Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XI 18
1645 XI 18
Samstag Sambstags, den 18. huius, haben wir dem Chur-
maintzischen adiuncto ein extract auß dem Kayserlichen schreiben vom
3. huius communicirt wegen Ihr Kayserlicher Maiestät gnembhaltung, das
die ständt eingewilligt, die responsiones immediate denn cronen ze überge-
ben , mit ersuechen, solches auch andern ze communicirn. Dabei er von unß
zu vernemmen begehrt, waß unser meinung sein möcht in puncto admitten-
dorum , damit er etwan seine proposition darnach incaminirn oder mit andern
davon communicirn köndte. Respondimus, wir geben den ständen kein
maaß noch ordnung, wessen sie sich resolvirn wolten, daß müeßt man aber
praesupponirn, das Ihr Maiestät nit gern sehen würden, daß man zu einiger
ruptur solte ursach geben. Stüende also dahien, was die stände vor eine reso-
lution fassen theten und warbei man zu verharren gedächte, alsdann wurden
wir unß nomine Caesaris schon zu erclären wissen. Benebens haben wir ime
communicirt, was unsere collegae unß von Oßnabrukh vom 16. huius in hac
materia geschriben.
Nach dessen abferttigung ist herr graf von Wittgenstein erschienen, meldet
erstens seines gnedigsten herrn churfürstens gnedigsten gruß, sodann were
bekandt, waßgestalten Seiner Churfürstlichen Durchlaucht nach dero herrn
vettern und bruder
Mgf. Johann Georg von Brandenburg (1577–1624), Hg. in Schlesien zu Jägerndorf 1606, hatte
im böhmischen Krieg gegen den Kaiser gekämpft und war 1622 in die Acht erklärt worden. Der
Kaiser hatte daraufhin Jägerndorf 1623 an Fst. Karl von Liechtenstein (1569–1627) gegeben,
dessen Sohn Karl Eusebius (1611–1648) es gegenwärtig besaß.
absterben daß fürstenthumb Jägerndorff in Slesien zu-
und angefallen, darzu sie aber biß dato nit hetten gelangen mogen. Verhoff-
ten , Ihr Kayserliche Maiestät werden sie darvon lenger abzehalten nit ge-
meint sein. Hette demnach nit underlassen, auch bei unß deßwegen erinne-
rung ze thuen. Es möchte zwar etwas difficultet wegen der ietzigen innhaber
vorfallen, deme köndte aber verhoffentlich wol remedirt werden. Respon-
dimus gratias agendo pro salutatione, wir köndten nit verhalten, daß unß von
diser sachen in unsern instructionibus nichts anbevohlen wer, daher unß
dises anlangen etwas befrembdtlich vorkommen thet, köndten zwar nit
underlassen, Ihr Kayserliche Maiestät dises anbringens gehorsamblich zu
berichten, hielten aber darfür, Ihr Maiestät werden der meinung sein, es
gehördte dise sach nit zu denen allhiesigen congressibus und möchten Ihr
Churfürstliche Durchlaucht ihre nothurfft selbst bei Ihr Maiestät immediate
anbringen lassen. Ille, sein gnedigster herr hette vermeint, es wer ein sach, so in
dise congress auch einlauffen thet, und darumben dessen zu gedenkhen nit
unterlassen wollen, damit man nicht sagen möcht, er hette dabei waß ver-
absaumbt , wurde sonst sonder zweifl bei Ihr Kayserlicher Maiestät selbst
einzekommen unvergessen bleiben.
