Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
22. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 2

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[1] / 22/ [51]

20

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


21
Osnabrück 1647 Dezember 2

22
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 1–5’, PSfol. 11–14, praes. 1647 Dezember
23
15 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. (ohne PS); RK FrA Fasz. 92 XIII
24
nr. 1891fol. 168–170 (nur PS) – Konzept: ebenda Fasz. 92 XIII nr. 1891fol. 164–166’ (ohne
25
PS).

26
Gutachten der katholischen Reichsstände vom 7. Oktober 1647 als Verhandlungsgrundlage
27
unbrauchbar; vom Gutachten abweichende Haltung Kurmainz’, Kurtriers und vor allem
28
Kurbayerns; Kompromißvorschlag mit denselben zur Vorlage bei den katholischen Reichs-
29
ständen ausgearbeitet. Fehlen der kurkölnischen Gesandten; Ankunft Lintz’ in Osnabrück:
30
Hoffen auf baldiges Eintreffen Buschmanns; dessen Verhandlungen mit Kurbrandenburg.
31
Ernst: Forderung Kurfürst Maximilians nach Übergehung der katholischen Maximalisten
32
und einem schnellen Friedensschluß, gegebenenfalls mit kaiserlichem Vorgriff. Anethan:

[p. 75] [scan. 169]


1
Wiederholung der kurtrierischen Partikularforderungen; Wunsch Söterns nach Aufnahme
2
einer Bestimmung zur Freigabe seines beschlagnahmten Vermögens im Friedensvertrag.

3
PS Unterredung mit Gesandten der protestantischen Reichsstände: deren Forderung nach
4
sofortigem Beginn der Verhandlungen; Hinweis der Kaiserlichen auf das Fehlen der kur-
5
kölnischen Gesandten, dennoch Ankündigung von Beratungen mit allen katholischen Ge-
6
sandten; Vorwüfe der Protestanten gegen Wartenberg. Ansetzung der angekündigten Bera-
7
tungen auf morgen.

8
Rezepisse auf die Weisung vom 16. November 1647 (Nr. 1). Soviel nuhn
9
diese conferentz anlangt, da werden Ewer Kayserliche Mayestätt auß
10
unßern negstvorgehenden relationibus allergnädigst vernohmen haben,
11
waß hiebey der protestirenden intention und warumb wir auch biß dahin
12
zu einer rechten formblichen reassumption der tractaten nit hetten glan-
13
gen können, sönsten aber im werck wehrn, unß vorderist mit denen catho-
14
lischen absonderlich zu vergleichen, warauff wir endtlich die reassump-
15
tion incaminirn mögten. Dan wir sein nit unbillich in sorgen gestanden,
16
da wir ihrm gutachten

36
Gemeint ist das erste kath. Ga. vom 7. Oktober 1647.
nachgehen und die sach also ab ovo

37
Sprichwörtliche Formulierung für „von Anfang an“ ( Otto, 261 nr. 1318).
in allen
17
puncten disputirlich machen, sonderlich aber die in der conclusion reca-
18
pitulirte haubtmaterias zu widerfechten unterfangen sölten

38
Bezug auf den Schlußteil des ersten kath. Ga. s vom 7. Oktober 1647. Zu den dortigen Aus-
39
führungen s. [Nr. 17 Anm. 165] .
, daß hier-
19
durch nit allein große schwierigkeit bey allen protestirenden mogte ver-
20
ursaht, sondern auch gleichsamb der weg zu einiger fruchtbahrlicher
21
handtlung abgeschnitten werden, da wir doch auß denen mit denen Chur-
22
maynitzischen, Trierischen und Bayrischen gesandten gehaltenen discur-
23
sibus woll vernohmen, daß solches ihrer gnädigsten herrn principalen
24
meinung nit seie, wie dan sönderlich der Churbayrischer

35
24 unß] Im Konzept mir, Volmar,.[xxx]
unß angezeigt,
25
daß er auß entfangnen befehl noch vor seinen abreißen von Münster
26
denen Schweden außtrücklich zugeschrieben, daß seine churfürstliche
27
durchllaucht erbietig sein, die cron Schweden bey allen dem, waß von
28
denen Kayserlichen plenipotentiariis in puncto satisfactionis versprochen
29
worden

