Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 IX 23

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1645 IX 23
Samstag Sambstags, 23. huius, vormittag umb 10 uhr seind
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ermeldter graf Cratz, bischoff von Oßnabrukh und freyherr von Haßlang
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sambt dem Churmaintzischen Dr. Krebsen zu unß kommen und haben unß
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relation gethan, waß sie gestern bei denn mediatorn verrichtet hetten. Und
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were namblich von iedem absonderlich daß erbietten beschehen, daß sie
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noch heüt vormittags zu denn Franzosen sich begeben und inen nach aller
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müglicheit zusprechen wolten. Zwar hette der Venetianische ambassador
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gesagt, das die Franzosen nit sonders auff der Magdeburgischen zulassung
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tringen theten, aber wegen Hessen Cassel wolten sie sich nit abweisen lassen.
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Hette dabei weiter erinnerung gethan, wie daß sehr guett sein wurde, wann
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die catholischen ettlich ihres mittels nach Oßnabrukh verordnen theten und
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dran weren, daß hingegen ettlich protestantes herüber kämen etc. Wir haben

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unß diser communication bedankht und dabei angezeigt, daß wir ebenso-
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wenig in solche angemaßte admission consentirn würden, inmaassen wir
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auch dessen außtruklich bevelcht weren, mit kurtzer erzehlung, waß unß in
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diser materi noch jüngst von unsern collegis zu Oßnabrukh were communi-
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cirt worden. Illi contestirten zugleich, daß sie von ihren herrn principalen
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gleichen bevelch hetten, und wolten auch von solcher intention sich keines-
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weegs abwendig machen lassen. Und wer Cöln und Bayern entschlossen,
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selbst zu denn Franzosen zu gehen und sie diser gefaßten resolution mit ein-
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füerung aller dienlicher motivi berichten, guetter hoffnung, sie wurden endt-
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lich darvon abstehen.

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11 Dr.] am Rande: De modo consultandi.
Dr. Krebs bringt weiter vor, daß die chur- und fürstlichen stände allhier die
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von Oßnabrukh allher in materia de modo consultandi überschribene erclä-
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rung vergangnen mittwochs und donnerstags in reiffe deliberation gezogen
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und dahien geschlossen, daß alle wider daß vorig allhie gemachte conclusum
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eingefüerte anmuettungen verworffen und keinesweegs eingewilligt werden
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solten, ausserhalb, sovil die re- und correlationes anlangt, daß die dessent-
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wegen verordnende deputationes von beeden religionen, iedoch mit diser
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limitation geschehen möchten, daß es vordrist bei denn ordinarideputatis im
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fürstenrath verbleiben, dennselben aber von der geist- und weltlichen bankh
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iedem einer ex utraque religione, und zwar allein bei werendem disem paci-
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ficationsconvent one anderwerttige consequentz, adiungirt werden sollen. Es
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werde aber dises ehist zu papyr gesetzt und alle dabei auff die baan ge-
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brachte ursachen einverleibt und unß anstatt ordenlicher relation zugestellt
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werden, mit angehenkhtem pitten, daß wir, Kayserliche, unß der sachen
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allhier und zu Oßnabrukh annemmen und dahien bearbeitten solten, auff daß
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die Oßnabrukhischen stände von solchen übelgefaßten anmaassungen abge-
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wendet werden möchten.

