Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
72. Nassau an Ferdinand III Münster 1648 Januar 3
Münster 1648 Januar 3
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 58a (1648 I–VI)fol. 1–1’, 4–4’, praes. 1648 Januar 13 = Druck-
vorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 XIII nr. 1916fol. 353–354 – Konzept: KHA A 4 nr.
1628/23 unfol.
Erneuter Hinweis auf die kaiserlichen Rechtsvorbehalte zum kaiserlich-französischen Vor-
vertrag an die Mediatoren; Zulassung Herzog Karls IV. von Lothringen zu den Friedens-
verhandlungen : Unterstützung der kaiserlichen Position durch Chigi, Kritik Contarinis.
Peñaranda: Einigung zwischen Spanien und den Vereinigten Niederlanden in allen Sach-
und Formfragen. Letzte Rücksichtnahme der Vereinigten Niederlande auf Frankreich, Rati-
fikation des Friedensvertrags nach Fristablauf beschlossen.
Auf die Weisung vom 18. Dezember 1647 (Nr. 52). Obnuhn zwar ich nitt
zweiffle, Ewer Kayserliche Mayestät unterdessen auß meiner allerunder-
thänigsten relation vom 11. selbiges monats
[ Nr. 47 ] . Zur Datierung siehe dort Anm. 1.
gehorsambst referiret sein werde, waßmassen zu allerunderthänigster
folg Ewer Kayserlicher Mayestät allergnedigsten befelchs vom 27. No-
vembris ich albereits domahln auff beschehene communication mitt den
herrn Spanischen den herrn mediatoribus von Ewer Kayserlicher Maye-
stät allergnedigsten befehlch, nemblichen daß sie daß in puncto satisfac-
tionis Gallicanae von beyderseits secretarien unterschriebenes und bey
ihnen depositirtes capitulatum anderster nitt verstanden noch fur gultig
halten wolten, es seie dan, daß zugleich auch zwischen Spania und
Franckreich der fridt geschlossen und mitt deß hertzogs von Lothringen
furstlichen durchlauchtt gehandlet würde, gestaldtsamb bey der gantzer
handlung es niemahln anderen verstandt gehabt, mitt zustellung eines
schrifftlichen memorials (davon Ewer Kayserlicher Mayestät ich domahls
allerunderthänigst copiam uberschickt) zu wissen gethan, wavon sie auch
denen Frantzosen laut meines allergehorsambsten berichts vom 17. De-
cembris also hinterbracht haben, so habe doch von diesem Ewer Kayser-
licher Mayestät abermahligen allergnedigsten befehl den herrn Spanischen
communicirt und auff deren guttbefinden gestern zu den herrn mediatori-
bus geschickt und denenselben zu ihrer wissenschafft andeuten lassen,
daß von Ewer Kayserlicher Mayestät mir abermahln allergnedigst ahnbe-
fohlen , daß, im fahl es nitt albereit beschehen, ich ihnen von allerhöchst-
gedacht dero allergnedigst endtlicher intention annoch andeuten solte,
und hatts herr nuncius gern vernohmen und Ewer Kayserlicher Mayestät
allergnedigste resolution gelobt, ist auch der meinung gewest, wan zu
Oßnabrück die Schwedische und protestirende dahin zu disponiren weh-
ren , daß sich erclehrten, pillig zu sein, daß der hertzog von Lothringen
zugelassen werden solt, daß es die tractaten bey den Frantzosen sehr
facilitiren wurdt; der Venetus aber darfürhalten wollen, daß diese den
hertzog von Lothringen betreffendt gefaste resolution ein mittel wehre,
die tractaten zu dissolviren, die Frantzosen wurden niemahln dem hert-
zogen , wohl aber (wie ich bey voriger allerunderthänigst auch berichtet
Gemeint ist die Relation vom 31. Dezember 1647 ( [ Nr. 68 ] ).
seinen abgesandten unter eines anderen nahmen paß ertheilen.
Waß der Lothringische raht Rousselot auff meine vorige geantworttet,
habe allerunderthänigst hiebeylegen sollen.
Die Holländische tractaten betreffend hatt herr graff Peneranda mich be-
richten lassen, daß sie, herrn Spanische, mitt den Holländischen gantz
und zumahln sowohl in materia ipsa alß de forma ratificationis vergli-
chen , auff deren zukommung alles beruhete.
Ich vernemme aber sonsten, daß die Holländische bedacht seien, noch ein
14 tag zuzuwarten und, im fahl darzwischen die Frantzosen sich mitt
Spanien nitt vergleichen wurden, ein manifest außgehen zu lassen, deß
inhalts, daß sie alß getrewe alliirte
Frk. und die Ndl. hatten am 1. März 1644 sowohl ein Subsidien- und Feldzugsabkommen
als auch einen erneuerten Bündnisvertrag geschlossen (Text beider Verträge: DuMont VI/
1, 293ff; zu den Bündnisverhandlungen in Den Haag 1643/44 vgl. Tischer , Diplomatie,
209–213). Darin hatten sich Frk. und die Ndl. verpflichtet, Verhandlungen mit Spanien
nicht weiter voranzutreiben als der Vertragspartner, und einen Vertrag mit Spanien nur
gemeinsam zu schließen (Art. 3; vgl. auch APW II B 1, LIV).
gehabt, Franckreich wurde auff die eingewilligte conditiones den frieden
mitt Spanien schliessen
Gemeint ist sehr wahrscheinlich der Kompromißvorschlag Knuyts über die wesentlichen
noch zwischen Spanien und Frk. strittigen Punkte (vgl. [ Nr. 68 Anm. 9 ] ), den die frz. Ges.
am 1. Januar 1648 – mit Ausnahme der dort vorgeschlagenen Regelung betr. Lothringen –
akzeptiert hatten. In einer Erklärung vom 3. Januar 1648 fügten sie jedoch bereits weitere
Änderungswünsche hinzu ( Tischer , Diplomatie, 401ff, bes. Anm. 310).
verspührten und dahero sich länger mitt ihrem frieden nitt hetten auff-
halten lassen wollen.