40
Vgl. zuletzt Art. IX *KEIPO4B* betr. die Territorialsatisfaktion Schwedens ( RK FrA
41
Fasz. 98efol. 900’, das sind Korrekturen zu KEIPO4A : Meiern IV, 579 zweiter Absatz;
42
später Art. XIPO). Ausgangspunkt war der ksl.-schwed. Vorvertrag über den schwed.
43
Satisfaktionsartikel (später Art. XIPO) vom 8./18. Februar 1647 (Text: ST VI/1, 152–
44
159; Odhner, 341–353; vgl. APW [ II A 5 Nr. 262 Beilage 1] ).
, handtzuhaben

45
Vgl. Beilage [2] der Relation vom 5. Dezember 1647 ( [Nr. 27] ).
, warauß dan ex necessaria consequentia erfolgt,
30
daß es ebenmeßigengestalt auch bey denen aequivalentiis sein verbleibens
31
haben sölle, dan außerhalb dern halten die Schweden ihre satisfaction nit
32
vor richtig oder ahnnehmblich.

33
Damit wir dan die gemütter desto beßer praeparirn und unß mit denen
34
catholischen gemeinlich derienigen sachen desto leichter vergleichen

[p. 76] [scan. 170]


1
mögten, warin einige hoffnung erscheinet, daß die Schweden und pro-
2
testirende sich der billichkeit dermahlen werden bescheiden und auff tem-
3
peramenta verweisen laßen, so haben wir unß mit vorbemelten Chur-
4
mayntzischen, Trierischen

38
Anethan.
und Bayrischen

39
Ernst.
zusamengethan und alle in
5
dem catholischen guttachten enthaltene correctiones etc. durchgangen,
6
darüber negstverwiechenen freytag, sambstag und sontag [ 29. November
7
bis 1. Dezember 1647] zugebracht und endtlich dieienige zusätz und ver-
8
änderungen, wie die in denen beylagen zu ersehen sein, zusamengetragen,
9
mit der verahnlaßung, daß dieselbige auch denen andern ahnwesenden
10
catholischen deputatis vortragen, und, ob dieses also beliebt, folgendts
11
die handtlungen darauff mit der gegenparthey vorgenohmen werden söl-
12
ten.

13
Nachdeme aber biß daher wegen ihrer churfürstlichen durchllaucht zu
14
Cöllen noch niemandt bey diesen besondern conferentiis erschienen,
15
gleichwoll gestrigen tags von ihr fürstlicher gnaden, dem herrn bischoffen
16
zu Oßnabrück, der Cöllnischen secretarius Lintz zu unß geschickt wor-
17
den

40
Laut seiner Relation traf Lintz am 30. November 1647 in Osnabrück ein und meldete sich
41
am gleichen Tage bei den ksl. Ges. an (vgl. APW [ III C 3/2, 1228] ).
, mit anzeig, daß der Paderbornischer cantzler Dr. Buschman negst-
18
verwiechenen donnerstag, den 28. passato, nach Herfordt zum herrn
19
churfürsten von Brandeburg verreist, mit seiner churfürstlichen durch-
20
llaucht von allen denienigen puncten, so das Churcollnische interesse be-
21
treffen thuen, und sonderlich auch, ob dieselb gegen

36
21 uberlaßung] Im Konzept uberlaßung einiger.
uberlaßung Schaum-
22
burgischer ämbter das bistumb Minden quittirn mögten, zu handtlen

42
Zum Verlauf der Gesandtschaft Buschmanns an den kurbg. Hof vgl. seine Relation in
43
APW [III C 3/2, 1220–1228] . Zum kurkölnischen Tauschplan vgl. [Nr. 4 Anm. 4] .
,
23
dan würde sich auch nach solcher verrichtung alsobaldt, ethwo noch heu-
24
tigen tags, alhier einstellen

44
Buschmann traf am folgenden Tag (3. Dezember 1647) in Osnabrück ein (vgl. [Nr. 27] ).
. Also müssen wir nottwendig deßen ankunfft
25
erwahrten, sintemahlen unß seine handtlung mit Churbrandeburg in
26
allem ein besonder licht geben kan. Dan sölte von derselben die stifft
27
Minden gegen einiger außwechßelung quittirt werden, so verspührn wir
28
soviel, daß Braunßschweig-Lüneburg von seiner alternativa auff den
29
bisthumb zu Oßnabrück gegen uberlaßung Minden unschwer abtretten
30
würde, wa aber nit, so werden wir wenigst vernehmen, warauff sowoll
31
ihrer churfürstlichen durchllaucht zu Cöllen alß des herrn bischoffs ent-
32
liche resolution bestehen thue, und unß auff einen und andern fahll dar-
33
nach zu richten haben.

