Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1649 V 10
1649 V 10
Montag
Montags, den 10. huius, a meridie seind die catholischen
deputati vor unß erschienen, als namblich wegen Churmaintz Dr. Meel,
Churcöln herr thumbprobst von Paderborn, Churbayern Dr. Krebs, Saltz-
burg Dr. Krebs von Maintz, Osterreich Goll, Pfaltz Newburg Weschpfen-
nig , Teutschmeister Giffen. Daß vorbringen ist summariter dahien gestanden:
Sie hetten nit underlassen, sich in deren von denn protestierenden übergeb-
ner designatione restituendorum zu ersehen wie auch daßjenig, waß wir inen
von derselben mundtlichem anbringen communicirt, heüttigen tags in reiffe
beratschlagung zu ziehen, und in erwegung aller umbständen unanimiter ge-
schlossen , daß sie sich darüber in einige handlung und weitleuffigkheit nit
einlassen köndten noch wolten. Erstlich darumben, weiln in dem instru-
mento pacis wie auch darauff hernach mit denen protestierenden verglich-
nem modo arctiori exequendi solche mittel enthalten, wardurch die resti-
tuendi einer und anderer religion gnuegsamb versichert sein und zu dem-
jenigen , waß inen gebürt, ohne weitläuffigkheit gelangen köndten. So
hetten auch zum 2. die stände dessen sich miteinander einhellig verein-
bart , in ihren gegen dem herrn Schwedischen generalissimo abgangnen
underschiedlichen schreiben offentlich erclärt, daß dißortts die catholischen
den protestierenden und dise denn catholischen, auch sambtlich der Römisch
Kayserlichen Maiestät als ihrem höchstgeehrten oberhaupt vestiglich
trawen theten und keinesweegs zugeben köndten, daß die so hochnöthige
euacuationes et exauctorationes wegen abgehender restitution ex capite am-
nestiae et grauaminum ferner verzögert und auffgehalten werden solten.
Gestalten auch zum 3. solches ebenmässig nechstvorgehende wochen mit
einhelligem schluss sambtlicher ständen beeder religionen dem herrn grafen
Oxenstiern angezaigt worden mit dem ersuechen, daß er es ebenmässig dem
herrn generalissimo nach Nürenberg überschreiben und andeütten wolte,
die evacuation und exauctorationshandlung derenthalben keine stundt auff-
zehalten . Zum 4. so seyen in der übergebnen specification guettentheils
solche sachen enthalten, die eintweder ad ipsum tractatum euacuationis et
exauctorationis, wol auch gar nit ad dispositionem instrumenti pacis gehörig,
oder darüber man keine information in facto hab, noch von denn prin-
cipaln , als die sich dises ansinnens nit versehen, einige instruction vorhanden,
sondern müeßte dennselben erst darunder zugeschriben und also abermaln
vil vergebliche zeit verspielt werden. Zum 5. wolte aller billicheit zuwider-
lauffen , daß man sich also ad nudam allegationem partium ohne einige
gnuegsame nachricht, wie es mit solchem anzug beschaffen, zum beyfall
heraußlassen und die sachen gleich ad condemnationem et executionem
recommendirn solte. Wie nit weniger und zum 6. einigen andern und
newen modum nominandi et constituendi executores, als der im instru-
mento pacis begriffen, einfüeren ze lassen nit verantworttlich sein köndte.
