Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 XII 1

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1646 XII 1
Samstag

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10 Sambstags] am Rande: Handlung mit denn protestierenden und einliferung letster ver-
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gleichungschrifft etc.
Sambstags, 1. Decembris, nachmittag umb 3 uhr
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haben Ihr Excellentz die protestierende vor sich erfordert und in beysein
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herrn grafens von Nassau, auch mein, Volmars, inen die letstere verglei-
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chungschrifft in puncto grauaminum nachfolgender gestalt einlifern lassen:
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Der Römisch Kayserlichen Maiestät, unsers allergnedigsten herrns, zu
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denen allhier und zu Oßnabrukh angestellten fridenstractaten verordneten
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gevollmächtigte gesandten und plenipotentiarii hetten sich wol versehen, es
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solten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und ständen Augspurgi-
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scher confession beeder ortten anwesende deputati sich mit denen vom
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12. Julii nechsthien an seiten der catholischen außgehendigten compositions-
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vorschlägen vergnüegt, auch sich denselben ohne einige beschwernus be-
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quembt haben. Nachdem aber bei derentwegen mit gegenwerttigen deputatis
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zu zweyen underschiedlichen mahlen vorgangnen conferentiis vermerkht
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worden, worinnen derselben fernere einwendungen bestüenden, so haben
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wolermelte Kayserliche plenipotentiarii nit ermanglen wollen, der sachen
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sowol an ihrem ferners nachzedenkhen als auch mit ettlichen vornemmen
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catholischen ständen darvon zu communicirn, auch darauffhien nechst erse-
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hung der eingelangten Kayserlichen instructionum und erwegung sowol der
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natur und aigenschafft deß streittigen geschäffts selbst als dises ietzigen
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betrüebten zustandts im Heiligen Römischen reich Teutscher nation eine
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endtliche und schließliche declaration und vergleichungschrifft verfaßt und
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denn herrn deputirten hiemit zustellen wollen. Darauß sie dann clärlich er-
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sehen und verspüren werden, daß die Römisch Kayserliche Maiestät, unser
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allergnedigster herr, und an dero statt die anwesende Kayserliche plenipoten-
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tiarii alle eüsseriste mittel und weeg zu ergreiffen begehren, wardurch sol-
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chen langwührigen streittigkheiten möchte abgeholffen, die gemüetter unter
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denn ständen versöhnet und mithien der friden auch mit denn außwerttigen
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cronen desto schleiniger erhebt werden köndte, daß auch Ihr Kayserliche

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Maiestät allein solchen respects willen in dise eüsseriste mittel gnedigst ein-
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gewilligt , die sie auch anderwerts nit thuen köndten noch würden. Es
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wollend demnach ermeldte Kayserliche gesandten sich gegen den herrn
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Augspurgischen confessionsverwandten ungezweifelter hoffnung und gentz-
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lichen versehen, sie werden solche auffgesetzte vergleichungsschrifft zu dank
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annemmen, mit deroselben sich zu ruhe begeben und dise sach one einig
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ferner nachsetzen, disputirn und einwenden damit zum beschluss kommen
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lassen, sich auch versichert halten, daß diß einmal die letstere und schließ-
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liche erclärung sei, darwider weder Ihr Kayserliche Maiestät noch die catho-
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lischen sich uff einigerlei weiß noch weeg nit treiben lassen könden noch
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werden. Dises alles aber wolten die Kayserlichen plenipotentiarii inen mit
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disem außtruklichen beding vorgehalten und innbewilligt haben, daß es bei
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diser vergleichung dergestalt und anderst nit sein verbleibens haben solle,
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wann es dardurch auch mit übrigen bißher noch mit denn stendten be-
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strittnen puncten (die Pfaltzische sachen darunder zu verstehen) zur richtig-
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kheit kommen und der so hoch erwünschte friden erhalten werden könde,
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und gar nit der meinung, daß die herrn protestierende dises vor ein richtige
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einwilligung annemmen, hernach aber erst andere noch unverglichne sachen
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weiters in disputat ziehen und den friden darmit lenger auffhalten wolten.
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Dann wafern der frid hierauff nit erfolgen solte, so wurden auch Ihr Kayser-
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liche Maiestät, chur-, fursten und stände catholischer religion an dise ietzige
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bewilligung nit gebunden sein.

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Die protestierende haben auff disen vortrag und empfangne schrifft kurtzlich
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geantworttet: Sie bedankhten sich gegen denn herrn Kayserlichen gsandten,
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daß sie der sachen so reifflich nachgedenkhen und mit auffsetzung einer
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mehrern declarationschrifft ihre rüembliche müehwaltung erscheinen lassen
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wollen. Pitten, sie wolten in solcher guetter intention noch ferner verharren
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und diß angefangne werkh zu guettem ende bringen helffen. Wolten die
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zugestellte schrifft ersehen, auch mit ihren mitreligionsgenossen zu Oßna-
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brukh communicirn, vermuettlich auch ettlich auß ihrem mittel daselbsthien
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verordnen, sonderlich weil anietzt auch der Salvius wider daselbsthien ver-
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raißt wer und sich gebüeren wolt, offension zu vermeiden, daß sie von diser
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sach ebenmässig beeden Schwedischen herrn plenipotentiariis auch nach-
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richt ertheilen theten. Solchemnach würden sie sich ehist widerumb gegen
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unß solchergestalt erclären, daß wir ihr friedliebend gmüett ebenmässig
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wurden zu verspüeren haben. Zu befürderung der sachen aber petten sie,
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dise schrifft durch unsere collegas auch zu Oßnabrukh denen daselbst noch
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anwesenden evangelischen überantwortten ze lassen. Quod et promissum.
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Die vergleichungschrifft

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‚Endliche Erklärung‘ 1646 XI 30 (Druck: J. G. Meiern III S. 435ff ).
vide apud acta grauaminum sub hoc dato etc.

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Eodem sambstags haben wir dise action auch unsern collegis nach Oßna-
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brukh überschrieben mit andeüttung, dergleichen auch denen daselbst an-
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wesenden protestierenden ze communicirn, deßgleichen, worauff in puncto
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satisfactionis mit denn Schweden ze sehen [ 1549 ].

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