Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XI 5

9
1645 XI 5
Sonntag

41
9 Dominica] am Rande: Cammergericht zu Speyer.
Dominica, 5. huius, haben unß die ordinari deputati ,
10
außm churfürstenrath Maintz, Bayern, außm fürstenrath Österreich, Bam-
11
berg , Culmbach, referirt, nachdem das Kayserliche cammergericht zu Speyr
12
durch den stattsyndicum zu Oßnabrukh

43
Dr. Johann Heinrich Böger.
abermaln die continuirliche schwere
13
trangsaal, so es von denn Französischen einquartierungen biß daher hette er-
14
leiden müesse, denen allhier und zu Oßnabrukh versambleten ständen be-
15
weglich remonstriren lassen und umb verhilffliche interposition, daß sol-
16
chem unwesen uff ein bestendigs möchte abgeholffen werden, angesuecht,
17
als hetten die allhiesige chur- und fürstliche räth, pottschafften und gesand-
18
ten gestrigen tags sich darüber beratschlagt und vor dißmal zwar vor daß
19
beste gehalten, unß hiemit anzelangen, daß wir durch die herren mediatores
20
denn Französischen plenipotentiariis solche beschwerung bestermaassen
21
wolten vortragen und sie dahien behandlen lassen, daß sie dem marrschall de
22
Tourraine beweglich zuschreiben und ine erinnern wolten, gedachtem cam-
23
mergericht diejenige salvaguardia, so ime hievor vom duca d’Anguien er-
24
theilt worden, unverletzt ze halten, alle demselben anverwandte personen,
25
wie die namen möchten, mit einquartierung, contribution, zutrag und allen
26
andern kriegspressuren unbelästigt ze lassen, inen auch solche schutz und
27
schirmb ze halten, auff daß sie ihren obhabenden functionibus und ämbtern
28
ungehindert obligen und nachsetzen mögen. Dieweil aber hierdurch der
29
sachen nit gentzlich geholffen, so hetten die chur- und fürstlichen räthe der
30
sachen noch ferner nachgedacht und fast für ein mittel halten wöllen, wann
31
mit Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigstem belieben die statt Speyr in
32
neutralstandt gesetzt werden möchte, da man dann unsers raths vordrist
33
begehren thet und in eventum, wir dessen kein bedenkhens haben solten,
34
unß zugleich ersuecht haben wolte, bei denn mediatoren darvon ein apertur
35
ze thuen. Und weren hiebei einstheils sonderlich dieses bedenkhen vorkom-
36
men , daß die statt Speyr ohnedaß kein solcher platz, der eim oder anderm
37
theil grossen vortel geben köndt, gleichwol aber allen ständen deß reichs
38
merklich vil daran gelegen, daß die noch übrige cammergerichtspersonen
39
erhalten werden, dann weil derselben ohnedaß wenig, so die wegen solcher
40
unleidenlicher kriegsbetrangnus dissipirt werden solten, so wurde man sol-

[p. 468] [scan. 516]


1
chen abgang künfftig sehr hoch in administration der cammergerichtlichen
2
iustitia entgelten müessen und schwerlich mehr zu anderwerttiger ersetzung
3
gelangen könden.

4
Wir haben darauff geanttworttet, unß were noch in guettem angedenkhen,
5
daß die geclagte beschwerung, baldt nachdem die Franzosen sich dises
6
ortts bemächtigt, zu underschiedlichen mahlen einkommen, so wir auch
7
Ihr Kayserlicher Maiestät gehorsambst referirt, und hetten dieselbe ein
8
solches sehr ungern vernommen, liessend sich auch gar nit entgegen sein,
9
daß dessentwegen bewegliche remonstration an die Französische pleni-
10
potentiarios gelangt werde. Gestalten wir erbiettig, gleich morndrigen tags
11
unß dessentwegen bei denn herrn mediatoren anzegeben und nit allein die
12
schreiben an denn visconte di Tourraine ze sollicitirn, sondern auch weitere
13
instanz ze machen, daß dessentwegen auch dem königlich Französischen
14
hof mochte geschriben und daselbsther mehrere und ernstlichere ordre
15
erholt werden. Sovil aber anlangte, die statt Speyr neutral zu erklären, da
16
müeßten wir bekennen, das wir dessen von Ihr Maiestät keinen bevelch het-
17
ten . Wir köndten auch nit sehen, wie dardurch der sachen mit sicherheit
18
wurde geholffen sein mögen. Dann wir erinnerten unß, daß uffm reichstag
19
zu Regenspurg und uffm deputationstag zu Frankfurt von disem punct vil-
20
fältig gehandlet, aber doch niemahlen einig satter schluss darüber gefaßt
21
worden. Und obwohl die statt an sich selbst kein wehrhaffter posten, so were
22
doch der situs an sich selbst also bewandt, daß sich dessen der ein und ander
23
kriegende theil wol bedienen köndt, und were daher zu fürsorgen, wann es
24
schon von Ihrer Maiestät eingewilligt, daß es doch die Franzosen eveniente
25
casu nit halten würden. Inmittelst müeßten gleichwol Ihr Maiestät an dero
26
gegebnes wortt gebunden sein und derfften sich dises vortels etwann mit
27
passier- und repassieren deß Reins nit gebrauchen, hingegen aber, wann es
28
die Franzosen theten, würde es Ihr Kayserlicher Maiestät und dem reich zu
29
desto mehrerm nachtheil außschlagen. Die Franzosen würden sich keines
30
einigen ortts, so gering der auch wer, bei ietzigem ihrem zustandt jenseits
31
Reins nit begeben, sondern sich derselben zu erweitterung ihrer quartier
32
bedienen. Und wann sie schon die parola zur neutralitet geben, so würdens
33
sie doch zu entstehender noth und glegenheit ebensowenig halten, als sie
34
anietzt deß duca d’Anguien salvaguardia in acht nemmen. Mit dem pass hett
35
es dise bewandtnus, daß zu Philipsburg der Rein etwas weitschweiffiger als
36
bei Speyer, also auch dißer revier vil ruiger ze passim sei. So pflegte man one-
37
daß den vesten plätzen mit durchfüer- oder übersetzung der armaten neben
38
andern sonderlich auch umb diser respecten willen zu verschonen, damit
39
selbige destoweniger außgezehrt werden. Wölche und mehr andere conside-
40
rationes die Franzosen sonder zweifel in obacht halten und eintweder in kein
41
neutralitet einwilligen oder, wanns schon geschehe, selbige nit halten wür-
42
den . Darumben wir ja nit rathsamb erachten köndten, vor dißmal auff der-
43
gleichen mittel zu gedenkhen, wolten gleichwol daß beschehen anlangen Ihr
44
Kayserlicher Maiestät allerunderthänigst ze referirn nit unterlassen. Dabei

[p. 469] [scan. 517]


1
es gbliben, und hat der Maintzische ferner angezeigt, daß man auch nit unter-
2
lassen würde, von disem an unß beschehenem anbringen auch denen zu
3
Oßnabrukh versambleten ständen parte zu geben.

Dokumente