Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
35. Volmar an Nassau Osnabrück 1647 Dezember 9

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Volmar an Nassau


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Osnabrück 1647 Dezember 9

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Eigh. Ausfertigung: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.

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Hinterlegung der kaiserlichen Rechtsvorbehalte zum kaiserlich-französischen Vorvertrag bei
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den Mediatoren unproblematisch; keine Erklärung bezüglich Landgrafentitel. Vorteile der
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eingeschlagenen Vorgehensweise in den Satisfaktionsverhandlungen mit Frankreich.

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Baldiger Fortgang der Verhandlungen in Osnabrück.

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Hiebei haben Euer Excellenz die antwortt an Kayserliche majestät von
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mir außgeferttigt zu empfangen , so sie noch belieben, ebenmessig zu un-
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derschreiben und mit der ordinari fortlauffen ze lassen.

[p. 158] [scan. 252]


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Die anbevohlne declaration bei denn herren mediatorn

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Betr. die Einrückung der ksl. Rechtsvorbehalte bezüglich Spaniens und Lothringens (d.i.
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[ Nr. 47 Beilage [1] ] ; zur ksl. Weisung vgl. [ Nr. 13 ] ).
würdt nit grosse
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difficultet haben, weil es ohnedaß ein unbegebne sach ist, und wollen sich
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Euer Excellenz nur an die in unserrer antwortt eingefüertte circumstan-
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tias halten, deß tituls halber aber nochweils nec pro nec contra heraußlas-
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sen , sondern dahien beziehen, daß man im übrigen noch weiterer resolu-
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tion erwartte

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Bezug auf die frz. Forderung nach Niederlegung des Titels Landgravius Alsatiae durch den
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Ks. (vgl. Nr. [ 27 Beilage [3] ] ). Eine aktuelle ksl. Weisung (vom 20. November 1647) zu die-
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ser Frage lag den Ges. vor (vgl. Nr. 5 bei Anm. 11).
. Dann solten die Franzosen wissen, daß man diß ortts uff
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einer neg〈a〉tiva bestehen wolt, so wurden sie unß bei denn ständen nit
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geringe ungelegenheiten machen.

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Sobaldt aber Euer Excellenz ihre declaration werden gethan haben, so
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werden die Franzosen hingegen alsbaldt ihre in principio et in fine deß
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ferndrigen capitulati gesezte conditiones repetirn

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Gemeint sind die frz. Rechtsvorbehalte in den ksl.-frz. Satisfaktionsartikeln vom 13. Sep-
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tember 1646. Diese waren von den frz. Ges. eingangs ausdrücklich unter den Vorbehalt
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einer Regelung der Satisfaktion Schwedens und Hessen-Kassels im Friedensvertrag gestellt
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worden (Text: Repgen , Satisfaktionsartikel, 205f); in den Schlußbestimmungen hatte Frk.
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einen Vorbehalt gegen die ksl. Rechtsvorbehalte bezüglich Spaniens und Lothringens ein-
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gerückt ( ebenda , 213).
, wölches nun uff dise
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weiß wol hingehet. Hettens aber wir anvor gethan

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Gemeint ist das vom Ks. geforderte Beharren auf der Einrückung der ksl. Rechtsvorbehalte
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zugunsten Spaniens und Lothringens – wie sie in den Satisfaktionsartikeln vom 13. Septem-
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ber 1646 enthalten gewesen waren – in den ksl.-frz. Vorvertrag vom 11./14. November
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1647.
, so hetten die Franzo-
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sen ein disputat mit unß angefangen, worüber wir mit denn Bayerischen
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und andern Französischen factionisten vil zu schaffen bekommen haben
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wurden. Waß anietzt drauß erfolgen mag, stehet zu erwartten, und derffte
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wol besser geweßt sein, man hetts also biß zu vollendung der hiesigen
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tractaten aufff sich selbst beruhen lassen.

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Verweis auf die Beilagen [2] und [3]. Unsere catholischen vermeinen, heüt
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ferttig ze werden. Alsdann werden wir baldt sehen, wahinauß es will.


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Beilagen [1] – [3] zu Nr. 35


21
Beilage [1] zu Nr. 35

22
[ Nr. 37 ].

23
Beilage [2] zu Nr. 35

24
[ Nr. 13 ].

25
Beilage [3] zu Nr. 35

26
[ Nr. 14 ].

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