Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
33. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 9
Osnabrück 1647 Dezember 9
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 37–40, PSfol. 41, praes. 1647 Dezember 25
= Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. (ohne PS) – Konzept: RK FrA Fasz.
92 XIII nr. 1897fol. 220–221’ (ohne PS)
Das PS auffol. 222 gehört ebenso wie der Textvorschlag Langenbecks zu der zweiten Rela-
tion vom 9. Dezember 1647 ( [ Nr. 34 ] ). Die Zuordnung zu dem vorliegenden Schreiben in
APW III C 2/3, 177R ist falsch.
Baldiger Abschluß der Beratungen der katholischen Reichsstände erwartet; Spaltung des
Corpus Catholicorum.
Vergebliches Bitten um Kompromißvorschläge der protestantischen Reichsstände, diese beste-
hen auf der Beibehaltung des KEIPO4A ; weiteres Bemühen um Einlenken der Protestanten
in dieser Frage. Kurkölnischer Tauschplan: verschwindend geringe Erfolgsaussichten.
Aufenthalt Serviens in Osnabrück; Kurmainzische: Servien sieht die Frage des kaiserlichen
Assistenzverbots für Spanien als letztes entscheidendes Hindernis für den kaiserlich-franzö-
sischen Frieden; zentrale Bedeutung des Assistenzverbots für Frankreich.
PS Abreise Oxenstiernas nach Minden, Stillstand der Verhandlungen bis zu seiner Rückkehr;
Zusammenhang mit dem Aufenthalt Serviens vermutet.
Die Weisung vom 27. November 1647 (Nr. 14) sambt Beilagen haben wir
gestern empfangen und darauß gehorsamst verstanden, daß dieselben fast
mit deme, waß wir mit denen Churmayntz-, Trier- und Bayrischen ab-
sonderlich beredt und Euer Majestätt albereith vor 8 tagen uberschickt
haben
Gemeint sind die ksl., dem CC vorgelegten Korrekturvorschläge zu Art. I–XV *KEIPO4B*
(praes. 1647 Dezember 3; s. [ Nr. 22 Beilage [1] ] ).
zukommen getrawen. Es sein zwar die catholische noch mit ihrn delibe-
rationibus nitt fertig, wir verhoffen aber, sie sollen heudt ein ende darvon
machen
handtlung mit denen Schwedischen im nahmen Gotts werden antretten
mögen
Die erste Konferenz zwischen den ksl. und schwed. Ges. über Sachfragen fand indes erst
am 31. Dezember 1647 statt (vgl. [ Nr. 70 ] ).
Trier, Cöllen und Bayeren, auß denen fürstlichen Burgundt, Saltzburg,
Würtzburg, Bamberg, Aichstätt, Constantz
Das Hst. Konstanz wurde bis November 1647 vertreten durch Dr. iur. Johann Georg
Köberlin (um 1600–1664), ab 1645 Ges. des Hst.s Konstanz; vor 1645 fbfl. konstanzischer
Vizekanzler und spätestens ab Dezember 1649 Kanzler. Er vertrat außerdem die Abteien
Buchau und Kempten sowie, gemeinsam mit dem württembergischen Ges. Dr. Andreas
Burckhardt (1594–1651), den schwäbischen Reichskreis ( APW [ III A 3/1 Nr. 2 Anm. 13 ] ;
Lehsten II, 46f). Von wem das Votum für Konstanz nach der Abreise Köberlins geführt
wurde, ist aus den CC -Protokollen nicht ersichtlich.
tention nit separirn werden, die ubrige aber werden allein ihrn privatis
inhaerirn und also auch kein conclusum in contrarium machen.
