Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
35. Volmar an Nassau Osnabrück 1647 Dezember 9
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Osnabrück 1647 Dezember 9
Eigh. Ausfertigung: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.
Hinterlegung der kaiserlichen Rechtsvorbehalte zum kaiserlich-französischen Vorvertrag bei
den Mediatoren unproblematisch; keine Erklärung bezüglich Landgrafentitel. Vorteile der
eingeschlagenen Vorgehensweise in den Satisfaktionsverhandlungen mit Frankreich.
Baldiger Fortgang der Verhandlungen in Osnabrück.
Hiebei haben Euer Excellenz die antwortt an Kayserliche majestät von
mir außgeferttigt zu empfangen , so sie noch belieben, ebenmessig zu un-
derschreiben und mit der ordinari fortlauffen ze lassen.
Die anbevohlne declaration bei denn herren mediatorn
Betr. die Einrückung der ksl. Rechtsvorbehalte bezüglich Spaniens und Lothringens (d.i.
[ Nr. 47 Beilage [1] ] ; zur ksl. Weisung vgl. [ Nr. 13 ] ).
difficultet haben, weil es ohnedaß ein unbegebne sach ist, und wollen sich
Euer Excellenz nur an die in unserrer antwortt eingefüertte circumstan-
tias halten, deß tituls halber aber nochweils nec pro nec contra heraußlas-
sen , sondern dahien beziehen, daß man im übrigen noch weiterer resolu-
tion erwartte
Bezug auf die frz. Forderung nach Niederlegung des Titels Landgravius Alsatiae durch den
Ks. (vgl. Nr. [ 27 Beilage [3] ] ). Eine aktuelle ksl. Weisung (vom 20. November 1647) zu die-
ser Frage lag den Ges. vor (vgl. Nr. 5 bei Anm. 11).
einer neg〈a〉tiva bestehen wolt, so wurden sie unß bei denn ständen nit
geringe ungelegenheiten machen.
Sobaldt aber Euer Excellenz ihre declaration werden gethan haben, so
werden die Franzosen hingegen alsbaldt ihre in principio et in fine deß
ferndrigen capitulati gesezte conditiones repetirn
Gemeint sind die frz. Rechtsvorbehalte in den ksl.-frz. Satisfaktionsartikeln vom 13. Sep-
tember 1646. Diese waren von den frz. Ges. eingangs ausdrücklich unter den Vorbehalt
einer Regelung der Satisfaktion Schwedens und Hessen-Kassels im Friedensvertrag gestellt
worden (Text: Repgen , Satisfaktionsartikel, 205f); in den Schlußbestimmungen hatte Frk.
einen Vorbehalt gegen die ksl. Rechtsvorbehalte bezüglich Spaniens und Lothringens ein-
gerückt ( ebenda , 213).
weiß wol hingehet. Hettens aber wir anvor gethan
sen ein disputat mit unß angefangen, worüber wir mit denn Bayerischen
und andern Französischen factionisten vil zu schaffen bekommen haben
wurden. Waß anietzt drauß erfolgen mag, stehet zu erwartten, und derffte
wol besser geweßt sein, man hetts also biß zu vollendung der hiesigen
tractaten aufff sich selbst beruhen lassen.
Verweis auf die Beilagen [2] und [3]. Unsere catholischen vermeinen, heüt
ferttig ze werden. Alsdann werden wir baldt sehen, wahinauß es will.