Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
6. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 November 21
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Osnabrück 1647 November 21
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XI)fol. 15–19’, 26–26’; PSfol. 20–22’
In die Weisung ist irrtümlich das öst. Protokoll der Konferenz kath. Rst. vom 14. Novem-
ber 1647 ( [ Nr. 2 Beilage [1] ] ) eingelegt.
lage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1882fol.
54–56’ (ohne PS).
Konferenz mit Gesandten der protestantischen Reichsstände über den Verhandlungsmodus
(1647 XI 19, 20): Unmöglichkeit direkter reichsständischer Verhandlungen unter kaiserlicher
Vermittlung. Beeinträchtigung der eigenen Verhandlungsposition durch die Kenntnis der
Protestanten von kurbayerischer Haltung, Unklarheit über den Informanten. Bemühung
um Einbeziehung aller katholischen Reichsstände in den Frieden, Furcht vor protestantischer
Forderung nach kaiserlichem Vorgriff.
Ankündigung der Annotationes Lambergs und Kranes zum ersten katholischen Gutachten
vom 7. Oktober 1647.
Ausbleiben der katholischen Gesandten; angebliche Rückkehr Wartenbergs nach Münster.
Zurückweisung kurbayerischer Vorwürfe, der Kaiser und Spanien würden die Verhandlun-
gen verzögern; Entschuldigung Ernsts.
[PS] Ankunft Ernsts in Osnabrück.
PS Konferenz mit den schwedischen Gesandten (1647 XI 21): Einigung auf den vorgeschla-
genen Verhandlungsmodus; keine Verhandlungen über Sachfragen ohne Anwesenheit der
katholischen Gesandten.
Verweis auf die Relation vom 18. November 1647 (Nr. 2). Hierauff wir
ermelte protestirende sämbtlich vorgestern, den 19. huius, zue unß erfor-
dert und ihnen daßienig mündtlich vorgehalten, waß in beyliegendem ex-
tractu protocolli verzeignet ist. Wir haben auch dieienige particulariteten
dern noch streittiger puncten, so in Ewer Kayserlicher Mayestätt befehlch
angeregt sein
Bezug auf die Weisung vom 14. Oktober 1647 (Text: APW II A 6/2 Nr. 249). Als strittige
Punkte, in denen die prot. Rst. ihre aus ksl. Sicht überzogenen Forderungen überdenken
sollten, wurden dort exemplarisch genannt: 1.) die paritätische Besetzung der Ratsstellen in
den gemischtkonfessionellen Reichsstädten; 2.) die Autonomie der Mediatstände und Un-
tertanen , bes. im Hst. Hildesheim; 3.) die 15-jährige Auswanderungsfrist für fremdkonfes-
sionelle Untertanen.
quentz zu machen, alß hetten wir das ubrig alles für bekand hin- und
nachgeben, und die catholische darüber desto mehr zu clagen ursach er-
greiffen mogten.
Gleichwie wir aber zuvor erwehnung gethan , daß sie die vorgeschlagene
conferenz erst auff den fall, mit denen Schwedischen ie nit zurecht-
zukommen sein würde, gemeinen mögten, also haben sie es auch in ihrer
gestriges tags angebrachter und dem protocoll einverleibter anthwortt
deutlich erclehrt, daß nemblich ihre meinung seie, wir solten die tractatus
ohne umbschweiff mit den Schweden selbst reassumirn, wan aber darbey
in denen bißher bestrittenen puncten angestanden werden sölte, so wölten
sie alßdan das ihrig dabey thuen und mit denen catholischen sich zu ver-
gleichen nit laßen zuwieder sein. Ist also auff ein solche conferentz, wie in
der churfürstlichen durchllaucht in Bayrn beyden schreiben vom 22. und
27. Octobris praesupponirt wirdt
Text: APW II A 6 Nr. 260 Beilage B und Nr. 266 Beilage A. Kf. Maximilian hatte eine
Einigung zwischen dem Ks. und den Rst. beider Konfessionen (d.h. unter Ausschluß der
Kronen) vorgeschlagen, bei der sich auf kath. Seite nur die principalsten Stände, um deren
Friedensbereitschaft man wisse, beteiligen sollten. Den ksl. Ges. sollte bei diesen Verhand-
lungen aufgrund ihrer authoritet eine zentrale Rolle zukommen.
