Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 XI 13

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1646 XI 13
Dienstag Dinstags, den 13. huius, ad Caesarem, daß noch vom
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Salvio und den protestantibus kein weiter handlung angetretten worden
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und warumb [ 1518 ].

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Eodem nach Oßnabrukh communicatio relationis ad Caesarem [ 1519 ].

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25 Eodem] am Rande: Erinnerung an die Chursäxischen wegen der protestierenden pro-
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longation in puncto grauaminum.
Eodem zinstags, 13. huius, haben Ihr Excellentz die Chursäxischen gesandten
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vor sich erfordern lassen, denen domino comite a Nassau et me praesenti-
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bus vorgehalten worden, sie wüßten sich zu erinnern, waßgestalten denen
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allhier und zu Oßnabrukh anwesenden deputirten räthen und pottschafften
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der evangelischen chur-, fürsten und ständen deß reichs den 12. Julii nechst-
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hien ettliche compositionsvorschläg in materia grauaminum zugestellt wor-
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den . Ob nun wol wir, Kayserliche gsandten, der hoffnung gelebt, es solten
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hierauff von dennselben ein solche acceptation und anttworttliche erclärung
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erfolgt sein, daß man darauff hette zum endtlichen schluss fortschreitten
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mögen, so were aber darauff den 28. Augusti protestierendentheils ein gantz
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newes proiectum einkommen und selbige schrifft zwar auch mit solchen
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newen und schweren postulatis angefüllt gewesen, daß die catholischen
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gantz unthuenlich gehalten, sich darauff ferners einzelassen, immer so
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lang und vil, biß die protestierende sich der sachen mehrers nähern und
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zu annemmung deren vom 12. Julii außgehendigter compositionsvorschläg
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anderst herbeithuen wurden; allermaassen solches auch den protestierenden

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allhier und zu Oßnabrukh durch unß und unsere collegas den 12. Octobris
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mit gnugsamer außfüerung vorgehalten worden. Anstatt wir nun verhofft,
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es solte auff solche fernere erinnerung hien zu der hauptsachen geschritten
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worden sein, so hette man sich protestierendentheils erst auff einen newen
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modum tractandi bezogen und die sachen auff eine interposition unser, der
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Kayserlichen, wie auch der königlich Schwedischen gsandten richten, auch
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darfürhalten wollen, daß die catholischen nochmaln dessentwegen auß ihrem
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mittel nach Oßnabrukh deputirn solten, zu deren keinem iedoch sich die
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catholischen verstehen könden noch wolten; wie dann solches abermaln
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den Augspurgischen confessionsverwandten beweglichst vorgehalten und,
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daß nunmehr aller saumsaal auff ihrem theil ersitzen bleib, zu verstehen
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gegeben worden. Nun seyen diser tagen die Saxen Aldenburgischen und
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Weimarischen bei unß gewesen, haben aber praeter curialia nichts ange-
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bracht , unangesehen inen ein und anders, die grauamina betreffendt, abermaln
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nothwendig remonstrirt und zu gmüett gefüret worden. Wann nun der
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Römisch Kayserlichen Maiestät, unserm allergnedigsten herrn, und von
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derentwegen unß solcher auffzug eben befrembdlich vorkommen thue und
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im werkh selbst zu erfahren, daß die frembde cronen solche innerliche
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streittigkheiten nur zu ihrem mehrern vortel gebrauchen, den bluettigen
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krieg under solchem schein desto lenger beharten und ohne underschied
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der religion einen standt nach dem andern zu grund richten thuend, also
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hetten wir unßers ambts zu sein erachtet, sie, churfürstliche abgesandte, vor
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unß zu beschaiden und auß guettem zu inen tragendem vertrawen zu ersue-
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chen , daß sie nit allein vor sich selbst solche sachen zu gmüett ziehen,
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sondern auch bei ihren mitreligionsgenossen daran sein wolten, auff das sie
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sich in conformitet vorangezogner compositionsvorschläg vom 12. Julii
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dermaln anderst herbeithuen und zu endtlicher und schließlicher handlung
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bequemen wolten. Inmaassen sie hierdurch die fridenshandlung merklich
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befürdern wurden etc.

