Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1649 I 19

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1649 I 19
Dienstag Dinstags, den 19. huius, ante meridiem protestantes ad
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nos, und haben unß ihr verfaßtes concept ad Caesarem eingebracht, mit pitt,
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wir wolten mit denn catholischen handlen, daß sie es auch approbirn und
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also außferttigen lassen möchten [ 2371 ]. Sodann, ob sie wol bißher ver-
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spüert , daß das hochlobliche hauß Österreich an seinem eüsseristen zuthuen
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zu befürderung deß fridens nichts hette erwenden lassen, auch noch nit
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zweifleten, selbiges noch weiter in so guetter intention verharren wurde,
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nachdem iedoch Ihre Fürstliche Durchlaucht, ertzhertzog Ferdinand Carl,
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noch biß dato der statt Lindau ihre reichspfandtschafft nit abgetretten, also
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petten sie, daß man dessen Seine Durchlaucht erinnern wolte.

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Hierauff seind sie abgetretten, und haben wir daß concept verlesen, auch
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dabei folgende bedenkhen befunden: 1. Weil ad marginem gesagt, daß in
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simili mutatis mutandis auch an die craißausschreibende fursten geschriben
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werden solte, haben wir erachtet, dises köndte wol umbgangen werden,
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dann so es dahien angesehen, daß diselben demnach verfahren und die exe-
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cutiones drauff vornemmen solten, so hette es ein ansehen, als wolte man
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Ihr Kayserlicher Maiestät etwas vorgreiffen. Wann es aber allein per modum
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notificationis und zum wissen gemeint wer, so wolte es fast vergeblich sein,
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weil sie solche notification von Kayserlicher Maiestät sambt anhangendem exe-
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cutionsbevelch wurden zu gewartten haben. 2. Bei denn wortten ’ tergiver-

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sirn und opponirn‘, möchte interponirt werden ’ermeldten cronen den
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pretext in handen ze lassen‘. 3. Möchten die wortt ’auß mangel im instru-
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mento pacis veranlaaßter assistentz‘ außgelassen werden, weil das instru-
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mentum nit so strictam obligationem mit sich füere. 4. Paulo post die wortt
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’vorsetzlicher weise‘ außzelassen. 5. Deßgleichen folgendts die wortt ’und
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die execution schleüniger fortgestellt werden könde‘ außzelassen. 6. Bei den
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wortten ’zu prestirn schuldig‘ addendum ’und in mora seind‘. 7. Bei denn
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wortten ’ohn einigen anhang oder reservation‘ addendum ’so vorge-
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meldtem instrumento pacis zuwiderlaufft‘. 8. Die wortt ’ohne füerung so-
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lenner ordenlichen beweißthumb‘ außzelassen, cum etiam in summario non
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omnis probatio excludatur sive per testes sive per instrumenta. 9. Verba
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’in specie zu Augspurg‘ omittenda erunt, quia pace nondum ratificata pae-
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nam banni incurrisse vere dici non possunt. 10. Den executoribus köndte
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saluis imperii constitutionibus die declaratio banni nit uffgetragen werden,
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sondern die müeßte von Kayserlichen Maiestät, deroselben reichshofrath
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oder cammergericht herkommen.

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Dise erinnerungen haben wir inen vorgehalten, mit erbietten, wan sie denn-
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selben stattgeben, auch den catholischen solche ze communicirn und sie ver-
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hoffentlich ze disponirn, daß alle fernere weitläuffigkheit vermitten bleibe,
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doch wolten wir den catholischen dißortts nichts vorgreiffen, sondern inen
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ein freye handt behalten haben. Betreffend aber ihr begehren wegen der
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statt Lindau reichspfandtschafft, da möchten sie versichert sein, das Ihr
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Fürstliche Durchlaucht dem instrumento puntualemente geleben und nie-
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mandt nichts vorhalten werden, allein wolte die billicheit erfordern, daß man
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auch derselben zu dem ihrigen verhelffe, als wölche ie unschuldigerweise in
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disen last gezogen werde. Und namblich wüßten die abgesandten sich zu er-
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innern , waßmaassen sie und übrige ständ den 21. Octobris nechsthien, als wir
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unß wegen der specialguarantie, so in casum deficientis cessionis Hispanicae
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mit einer unbillichen clausul dem Französischen plenipotentiario zu geben
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versprochen worden, unß die vertröstung gethan, wan es zu außferttigung
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diser specialguarandia kommen solt, Ihrer Durchlaucht interesse dergestalt zu
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beobachten, daß deroselben kein praeiuditz darauß erfolgen soll. Nun wer es
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an deme, daß wir bißher dise Spanische cession nit erhalten könden, sondern
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fast besorgen müeßten, daß die Spanier ehender solche cession nit herauß-
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geben wurden, biß mit inen von der cron Frankreich auch frid wurde ge-
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macht sein.