derlich nachdem die protestirende auß dem ersten diese und andere mehr
praesupposita, intentiones und resolutiones ihrer durchllaucht gnugsamb
erlernet haben. Derentwegen wir unß nottwendig auff die immediat-
handtlung mit denen Schwedischen selbst weisen laßen müßen und dahin
zu sehen haben werden, daß wir bey einem oder andern passu der catho-
lischen eingebrachte erinnerungen so gutt immer möglich verfechten,
darüber mit denienigen catholischen, so ahn der handt sein, communicirn
und, so gutt es bey diesem beschwehrlichen zustandt sein kan, hindurch-
fahrn thue.
Wir haben biß daher nit erfahrn konnen, durch waß mittl die protesti-
rende solch Churbayrisches schreiben zur handt gebracht, so sie nit nur
per extractum, wie daß Ewer Kayserlicher Majestätt ahn unß abgangenem
befehlich beyligt, sondern mit völligem inhalt, wie das originaliter ahn
Ewer Mayestätt außgefertiget worden, expracticirt haben. Besorgen unß,
sie werden auch das andere vom 27. Octobris eben durch dergleichen
weeg wie das vorig bekommen
Am 4. Dezember 1647 erhielten die ksl. Ges. die Information, daß die schwed. Ges. in der
Tat das kurbay. Schreiben vom 27. Oktober 1647 erhalten hatten (vgl. [ Nr. 27 bei Anm. 11 ] ).
licorum ie mehr und mehr schwehrer und nachtheilig gemacht würden.
Nachdem dan Ewer Kayserliche Mayestätt in dero vom 30. Octobris ahn
herrn graffen von Nassaw und mich, Volmarn, abgangenem und hieher
communicirten befehlich
Text: APW II A 6 Nr. 263. Vgl. auch [ Nr. 8. ]
heraußzulaßen, daß Ewer Mayestätt [„]gneigt oder bewogen werden
mögten, mit einwilligung nur ethlichen catholischen ständen, obschon
dieselbe ethwo mächtiger alß die ubrig sein mögten, mit der cron Schwe-
den einen frieden zu schließen und die andern in gfahr des kriegs zu
laßen[„]; sodan, daß wir ein gesambtguttachten uber der catholischen be-
dencken einschicken solten, da haben wir unß zwar biß dato dergleichen
außschließung ein oder andern catholischen standts nichts vernehmen
laßen, werden unß deßen auch woll inskünfftig hütten. Dieweilen aber
die protestirende wißen, daß Ewer Kayserlicher Majestätt in vorberühr-
tem schreiben von ihr churfürstlicher durchlaucht eingerathen worden,
wan theills catholische ihre bey den consultationibus instrumenti pacis
vorgebrachte conditiones auch dies ortts behaubten und sich also die
gantze handtlung zum völlichen bruch ansehen laßen wolte, daß alßdan
Ewer Mayestätt vorgreiffen etc.
Bezug auf das Schreiben Kf. Maximilians vom 22. Oktober 1647 (wie [ Anm. 4 ] ).
tiones wenig kehren, sondern vielmehr darauff tringen, daß sothanem
vorschlag nachgegangen werde, so wir auch, wans endtlich auff einen
solchen stutz kommen solt, Ewer Kayserlicher Mayestätt, zufolg deren
letztern befehlichs vom 2. dies , so tags, so nachts underthenigist zu
referirn nit underlaßen wöllen.
Betreffendt aber die ertheilung unßers gehorsamsten guttachtens, sinte-
mahlen Ewer Kayserlicher Mayestätt von Münster auß unterm dato 8.
dießs, waß bey der catholischen bedencken zu erinnern furgefallen, auch
die darüber mit ihnen angestelte conferenz mit sich gebracht, zu thuen
oder nit zu thuen sein mögte, mit umbständen allerunderthenigst uber-
schrieben worden
gleich in auffsatz begrieffen, unßere gehorsamste gedancken negster tagen
einzuschicken
Vgl. das Schreiben vom 28. November 1647 ( [ Nr. 17 ] ).