Nos liessens dahiengestellt sein. Per occasionem erzehlte er, das der duca de
Longavilla nochmaln gar starkh in ine gesetzt einzewilligen, daß denn
Schweden Pommern verbleiben möcht, mit versprechen, das beede cronen
die waaffen nit niderlegen würden, biß der herr churfürst hingegen sein con-
tento empfangen. Er hette aber geanttworttet, dises stüende noch bei denn
göttern, und köndte sein herr kein ungwiß vor ein gwisses annemmen noch
eim andern, daß seinig derentwegen zurukhzelassen, zumuetten. Der Salvius
hette zugleich vermeldet, als ob Ihr Kayserliche Maiestät schon zuvor der
cron Schweden Vorderpommern offerirt, iedoch dabei gesetzt, daß er nit
gern gehördt, das die Franzosen dessen so starkhe mahnung gegen denn
Brandenburgischen gethan, dann von inen, Schweden, wer es nur discurs-
weiß gemeldet worden und köndten sich noch nichts hauptsachlichs erclä-
ren , dann sie müeßten erst in hoc puncto satisfactionis resolution auß Schwe-
den erwartten. Nos, wegen Vorderpommern, wüßten hiervon kein sondere
particulariteten, achten wol, das dazumahl solche conditiones obhanden ge-
wesen , die vor dißmaln nit mehr ze practicirn.
Eodem gegen abendt haben wir die herren mediatores besucht, inen vordrist
deß herren ertzhertzogen Leopoldt Wilhelms bevelch gmäß vom 24. Augusti
und 24. Octobris, apud acta [ 909 ], die im bisthumb Straßburg vom commen-
danten zu Bennfelden
und ettlich andern begegnende einträg wider die ca-
tholische religion vorgebracht und ersuecht, solche denn Franzosen vor-
zetragen , auff daß sie mit dem Salvio die abstellung als einer sach, so mit dem
statu belli nichts ze thuen und doch auch crafft deß mit Schweden getroffnen
capitulati unverendert sein solte, negocirn wolten. Deßwegen auch herrn
nuncio ein memorial zugestellt, und ist von ime erbietten geschehen, der
sachen nachzesetzen. Sodann haben wir auch per occasionem nachgefragt,
wessen sich die Franzosen über unser vorig anbringen vernemmen lassen. Da
sie, mediatores, in genere anzeigt, sie hetten sich benommen, bei deß Salvii
anwesenheit ihre replicas zu vergleichen, und weren erbiettig, selbige unver-
lengt heraußzegeben, doch müeßte der punctus admissionis alsdann auch
richtig sein und super salvis conductibus pro mediatis ein ferner erclärung,
es bei dem veto [!] sensu der praeliminarien bewenden ze lassen, gegeben wer-
den . Und sagte der Venetus, vom Salvio vernommen ze haben, daß die cron
Schweden einmal Pommern und die Franzosen daß Elsaß pro satisfactione
begehren würden. Die protestirende weren deß mehrerntheils zufriden.
Brandenburg machte darwider instantias, man werde aber schon auch mittel
finden, ine zu behandlen, der Kayser köndte ime schon waß anders geben.
Waß Bayern anlangte, derffte er auff die 13 million sich nit spitzen. Der
Kayser noch das reich sei ime darfür kein guett wortt schuldig, die müeßt er
wol fallen lassen, mit der chur möchts noch zu einer alternativ oder ad
octavum numerum kommen.
Die protestirende würden morndrigen oder montags ihre deputatos mit
ihrem gefaßten guettachten ad responsiones Caesaris sambt ihren gravamini-
bus allher schikhen. Darinn weren drey hauptpuncten begriffen: 1. De reli-
gione , da sie ein uti possidetis über innhabende gaistliche güetter in perpe-
tuum sambt admission ad sessionem et votum im reich, 2. de iustitia, da sie vier
parlamenta, als 1. Kayserlichen reichshofrat, 2. cammergericht zu Speyr, 3. eins
im Ober- und Nidersaxischen craiß, 4. im Westfalischen craiß, haben wolen.
3. De politicis, dabei sie confirmationem ligae Anseaticae praetendirten.
Dise letztere anzeig hab ich alsbaldt dem Churmaintzischen directori per
schedulam notificirt und zu bedenkhen gestellt, ob bei solcher bewandtnus
rathsamb sein werde, sich in puncto admissionis weiter in consultation ein-
zelassen . Dann solte man ad affirmativam schliessen und hernach die pro-
testantes sich nit mehr zum revers verstehen wollen, so wer es denn catholi-
schen sehr schimpfflich und propter consequentiam schädlich. So were auch,
in eventum die protestirende schon den revers einwilligten, kein hoffnung
eines nutzens, dann weil das parere schon gefaßt, wurden alle protestantes ihre
vota drauff richten und also collegialiter solchen schluss nochmaln behaupten.