34
Der Churbayrischen abgesandter hat unß bey endung unßer conferentz
35

37
76,35–77,2 abermahlen – conferentz] Fehlt in der Kopie KHA .
abermahlen ein schreiben von seinem gnädigsten herrn de dato 20. No-

[p. 77] [scan. 171]


1
vembris vorgewiesen

28
Vgl. Beilage [2].
, darinnen seine churfürstliche durchllaucht auff
2
ihrer voriger meinung beharrn, daß zu der conferentz mit der gegenpartt
3
nur die principaliores und dern einstimmens man gleichsamb versiechert,
4
gezogen, auch auff den fall,

27
4 ein] Ergänzt aus dem Konzept.
ein oder anderer punct nit nachgeben werden
5
wolte, in nahmen Ewer Kayserlicher Mayestätt von unß vorgrieffen wer-
6
den sölte

29
Vgl. die Schreiben Kf. Maximilians von Bayern an den Ks. vom 22. und 27. Oktober 1647
30
(Text: APW II A 6 Nr. 260 Beilage B und Nr. 266 Beilage A).
, wie dan, soviel des herrn bischoffs einwendungen betreffen
7
thet, seine churfürstliche durchllaucht es dahingestelt sein ließen, ob die
8
vorgeschlagene außwechßelung güttlich zu erhalten. Wa aber nit, so hette
9
er befehl, seiner fürstlichen gnaden anzuzeigen, daß man einmahl derent-
10
wegen den frieden nit auffhalten laßen könte, wie er dan insgemein in
11
pleno catholicorum außfehrliche remonstration zu thuen, warumb man
12
sich die von theils vorgeschützte einwendungen keinesweegs irrn

31
Hier im Sinne von „irre machen“, d.h. in der damals gebräuchlichen transitiven Verwen-
32
dung (vgl. Grimm X, 2163).
zu
13
laßen, sondern einmahl den frieden so gutt möglich schließen müste.
14
Wir haben ihme hierauff, soviel das vorgreiffen anlangt, bescheiden, daß
15
wir noch derzeitt so weitt nit gehen dörfften, sondern in hoffnung stün-
16
den, Ewer Kayserlicher Mayestätt [ befehl] würde noch ehender, alß es zu
17
solchem standt kommen konte, einlangen.

18
Der Churtrierischer hat hiebey wegen seines gnädigsten herrn particular-
19
interesse daßienig wiederholt, waß Ewer Kayserlicher Mayestätt albereit
20
auß Münster vom 12. Novembris gehorsamst referirt worden

33
Text: APW II A 6 Nr. 273. Vgl. auch [Nr. 16 bei Anm. 19] .
, und wei-
21
ter angezeigt, daß er wegen des Lützelburgischen depositi

34
Der Trierer Kf. Philipp Christoph von Sötern hatte kurz vor der Einnahme Triers durch
35
die Spanier im Jahre 1635 Teile seines Privatvermögens nach Luxemburg (span. Ndl.) ver-
36
schafft, wo sie Ks. Ferdinand II. beschlagnahmen ließ. Im Zuge der Freilassung Söterns
37
1645 verfügte Ferdinand III. zunächst die Herausgabe der beschlagnahmten Vermögens-
38
werte durch Spanien, die jedoch aufgrund von Arrestanträgen der Mönche von St. Maxi-
39
min und des Baron d’Ainville nicht zustande kam. Sötern versuchte daraufhin, die
40
Herausgabe seines Vermögens durch eine entsprechende Bestimmung im Friedensvertrag
41
zu erreichen. Im Sommer 1647 konnte er sich hierfür die Unterstützung Frk.s sichern,
42
dessen Ges. einen diesbezüglichen Paragraph in FEIPM1 aufnahmen ( Meiern V, 141
43
161, hier 145 Absatz beginnend mit Cum arrestum, quod mobilibus). Die ksl. Ges. ver-
44
suchten dagegen, eine solche Vertragsbestimmung zu verhindern (vgl. Abmeier, 139–148;
45
Käufer, 233ff).
auch bey
22
denen Schwedischen nachzufolgen befelcht wehre, damit es in ihr instru-
23
mentum pacis

46
Gemeint ist der ksl.-schwed. Friedensvertrag (IPO).
mögte eingebracht werden. Wir haben ihme aber ver-
24
tröstet, daß Ewer Kayserlicher Majestätt gnädigste resolution unverlengt
25
einkommen werde, unß auch erbotten, derentwegen dem herrn Spa-
26
nischen plenipotentiario, conte Peneranda, außführlich zuzuschreiben,

[p. 78] [scan. 172]


1
des verhoffens, hierauff die würckliche relaxation erfolgen und es sich nit
2
bedarffen werde, derentwegen einige meldung in denen instrumentis pacis
3
zu thuen, warauff er auch mit seinem anbringen bey denen Schweden
4
noch ethwaß einzuhalten sich erclehrt hat.