Waß aber die protestirende anlangt, nachdem Ewer Kayserliche Maye-
stätt unß zu mehrmahlen und noch letztens vom 20. passato allergnädigst
erinnert , denselben zuzusprechen, ob und waß auch ihrestheils für tem-
peramenta zu verhoffen sein mögten, so haben wir, unangesehen ihr in-
tention iederzeitt dahin vermerckt worden, daß es allerdings bey deme,
waß ihrm erwöhnen
bleibens haben müste, iedoch zu gehorsamster folg Ewer Mayestätts be-
fehlichs und denen catholischen auch ein mehrers gnügen zu leisten, be-
sagte protestirende vorgestrigen sambstags für unß erfordert und ihnen,
auff das best unnd glimpffigst möglich wahr, zugesprochen. Sie haben
unß aber gestrigen tags eben auff ietz bedeute weiß beanthworttet und
wöllen fast für ubel auffnehmen, daß man sich unßerseits nit darzu obli-
gatorie erclehrn wölte, scheuhen sich auch nit, auff die derentwegen unß
vom 14. Octobris, 2. Novembris ergangne befehl , dern und andere
(wißen nit, durch waß mittl
Volmar hatte in diesem Zusammenhang die Kanzleien in Verdacht: Ich mag nit wissen,
woher dise untrewe handlung herkombt, besorg aber, es gehe nit allzeit bei denn cantz-
leyen richtig zu. Allzeit finde ich die an unß einkommende Kayserliche pacquet dergestalt
verw〈a〉h〈r〉t, daß mans underweegs gar leicht öffnen kan und zwar allerdings unver-
merkht . Es macht unß grosse unglegenheit (Volmar an Trauttmansdorff, Osnabrück 1647
Dezember 9. Eigh. Ausf.: TA Ka 115 Z 9 N 81 unfol.).
beziehen, allermaßen Ewer Kayserliche Mayestätt auß beyliegendem
extractu protocolli allergnädigst anzuhörn geruhen wöllen. Wir befleißen
unß aber, dieselbe also zu besänfftigen, daß wir verhoffen, sie sollen sich
in erfolgender particularhandtlung mehrers accommodirn, sonderlich
weilen die Schweden und sie, protestirende, woll begreiffen können, daß
alle diese pacificationshandtlung ohne consenß der catholischen, der seie
nuhn dispositivus oder permissivus, nit bestehen möge, daß auch die tem-
peramenta nit so schwehr fallen werden, alß sie, protestirende, sich noch-
weills einbilden thuen.
Das gröste obstaculum ist mit diesem bisthumb
Gemeint ist das Hst. Osnabrück bzw. der diesbezügliche kurkölnische Tauschplan (vgl.
[ Nr. 4 Anm. 4 ] ).
mittl noch weege sehen, wie der sachen zu helffen sein konte ohne gantz-
liche auffstoßung der tractaten. Dan daß man der fraw landtgraffin zu
Caßel kein satisfaction in geldt zu leisten, gehet hin und beruhet auff ver-
nünfftigen ursachen, sönderlich daß sölches denen geistlichen ständen nit
auffzubördn
Zum kurkölnischen Widerstand gegen die geforderte Geldentschädigung für Hessen-
Kassel vgl. [ Nr. 25 ] Anm. 4.
men und dardurch ein außwechßelung gegen hiesigen stifft practicirn
wölt, ist ohne freywilligen consens der cronen und anderer interessirten
ein gantz vergeblicher gedancken, dieser consens aber nimmermehr zu
verhoffen, dan der stifft Minden fallet wegen des termini a quo cum
omni causa et accessione zurück ad protestantes
Bereits in den 1520er-Jahren hatten lutherische Prediger in der Stadt Minden Einzug ge-
halten , 1531 hatte der Magistrat der Stadt eine lutherische Kirchenordnung erlassen. Das
Hst. war im Zuge der in der Stadt Minden durchgeführten Reformation ebenfalls bereits
im 16. Jhd. lutherisch geworden. Auch im vorgesehenen Normaljahr 1624 war das Hst.
Minden unter einem luth. Administrator ev. gewesen – Wartenberg hatte das Hst. erst
1629 übernommen ( Nordsiek , 37; Gatz , Bistümer, 475, 477).
denburg oder ein ander ex protestantibus, so wirdt er mit diesen dem
stifft Minden anhengigen Schaumburgischen lehenstücken denen catho-
lischen zu gefallen den stifft Oßnabrück mit guttem willen nimmehr auß-
wechßelen laßen
dern Ewer Kayserliche Mayestätt sich haubtsachlich resolvirn werden.
