Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XII 6

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1645 XII 6
Mittwoch Mittwochs, den 6. huius, bei Ihrer Excellentz, herrn
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obristhofmeistern, seyend der catholischen ständen obvermerkhte anbringen
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in consultation gezogen und folgende conclusa gefaßt worden: Erstlich were
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derselben deputirten anzuzeigen, wir hetten zwar auß ihrem vortrag und
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dabei überraichtem extractu protocolli vernommen, wessen sich die allhie an-
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wesende catholische ständt über den von denn Magdenburgischen auffge-
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setzten revers in puncto admissionis entschlossen, und dabei so vil vermerkht,
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daß der mehiste streit an deme hafften thue, daß gedachte Magdenburgische
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solche admission nit als hertzog von Saxen, sondern als innhaber dises ertz-
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stifft annemmen wolten. Nun liessen wir es dahiengestellt sein, waß sich die
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stände hierauff zu erclären rathsamb und thuenlich befinden wolten. Seite-
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maln aber gleichwol alberait mit bewilligung bedeütter admission von denn
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ständen selbst so weit heraußgangen worden, daß die ohne befahrende un-
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glegenheit nit widerumb zurukgezogen werden köndte, als hetten wir hiebei
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allein so vil zu erinnern nöthig erachtet, man wolte die sachen dahien zu rich-
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ten beflissen sein, auff daß dises streits halber die gmeine consultationes
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lenger nit gesteckht werden. Dann daß man verhoffen wolte, die gegentheil
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würden mit ihren replicis ungehindert dessen heraußgehen, da trüegen wir

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die fürsorg, sie möchten villeicht eben daher ursach nemmen, eintweder dar-
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mit zurukhzehalten oder, wann die ie heraußgeben würden, keine tractation
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ferners annemmen, es hette dann fordrist dise streittigkheit ihr völlige erledi-
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gung erlangt, daß daher die sachen wie lenger ie schwerer gemacht werden
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köndten. Wir würden zwar an unserm ortt nit unterlassen, alle mittel und
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weeg zu suechen, wie mit denn plenipotentiariis zu dem hauptwerkh und
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endtlicher accommodation wenigst so weit zu gelangen, daß man hernach
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auch der gesambten ständen meinung und guettachten desto leichter darüber
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ze fassen hette. Inzwischen aber müeßte gleichwol der weeg zu denn gmeinen
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consultationibus recht eröffnet werden, dann ie daß gmeine nothleidende
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weesen solche verzögerung nit zugeben wolte.

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Waß die hiebei im vortrag angehenkhten zween andere puncten, namblich
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von annemmung oder außschlagung der protestirenden verfaßten absonder-
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lichen guettachtens

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Gutachten der protestantischen Stände in Osnabrück s. d. (Druck: J. G. Meiern I S. 801ff ).
über die Kayserlichen responsiones wie auch der graua-
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minum , anlangt, ist vor das besser gehalten worden, darvon in publico
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nichts, sondern allein data occasione in privato bei eim und anderm (wie
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dann auch von wolgedachtem herrn obristhofmeistern allberait bei ettlichen
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beschehen) etwas anregung ze thuen, daß man sonderlich ratione grauami-
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num behuettsamb ze gehen und dahien zu sehen haben werde, auff daß die
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protestirende nit etwan dergleichen zweifelhafftige anttwortt vor ein
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starckhe verwaigerung auffnemmen und daher, sich offentlich an die cron
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ze henkhen und mit den waaffen newerdingen fürzebrechen, anlaaß ergreiffen
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möchten. 2. Proponirt herr obristhofmeister, seitemaln der Venetianische
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ambassador außtruklich angezeigt, daß die Franzosen die Vorderösterreichi-
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sche land, die Schweden aber Pommern pro satisfactione begehren theten
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und daß man solches denn ständen uff sein wortt wol möchte vorhalten, ob
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dann rathsamb wer, noch derzeit disen puncten bei dennselben in consulta-
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tion bringen ze lassen. Auditis sententiis conclusum, quod non, dann es were
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zu besorgen und gleichsamb gwiß, daß ettlich dahien einrathen und gern ver-
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willigen würden, daß ander leütt daß ihrig zurukhlassen solten, damit man
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hierdurch nur talem qualem pacem gehaben möcht. Solte nun dergleichen
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conclusum ab uniuersis vel maiori parte heraußkommen, so were es nit mehr
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zu endern und wurden die gegentheil desto mehr darauff fuessen, daher
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besser sein werde, daß man von diser materi allein mit denen vertrawlich
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rede und sich deren meinungen versichere, wölche ihres damit unterlauffen-
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den interesse halber sich zu opponirn ursach haben. 3. Ratione saluorum
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conductuum pro mediatis werde Ihr Kayserlicher Maiestät fernere resolu-
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tion zu erwartten sein, weil sie dessen die Kayserlichen gsandten zu Oßna-
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brukh vertröstet haben. Gleichwol hetten die Churmaintzischen angezeigt,
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von ihrem gnädigsten herrn mit gestriger post bevelch empfangen ze haben,
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wann die Schwedischen neben der statt Erdfurdt auch noch für ein, 2 oder
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mehr andere mediatständt saluos conductus erfordern theten, daß alsdann
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sie, Churmaintzische, auch wegen Erdtfurt, sonst aber nit einwilligen solten.