Von denen catholischen ständen ist auff dato noch niemandt, und sogar
der Churbayrischer deputatus
aber von dem hiesigem officialen
bischoff zu Oßnabrück, angestern zu Münster anlangen söllen
Wartenberg kehrte erst am 25. November 1647 nach Münster zurück (vgl. [ Nr. 12 ] ).
sein ankunfft die deputation alßbaldt ihren vortgang erreichen werde.
Derentwegen wir bey reassumption der tractaten in denen principal-
puncten noch umb soviel etwaß hinderhältich werden gehen müßen,
weil ia alle handtlung vergebens, wan gar kein catholischer verhanden,
so darin consentirn wölt.
Wir sollen auch unangeregt nit laßen, nachdem in ihrer churfürstlichen
durchllaucht zu Bayrn schreiben von 27. passato meldung beschicht, alß
ob wir unß sölten erclehrt haben, mit reassumption dieser tractaten so
lang einzuhalten, biß Ewer Kayserlicher Mayestätt gnädigste resolution
uber der catholischen bedencken einkommen wehre, item die Spanische
Spanien wurde zu dieser Zeit vertreten durch: Gaspar de Bracamonte y Guzmán, conde de
Peñaranda (ca. 1596–1676), 1645–1648 span. Prinzipalges.; 1642 consejero de la Cámara de
Castilla, 1648 consejero de Estado ( Poelhekke , Penaranda; Rohrschneider , Nachlaß,
179ff; Pernot , 351; Rohrschneider , Frieden, 137–145). – Dr. iur. Antoine Brun (1599–
1654), 1645–1649 span. Ges. ; 1642 conseiller im Conseil suprême von Flandern und Bur-
gund in Madrid ( Truchis de Varennes ; Rohrschneider , Frieden, 153–159).
keinen frieden mehr begehrten, sondern die Frantzosen unnd Teutschen
nur zu ludificirn gemeindt wehrn, daß ihr durchlaucht in beyden diesen
passibus sehr ungleich und ubel informirt worden, dan Ewer Kayserliche
Majestätt werden auß des graffen von Naßaw und mein, Volmars, vom
11. Octobris biß uff den 12. dießs eingeschickten gehorsamsten relationi-
bus et protocollis
Vgl. die Relationen aus Münster vom 11., 15., 18., 22., 25., 29., 31. Oktober und vom 4./5.,
8., und 12. November 1647 ( APW II A 6 Nr. 248, 251, 255, 257, 262, 264, 270, 272, 273,
sowie Nassau und Volmar an Ferdinand III., Münster 1647 Oktober 25. Ausf.: RK FrA
Fasz. 54a [1647 X–XII]fol. 35, PSfol. 38–39 [= eigh. Ausf. Nassaus] – Kopie: KHA A 4
Nr. 1628/44 unfol. – Kopie des PS: RK FrA Fasz. 54a [1647 X–XII]fol. 36–37 – Konzept:
ebenda Fasz. 92 XII nr. 1854fol. 603).
vernohmen haben, daß wir auff der catholischen zumuthen unß rundt
entschüldigt, daß wir so lang zuzuwahrten nit veranthwortten könten.
Wie es dan der effectus selbst weiset, indem ich, Volmar, mich nuhn 8
tage alhier befinde und die mora nit ahn unß, sondern ahn denen sambt-
lichen catholischen bestehen thuet. So hat sich auch wegen des anzugs
auff die Spanischen der Churbayrischen deputatus, Dr. Ernst, gegen mir,
Volmarn, mit eigner handt entschuldigt mit diesen formalibus: „Waß von
dem schlechten hergang der Spanischen tractaten mit Franckreich und
Hollandt, ingleichen, daß die Spanische nach der reconiunction ihrer
churfürstlichen durchllaucht mit Kayserlicher majestätt waffen
Bezug auf den Rekonjunktionsrezeß („Pilsener Vertrag“) zwischen dem Ks. und Kurbay-
ern vom 7. September 1647 (Text: Dokumente I/3 Nr. 346; vgl. auch Ruppert , 313ff;
Kapser , 49–54; Albrecht , Maximilian I., 1073ff). Der Vertrag wurde am 23. September
1647 ergänzt (Text: Aretin , Nr. 23, 227–239) und am 29. September 1647 in eine neue
Fassung gebracht (Text: Dudík , 262–268), welche am 12. und 17. Oktober 1647 in Prag
bzw. München ratifiziert wurde.
