Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
46. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1647 Dezember 13
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Prag 1647 Dezember 13
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1908fol. 305–305’, [praes. 1647 Dezember 25] =
Druckvorlage – Reinkonzept: ebenda Fasz. 52b (1647)fol. 156–156’ – Konzept: ebenda fol.
157–157’.
Ausbleiben der Relation. Verweis auf die Hauptinstruktion. Gewinn der Unterstützung
Württembergs für die kaiserlichen Änderungswünsche am KEIPO4A durch Hinweis auf
Heidenheim.
Wir können euch in gnaden nit verhalten, das unß bey dieser ordinari von
euch kein relation einkommen, wissen aber wohl, das ihr an ewren fleiß
nichts erwinden lasset, dahero wir derselbigen stündtlich gewerttig sein.
Immitels haben wir unsere instruction uber daß Schwedische instrumen-
tum pacis euch bey negster ordinari überschickht
Die Hauptinstruktion ( [ Nr. 29 ] ) ist zwar auf den 6. Dezember 1647 datiert, wurde aber erst
am 11. Dezember 1647 abgeschickt (vgl. dort Anm. 1).
zweifel empfangen und eüch darnach zu richten haben werdet.
Unter andern köndt ihr auch, die Württenbergische desto mehr zue ge-
winnen , das sie unserer intention secundiren, [ ihnen ] mit diesem zuespre-
chen , das wan es bey dem Schwedischen instrumento pacis zu verbleiben,
sie ihres ortts zu Haidenheimb, ohne das sie die 500 000 gulden Chur-
bayrns liebden bezalten, nit kommen wurden
Im KEIPO4A war festgelegt, daß Heidenheim bis zur Zahlung von 500 000 fl. durch den
Hg. von Württemberg bei Kurbayern verbleibt (Text: Meiern IV, 561 fünfter Absatz). –
Ks. Ferdinand II. hatte die württembergische Hft. Heidenheim nach der Schlacht von
Nördlingen (1634) eingezogen und in einem Vertrag vom 28. Juni 1638 gegen 500 000 fl.
an Kf. Maximilian von Bayern übertragen ( Philippe , 20f; Kapser , 161 Anm. 128. Ver-
tragstext : Aretin , Nr. 14, 189–193).