Und dieweil dann Ihre Kayserliche Majestät biß daher in hoc puncto exe-
cutionis alles daßjenige gethan, waß dem instrumento pacis und dem ver-
glichnen modo arctiori ähnlich und gmäß wer, auch mit fuegen einiger
zweiffel in dieselbe nit gesetzt werden könde, daß sie nit uff anrueffen der be-
schwehrten partei noch ferners alle gebür verordnen werden, also ersuech-
ten sie, catholische, unß, wir wolten dise ihre resolution denn protestieren-
den mit guetter manier vortragen, sie beweglich ermahnen, daß sie dißortts
in die catholische ferners nit tringen, sondern bei deme verbleiben wolten,
waß obstehendermaassen so hoch verbündtlich gegeneinander eingangen,
versprochen und zugesagt worden, Ihrer Kayserlichen Maiestät mit der-
gleichen particularrecommandationibus
particularrecommendationibus
gegen denen verordneten executorn
nit eingreiffen, sondern die restituendos dahien weisen, daß sie in terminis
instrumenti sich halten und die execution bei dennjenigen, wohien sie das-
selbig weiset, suechen wolten, hierdurch also denn cronen den pretext ihrer
biß daher gebrauchter höchstverderblicher verzögerung benemmen und mit
gesambtem zuthuen beederseits religionverwandter ständen dieselben ver-
mögen helffen, daß sie damaln die abtrettung inhabender vesten plätzen und
die abfüerung ihres kriegsvolkhs ohne lengern anstandt zu werkh richten
thüend. Sie, catholische, hetten zwar wol hochtringende ursach, auch ihres
ortts in specie anzuzeigen, wie vil under inen biß daher zu keiner restitution
weder in politicis noch ecclesiasticis über allen angewendten fleiß nit gelan-
gen köndten und daß die mit einem wortt noch uff dise stundt ihrer stiffter,
landen und leütten ermanglen müeßten. Weil aber der sachen mit vilfeltigem
clagen und widerclagen nit gehoffen, so hielten sie sich an die im instru-
mento enthaltene regulas und darauff gewidmete execution und wollen
dieselben lieber nach dem verglichnen modo suechen, als mit deren speci-
fication zu unbeliebten disputationibus ursach geben, daß demnach die pro-
testierenden ebenmässig daher ursach haben, sich gleichergestalt zu bezaigen
und inen, catholischen, mit anderwerttigen zumuetten zu verschonen.
Wir haben unß hierauff benommen, den protestierenden nach nothuerfft zu-
zesprechen , möchte iedoch nichts schaden, wan sie, catholische, unß in eim
und anderm, allein zu unserer nachricht, etwas specialinformation ertheilen
theten.
deputati vor unß erschienen, als namblich wegen Churmaintz Dr. Meel,
Churcöln herr thumbprobst von Paderborn, Churbayern Dr. Krebs, Saltz-
burg Dr. Krebs von Maintz, Osterreich Goll, Pfaltz Newburg Weschpfen-
nig , Teutschmeister Giffen. Daß vorbringen ist summariter dahien gestanden:
Sie hetten nit underlassen, sich in deren von denn protestierenden übergeb-
ner designatione restituendorum zu ersehen wie auch daßjenig, waß wir inen
von derselben mundtlichem anbringen communicirt, heüttigen tags in reiffe
beratschlagung zu ziehen, und in erwegung aller umbständen unanimiter ge-
schlossen , daß sie sich darüber in einige handlung und weitleuffigkheit nit
einlassen köndten noch wolten. Erstlich darumben, weiln in dem instru-
mento pacis wie auch darauff hernach mit denen protestierenden verglich-
nem modo arctiori exequendi solche mittel enthalten, wardurch die resti-
tuendi einer und anderer religion gnuegsamb versichert sein und zu dem-
jenigen , waß inen gebürt, ohne weitläuffigkheit gelangen köndten. So
hetten auch zum 2. die stände dessen sich miteinander einhellig verein-
bart , in ihren gegen dem herrn Schwedischen generalissimo abgangnen
underschiedlichen schreiben offentlich erclärt, daß dißortts die catholischen
den protestierenden und dise denn catholischen, auch sambtlich der Römisch
Kayserlichen Maiestät als ihrem höchstgeehrten oberhaupt vestiglich
trawen theten und keinesweegs zugeben köndten, daß die so hochnöthige
euacuationes et exauctorationes wegen abgehender restitution ex capite am-
nestiae et grauaminum ferner verzögert und auffgehalten werden solten.
