietig, den nachmittag zu unß zu kommen.
16
Alß ich ihnen aber zur anthwortt andeuten laßen, wir hetten unß gestern
17
also erclehrt, daß es billich dabey bleiben und die fraw landtgräffin
18
darauff woll zufrieden sein könte, im ubrigen stünde es zu ihrm, der
19
herrn plenipotentiarien, belieben, ob sie sich bey unß einstellen wolten,
20
wehrn erbietig, ihnen auffzuwahrten; sie sein aber außgeblieben und
21
haben auff dem abendt anzeigen laßen, weil wir noch bey der gestrigen
22
meinung verbleiben, so sehen sie nit, waß vor diesmahl fruchtbahrlichs
23
außzurichten sein würde. Sie wolten aber den Churbayrischen abgesand-
24
ten

38
Ernst. Vgl. zu dieser Anfrage [ Nr. 89] .
befragen laßen, waß ihme sein gnädigster herr in hoc passu ahnbe-
25
fohlen, und weilen ohnedaß morgen daß festum Trium Regum, auch an-
26
dere unglegenheiten einfallen, alß wolten sie biß ubermorgen freytags [ 17.
27
Januar 1648] sich wiederumb bey unß einstellen.

28
Underdeßen haben wir auch die Sachßen Altenburgischen, alß welche
29
sich des directorii bey denen protestirenden underfangen

39
Nach dem Verzicht Kursachsens auf das Direktorium im CE hatte zunächst Magdeburg
40
dessen Leitung übernommen. Nach der Abreise der magdeburgischen Ges. ging das Di-
41
rektorium im Herbst 1647 an Sachsen-Altenburg über ( Wolff, 95ff).
, befragen
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laßen, wan sie dermahlen unß in puncto amnestiae et gravaminum ein
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besondere erclehrung einbringen würden, weil wir dern schon ein gutte
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zeitt in erwahrtung gestanden

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Die Ksl. hatten den prot. Rst. am 17. Dezember 1647 die Art. I–V *KEIPO5* übergeben
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und darum gebeten, daß diese sich also schiedlich darüber vernemmen lassen (Nr. 53 Bei-
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lage
A; hier APW [III C 2/2, 923 Z. 15–17] ).
. Die haben unß aber zur antwortt geben,
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daß solche articuli noch niemahlen ha[u]btsachlich under ihnen berath-

[p. 283] [scan. 377]


1
schlagt worden, sondern sie ieweils verhofft, wie noch, wir würden unß
2
vorderist in nahmen Ewer Kayserlicher Majestätt eines mehrern verneh-
3
men laßen

39
*KEIPO5* war nomine catholicorum übergeben worden und wurden folglich von den
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prot. Rst. als Forderungskatalog der kath. Rst. , nicht der Ksl. verstanden.
.

4
Wir sehen also vorderist, daß einige handtlung oder besondere nach-
5
gebung des einen oder andern in denen außgehändigten temperamentis
6

38
6 weder] In der Kopie KHA wieder.
weder von denen protestirenden, absonderlich noch mit denen Schwe-
7
dischen zu erhalten, biß wir mit demienigen, waß Ewer Kayserlicher
8
Majestätt instruction pro ultimo inhaltet

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Die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 sah als äußerstes Mittel einen Vorgriff der
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ksl. Ges. vor. Hierfür sollten sich die Ges. zuvor der Unterstützung der Kf.en, der wich-
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tigsten prot. Rst. sowie Schwedens versichern (vgl. Nr. 29 Absatz beginnend mit Soviel
44
aber [S. 123 Z. 30]).
, heraußgehen werden. Daruber
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wir unß nuhn vorderist derselben gemeß mit denen Chursachßischen und
10
-brandenburgischen underreden, und von ihnen baldt vernehmen werden,
11
ob man sich von ubrigen protestierenden wie auch den Schwedischen
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einigen beyfals zu versiechern.

13
Wir konnen allen erwogenen umbständen nach leicht erachten, daß man
14
sich in puncto der Caßlischen satisfaction, der uberlaßung der 4 Schaum-
15
burgischen ambtern wie auch der 600 000 reichsthaler nit werde entbre-
16
chen können, sondern wan es endtlich allein darahn hafften sollt, der
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mehrer theil von denen ständen beyder religion darfürhalten, man söll
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den frieden derentwegen nit auffhalten und das meiste, so hiebey Chur-
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mayntz und -cöllen zum besten geschehn kan, ahn deme bestehen, daß
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die geldtsumma höher nit gesteigert und auff eine gemeine reichsanlag
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verwiesen, der praetendirten underpfanden halber es aber bey gemeiner
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assecuration des frieden glaßen werde.

23
Beilage [1] zu Nr. 86

24
Protokoll,s.l. 1648 Januar 13. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 89–90’; ebenda Fasz.
25
54ffol. 520–521’; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.

45
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 190–191’; ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 35–38.
– Druck: APW [III C 2/2, 946 Z. 41 – 948 Z. 8.]

26
13. Januar 1648. Unterredung mit einer Deputation der protestantischen Reichsstände. Diese
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berichtet, daß die schwedischen Gesandten ihre Verhandlungsbereitschaft betont hätten. Als
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Grund für den jüngsten Stillstand der Verhandlungen hätten diese vor allem die unnach-
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giebige Haltung der Kaiserlichen in den Fragen der Amnestie und des Reichsreligionsrechts
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sowie deren neue Forderungen betreffend die schwedische Territorialsatisfaktion angegeben.
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Die protestantischen Gesandten bitten um baldige Fortsetzung der Verhandlungen.

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Die Kaiserlichen schildern ihre Bemühungen in den Entschädigungsfragen und demgegen-
33
über das Beharren der Schweden auf der Annahme ihres Textvorschlags zur schwedischen
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Territorialsatisfaktion und auf Verhandlungen über die schwedische Armeesatisfaktion. Be-
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züglich der Amnestie und des Reichsreligionsrechts fordern sie ihrerseits eine Erklärung der
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Schweden und der protestantischen Reichsstände. Diese bestehen jedoch auf den Regelungen
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im KEIPO4A und fordern ein Nachgeben der katholischen Reichsstände oder einen Kom-

[p. 284] [scan. 378]


1
promißvorschlag der kaiserlichen Gesandten. Diese halten den KEIPO4A jedoch für unver-
2
bindlich und verweisen auf eine Äußerung Oxenstiernas, der diesen ebenfalls bereits einmal
3
abgelehnt habe.

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