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36 Wann] am Rande: Restitutio der 4 waldstätten und solutio 3 millionum würdt a Cae-
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sareanis wider außgedingt.
Wann es nun hierauff zu der specialguarandie kommen wurde, so
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ersuechten wir die stände, sie wolten angezogner ihrer gegebnen vertrö-
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stung eingedenkh sein und solche praeiudicirliche clausul außlassen, auff daß
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Ihr Fürstliche Durchlaucht gegen diser specialguarandie, wölche dann in
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locum cessionis Hispanicae tretten thet, auch deß effectus pacis geniessen
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köndte und namblich derselben die 4 waldtstätt ohne lengern auffhalt resti-
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tuirt , auch die versprochne gelter in termino praefixo bezahlt werden, dann ja

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die Franzosen sich dißortts nichts zu beschweren, weil Spania kein ansprach
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an das Elsaß bette, solang daß Teütsche hauß Österreich in esse bleib.

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Illi habita deliberatione: Wegen deß schreibens an die craißaußschreibende
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fürsten hab gar nit die meinung, Ihrer Kayserlichen Maiestät hierunder am
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geringsten vorzugreiffen, sondern allein einige notification ze thuen, damit
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diejenige, so in actu executionis begriffen, sich wüßten darnach ze richten,
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inmaassen man sie auch auff nachfolgende Kayserliche bevelch weisen
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wurde. Reliquas correcturas omnes admiserunt, ut in conceptu ad marginem
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annotatum [ 2372 ]. Wegen Ihr Fürstlicher Durchlaucht haben sie gemeldt, es
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betreffe dises nit sie allein, sondern gesambte ständt an, weren ihrestheils
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nochmaln erbiettig, die sachen also einzerichten, daß Ihrer Durchlaucht kein
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praeiudicium drauß erfolgen solle. Endtlich haben wir sie auch erinnert, daß
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wir dises schreiben also verstüenden, daß mit außferttigung desselben auch
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zugleich die commutationes ratificationum ohne einigen weitern vorwandt
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effectuirt, darauff alsbaldt ad euacuationem et exauctorationem fürgeschrit-
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ten und also dem fridenschluss sein vollige executio gegeben werde. Quod
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omnes polliciti sunt.

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18 Eodem] am Rande: Handlung super praemissis mit denn catholischen.
Eodem nachmittag haben wir die catholischen sambtlich vor unß erfordert
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und vordrist in genere, waß wir mit denn protestierenden gehandlet, eröff-
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net , sodann (weil es die Churmaintzischen gar nit rathsamb erachten wollen,
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alle specialia zu erzehlen) umbständtliche erinnerung gethan, daß mit auß-
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ferttigung einer specialguarantie die sachen dahien gerichtet wurde, damit
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meim gnedigsten herrn, ungeachtet die Spanische cession noch derzeit nit
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vorhanden, die 4 waldtstätt sambt dem Preyßgaw restituirt und das gelt uff
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bestimbte termin bezahlt werde, ime also der effectus pacis ebensowol als
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andern ständen gedeyen möge, angesehen Seine Durchlaucht gantz unschul-
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dig hinder dise sachen komme und weder sie noch dero in Gott ruehender
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herr vatter umb die cron Frankreich oder einigen standt deß reichs ihrer
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landen privirt ze werden meritirt betten. Hierauff haben die ständt, sovil disen
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puncten anlangt, gleichergestalt wie die protestierenden geantworttet, weil
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dises werkh gemeine ständt betreffen thet, also wolten sie nit underlassen,
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hiernechst darvon in pleno ze handlen und sehen, wie Ihrer Durchlaucht ge-
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holffen werden könde. Im andern haben sie sich wider die protestierenden
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beclagt, daß mit ihrem proiectirten newen modo exequendi, folgendts einem
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schreiben an Kayserliche Maiestät allerhandt weitläuffigkheit causirten,
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derentwegen man mit inen dato noch zu keiner richtigkheit gelangen
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könden. Wolten sich angelegen sein lassen, wie man auß der sachen kom-
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men , die commutationes ratificationum erhalten und drauff zu der evacua-
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tion und exauctoration gelangen möcht. Nachdem sie drauff ihren abschied
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genommen, haben wir die Churmaintz-, Trier- und Bayerischen (dann
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wegen Cöln niemandt vorhanden gewesen) zurukhgefordert und inen umb-
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ständlich referirt, wie weit es mit denn protestierenden gebracht worden,
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worüber sie sich morndrigen tags zu erclären benommen.

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1–5] ursprünglich hinter S. 1201,5.
Dinstags, 19. huius, berichten wir ad Caesarem, worauff es mit der ständen
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vorhabendem schreiben an Ihr Kayserliche Maiestät bestehe, wie auch
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pfaltzgraf Carl Ludwig acceptationschreiben, lit. A, B, C, D [ 2373 ].

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Eodem ad Caesarem recepisse auff die communicirte beschwehrungen der
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statt Augspurg [ 2374 ].

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