5
PS Es sein die sambtliche alhie anwesende protestirenden stände gesand-
6
ten abermahls heudt bey unß gewest und ihre vorige sollicitationes wegen
7
förderligster reassumption der handtlung mit waß hartten wortten, daß
8
sie nit wüsten, ahn wem es ermangle oder waß für verhindernuß in weeg
9
kommen, daß wir die tractatus nit vortsetzen thetten, wiederholet, mit
10
erinnerung, daß die Schwedischen gesandte nuhmehr uber ein halbes
11
jahr vergeblich zuwahrteten

40
Gemeint ist das vorläufige Ende der Gravaminaverhandlungen in Osnabrück Ende Mai
41
1647.
und niemandt hetten, mit welchen sie
12
tractirn könten, würde fast spöttlich und solchergestalt mit dem werck
13
umbgangen, alß wan mans nit recht ernstlich damit meinete, sondern
14
nur vorsetzlicherweise auffzug suchen thetten . Wölten zwar denen Kay-
15
serlichen gesandten dies ortts keine schuldt beymeßen, weilen ihnen
16
deren bißhero bey dem werck verspührter eyffer gnugsamb bekandt seie,
17
mögten aber auch ihrstheils hertzlich wünschen, daß sich dieselbe von
18
andern nit mögten auff- oder abhalten laßen. Erfordere die eußeriste nott,
19
baldt zur sachen zu thuen, damit das Reich für gäntzlichen untergang
20
erhalten werde, ihre gnädigste und gnädige churfürsten unnd fürsten und
21
principalen könten dem joch des kriegs lenger nit underworffen sein,
22
wölten einmahl für alle wißen, warahn sie sein und waß sie sich des
23
schlußes halben von diesen tractaten zu getrößten hetten. Es habe sich
24
zwar das glück des kriegs ein wenig geendert und lauffe den Schweden
25
zuwieder

43
In der zweiten Hälfte des Jahres 1647 war die schwed. Hauptarmee aus Böhmen vertrie-
44
ben und auf ihre Basis an der Weser zurückgedrängt worden (vgl. Höfer, 59–107).
, könte sich aber baldt wieder wenden, auff welchen fall die
26
friedenshandtlung von newen noch schwehrer werden würden. Deme
27
wölten sie gehrn mitt beförderung des schlußes fürgekommen sehen, da-
28
mit nit dem andern theill durch erlangung newen vortheils den krieg len-
29
ger auffzuziehen ursach gegeben werde. Thetten unß derhalben noch-
30
mahlen instendig ersuchen, förderligst die handt anzuschlagen und keine
31
stundt mehr zu versaumen.

32
Responsum, daß es diesseits ahn empsigem fleiß, mühe und arbeith zu
33
beförderung des wercks nit ermanglet habe. Nachdeme man aber auff
34
der königlich Schwedischen, auch ihr, der protestirenden stände gesand-
35
ten selbst guttbefinden, das werck zuvorderist mit denen catholischen
36
ständen uberlagen müßen, hetten wir, unerachtet die Churcöllnische
37
noch nit zur stelle sein, mit denen churfürstlich Mayntz-, Trier- und Bay-
38
rischen gesandten das werck angetretten und in dreyen mit denselben ahn
39
freytag, sambstag und sontag gehaltenen conferentzien solchengestalt prä-

[p. 79] [scan. 173]


1
parirt, daß verhöffentlich in pleno catholicorum desto ehender damit
2
würde vortzukommen und vielen umbschweiff dardurch abgeschnitten
3
sein. Allein ermangle es noch ahn bemelten Churcollnischen gegenwahrt.
4
Ihr fürstliche gnaden, herr bischoff zu Oßnabrück, hetten unß in nahmen
5
ihrer churfürstlichen durchllaucht zu Cöllen umb geringen ahnstandt biß
6
auff heudt, da der Churcöllnischen gesandter Buschman, cantzler zu Pa-
7
derborn (welcher zu der churfürstlichen durchllaucht zu Brandeburg in
8
gewißen geschefften, diese friedenshandtlung betreffendt, geschickt seie),
9
gewiß alhie einkommen würde, belangen laßen. Würde gleichwoll