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4. Auff deß herrn hertzogen zu Lothringen an herrn obristhofmeister ein-
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kommen schreiben de dato Brüssel, 22. Novembris, durch die mediatores bei
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denn Franzosen umb einen gebürenden pass pro ipsius deputatis ansuechen
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ze lassen und inen dessen interim per recepisse zu beanttwortten [ 930.931 ]. 5.
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Communicirt herr obristhofmeister ein Kayserliches decret, dero herrn sohn,
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graf Johann Friedrich

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Johann Friedrich von Trauttmansdorff (1619–1696).
, auch zu denn fridensconsultationibus in sachen, so
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daß iustitiweesen betreffen, und denjenigen, so in reichshofrat ze kommen
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pflegen, zu ziehen, apud acta [ 932 ].

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9 Und] am Rande: Newe vollmacht denn mediatoribus überlifert.
Und dieweil ich, Volmar, bevelch empfangen, denn herrn mediatoribus die
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newe Kayserliche vollmacht sambt denn credentialibus, so wolgedachter
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herr obristhofmeister mitgebracht, einzehändigen, so hab ich micheodem, den
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6. Decembris anno 1645, a meridie zu inen verfliegt und zwar selbige inen
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uberlifert, dabei aber angezeigt, sie wurden darauß vernemmen, waßgestal-
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ten Ihr Kayserliche Maiestät den herrn obristhofmeister als principal-
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gesandten , herrn grafen von Nassau aber und mich zu dessen mitgesandten
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verordnet mit diser neweingerukhten clausul, daß in deß einen oder andern
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abwesen die überige zween in sachen fortzefahren macht haben solten.
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Sodann hette sich wider verhoffen im collationirn befunden, daß dise newe
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vollmacht nit auff diejenig, so wir mit denn Franzosen verglichen, sondern
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auff unser erste wer gerichtet worden, dessen sich herr obristhofmeister, weil
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ime daß pacquet mit denn vollmachten unterweegs verschlossen zukommen,
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nit versehen und gestern mit der ordinari solchen errorem alsbaldt an
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Kayserlichen hof berichtet, auch anderwerttige umbferttigung sollicitirt
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hette. Nichtsdestweniger hette man inen, mediatorn, selbe inmittelst zu-
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handen stellen wollen zu dem ende, auff daß sie denn Franzosen in eventum
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nachfragens darvon bericht thun köndten. Sie habens also angenommen und
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für unnoth gehalten, den Franzosen etwas darvon ze sagen, sie würden dann
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in specie umb edition der vollmacht ansuechen. Deßgleichen hab ich inen
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anzeigt, waßmaassen der hertzog von Lothringen einen pass, seine deputatos
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allher ze schikhen, verlangen thet, mit begehren, sie dennselben bei ermeldten
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Franzosen sollicitirn wolten, dessen sie sich ebenmässig erbotten. Und als
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ich folgendts erinnerte, sie wurden von dem herrn obristhofmeister ver-
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nommen haben, wölchergestalt er sich in puncto satisfactionis herauß-
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gelassen , verlangte ine zu hören, ob sie deßwegen etwas an die Franzosen
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gebracht und waß derselben erclärung wer. Sie haben aber geanttworttet, daß
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sie noch nichts mit inen geredt, hetten vermeint, es wer allein discursweiß
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angeregt und nit dahien verstanden worden, daß sie formaliter waß darauff
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handlen solten. Doch hetten sie beraits angezeigt, worauff der Franzosen
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und Schweden praetensiones giengen, als namblich, daß jene die Vorder-
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osterreichische lande, dise aber Pommern pretendirten, sodann die Hessen
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Casselische Marpurg; denn protestierenden möchte mit einfüerung mehrer
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cammergericht, auch erstreckung deß termins circa bona ecclesiastica ein

