Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
73. Lamberg an Kurz Osnabrück 1648 April 9
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Osnabrück 1648 April 9
Eigh. Ausfertigung: RK FrA Fasz. 57 Konv. C fol. 11.
Rechtfertigung für Einräumung des Interzessionsrechts für Reichsstände Augsburger Konfes-
sion zugunsten ihrer Glaubensgenossen in den kaiserlichen Erblanden. Marburger Erbfolge;
Unterzeichnung des Vorabkommens über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion
sowie Truppenabzug Hessen-Kassels durch reichsständische Gesandte; Drängen Krebs’ auf
Unterzeichnung desselben, des Vorabkommens über die pfälzische Restitution sowie der
Vorabkommen über die Entschädigungen für Kurbrandenburg, das Haus Braunschweig-
Lüneburg und Mecklenburg durch kaiserliche und schwedischen Gesandte; Weigerung der
schwedischen Bevollmächtigten.
Ihr majestät schreiben vom 28. Martii ist à propos in der passionwochen
khommen
Das Schreiben von Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar ( [ Nr. 52 ] ) war 1648 IV 8
in Osnabrück angekommen. Die Karwoche fiel 1648 auf die Tage zwischen IV 5 und 11,
1648 IV 10 war Karfreitag.
haben aber unß nit allein die Churmainzischen und Bayrischen, sondern
die gesambte catholischen ständ khein rhue gelaßen, biß wir’s eingewil-
ligt , und unß versprochen, dz ihre gnädigste und gnädige herren principa-
len unß bei ihr majestät verthädigen wurden. Ich in particulari hab wegen
des „alias“ mächtig strepitirt, iedoch endlich wegen der krebßscheren
deren zwikhe den Österreichern ghar gefährlich sein, geschehen laßen
müßen, wz zu erhalten, vast unmöglich fallen wollen. Die intercessiones
einzuwenden, hat man ihnen ohneden nit verwehren khönnen. Fatiga-
buntur tandem tot negativis und werden selbst davon abstehen.
Gestern vormittag sein wir bei den Schweden geweßen und die Marpur-
gische successionsach debattirt. Wie hoch die ständ mit ihr subscription
den herrn landgraf Geörgen praeiudicirt, werden Euer Liebden auß un-
ßer relation mit mehrern vernemmen. Die Caßlische satisfaction ist von
gemelten ständen auch underschriben worden
Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [ Beilage B zu Nr. 65 ] ; vgl. später Art.
XV,1–11 IPO = §§ 48–56 IPM). Thumbshirn und Raigersperger hatten das Vorabkommen
1648 IV 8 unterzeichnet (vgl. [ Beilage D zu Nr. 71). ]
Kayserlichen und Schwedischen sollen dißelbe wie auch die Pfalzische
sach und die aequipollentias underschreiben, darzu sich die Schweden
nit verstehen wollen; und ist man biß nach 3 uhr beisamen gebliben, biß
endlich Krebß gewichen. Es war ein halbe comoedi.