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Illi praehabita deliberatione respondent, sie hetten sich dises verlauffs wol
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zu erinnern, auch nit unterlassen, angeregte compositionsvorschläg gegen
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der protestierenden proiect ze conferirn, dabei aber wenig hauptsachlichs
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befunden, so sich nit wurde vergleichen lassen. Wie sie dann hierüber ihres
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gnedigsten churfürsten und herrns meinung uff einer zu Lengerich unlengst
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gehaltner zusamenkunfft denen Saxen Aldenburgischen und Weimarischen
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gesandten eröffnet hetten, so aber damals nit allerdings verfangen wollen.
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Sie verhofften iedoch, daß noch ettlich der protestierenden von Oßnabrukh
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allherkommen und alsdann der sachen widerumb nachzesetzen sein wurde.
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Wie sie dann auch ihren müglichsten fleiß dabei anzewenden nit unterlassen
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wolten. Und weren zwar ettlich unter denn protestierenden der meinung,
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daß sie sich gar der direction unterfangen solten, es wolte inen aber ihre
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instruction so vil nit zugeben.

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42 Sonsten] am Rande: Religion in Kayserlichen erblanden.
Sonsten, waß den punctum autonomiae an-

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langte , da weren sie nochmaln instruirt, wegen Schlesien auff deme zu ver-
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harren , daß daßjenig, waß Ihre Churfürstliche Durchlaucht mit denn Schle-
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sischen ständen crafft obgehabter Kayserlicher commission verabschiedet

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Der Kurfürst von Sachsen hatte als Bevollmächtigter des Kaisers den schlesischen Ständen im Dres-
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dener Akkord 1621 II 28 Religionsfreiheit für die Augsburgishe Konfession zugesichert.
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möchte gehalten und selbe ständt darwider nit gravirt werden. Mit den rebus
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iudicatis werde es sich auch noch erleüttern lassen. Den terminum a quo uff
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anno 1624 betreffendt, könde es darbei bleiben. Mit einfüerung eines newen
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dicasterii möchte gleichergestalt ein remedium ze finden sein.

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Ihr Excellentz haben hierauff selbst replicirt, daß die protestierende sich
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vordrist mit dem modo tractandi nit auffhalten solten als einer sach, die
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zum hauptwesen nit gehörig. Man begehre denn protestirenden nit zu ver-
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weren , das sie in diser materi mit denn Schweden communicirn möchten,
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daß aber denselben einige interposition einzeraumen, daß hab andere be-
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denkhen auff sich. Mit Schlesien werden Ihr Churfürstliche Durchlaucht von
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ettlich unrüewigen köpffen ohne ursach angeloffen, dann mit denen im
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Großglogawischen geclagten exorbitantzen finde sich in facto dergleichen
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nichts, sondern einer mit namen Lauterbach, so persona infamis und seiner
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unthaten halber landträumig worden, unterstehe sich, dergleichen unerfindt-
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liche clagen hin und wider außzebraitten. Im übrigen sei es in dem standt
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nit mehr, daß Ihr Churfürstlicher Durchlaucht getroffner accordo köndte
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verfänglich sein, die Schlesischen stande hetten die von Kayserlicher Maie-
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stät resoluirte pardon mit dank acceptirt und angenommen, also weiter
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nichts ze pretendirn, wie dann dessentwegen die acta köndten vorgewisen
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werden. Ihr Churfürstliche Durchlaucht hetten daß ihrig mehr dann über-
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flüssig gethan und weren gegen ihren religionsgenossen gnugsamb ent-
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schuldigt , sie solten Ihr Kayserlicher Maiestät daßjenig nit zumuetten, waß
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ihren selbst in ihren landen von Ihr Maiestät nit zugemuettet wurde, etc.

