Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
8. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1647 November 22
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Münster
Die Relationen im Namen Nassaus und Volmars wurden in der Kanzlei Volmars in Osna-
brück ausgefertigt, von Volmar unterschrieben und von dort aus nach Münster gesandt,
wo Nassau sie nur noch unterzeichnete und nach Prag weitersandte. Volmar hielt sich also
nicht in Münster auf (vgl. exemplarisch [ Nr. 35 bei Anm. 1 ] ; s. auch Einleitung, [ LIV–LV ] ).
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 54afol. 163–164 (1647 X–XII), praes. 1647 Dezember 1 =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr.
1881fol. 50–51.
Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Verzichts der Schweden und Protestanten auf weiterge-
hende Forderungen betreffend die Amnestie und Autonomie in den kaiserlichen Erblanden,
Vermeidung eines Vorbehalts späterer Interzession; Zustimmung aller Reichsstände zum
Friedensschluß angestrebt; Beeinträchtigung der eigenen Verhandlungsposition durch Kennt-
nis der Protestanten von kurbayerischer Haltung. Kein Friedensschluß ohne Einbeziehung
Spaniens, Problematik der kurbayerischen Haltung in dieser Frage. Verweis auf die Notanda
Volmars zum ersten katholischen Gutachten.
Auf die Weisung vom 30. Oktober 1647 ( APW II A 6 Nr. 263). Sovil
erstens die angezeigte veranlaasßung der Schweden und protestierenden,
Eur Kayserlicher Mayestät mit der autonomia und amnistia in deren erb-
königreich und landen weiter nit zuzesezen, betreffend, würdet die nun-
mehr zue Oßnabrugg bevorstehende reassumption selbiger tractaten mit
negstem zu erkennen geben, wie es damit gemeint, auch Eur Mayestät
abgesandten aldort sich angelegen sein lassen, uf das dabey einiger für-
grifflicher vorbehalt nit zueglassen, sondern umbgangen werde .
Ebenmäsßigergestalt würdt dahin gezihlet, das die gegentheil sich der bil-
licheit also bequemmen, damit durchgehend ein einhelliger schlusß ge-
troffen werden könde und unserseits von dergleichen particulareinwil-
ligung etlicher catholischen mit ausschliesßung der übrigen kein anlaaß
gegeben. Wir besorgen aber, das die gegentheil aus erhaltner communi-
cation der churfürstlichen durchlaucht in Bayrn an Euer Kayserliche
Mayestät vom 22. Octobris abgangnen schreibens nit wenig in irer an-
derwerttigen mainung gestärckht worden seyen.
Wegen der Spanischen fridenshandlung haben wir bißher an stetigem re-
monstrieren , das der Teütsche friden, ohne das auch zwischen Spania und
Franckreich geschlossen werde, nit bestehen köndte, nichts underlassen.
Wir befinden auch, dz es die Franzosen und Schweden selbst erkennen
und bekennen, allein ist beschwerlich, das hochgedachte ire churfürstliche
durchlaucht in Bayrn fast in allen iren schreiben ein andere mainung
füehren
Vgl. exemplarisch das Schreiben Kf. Maximilians an den Ks. vom 1. November 1647 (Text:
APW II A 6 Nr. 271 Beilage A). Darin hatte der Kf. zum wiederholten Male dazu aufge-
fordert , sich nicht von wenigen kath. Rst. und den friedensunwilligen Spaniern aufhalten
zu lassen, sondern den Frieden durch ksl. Vorgriff herzustellen.
fahren müessen. Es bleibt iedoch noch ieweils bei deren vom 13. Septem-
bris negstvorgehenden jars gesezter condition, dz die mit Franckreich ab-
geredte handlung anderst iren effect nit erreichen mög, es sey dann der
frid zugleich mit Spania geschlossen .
Betreffend entlich unser gehorsamist guetachten über der catholischen
ständen bedenckhen super instrumento pacis etc. , da wollen wir verhof-
fen , Eur Kayserliche Mayestät werden unsere gehorsamiste relation vom
8. diß sambt unseren beygelegten annotationibus allergnädigst empfan-
gen haben, in welchem wir nun umbständtlich angezeigt, waß derentwe-
gen mit denn catholischen vorgangen, auch wie weit in eim und anderm
mit dem gegentheil noch einige enderung zu tractieren sein möchte, und
wissen unsers ortts ein mehrers, sonderlich in erwegung der beschwer-
lichen ausfüehrungen, so in denn Churbayrischen schreiben begriffen
seint, nit einzurathen. Wir habens auch unseren collegis zu Oßnabrugg
umbstendtlich communiciert und stehet dahin, ob sie ein mehrers an
handt zu geben nöttig finden werden .