Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 VII 4

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1646 VII 4
Mittwoch

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17 Mittwochs] am Rande: Oxenstirn kombt nach Münster.
Mittwochs, 4. huius, ist der Schwedische plenipoten-
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tiarius Oxenstirn allher gehn Münster kommen. Darauff haben Ihr Excel-
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lentz , herr obristhofmeister, für nothwenig erachtet, den herrn mediatorn
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erinnerung ze thuen, daß sie mit denn Französischen plenipotentiarien hand-
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len wolten, bei diser occasion diejenige conditiones, so sie zwar ihrestheils
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in puncto satisfactionis beliebt, aber hierzu auch ihre alliirten zu vermögen
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erbotten, mit ermeldtem Oxenstirn richtig ze machen.

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Habend derentwegen Ihr Excellentz und ich, Volmar, unß nachmittag
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(abwesend herr graf von Nassau, so laibs indisposition halber zu beth ge-
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legen ) zu ermeldten mediatorn verfüegt und inen vorgehalten, sie wüßten
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sich zu erinnern, waßgestalten wir unsern satisfactionsvorschlägen gegen der
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cron Frankreich ettlich conditiones angehenkht, deren mehrern theil selbige
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gsandten zwar für sich approbirt, auch mit ihren confaederatis, von deren
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arbitrio ein guetter theil solcher conditionum dependirn thet, hiervon ze
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handlen benommen und dessentwegen uff einen zu solchem ende ange-
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stelten convent zu Lengerich bezogen. Nun were diser convent biß daher
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anstehend verbliben. Seitemaln aber der Oxenstirn heut dato allhier ange-

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langt , als hetten wir dise occasion nit verabsaumen, sondern, damit wir
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derenmalneinist uff ein endtliche und schließliche handlung gelangen
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möchten, sie, mediatores, hiemit ersuechen wollen, unsertwegen die Fran-
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zosen anzesprechen, sie der vorgehenden tractation und ihres vertröstens
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zu erinnern und dahien zu vermögen, daß sie nachfolgende puncten mit ge-
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dachtem Oxenstirn conferirn und solchergestalt mit ime richtig machen
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wolten, auff daß wir ein recht categoricam resolutionem haben köndten,
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worauff man sich in eim und anderm zu verlassen:

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Namblich und erstlich die amnesti uff anno 1627 in ecclesiasticis und anno
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1630 in politicis ze stabilirn. Zum andern, die protestierende zu annemmung
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deren von denn catholischen vorgeschlagner mediorum compositionis in
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puncto grauaminum zu uermögen. Drittens, mit denn Schweden ze handlen,
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daß sie ihre gar zu weit extendirte satisfactionspostulata ad conditiones tole-
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rabiliores reducirn lassend. Zum viertten, daß Ihr Kayserliche Maiestät diser
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satisfaction halber anderwertts gantz indemnis verbleiben mögen. Und letzt-
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lich , daß es der Pfaltzischen chur und landen halber allerdings bei denen
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von unß auffgesetzen conditionibus gelassen werde.

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Nechst disem haben wir auch den herrn mediatorn referirt, waß für trotzige
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und hochmüettige reden eben er, Oxenstirn, in allen disen puncten noch
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jüngstvergangnen sontags gegen unsern collegis zu Oßnabrukh außgesto-
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ssen , daher die nothuerfft desto mehr erfordern wolt, daß die Franzosen,
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wann inen anderst daßjenig, so sie versprochen hetten, wurklich zu voln-
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ziehen ernst seye, mit ime auff ein endtliche und satte resolution abhandlen
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und tringen thüend. Responderunt, sie wolten zwar solches alles unsert-
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wegen morndrigen nachmittags und nachdem sie sich in ihren Pariser
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brieffen vordrist werden ersehen haben, bei denn Franzosen anbringen, sie
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hetten inen aber hievor mehrmaln uff dergleichen mit inen gefüertte discurs
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in anttwortt geben, daß sie vordrist ihre volkommene satisfaction haben
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müeßten. Replicauimus, wir hetten an Ihr Kayserlicher Maiestät seitten daß-
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jenig alles gethan, waß in deroselben und ihres hauses macht bestüende.
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Die von denn Franzosen eingebrachte newe postulata weren also bewandt,
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daß darin Ihre Kayserliche Maiestät und die reichstände nimmer willigen
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werden. Weren auch wider der Franzosen selbst aigne zusag. Wann inen
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zum friden ernst und sie daßjenig, so sie allberait vor sich zugesagt, ze halten
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gedenken, so werden sie unserm begehren stattzethuen sich lassen ange-
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legen sein. Wo aber nit, so seye es clar und offenbar, daß sie keinen friden
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begehren. Man müeßte einmahl wissen, woran man seye.

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Herr Venetus hatt hiebei auch der Hessen Casselischen sach, als wölche die
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Franzosen am allerhefftigsten treiben theten, gedacht. Respondimus, es
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stüende dahien, wie sich die parteyen einer guettlichen handlung mitein-
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ander veranlassen möchten, wie dennselben dann von Ihrer Excellentz un-
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lengst zu Oßnabrukh ein vorschlag beschehen. Conclusimus, wir hetten mit
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diesem unserm anbringen wenigst erweisen wollen, daß der verzug nit an
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unß gelegen. Werden die Franzosen deme also nachkommen, wol und guett

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und würden wir alsdann der weitern handlung nachzesetzen wissen; wa nit,
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so werden wir entschuldigt sein, und werde man auch auff andere resolution
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zu gedenkhen haben.

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