ficiliores erzeigen sollen, zu ende gemeldet wirdt, ist von mir allein rela-
tive , aber nit affirmative geschrieben und außtrücklich annectirt worden,
waßgestalten die mediatores denen Spanischen zeugnuß geben, daß ihnen
hierinnen unrecht geschehe“ . Wir befinden zwar solchen berümbten an-
hang in der abschrifft seiner relation, so dem churfürstlichen schreiben
beygelegt ist , nit.
[PS] Der Churbayerische abgesander Dr. Ernst ist alberait hier ankho-
men .
PS
Vgl. zum Folgenden auch das Protokoll über die Konferenz zwischen den ksl. und schwed.
Ges. in APW [ III C 2, 907 Z. 40 – 909 Z. 3. ]
sucht , sich waß wenig in complimentis auffgehalten und darnach vermel-
det , daß sie theills von unß selbst, theills von denen protestirenden stän-
den verstanden, gestalt wir nach reassumption der tractaten verlangten,
damit der liebe friede möge befördert und diese handtlung zum schluß
gebragt werden. Seie ihnen solches zu vernehmen angenehmb und lieb
gewest, verlangten auch ihrstheills zu solcher reassumption. Allein würde
nöttich sein, die sach also anzugreiffen, damit mit mehrer siecherheit, alß
bißhero zu verspührn gewest, darbey möge verfahrn werden. Man habe
gesehen, wie die catholische stände sich understanden, daßienig, waß ein-
mal zwischen unß in puncto gravaminum vergliechen gewest, wieder in
unnöttigen disputat zu ziehen
Anspielung auf das erste kath. Ga. vom 7. Oktober 1647, das zentrale Zugeständnisse, die
die Ksl. im KEIPO4A und mit ausdrücklicher Zustimmung der kath. Rst. in der End-
lichen Erklärung vom 30. November 1646 ( APW [ II A 5 Nr. 148 Beilage [C]) ] gemacht
hatten, ablehnte. Dazu gehörten bspw. die dauerhafte Überlassung von Kirchengut an
die Protestanten (vgl. auch [ Nr. 29 Anm. 223 ] ) und der Grundsatz der Parität zwischen
den Konfessionsparteien (vgl. [ Nr. 17 Anm. 56 ] ; außerdem Dickmann , 417; Ruppert , 318;
Schneider , 382f).
fortahn zu tractirn. Dahero sie bey dieser gelegenheit ahnlaß nehmen
wöllen, mit unß hierauß zue reden, waß wir ethwo vermeinen, wie der-
gleichen gefahr entgangen und die handtlung also angegrieffen werden
mögte, damit man beyderseits deßen, waß abgehandtlet würde, gnugsamb
könne versiechert sein.
Wir haben nach gebührender dancksagung für beschehene heimbsuchung
geanthworttet, daß nit ohne, daß die catholische stände w[i]der ethliche in
proiecto pacis eingebrachte sachen ihre beschwehrnuß eingeführt, da-
hero Ewer Mayestätt eben selbigen ursach halber, damit nemblich waß
bestendigs abgehandtlet und beschloßen werden möge, das beste mittl
zu sein erachtet, weilen ethliche von denen protestirenden ständen von
anstellung einer conferenz zwischen denen catholischen unnd protesti-
renden ständen einen vorschlag gethan, solchen vorschlag ahn handt zu
nehmen und nachzugehen, zu welchem ende man denen catholischen
ständen zu Münster wegen einiger deputation anhero zugesprochen,
auch so viel erhalten worden, daß zu verhoffen, es werden selbige stände
insgesambt ehister tagen anherokommen. Weilen man nuhn gestriges tags
von denen protestirenden verstanden
Vgl. [ Beilage [1] ] .