maintzischen adiuncto ein extract auß dem Kayserlichen schreiben vom
3. huius communicirt wegen Ihr Kayserlicher Maiestät gnembhaltung, das
die ständt eingewilligt, die responsiones immediate denn cronen ze überge-
ben , mit ersuechen, solches auch andern ze communicirn. Dabei er von unß
zu vernemmen begehrt, waß unser meinung sein möcht in puncto admitten-
dorum , damit er etwan seine proposition darnach incaminirn oder mit andern
davon communicirn köndte. Respondimus, wir geben den ständen kein
maaß noch ordnung, wessen sie sich resolvirn wolten, daß müeßt man aber
praesupponirn, das Ihr Maiestät nit gern sehen würden, daß man zu einiger
ruptur solte ursach geben. Stüende also dahien, was die stände vor eine reso-
lution fassen theten und warbei man zu verharren gedächte, alsdann wurden
wir unß nomine Caesaris schon zu erclären wissen. Benebens haben wir ime
communicirt, was unsere collegae unß von Oßnabrukh vom 16. huius in hac
materia geschriben.
Nach dessen abferttigung ist herr graf von Wittgenstein erschienen, meldet
erstens seines gnedigsten herrn churfürstens gnedigsten gruß, sodann were
bekandt, waßgestalten Seiner Churfürstlichen Durchlaucht nach dero herrn
vettern und bruder
Mgf. Johann Georg von Brandenburg (1577–1624), Hg. in Schlesien zu Jägerndorf 1606, hatte
im böhmischen Krieg gegen den Kaiser gekämpft und war 1622 in die Acht erklärt worden. Der
Kaiser hatte daraufhin Jägerndorf 1623 an Fst. Karl von Liechtenstein (1569–1627) gegeben,
dessen Sohn Karl Eusebius (1611–1648) es gegenwärtig besaß.
und angefallen, darzu sie aber biß dato nit hetten gelangen mogen. Verhoff-
ten , Ihr Kayserliche Maiestät werden sie darvon lenger abzehalten nit ge-
meint sein. Hette demnach nit underlassen, auch bei unß deßwegen erinne-
rung ze thuen. Es möchte zwar etwas difficultet wegen der ietzigen innhaber
vorfallen, deme köndte aber verhoffentlich wol remedirt werden. Respon-
dimus gratias agendo pro salutatione, wir köndten nit verhalten, daß unß von
diser sachen in unsern instructionibus nichts anbevohlen wer, daher unß
dises anlangen etwas befrembdtlich vorkommen thet, köndten zwar nit
underlassen, Ihr Kayserliche Maiestät dises anbringens gehorsamblich zu
berichten, hielten aber darfür, Ihr Maiestät werden der meinung sein, es
gehördte dise sach nit zu denen allhiesigen congressibus und möchten Ihr
Churfürstliche Durchlaucht ihre nothurfft selbst bei Ihr Maiestät immediate
anbringen lassen. Ille, sein gnedigster herr hette vermeint, es wer ein sach, so in
dise congress auch einlauffen thet, und darumben dessen zu gedenkhen nit
unterlassen wollen, damit man nicht sagen möcht, er hette dabei waß ver-
absaumbt , wurde sonst sonder zweifl bei Ihr Kayserlicher Maiestät selbst
einzekommen unvergessen bleiben.
Nos liessens dahiengestellt sein. Per occasionem erzehlte er, das der duca de
Longavilla nochmaln gar starkh in ine gesetzt einzewilligen, daß denn
Schweden Pommern verbleiben möcht, mit versprechen, das beede cronen
die waaffen nit niderlegen würden, biß der herr churfürst hingegen sein con-
tento empfangen. Er hette aber geanttworttet, dises stüende noch bei denn
göttern, und köndte sein herr kein ungwiß vor ein gwisses annemmen noch
eim andern, daß seinig derentwegen zurukhzelassen, zumuetten. Der Salvius
hette zugleich vermeldet, als ob Ihr Kayserliche Maiestät schon zuvor der
cron Schweden Vorderpommern offerirt, iedoch dabei gesetzt, daß er nit
gern gehördt, das die Franzosen dessen so starkhe mahnung gegen denn
Brandenburgischen gethan, dann von inen, Schweden, wer es nur discurs-
weiß gemeldet worden und köndten sich noch nichts hauptsachlichs erclä-
ren , dann sie müeßten erst in hoc puncto satisfactionis resolution auß Schwe-
den erwartten. Nos, wegen Vorderpommern, wüßten hiervon kein sondere
particulariteten, achten wol, das dazumahl solche conditiones obhanden ge-
wesen , die vor dißmaln nit mehr ze practicirn.
