Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 X 25
1645 X 25
Mittwoch Mercurii, 25. huius, seind die chur- und fürstlichen
catholicae religionis bei denn capuccinern super materia excludendorum zu-
sammenkommen , und selbigen abendts mir durch Dr. Krebßen, Mogunti-
num , anzeigt worden, daß man sich bei diser conferentz fast zu keinem rech-
ten concluso vergleichen könden. Hauptsächlich aber wer man dessen einig,
daß man in die admission der Magdenburgischen deputaten keinesweegs con-
sentirn solt. Ob es aber in omnem casum, die tractatus pacis zerschlagen sich
oder nit, sein verbleibens dabei haben soll, damit hab man nit heraußgewollt.
Wegen Hessen Cassel etc. bestüende es mehrertheil auff Ihr Kayserlicher
Maiestät und deroselben weitern resolution oder waß sich sonst die Kayser-
lichen gsandten vernemmen lassen wolten. Sodann weren zwar die maiora
dahien gangen, daß von denn chur- und fürstlichen deputatis ettlich zu
denn herrn mediatorn allhie verordnet werden solten, sie zu ersuechen,
den Französischen nochmaln beweglichst vorzehalten, warumben die
Magdeburgischen und gleichmässige pretendenten keinesweegs one höchstes
praeiudicum der catholischen religion admittirt und zugelassen werden könd-
ten , mit ersuechen, daß sie dermahln von solcher pretension abstehen wol-
ten . Andere aber als Churmaintz, Bayern, Österreich und ettlich davon de-
pendirende vota hetten dafür gehalten, daß dises anlangen durch die Kayser-
lichen gsandten beschehen solte. Sodann möchten die Oßnabrukhischen de-
putati vom hiesigen fürstenrath mit einem gegencreditif deß innhalts abge-
ferttigt werden, alldieweil in ihrem schreiben und dero abgeordneten mundt-
lichem vortrag erscheinte, das sie sich in disem streit auff die frembde cronen
beziehen theten, so hette man disseits vor rathsamb befunden, die nothurfft
an diselbe gelangen ze lassen, in hoffnung, sie werden uff so clare fundamenta
ihre ungleiche meinungen zu behaupten nit gedenkhen. Dieweil unß aber be-
denklich vorkommen, daß dergleichen negociation immediate bei denn me-
diatorn oder denn gegentheilen selbst anzebringen mit unserer conniventz
einen eingang machen ze lassen, so haben wir unß (weil ohnedaß bei solcher
mißstimigkheit der chur- und fürstlichen deputaten einige abordnung an die
mediatores nit leichtlich ins werkh ze richten) benommen, selbst zu denn
mediatorn ze gehen und die nothurfft bei dennselben anzebringen.
catholicae religionis bei denn capuccinern super materia excludendorum zu-
sammenkommen , und selbigen abendts mir durch Dr. Krebßen, Mogunti-
num , anzeigt worden, daß man sich bei diser conferentz fast zu keinem rech-
ten concluso vergleichen könden. Hauptsächlich aber wer man dessen einig,
daß man in die admission der Magdenburgischen deputaten keinesweegs con-
sentirn solt. Ob es aber in omnem casum, die tractatus pacis zerschlagen sich
oder nit, sein verbleibens dabei haben soll, damit hab man nit heraußgewollt.
Wegen Hessen Cassel etc. bestüende es mehrertheil auff Ihr Kayserlicher
Maiestät und deroselben weitern resolution oder waß sich sonst die Kayser-
lichen gsandten vernemmen lassen wolten. Sodann weren zwar die maiora
dahien gangen, daß von denn chur- und fürstlichen deputatis ettlich zu
denn herrn mediatorn allhie verordnet werden solten, sie zu ersuechen,
den Französischen nochmaln beweglichst vorzehalten, warumben die
Magdeburgischen und gleichmässige pretendenten keinesweegs one höchstes
praeiudicum der catholischen religion admittirt und zugelassen werden könd-
ten , mit ersuechen, daß sie dermahln von solcher pretension abstehen wol-
ten . Andere aber als Churmaintz, Bayern, Österreich und ettlich davon de-
pendirende vota hetten dafür gehalten, daß dises anlangen durch die Kayser-
lichen gsandten beschehen solte. Sodann möchten die Oßnabrukhischen de-
putati vom hiesigen fürstenrath mit einem gegencreditif deß innhalts abge-
ferttigt werden, alldieweil in ihrem schreiben und dero abgeordneten mundt-
lichem vortrag erscheinte, das sie sich in disem streit auff die frembde cronen
beziehen theten, so hette man disseits vor rathsamb befunden, die nothurfft
an diselbe gelangen ze lassen, in hoffnung, sie werden uff so clare fundamenta
ihre ungleiche meinungen zu behaupten nit gedenkhen. Dieweil unß aber be-
denklich vorkommen, daß dergleichen negociation immediate bei denn me-
diatorn oder denn gegentheilen selbst anzebringen mit unserer conniventz
einen eingang machen ze lassen, so haben wir unß (weil ohnedaß bei solcher
mißstimigkheit der chur- und fürstlichen deputaten einige abordnung an die
mediatores nit leichtlich ins werkh ze richten) benommen, selbst zu denn
mediatorn ze gehen und die nothurfft bei dennselben anzebringen.