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contento ze machen sein. Gleichwol erwartteten die Schweden noch ferner
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resolution auß Stokolm.

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Ich fragte den Venetum, ob er dann vermein, daß die Franzosen in keinen
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weeg von der pretension auff die Vorderosterreichische lande aussetzen
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wurden. Respondebat, biß daher weren sie starkh darauff beharret und
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hetten mit Metz, Toull und Verdun etc. nit content wollen sein. Waß Pine-
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rolo anlangte, da sagten sie, der Kayser hette kein ius darzu, den diser platz
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were schon tempore Henrici II. Galliarum regis in ihren handen gewesen
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und folgendts allein per pacta one deß Kaysers zuthuen denn hertzogen von
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Savoy wider hinumbgeben worden

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Bei der Restitution des Herzogtums Savoyen im Vertrag von Cateau-Cambrésis 1559 IV 3 hatte
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sich Frankreich das Besatzungsrecht in fünf festen Plätzen vorbehalten und auch bei deren Rück-
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gabe 1562 Pinerolo behalten, das erst von Kg. Heinrich III. bei seinem Aufenthalt in Turin im
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August 1577 zurückgegeben wurde.
. Moyenvic

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Moyenvic, Festung bei Château-Salins (Fürstbistum Metz), 1630 von ksl. Truppen besetzt,
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Ende 1631 von den Franzosen erobert.
wer zugleich in ihrem gwalt.
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Hierauff erholte ich die unbillicheit der pretension und sagte, die Franzosen
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wolten selbige iustificirn mit der securitet. Diese bestüende nur auff reten-
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tion der vestung Preysach. Da wer der sachen auch ze helffen, daß darauß
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kein offension gegen jemanden zu besorgen. Man köndts doch demolirn.
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Dises apprehendirte der Venetus und vermeint, es möchte ein weeg sein
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oder daß man uff etwas zeit ein Französische guarnison darinnen zulassen
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thet. Dann es würden sich tausenterlei occasiones in kurtzem zutragen, dar-
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durch man glegenheit erlangen möcht, selbige wider außzeiagen. Seines
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vermeinens wer guett, daß man dise pretensiones de satisfactione bei denn
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ständen deliberirn und einen schluss fassen liess, warumb daß reich darin nit
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willigen köndt. Dann solches wurde beeder cronen pretension merklich ver-
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mindern , weil sie bißher vorgeben, die stände mehrerntheils weren dessen
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mit inen eins. Man solte ein resolution fassen und uff einmahl sagen, waß
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man thuen wolt, mit bedeütten, daß herr obristhofmeister noch ein wochen
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4 oder 6 zuwartten, wa aber kein schluss darauff erfolgte, sich wider hinweeg-
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begeben wolt. Vermeint, dises würde denn Franzosen grosse ursach geben,
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sich unverlengt zum schluss zu erclären.

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Und dieweil ich etwas ehender als der Venetus ankommen, fragte ich herrn
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nuncium, waß er vermeinte, daß Ihr Kayserliche Maiestät nutzens erhalten
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würden, wann man denn Franzosen die Vorderosterreichische lande über-
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lassen thet. Darauff sagte er, nichts als daß man etwan ein par jar zeit gwin-
32
nen möcht, sich widerumb zu erholen. Dann die Franzosen werden nichts
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thuen, so den protestantibus zuwider.

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