daß die conferentiae nit zwischen den ständen, sondern immediate zwi-
schen denen Kayserlichen und königlich Schwedischen zu reassumirn
und, wan dieselbe in ein oder andern nit vortkommen konten, die sach
alßdan ahn die stände zu bringen, so wolten wir unß solchen vorschlag
zwar auch gehrn bequemen, allein würde gleichwoll nöttig sein, beyder
religion stände zur handt zu haben, damit in fürfallenden streittigkeitten
mit ein oder andern theill der notturfft nach möge communicirt und
iedesmahls, waß also mit vorwißen und belieben der stände abgehandtlet
würde, in einen richtigen unveränderlichen schluß gebracht werden. Wir
hetten so viel nachrichtung von Münster, daß die catholische stände noch
diese wochen alhie einkommen und dern ethliche noch heudt von dortten
würden auffbrechen, seie also noch umb ein par tage zu thuen, daß sel-
bige stände herzukommen, in dern gegenwahrt die handtlung alßdan mit
rechtschaffenen fundament und nachtrück würde ahn handt genohmen
werden konnen. Versehen unß, die Schwedische gesandte werden gehrn
biß zu dern ankumbst in geduldt stehen wöllen, und würden wir unß
alßdan bey denselben angeben und die handtlung ahn handt nehmen.
Waß wir nuhn zu dern beförderung und einrichtung des gantzen wercks
würden mit beytragen oder thuen können, da würden wir ahn embzigen
sorgfahlt und schuldigen fleiß nichts erwinden laßen.
Sueci sein mit unßer erclehrung woll zufrieden gewest, vermeinen selbst,
das kein beßers mittl seie, auß dem werck zu kommen, alß eben auff sel-
bigen schlag, wolten also der catholischen stände anherokombst erwahr-
ten . Haben zwar auch einen anwurff gethan, daß sie gehrn von unß ein
designation derienigen puncten, worin man noch different seie, haben
mögten, wir haben aber solchen anwurff glimpfflich divertirt mit vermel-
den , daß zu nechster beykumbst davon würde zu reden sein. Sein darauf
von unß abgeschieden.
Beilage [1] zu Nr. 6
Protokoll, Osnabrück 1647 November 19, 20
Am 22. November 1647 überschickte Wolkenstein ein inhaltlich ähnliches Protokoll an den
Ks.hof (Wolkenstein an Ferdinand III., Münster 1647 November 22. Kopie: RK FrA Fasz.
53b (1647 XI),fol. 43–43’. Beilage [1]: Protokoll, 1647 November 19, 20. Kopie: ebenda
fol. 44–45). – Reichsgf. Georg Ulrich von Wolkenstein-Rodenegg (um 1584–1663; 1630
Reichsgf.), 1645–1649 öst. Primarges. und Direktor desFR Münster; 1629 RHR ( Schwarz ,
387f).
159–161
19. November 1647. Gemäß der Weisung vom 14. Oktober 1647 referieren die kaiserlichen
Gesandten den protestantischen Reichsständen den unbedingten Friedenswillen und die Frie-
densbemühungen des Kaisers, der die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen den
Konfessionsparteien befürworte. Die kaiserlichen Gesandten sollen zwischen den Parteien
vermitteln. Die Protestanten werden aufgefordert, sich kompromißbereit zu zeigen.
20. November 1647. Die Gesandten der protestantischen Reichsstände antworten auf den
gestrigen Vortrag der Kaiserlichen, daß sie keine Schuld an der Verzögerung der Verhand-
lungen tragen. Kaiserliche und Schweden sollten die Verhandlungen führen und sich über die
noch strittigen Punkte einigen; erst wenn in einem Punkt keine Einigung möglich sei, sollten
die Reichsstände den Streitpunkt untereinander vergleichen. Bei den bereits verglichenen
Punkten solle es bleiben. Die Kaiserlichen werben um Verständnis für das verspätete Ein-
treffen der Gesandten der katholischen Reichsstände und kündigen an, die Verhandlungen
mit den Schweden schnellstmöglich aufzunehmen.