Gestalten auch zum 3. solches ebenmässig nechstvorgehende wochen mit
einhelligem schluss sambtlicher ständen beeder religionen dem herrn grafen
Oxenstiern angezaigt worden mit dem ersuechen, daß er es ebenmässig dem
herrn generalissimo nach Nürenberg überschreiben und andeütten wolte,
die evacuation und exauctorationshandlung derenthalben keine stundt auff-
zehalten . Zum 4. so seyen in der übergebnen specification guettentheils
solche sachen enthalten, die eintweder ad ipsum tractatum euacuationis et
exauctorationis, wol auch gar nit ad dispositionem instrumenti pacis gehörig,
oder darüber man keine information in facto hab, noch von denn prin-
cipaln , als die sich dises ansinnens nit versehen, einige instruction vorhanden,
sondern müeßte dennselben erst darunder zugeschriben und also abermaln
vil vergebliche zeit verspielt werden. Zum 5. wolte aller billicheit zuwider-
lauffen , daß man sich also ad nudam allegationem partium ohne einige
gnuegsame nachricht, wie es mit solchem anzug beschaffen, zum beyfall
heraußlassen und die sachen gleich ad condemnationem et executionem
recommendirn solte. Wie nit weniger und zum 6. einigen andern und
newen modum nominandi et constituendi executores, als der im instru-
mento pacis begriffen, einfüeren ze lassen nit verantworttlich sein köndte.
Und dieweil dann Ihre Kayserliche Majestät biß daher in hoc puncto exe-
cutionis alles daßjenige gethan, waß dem instrumento pacis und dem ver-
glichnen modo arctiori ähnlich und gmäß wer, auch mit fuegen einiger
zweiffel in dieselbe nit gesetzt werden könde, daß sie nit uff anrueffen der be-
schwehrten partei noch ferners alle gebür verordnen werden, also ersuech-
ten sie, catholische, unß, wir wolten dise ihre resolution denn protestieren-
den mit guetter manier vortragen, sie beweglich ermahnen, daß sie dißortts
in die catholische ferners nit tringen, sondern bei deme verbleiben wolten,
waß obstehendermaassen so hoch verbündtlich gegeneinander eingangen,
versprochen und zugesagt worden, Ihrer Kayserlichen Maiestät mit der-
gleichen
nit eingreiffen, sondern die restituendos dahien weisen, daß sie in terminis
instrumenti sich halten und die execution bei dennjenigen, wohien sie das-
selbig weiset, suechen wolten, hierdurch also denn cronen den pretext ihrer
biß daher gebrauchter höchstverderblicher verzögerung benemmen und mit
gesambtem zuthuen beederseits religionverwandter ständen dieselben ver-
mögen helffen, daß sie damaln die abtrettung inhabender vesten plätzen und
die abfüerung ihres kriegsvolkhs ohne lengern anstandt zu werkh richten
thüend. Sie, catholische, hetten zwar wol hochtringende ursach, auch ihres
ortts in specie anzuzeigen, wie vil under inen biß daher zu keiner restitution
weder in politicis noch ecclesiasticis über allen angewendten fleiß nit gelan-
gen köndten und daß die mit einem wortt noch uff dise stundt ihrer stiffter,
landen und leütten ermanglen müeßten. Weil aber der sachen mit vilfeltigem
clagen und widerclagen nit gehoffen, so hielten sie sich an die im instru-
mento enthaltene regulas und darauff gewidmete execution und wollen
dieselben lieber nach dem verglichnen modo suechen, als mit deren speci-
fication zu unbeliebten disputationibus ursach geben, daß demnach die pro-
testierenden ebenmässig daher ursach haben, sich gleichergestalt zu bezaigen
und inen, catholischen, mit anderwerttigen zumuetten zu verschonen.
Wir haben unß hierauff benommen, den protestierenden nach nothuerfft zu-
zesprechen , möchte iedoch nichts schaden, wan sie, catholische, unß in eim
und anderm, allein zu unserer nachricht, etwas specialinformation ertheilen
theten.