Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 IX 26
1645 IX 26
Dienstag Dinstags, 26. huius, berichten wir nach Oßnabrukh
unsern actum propositionis [ 828 ].
Martis, 26. huius, seind alle drei Französische plenipotentiarii erstens zu
beeden herrn mediatoren, sodann hernach zu herrn bischoffvon Oßnabrukh,
bei deme sich uff ihr begehren auch der Churbayerische abgesandt, herr von
Haßlang, eingefunden, kommen und haben beeder ortten ihre protestationes
und contradictiones wider die exclusion der Hessen Casselischer deputato-
rum und anderer ihrer confaederatorum von dem actu propositionis weit-
läuffig vorgetragen, auch sowol die ermeldte mediatores als die beede chur-
fürstlichen gesandten inen beyfällig ze machen understanden.
Darauff haben sich noch disen abendt die mediatores bei mir, grafen von
Nassau (weil ich, Volmar, wegen zugestandner leibsunglegenheit nit darbei
sein könden), eingestellt und der Venetus nach lengs referirt, daß ernandter
Franzosen anbringen vordrist auff widerholung ihrer schon mehrmalen für-
gescheinter argumenten bestanden, sodann endtlich dahien gestellt worden-
daß solche exclusio, weil die allein auß der landtgräfin mit Frankreich ha-
bender confaederation herrüere, ihrem könig und der gantzen cron
Frankreich zu disreputation geraichen thet, derentwegen sie es auch also
hingehen lassen nit köndten noch wolten, sondern wüerden sich endtlich
wol eines andern resolvirn müessen. Dann da die landtgräfin, daß ihre depu-
tati ad consilia statuum nit zugelassen werden wöllen, sehen solte, wuerde sie
selbige abzefordern verursacht werden, folgendts sie, Franzosen, eben-
mässig solche resolution ergreiffen müessen. Endtlich vermeldte gedachter
Venetianische ambassador, man solte doch auff ein temperamentum bedacht
sein. Sie, beede mediatores, müeßten zwar vor ihr privatperson bekennen,
daß die Franzosen dessen kein fundament, vermeinten aber doch, es were nit
unrathsamb, ein temperament anzenemmen, daß man namblich dise Hessi-
sche deputatos bei nechster rathssession semel pro semper möchte admittirn,
mit condition, daß sie folgendts sich nit weiter dabei einstellen solten. Dar-
durch würde zum wenigsten der cron Frankreich ihr pretendirte respect er-
halten etc. Die Franzosen referirten sich unter anderm auch auff den Passaui-
schen vertrag, daß namblich daselbst auch diejenige ständt, so noch in waaf-
fen wider denn Kayser gestanden, ad consultationes istius pacificationis we-
ren zugelassen worden. Und als ich, der graf von Nassau, hierauff remon-
strirte , daß dises sachen seyen, so wir einmal nit einwilligen köndten, auch
unß nit allein von Ir Kayserlicher Maiestät per expressum verbotten, son-
dern dessen zugleich die chur- und fürstliche gesandten allhier mit unß einig
weren, seyend beede mediatores widerumb abgeschieden. Und hetts der Vene-
tus mit deme beschlossen, sie hetten nun als mediatores daß ihrig gethan, be-
gehrten unß nit zu nöthigen, sondern liessents dahiengestellt sein, waß wir
hierunder weiters der sachen verstendig ze sein erachten werden.
unsern actum propositionis [ 828 ].
beeden herrn mediatoren, sodann hernach zu herrn bischoffvon Oßnabrukh,
bei deme sich uff ihr begehren auch der Churbayerische abgesandt, herr von
Haßlang, eingefunden, kommen und haben beeder ortten ihre protestationes
und contradictiones wider die exclusion der Hessen Casselischer deputato-
rum und anderer ihrer confaederatorum von dem actu propositionis weit-
läuffig vorgetragen, auch sowol die ermeldte mediatores als die beede chur-
fürstlichen gesandten inen beyfällig ze machen understanden.
Darauff haben sich noch disen abendt die mediatores bei mir, grafen von
Nassau (weil ich, Volmar, wegen zugestandner leibsunglegenheit nit darbei
sein könden), eingestellt und der Venetus nach lengs referirt, daß ernandter
Franzosen anbringen vordrist auff widerholung ihrer schon mehrmalen für-
gescheinter argumenten bestanden, sodann endtlich dahien gestellt worden-
daß solche exclusio, weil die allein auß der landtgräfin mit Frankreich ha-
bender confaederation herrüere, ihrem könig und der gantzen cron
Frankreich zu disreputation geraichen thet, derentwegen sie es auch also
hingehen lassen nit köndten noch wolten, sondern wüerden sich endtlich
wol eines andern resolvirn müessen. Dann da die landtgräfin, daß ihre depu-
tati ad consilia statuum nit zugelassen werden wöllen, sehen solte, wuerde sie
selbige abzefordern verursacht werden, folgendts sie, Franzosen, eben-
mässig solche resolution ergreiffen müessen. Endtlich vermeldte gedachter
Venetianische ambassador, man solte doch auff ein temperamentum bedacht
sein. Sie, beede mediatores, müeßten zwar vor ihr privatperson bekennen,
daß die Franzosen dessen kein fundament, vermeinten aber doch, es were nit
unrathsamb, ein temperament anzenemmen, daß man namblich dise Hessi-
sche deputatos bei nechster rathssession semel pro semper möchte admittirn,
mit condition, daß sie folgendts sich nit weiter dabei einstellen solten. Dar-
durch würde zum wenigsten der cron Frankreich ihr pretendirte respect er-
halten etc. Die Franzosen referirten sich unter anderm auch auff den Passaui-
schen vertrag, daß namblich daselbst auch diejenige ständt, so noch in waaf-
fen wider denn Kayser gestanden, ad consultationes istius pacificationis we-
ren zugelassen worden. Und als ich, der graf von Nassau, hierauff remon-
strirte , daß dises sachen seyen, so wir einmal nit einwilligen köndten, auch
unß nit allein von Ir Kayserlicher Maiestät per expressum verbotten, son-
dern dessen zugleich die chur- und fürstliche gesandten allhier mit unß einig
weren, seyend beede mediatores widerumb abgeschieden. Und hetts der Vene-
tus mit deme beschlossen, sie hetten nun als mediatores daß ihrig gethan, be-
gehrten unß nit zu nöthigen, sondern liessents dahiengestellt sein, waß wir
hierunder weiters der sachen verstendig ze sein erachten werden.