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Sodann weil sie vernommen, daß wir biß montag mit eröffnung unserer
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proposition fürgehen wolten, wölches inen dann sehr lieb, und ersuechten
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unß, wir woltens lenger nit anstehen lassen, auch unsere collegas erinnern,
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daß sie zu Oßnabrukh gleichergestalt uff solchen tag fortfahren solten, wie
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dann dem Churmaintzischen directorio hierunder von inen alle nothurfft
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anbevohlen worden. Waß deß Lampadii gegen unsern collegis beschehne
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erwöhnung wegen ansagung zu der proposition, darvon wir in unserer gegen-
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anttwortt meldung gethan, belangte, da hetten sie in actis nachgeschlagen
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und befunden, daß uffm reichstag anno 1603 zu Regenspurg, als ertzhertzog
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Matthiaß

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Erzhg. Mathias (1557–1619), Kg. von Ungarn 1608, Kg. von Böhmen 1611, Kaiser 1612.
, Kayserlicher commissarius, den reichsmarschalkhen nach hof
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erfordern und ime die ansag zu der proposition ze thuen anbevehlen lassen,
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solches von Churmaintz widersprochen und dahien vermittlet worden, daß
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selbiges directorium auff bevelch Seiner Fürstlichen Durchlaucht einen an-
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sagzettul innhalts, daß N. und N. uff bevelch deß herren Kayserlichen com-

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missarii zu anhörung der proposition erscheinen solte, verferttigt und dem
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reichsmarschalkhen zugestellt, auch darauffhien von demselben die ansag ver-
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richtet worden, doch als er auch crafft solchen ansagzettls zugleich dem
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Churmaintzischen ansagen wollen, were es nit admittirt, sondern dahien
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gestellt worden, daß sie von sich selbst unangesagt erscheinen möchten.
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Solchen modum köndte man dißmahls auch gebrauchen und also die non ad-
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mittendos ex mandato der Kayserlichen gesandten außlassen. Drittens were
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wegen einholung der Kayserlichen gsandten bedacht worden, das solches
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per deputatos aller 3 reichscollegien, und zwar die principales selbst gesche-
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hen , die herren Kayserlichen gesandten in die Churmaintzische gutschen zu
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sitzen erbetten werden solten, wie es dergleichen zu Mülhausen und Nüren-
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berg auff dennselben collegialtagen, zu Regenspurg uff jungstem reichstagen
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mit einholung herrn grafens von Trautmansdorff, graf Kurtzen reichsvice-
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cantzlers , so von Ihr Kayserlicher Maiestät zu abfassung deß reichsab-
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schiedts deputirt gewesen, und, wie man berichte, auch bei nechstem deputa-
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tiontag zu Frankfurth auch also were gehalten worden. Verhofften, es were
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unß nit zuwider, inmaassen sie von dem Churmaintzischen zu Oßnabrukh
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berichtet seyen, daß die Kayserlichen gsandten daselbst sich hierzu auch
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willfehrig erclärt hetten. Viertens so wer gestern von denn mediatorn er-
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innert worden, mit unß ze handlen, daß wir unsere proposition gleich post
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factam statibus publicationem inen nit allein ebenmässig communicirn, son-
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dern auch verstatten wolten, daß sie selbe auch denn Franzosen zwar mit
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dem fürwortt vorhalten möchten, daß es nochweils opus imperfectum und
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vordrist der ständen erclärung darüber ze erwartten. Dann uff solche weiß
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hetten sie, mediatores, die handt offen, mit denn Franzosen darvon eventua-
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liter ze handlen. Ausserhalb dessen wer doch onedas zu besorgen, es wuerden
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sonst solche unsre responsiones nit in geheimbd bleiben, sondern wol so-
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baldt ehender im trukh hin und wider außgesprengt werden, ehe man zu
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einiger handlung darüber schreitten thet. Und sie, churfürstliche, hetten diß-
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ortts einig bedenkhen nit, sondern wolten unß, solche communication inen,
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mediatorn, nit zu verwaigern, ersuecht haben. Wüßten sich sonst deß herkom-
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mens wol zu erinnern. Verhofften aber, es werde bei übrigen ständen auch
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kein bedenkhen haben.

