Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
37. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1647 November 10
Münster
Volmar hielt sich in Osnabrück auf (vgl. [ Nr. 8 Anm. 1 ] ).
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 54a (1647 X–XII)fol. 189–190, praes. 1647 Dezember 20 =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr.
1896fol. 216–217’.
Rechtfertigung für die Auslassung der Rechtsvorbehalte zugunsten Spaniens und des Her-
zogs von Lothringen im kaiserlich-französischen Vorvertrag vom 11./14. November 1647;
Rechtsvorbehalte werden durch Nassau bei den Mediatoren hinterlegt werden. Zurückstel-
lung der nicht zur Satisfaktion gehörigen Punkte (Ehrenbreitstein) bis zum Abschluß der
Verhandlungen in Osnabrück.
Wir haben die Weisung vom 27. November 1647 (Nr. 13) gehorsamst
empfangen unnd, waß uber unßer denn herrn mediatorn außgehändigtes
capitulatum dennselben für eine declaration angefüegt werden solte, ver-
standen .
Nun ists an deme, das wür zue dieser handlung unsersthailß ungerne [ge]-
komben , auch wa mich, Volmarn, die catholische mit ihrer resolution,
nach Oßnabrugg ze deputieren, nit so lang auffgehalten hetten
Gemeint sind die Beratungen der kath. Rst. über die Form ihrer Beteiligung an den Gra-
vaminaverhandlungen in Osnabrück, in denen sie sich schließlich nicht auf eine Deputa-
tion verständigen konnten ( APW II A 6 Nr.n 264, 267, 270, 272, 273; hier [ Nr. 2 Anm. 7 ] ).
mitten blieben wer, seitemaln undterdessen aber die Franzosen solches
vorhabens innen worden , unnß durch ermeldte mediatores ultro be-
langen lassen , wür unnß also der handlung ohne Eur Kayserlicher
Mayestädt zuwachßendem unglimbff nit wol entschütten khönden
unnd die mediatores selbst, lauth unserer überschickter prothocollen ,
unnß bewegliche erynnerung gethan, das wür in undterlasßung dessen
auch mit denn Oßnabruggischen handlungen nit wurden fortkomben,
sondern von denn Franzosen merckhlich daran verhindert werden, unnd
dann die Churbayerischen sollicitationes unnß hierundter nit wenig be-
ängstigt , so haben wür entlich es dahin sezen müessen, daß vor dißmal
allain unnd praecise nur der punctus satisfactionis seine erleütterung ge-
winnen möcht, wie dann beedersaits khain andere intention gewesen, alß
das derselbe solchergestalt verabschidet würde, wie der pure et simpliciter
im instrumento einzebringen, dabey aber die im ferndrigen capitulato
unnd andern thailß angehenckte conditiones weder tacite noch expresse
nachgeben, sondern in dem standt wie vor gelassen worden. Dann gleich-
wie die Franzosen nimmer zugeben würden, daß dieß jezig capitulatum,
ohne daß auch vorderist denn Schweeden alle ihre satisfactionspostulata
unnd waß darvon dependiert, richtig gemacht, wie noch darzue der fraw
landtgräffin zue Hessen Cassel per omnia, wie die clausul lauttet, ein
abtrag erstattet werde
Mayestädt eben die mainung gehabt, das es im übrigen bey denen ihrent-
halben gesezten conditionibus sein verblaibens haben soll
nochmalß im instrumento nit mehr tanquam conditiones, sondern alß
verglichne articuli einzebringen, allermaassen im instrumento mit
Franckhreich gleich articulo 1 die constitutio pacis mit außtrucklicher
vermeldung unnd einschließung der königlichen mayestädt in Hispanien
determiniert
Bezug auf KEIPM4 ( Meiern V, 131 letzter Absatz). In der Sache gleichlautend auch im
FEIPM1 ( ebenda , 142 zweiter Absatz).
articulus formiert würdt, unnd ist diese intention mit deme, was eben bey
dieser action wegen Spanien unnd Lothringen noch in terminis contradic-
toriis verbliben
Vgl. [ Nr. 13 Anm. 4 ] .
Mayestädt demnach allerundterthänigist pittend, unnß solches alles zue
Kayserlichen gnaden zu vermerckhen. Unnd solle hierauff die anbefoh-
lene declaration, alß wölche auff vorberüerten umbständen zue gnüegen
fundiert ist, durch mich, grafen von Nassau, alßbaldt denn mediatorn
nach besstem vermögen vorgetragen unnd mit nechstem gehorsambiste
relation darüber erstattet werden
Nassau ließ die ksl. Rechtsvorbehalte am folgenden Tag den Mediatoren übermitteln (vgl.
[ Nr. 47 ] ).
Waß dann die vesstung Ehrenbraitstain unnd uberigen anhang des
instrumenti pacis anlangt, ists darumben von denn Franzosen undter-
lassen gebliben, weil ihre intention haubtsächlich allain uff den
punctum satisfactionis coronae gangen unnd sie wol gesehen, dz die
übrige sachen von dem außschlag der Oßnabruggischen tractaten de-
pendieren thue[n], biß dahien auch wol alle weitere tractaten mit ihnen
im anstandt verblaiben werden, gestalten wür unnß, wann immittelst
wider versehen etwaß ahn unnß gemuettet werden solte, dahin unnd
auff Eur Kayserlicher Mayestädt erwartende fernere gnädigiste resolu-
tion beziehen wollen.