Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
39. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane und Volmar Prag 1647 Dezember 11
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Prag 1647 Dezember 11
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1905fol. 299–299’, praes. [1647 Dezember 25] =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 52b (1647)
fol. 148
Am Konzept befinden sich eigh. Korrekturen Trauttmansdorffs. Hinter dem Konzept (fol.
149) liegt ein Blatt mit Bemerkungen Kurz’, Trauttmansdorffs und Ferdinands III. zu die-
ser Weisung. Dieses außergewöhnliche Zeugnis für die Überarbeitung einer Weisung durch
den Ks. und die beiden hochrangigsten Mitglieder des Ks.hofs ist im Anhang zur Einleitung
als Faksimile dokumentiert (vgl. LXXXIX-XCIII).
Nach erfolgtem Friedensschluß mit Schweden und den protestantischen Reichsständen sollen
diese erinnert werden, Frankreich zum Einschluß Spaniens in den Frieden anzuhalten; an-
dernfalls sei man Frankreich nicht zur Satisfaktion verpflichtet.
Es ist an eüch unser gnädigster befelch, daß, wan der friedt mit Schwee-
den und den protestierenden zum schluß kombt, ihr denselben andeütet,
daß (im fahl underdessen Spanien mit Franckhreich nicht schon friedt ge-
schlossen hette) sie allerseits die Franzosen adhortieren solten, daß sie den
frieden auch ihres orths mit Spanien auf so milte deroselben erclerung
Im Zeitraum von September bis November 1647 hatten Spanier und Frz. zahlreiche
Punkte eines span.-frz. Friedensvertrags verglichen, ein Gesamtentwurf lag jedoch von kei-
ner der beiden Seiten vor (vgl. Rohrschneider , Frieden, 392–395; zu den noch offenen
Streitfragen vgl. [ Nr. 20 Anm. 8 ] ).
schliessen wolten, dan, weil die Spanischen durch disen frieden zu prae-
stierung viler puncten obligiert würden, alß da ist in specie wegen der
Undern Pfalz, Franckhenthal
In der Vereinbarung über die pfälzische Restitution vom August 1647 (Text: ST VI/1,
164–167, hier 166) war die Restitution Pgf. Karl Ludwigs (1618–1680; 1649 Kf. Zu ihm:
Croxton / Tischer , 54f) in die Unterpfalz bestimmt und der Ks. ausdrücklich dazu ver-
pflichtet , dafür Sorge zu tragen, daß sich Spanien dem nicht widersetzt (später Art. IV,5–6
IPO = §§ 13–14IPM). – Die kurpfälzische Stadt und Festung Frankenthal war von Okto-
ber 1635 bis Kriegsende von span. Truppen besetzt ( Wille , 35–95; Schaab , 114f, 117f).
Gemeint ist die Forderung nach einer schriftlichen Verzichtserklärung Spaniens auf alle
durch den Friedensvertrag an Frk. abzutretenden öst. Gebiete und Rechte im Elsaß, die
im ksl.-frz. Vorvertrag vom 11./14. November 1647 festgeschrieben worden war (Text:
Meiern V, hier 163 erster Absatz; später § 78 IPM). Grundlage des entsprechenden span.
Anspruchs war der geheime Teil des Oñatevertrags (dat. 1617 März 20; Text: Turba ,
407ff; vgl. auch Ernst , 15f), in welchem der damalige Ehg. Ferdinand für den Fall seiner
Wahl zum röm. Ks. die Überlassung der äst. Besitzungen und Rechte im Elsaß sowie der
Landvogteien Hagenau und Ortenau an Spanien zugesichert hatte. Dieses Versprechen
war jedoch bis dato nicht eingelöst worden (vgl. Gliss , 30–59; zu den Verhandlungen
über das Elsaß vgl. Ruppert , 144–200; Repgen , Hauptprobleme, 427–434; Tischer ,
Diplomatie, 252–293, Malettke , L’Alsace, 186–192).
so sey billich, dz sie nit allein dz onus tragen, sondern auch dz commo-
dum deß friedens genüessen. Widerigenfahls wurden weder wir, weder
die cron Schweeden noch protestierende in puncto satisfactionis Franckh-
reich obligiert sein, weilen sie, Franzosen, ihrer eigenen bekandtnus nach
Vgl. hierzu die Ausführungen im ersten frz. Entwurf für einIPM ( FEIPM1 ), daß ein dau-
erhafter Friede zwischen dem Reich und Frk. nicht zu erhoffen sei, wenn der Ks. sich wei-
terhin in auswärtigen Kriegen engagiere oder nach dem Friedensschluß mit Frk. weiterhin
die Feinde Frk.s unterstütze (Text: Meiern V, 155 sechster Absatz). – Der konkrete Bezug
konnte nicht ermittelt werden.
die beständigkeit auch deß Teütschen friedens hinderten, indem sie mit
Spanien nit schliessen.