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Nos respondimus, es bleibe vordrist bei dem bestimbten termin ad propo-
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nendum , wie wir es auch unsern collegis beraits zugeschrieben und noch
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heut ferners berichten wolten. Mit der ansag habs uff angezeigten modum
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sein richtigkheit, möchte also daß Churmaintzische reichsdirectorium ein
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solchen ansagzettl verferttigen und unß zustellen lassen. Mit der einholung
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und daß wir unß der Churmaintzischen gutschen bedienen solten, hetten wir
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wol dafürgehalten, daß zwischen disem convent, wölcher nunmehr die
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formb eines offentlichen reichstags gewinnen woll, und denn angezognen
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actibus ein unterschied und die anerbottne cortesia mit der Churmaintzi-
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schen gutschen ein actus liberae facultatis wer, so wir annemmen oder auß-
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schlagen möchten. Dann mit denen zu Mülhausen und zu Nurenberg gehalt-

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nen collegialtägen hett es ein andere bewandtnus, und wer bekandt, das
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bei dennselben Ihr Kayserliche Maiestät nit zu presidiren. So weren zu
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Regenspurg auch die benandte herrn Kayserliche geheimbde räth nit als
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commissarii zum reichstag, sondern ad certum et particularem actum depu-
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tirt gewesen. Und köndten wir nit erachten, daß uff offnen reichs- oder depu-
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tationstägen dergleichen observirt ze sein sich leichtlich befinden werde,
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sonderlich da sich bei dennselben solche hohe furstliche personen als
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Kayserliche commissarii befunden haben. Nichtsdestweniger daß sie, chur-
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fürstliche , vermeinen, daß der sachen vor dißmal also ze thuen, so lassen wirs
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auch dahiengestellt sein und weren erbiettig, unß in die bedeütte Chur-
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maintzische gutschen zu setzen, doch wolten wir hierdurch anderwerttig am
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herkommen inskunfftig nichts praeiudicirt haben. Waß dann entlich die
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communication gegen den herrn mediatorn belangte, hetten wir selbe zu
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thun von Ihr Maiestät bevelch, daß aber sie alsdann die communicirte re-
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sponsiones alsogleich den Franzosen uberbringen möchten, da stüenden wir
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etwas an und trügen die fürsorg, die Franzosen selbst wurden hernach denn
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ständen fürrukhen, daß man inen solche responsiones nur zum schein ad
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consultandum zugestellt und doch unerwarttet ihres guettachtens allberait
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mit inen, Franzosen, ze tractirn angefangen. Deme zufürkommen, hielten wir
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unsers ortts ein mittel ze sein, daß gleich nach vollendter proposition von
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disem begehren denn übrigen ständen communication gethan und ihre er-
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clärung darüber vernommen wüerdt; namblich wann man zusamentritt, umb
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die erste anttwortt auff unsere proposition zu verfassen, da möchte daß Chur-
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maintzische directorium alsdann zugleich auch diß begehren anzeigen.

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Placuit modus, mit vermelden, daß es also beobachtet werden solte, und waß
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unsere erinnerung wegen der gutschen anlangte, da hett es uff den reichs-
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tägen ein andere meinung, und stellten sich alsdann alle stände bei und vor
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deß Kayserlichen commissarii zimmer und beglaitteten denselben sambtlich
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in ordnung ad locum propositionis, ita discessum. Wir haben aber sonst wol
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vermerkht, sovil die gutschen anlangt, daß sie in der meinung gestekht, wan
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der herr graf sein aigne gutschen brauchen solte, man wurde inen darinn
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quoad hunc actum die oberhandt nit geben wollen, da sie aber vermeint, es
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solte beschehen, gleichergestalt als wan sie in seinem losament weren. Wir
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haben unß iedoch dessentwegen mit inen in disputaten unthuenlich befunden,
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sondern es zu dissimulirn vors beste gehalten, auß ursachen, das Ihr Kayserli-
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cher Maiestät bevelch lauttet, unß keine impertinentzien verhindern ze lassen.
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Dises verlauffs haben wir die zu Oßnabrukh alsbaldt eodem per ordinarium
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tabellionem mercatorum berichtet [ 825 ].

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