39
9 gegen] Ergänzt aus der Kopie RK FrA .
gegen
10
einen so vornehmen churfürsten des Reichs, bevorab da bekandt, wie
11
hoch ihr churfürstliche durchllaucht bey etlichen haubtpuncten interessirt
12
seien, der respect müßen getragen werden, daß man auff ein tag oder
13
zweien den sachen einen ahnstandt gebe. Wie dem allem, weilen die pro-
14
testirende die noth und gefahr so groß erachteten, daß keine stundt zu
15
versäumen, wölten wir gliebts Gott auff morgen die sachen ad plenum
16
catholicorum bringen, zumahl wir in zuversichtlichen hoffnung stünden,
17
daß bemelter Churcollnischer gesandter noch diesen abendt hier sein
18
werde.

19
Illi insistunt prioribus, daß man wolle vortfahrn und sich ahn keines
20
standts abwesenheitt kehrn, beschüldigten darbey hochgedachte ihr fürst-
21
liche gnaden zu Oßnabrück, gleichsamb dieselbe das werck wegen ihrs
22
privatsinteresse vorsetzlich thetten auffziehen, hette sonsten ahnstatt des
23
cantzlers zu Paderborn woll ein ander können herzugeschickt oder zu
24
iener commission nacher Churbrandeburg gebraucht werden. Sein sönsten
25
mit unßer erclehrung woll zufrieden, daß wir auff morgigen tag die sach
26
ad plenum catholicorum bringen wollen, nehmen damit ihrn abschiedt.

27
Nuhn wollen wir nit underlaßen, umb soviel desto mehr unßern fleiß zu
28
contestirn, daß es diesseits ahn beförderung der sach nit ermanglet habe,
29
die sachen gliebts Gott morgen ad plenum zu bringen und wirdt sich
30
alßdan wegen der Churcollnischen gesandten abwesenheit und ob den
31
sachen derentwegen noch ferner anstandt zu geben, füglicher mit denen
32
gesambten stenden reden laßen und dardurch diesseits dem verweiß und
33
haß protracti negotii können entgangen werden.


34
Beilagen [1] – [2] zu Nr. 22


35
Beilage [1] zu Nr. 22

36
Kaiserliche, dem CC vorgelegte Korrekturvorschläge zu Art. I–XV *KEIPO4B* (lat.),s.l.
37
praes. 1647 Dezember 3. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 88–89’, 94, 90–92

40
Dieser Abschnitt liegt irrtümlich der Relation vom 16. Dezember 1647 ( [Nr. 48] ) bei.
, 6–8’;
38
KHA A 4 nr. 1628/56 unfol.

41
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 96 VIfol. 128–136’; MEA FrA Fasz. 26 unfol. – Die An-
42
gabe
in APW III C 2/3, 177R ad nr. 1891 ist unvollständig.
– Teilkopie (zu Art. de Helvetiis, VI–XV *KEIPO4B* ):

[p. 80] [scan. 174]


1
GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10; KHA A 4 nr. 1628/56 unfol.

26
Hier befinden sich zwei Teilkopien. Beide tragen folgenden falschen Kanzleivermerk:
27
dictatum Osnabrug die 2/12 Decembris 1647.
– Druck:
2
Meiern IV, 800–806.

3
Beilage [2] zu Nr. 22

4
Kf. Maximilian von Bayern an Ernst,s.l. 1647 November 20

28
Dieses Schreiben ist irrtümlich der Relation vom 5. Dezember 1647 ( [Nr. 27] ) beigelegt. Aus
29
dem Kanzleivermerk auf der Relation vom 2. Dezember ( RK FrA Fasz. 53b [1647 XII]
30
fol. 10’) und dem Rezepisse des Antwortschreibens vom 18. Dezember 1647 ( [Nr. 51] ) geht
31
jedoch hervor, daß es bereits am 2. Dezember 1647 nach Prag überschickt wurde.
. Kopie (Auszug): RK FrA
5
Fasz. 53b (1647 XII)fol. 20–22; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.

32
Weitere Kopie: MEA FrA Fasz. 19 (2. collectio) unfol.
.

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