Wir wöllen unß auch angelegen sein laßen, die handtlung also zu führn,
auff daß zu solcher allergnädigsten resolution eine offne handt verbleibe.
vient , alhie einkommen, heudt aber wieder nacher Münster zurück ver-
reiset . Waß deßen verrichtung alhie gewest sein möge, davon haben wir
noch nichts eigentlichs vernehmen können
Servien reiste am Freitag, dem 6. Dezember 1647 (der 5. Dezember 1647 war ein Don-
nerstag ), nach Osnabrück (vgl. Nr. 31). Zu den Hintergründen seiner Reise vgl. [ Nr. 31 ]
Anm. 1.
ben ihne gestern visitirt, soll sich under andern, wie unß dieselben berich-
tet , haben verlauten laßen, daß er den friedenschluß, wan nuhr Ewer
Mayestätt zu renunciation auff die Spanische assistentz zu bewegen sein
mögten, gleichsamb für augen sehe, zwar auff ihr, der Churmayntzischen
gesandten, gegenremonstration, daß solches waß hardt und unbillich zu
sein scheinen wolle, nit viel zu replicirn gewust haben, doch endtlich auf
deme, daß der cron Franckreich siecherheit ahn dieser renunciation für-
nemblich hafften und ohne dieselbe nit woll zum frieden zu glangen sein
wölle, bestanden sein.
PS Gleich bey beschließung dieses vernehmen wir, daß der Oxenstirn die-
sen nacht von hier nacher Minden, alwo er sich mit der Schwedischen
generalitet zu underreden gesinnet sein sölle, verreiset, also wirdt mitt
vorgehabter reassumption der haubthandtlung, wan schon die catho-
lischen stände morgen mit ihrn deliberationibus fertig werden söllen, für
deßen zurückkombst nit vortzukommen sein, und dörffte ethwo diese
geschwinde abreiß ein effect von des conte de Servient verrichtung sein
Oxenstierna reiste mit Alexander Erskein (1598–1656; 1634–1637 und 1642–1648 Kriegs-
und Assistenzrat, 1647 mit den Verhandlungen über die schwed. Armeesatisfaktion be-
traut ; zu ihm: SMK II, 455f; Croxton / Tischer , 84) zu Wrangel nach Minden. Dabei
ging es angesichts der akuten finanziellen Probleme des Kgr.s Schweden in erster Linie um
die weitere Finanzierung der schwed. Armee für einen neuen Feldzug gegen Kurbayern.
Servien hatte den schwed. Ges. offenbar zuvor die weitere Unterstützung Schwedens
durch Frk. definitiv zugesichert (vgl. das PS von Nr. 45; vgl. auch APW [ II C 4/1, XXXI ]
sowie Nr.n [ 73 ] , 77).
Beilage [1] zu Nr. 33
Protokoll, Osnabrück 1647 Dezember 7, 8. Fehlt [Kopie: RK FrA Fasz. 46c fol. 175–178 –
Druck: APW III C 2/2, 914 Z. 25 – 918 Z. 29].
7. Dezember 1647. Die Kaiserlichen tragen den Protestanten die Notwendigkeit vor, die Be-
ratungen der katholischen Reichsstände abzuwarten und deren Meinung über die Bestimmun-
gen des Friedensvertrags angemessen zu berücksichtigen. Man könne sich nicht an die Bestim-
mungen des KEIPO4A binden lassen, wenn die Katholischen nicht darin einwilligen; die Zu-
stimmung aller Beteiligten sei für die Dauerhaftigkeit des Friedens unerläßlich. Des weiteren
tragen sie den Protestanten die aktuellen Hauptkritikpunkte der katholischen Reichsstände
vor und erbitten eine kompromißfähige Erklärung der Evangelischen zu diesen Punkten. Sie
selbst wollen weiter versuchen, eine Einigung zwischen den Reichsständen zu befördern.
8. Dezember 1647. Die protestantischen Reichsstände antworten auf das Anbringen der Kai-
serlichen und legen dar, warum es beim KEIPO4A verbleiben müsse und nur noch die un-
verglichenen Punkte verhandelt werden sollen. Die Kaiserlichen betonen dagegen erneut die
Bedeutung einer Zustimmung aller Beteiligten zum Friedensinstrument. Daß man sich auf
keinerlei Kompromisse einlassen wolle, sei kein geeigneter Weg zur Einigkeit zwischen den
Reichsständen und einem dauerhaften Frieden. Beide Seiten sollten daß werkh mit fridlie-
benden gemüettern antretten.
Landsberg trägt Partikularforderungen des Kurfürsten von Köln vor.
Ernst drängt wegen schlechter militärischer Neuigkeiten auf einen schnellen Verhandlungs-
fortgang .