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27 Nach] am Rande: Churbayerische referirn ihr conversation mit den Franzosen 1. we-
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gen armistitii, 2. wegen Lothringen.
Nach der Chursaxischen abschied seind die Churbayerischen kommen an-
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zeigend , es weren die Franzosen, als duca di Longavilla und Seruient, bei
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inen gewesen, hetten vordrist vermeldt, es werden nunmehr die von hier
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zu denn armaden abgeferttigte deputati daselbst ankommen und dannenher
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baldt waß von dem armistitio zu vernemmen sein. Sodann weren sie auff
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die Lotharingische sach kommen mit vermeldten, sie hetten sich nun öffters
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erclärt, daß sie dise sach allhier nit handlen lassen köndten, sondern das die
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nach Pariß remittirt werden müeßte, mit erbietten, daß dem hertzogen
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gleichwol respectu Ihr Kayserlicher Maiestät desto mehrers entgegengangen
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werden solt. Nun hetten sich die Kayserlichen niemaln erclären wollen, daß
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dise sach die tractaten nit auffhalten noch hindern solt, sondern selbige
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ieweils vorbehalten; wafern man aber nach allem schluss erst mit diser sach
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auffziehen solt, so köndt es noch wol alle handlung zerschlagen. Sie wurden
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auch bedenkhens haben, bei der Schwedischen satisfaction sich weiters ze

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interponirn, wa sie nit vordrist so vil nachricht haben solten, daß die Kayser-
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lichen alsdann mit der Lothringischen sach sich nit auffhalten oder alles,
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waß vor gehandlet, über hauffen werffen solten. Begehrten zwar nit, daß
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man sich eben categorice vor dißmal hierzu erclären soll, sondern daß sie
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allein in etwas veranlassung gehaben möchten; und hierzu geb inen ursach,
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daß sich der Lothringische abgeordnet

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Antoine Rousselot de Hedival (gest. 1654), Domherr in Verdun, Rat und Gesandter des Verduner
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Bischofs Franz von Lothringen-Chaligny (1599–1661, Bf. 1622), auch Vertreter des Herzogs
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von Lothringen.
verlautten lass, sein herr wer durch
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gwisse schreiben von Kayserlicher Maiestät versichert, daß ohne ine kein
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fridt soll geschlossen werden. Sie hetten zwar eben dises per mediatores
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auch an unß gelangen, doch uff kein categoricam tringen lassen. Ersuechten
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sie, Churbayerische, an ihrem ortt ebenmässig bei den Kayserlichen erinne-
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rung ze thuen. Darauff wer geanttworttet worden, waß der deputirten an-
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kunfft bei den armeen anlangte, darvon hetten sie noch kein nachricht, ihr
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gnedigster herr aber werde solchergestalt in kein armistitium einwilligen,
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wa ime nit seine quartier wider eingeraumbt wurden. Waß die Lothringische
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sach anlangte, da begehren ja Ihr Churfürstliche Durchlaucht gantz insten-
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dig , daß dises hohe hauß nit so gar entsetzt, sondern widerumb zu dem
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seinigen restituirt werde, wie sie auch hierzu nahender verwandtschafft
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halber zu verhelffen verbunden weren. Wann es aber ie nit solte zu erhalten
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sein, so müeßten Ihre Churfürstliche Durchlaucht es dahiengestellt sein
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lassen, wessen sich endtlich die Kayserlichen hiewider mit denn Französi-
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schen plenipotentiariis vergleichen wurden. Hettens also ad instantiam Gal-
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lorum unß anzeigen wollen. Ihr Excellentz bedankhten sich der communi-
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cation , hielten es pro artificio, die Französischen anderwerts gefaßte consilia
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zu verdeckhen, liesse hiebei die auisi von Constantinopoli, waß der Franzö-
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sische ambassador Varennes

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Französischer Botschafter in Konstantinopel 1639–1661 war Jean de La Haye-Vantelet.
daselbst wider Venedig negocirt, ablesen etc.

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