Eodem gegen abendt haben wir die herren mediatores besucht, inen vordrist
deß herren ertzhertzogen Leopoldt Wilhelms bevelch gmäß vom 24. Augusti
und 24. Octobris, apud acta [ 909 ], die im bisthumb Straßburg vom commen-
danten zu Bennfelden
tholische religion vorgebracht und ersuecht, solche denn Franzosen vor-
zetragen , auff daß sie mit dem Salvio die abstellung als einer sach, so mit dem
statu belli nichts ze thuen und doch auch crafft deß mit Schweden getroffnen
capitulati unverendert sein solte, negocirn wolten. Deßwegen auch herrn
nuncio ein memorial zugestellt, und ist von ime erbietten geschehen, der
sachen nachzesetzen. Sodann haben wir auch per occasionem nachgefragt,
wessen sich die Franzosen über unser vorig anbringen vernemmen lassen. Da
sie, mediatores, in genere anzeigt, sie hetten sich benommen, bei deß Salvii
anwesenheit ihre replicas zu vergleichen, und weren erbiettig, selbige unver-
lengt heraußzegeben, doch müeßte der punctus admissionis alsdann auch
richtig sein und super salvis conductibus pro mediatis ein ferner erclärung,
es bei dem veto [!] sensu der praeliminarien bewenden ze lassen, gegeben wer-
den . Und sagte der Venetus, vom Salvio vernommen ze haben, daß die cron
Schweden einmal Pommern und die Franzosen daß Elsaß pro satisfactione
begehren würden. Die protestirende weren deß mehrerntheils zufriden.
Brandenburg machte darwider instantias, man werde aber schon auch mittel
finden, ine zu behandlen, der Kayser köndte ime schon waß anders geben.
Waß Bayern anlangte, derffte er auff die 13 million sich nit spitzen. Der
Kayser noch das reich sei ime darfür kein guett wortt schuldig, die müeßt er
wol fallen lassen, mit der chur möchts noch zu einer alternativ oder ad
octavum numerum kommen.
Die protestirende würden morndrigen oder montags ihre deputatos mit
ihrem gefaßten guettachten ad responsiones Caesaris sambt ihren gravamini-
bus allher schikhen. Darinn weren drey hauptpuncten begriffen: 1. De reli-
gione , da sie ein uti possidetis über innhabende gaistliche güetter in perpe-
tuum sambt admission ad sessionem et votum im reich, 2. de iustitia, da sie vier
parlamenta, als 1. Kayserlichen reichshofrat, 2. cammergericht zu Speyr, 3. eins
im Ober- und Nidersaxischen craiß, 4. im Westfalischen craiß, haben wolen.
3. De politicis, dabei sie confirmationem ligae Anseaticae praetendirten.
Dise letztere anzeig hab ich alsbaldt dem Churmaintzischen directori per
schedulam notificirt und zu bedenkhen gestellt, ob bei solcher bewandtnus
rathsamb sein werde, sich in puncto admissionis weiter in consultation ein-
zelassen . Dann solte man ad affirmativam schliessen und hernach die pro-
testantes sich nit mehr zum revers verstehen wollen, so wer es denn catholi-
schen sehr schimpfflich und propter consequentiam schädlich. So were auch,
in eventum die protestirende schon den revers einwilligten, kein hoffnung
eines nutzens, dann weil das parere schon gefaßt, wurden alle protestantes ihre
vota drauff richten und also collegialiter solchen schluss nochmaln behaupten.