Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 X 17
Dienstag Dienstags, 17. huius, a Caesare vom 4. huius, alsbaldt
die responsiones dem Churmaintzischen directorio, wanns noch nit crafft
voriger bevelchen denn ständen communicirt, sodann auch den mediatoribus
zuzestellen [ 854 c ].
Eodem zinstags empfangen wir von Kayserlicher Maiestät schreiben de dato
Lintz, 5. Octobris, uff unsere relationes vom 15. und 23. Septembris, die
außliferung der Kayserlichen responsionum betreffend, mit beziehung uff
nechtsvorgehende resolutiones, sodann deß Venetianischen und Bayerischen
gesandtens gegen unß gefüerte discurs und unsere darauff ertheilte respon-
siones betreffend, das Ihr Kayserliche Maiestät solches gnädigst wol sich
gefallen lassen. Item, weil Wolkenstein berichtet, das unß von denn Mun-
sterischen ständen auffgetragen werden soll, ihre fundamenta de non ad-
mittendis denen zu Oßnabrukh zu representirn, wer Ihr Maiestät will, unß
dessen nit anzenemmen, sondern denn ständen solches selbst heimbzegeben
[ 855 a ].
Eodem zinstags berichten die von Oßnabrukh, daß sie mit der extradition
nit fürgangen, weil die Schwedischen vom Churmaintzischen directorn
nichts annemmen wöllen, de 19. huius [ 855 b ].
Darauff anttwortten wir mit beylag extractus protocolli, waßgestalten der
actus extraditionis vorgangen, mit ersuechen, bei denn protestirenden sich
dextre zu erkundigen, waß ihr meinung in puncto satifactionis, sonderlich
wegen der Vorderösterreichischen landen, sein möchte [ 856 ].
Martis, 17. huius, haben die herrn mediatores unß zurukhgebracht, daß sie
denn Franzosen die übergebne responsiones zugestellt, auch an sie begehrt
hetten, darüber diejenige supplementa und declarationes, so in ihrer proposi-
tion noch unerleüttert und außgeblieben ze sein scheinen thue, ehist zu
eröffnen. Die hetten sich entgegen vernemmen lassen, daß sie beraits mit denn
Schwedischen plenipotentiariis dahien veranlaaßt, sobaldt ein und andern
ortts solche extraditiones responsionum vorgangen, daß sie alsbaldt sich
hieher verfüegen und also unter inen ein sambtliche vergleichung gefaßt
werden solle, waß uff solche responsiones ferner ze thuen sein werde. Bei
diser erclärung haben sie, Franzosen, auch zu wissen begehrt, ob wir inen
dise communication vor unß selbst oder auff ersuechen der ständen theten
und ob dennselben nichtsdestoweniger ihre consultationes in disem fridens-
negocio fortzestellen heimbgeben sei, wölches dann also ze sein berichtet
worden. Ferner hetten sie, Franzosen, unß anzezeigen ersuecht, daß, sovil
den streit wegen exclusion der Hessen Casselischen und Magdeburg, auch
anderer gleichmässiger pretendenten anlangte, sie von ihrer gefaßten prae-
tension nit weichen köndten, sondern haben wolten, daß selbige alle und
sonderlich bei Magdeburg diejenige, so similes praetensiones hetten und
gegenwerttig weren, admittirt werden solten, die abwesende aber möchten
gleichwol außgeschlossen verbleiben, mit vorgeben, daß die stände beeder
ortten solches per maiora geschlossen hetten, wölches wir widersprochen.
Bei disem passu seind ettlich erinnerungen vorgeloffen ratione silentii, weil
die Franzosen von allem, waß bei denn chur- und fürstlichen rathen vor-
lauffen thue, bericht bekommen theten.
die responsiones dem Churmaintzischen directorio, wanns noch nit crafft
voriger bevelchen denn ständen communicirt, sodann auch den mediatoribus
zuzestellen [ 854 c ].
Eodem zinstags empfangen wir von Kayserlicher Maiestät schreiben de dato
Lintz, 5. Octobris, uff unsere relationes vom 15. und 23. Septembris, die
außliferung der Kayserlichen responsionum betreffend, mit beziehung uff
nechtsvorgehende resolutiones, sodann deß Venetianischen und Bayerischen
gesandtens gegen unß gefüerte discurs und unsere darauff ertheilte respon-
siones betreffend, das Ihr Kayserliche Maiestät solches gnädigst wol sich
gefallen lassen. Item, weil Wolkenstein berichtet, das unß von denn Mun-
sterischen ständen auffgetragen werden soll, ihre fundamenta de non ad-
mittendis denen zu Oßnabrukh zu representirn, wer Ihr Maiestät will, unß
dessen nit anzenemmen, sondern denn ständen solches selbst heimbzegeben
[ 855 a ].
Eodem zinstags berichten die von Oßnabrukh, daß sie mit der extradition
nit fürgangen, weil die Schwedischen vom Churmaintzischen directorn
nichts annemmen wöllen, de 19. huius [ 855 b ].
Darauff anttwortten wir mit beylag extractus protocolli, waßgestalten der
actus extraditionis vorgangen, mit ersuechen, bei denn protestirenden sich
dextre zu erkundigen, waß ihr meinung in puncto satifactionis, sonderlich
wegen der Vorderösterreichischen landen, sein möchte [ 856 ].
Martis, 17. huius, haben die herrn mediatores unß zurukhgebracht, daß sie
denn Franzosen die übergebne responsiones zugestellt, auch an sie begehrt
hetten, darüber diejenige supplementa und declarationes, so in ihrer proposi-
tion noch unerleüttert und außgeblieben ze sein scheinen thue, ehist zu
eröffnen. Die hetten sich entgegen vernemmen lassen, daß sie beraits mit denn
Schwedischen plenipotentiariis dahien veranlaaßt, sobaldt ein und andern
ortts solche extraditiones responsionum vorgangen, daß sie alsbaldt sich
hieher verfüegen und also unter inen ein sambtliche vergleichung gefaßt
werden solle, waß uff solche responsiones ferner ze thuen sein werde. Bei
diser erclärung haben sie, Franzosen, auch zu wissen begehrt, ob wir inen
dise communication vor unß selbst oder auff ersuechen der ständen theten
und ob dennselben nichtsdestoweniger ihre consultationes in disem fridens-
negocio fortzestellen heimbgeben sei, wölches dann also ze sein berichtet
worden. Ferner hetten sie, Franzosen, unß anzezeigen ersuecht, daß, sovil
den streit wegen exclusion der Hessen Casselischen und Magdeburg, auch
anderer gleichmässiger pretendenten anlangte, sie von ihrer gefaßten prae-
tension nit weichen köndten, sondern haben wolten, daß selbige alle und
sonderlich bei Magdeburg diejenige, so similes praetensiones hetten und
gegenwerttig weren, admittirt werden solten, die abwesende aber möchten
gleichwol außgeschlossen verbleiben, mit vorgeben, daß die stände beeder
ortten solches per maiora geschlossen hetten, wölches wir widersprochen.
Bei disem passu seind ettlich erinnerungen vorgeloffen ratione silentii, weil
die Franzosen von allem, waß bei denn chur- und fürstlichen rathen vor-
lauffen thue, bericht bekommen theten.