Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 X 22
1648 X 22
Donnerstag
Donnerstags, den 22. huius, vormittag haben herr
graf von Nassau und ich, Volmar, unß zu dem conte Servient, herr graf von
Lamberg aber und herr Crane [zu den] Schweden begeben. Mit dem Servient
seind wir allerdings eins worden, daß am freytag morgens umb 9 uhr er zu
unß in herrn grafens von Nassau losament kommen, daselbst in unserer
cantzlei außgeferttigtes instrument unterschreiben, sodann sich wider in sein
losament begeben, wir ime alsbaldt nachfolgen und daselbst daß seinig
unterschreiben, besiglen, folgendts beede von unß underschribne und be-
siglete instrumenta durch beederseits secretarios auff den bischoffshof denen
daselbst versambleten ständen überlifern lassen sollen, auff daß die darzu
deputirte ständt dise zwischen unß, denn Franzosen und Schweden also auß-
geferttigte instrumenta zugleich underschreiben und besiglen, sodann
selbige under den legationssecretarien gegeneinander außgewexlet werden
mögen. Am sambstag solten die currier allerseits miteinander an die gene-
raliteten abgeferttigt und der fridenschluss intimirt, auch alle hostiliteten
damit eingestellt werden. Sontags solte die publication allhier per ciuitatem
geschehen sine sollennitatibus, ausserhalb daß in der statt die stukh gelöst
und salve gegeben werden möcht, wölches alles er doch zu unserm belieben
stellte.
Die Schweden aber haben sich noch nit auff gwisse zeit erclären wollen,
sondern vorgewendet, daß noch einige difficulteten übrig, darüber die
stände sich zu berathschlagen und noch gestrigen tags eine antwortt ze über-
bringen benommen, wölches noch uff dise stundt nit geschehen wer. Haben
under solchen difficulteten sonderlich die Augspurgische executionsord-
nung , die attestata wegen Malsch, Erdfurt, Minden angezogen, sonsten deß
modi halber sich fast eines gleichen wie der Franzos vernemmen lassen.
Auff dise begegnus haben wir alsbaldt einen ausschuss von denn standen
erfordert; seind erschienen Dr. Meel, Dr. Crebs, Wesenbeccius, der von
Thumbshirn, Dr. Langenbekh, Dr. Lampadius, Dr. Gloxinus. Als wir inen
nun angezeigt, waß die Schweden einwenden theten, und sie ermahnt, der
sachen abzehelffen, haben sie sich erbotten, alsbaldt nachmittag zu denn
Schweden zu gehen und zu vermittlen, daß die sich weiter nit auffhalten
wolten. Benebens aber hatt Thumbshirn vermeldt, die vornembste difficultet
stüende an der Augspurgischen executionsordnung, Oxenstirn hette ge-
schworen , nit ze underschreiben, es wer dann dises richtig, patte derwegen,
wir wolten im namen Kayserlicher Maiestät solche ordnung approbirn und
guetthaißen. Respondimus, wir hetten der sachen nachgedacht und befun-
den , daß unß nit verantworttlich fallen wolle, extra instrumentum einige
weitere convention einzegehen. Wie eins und anders exequirt werden solte,
wer im instrumento gnugsamb versehen, solte waß weiters propter unius
alteriusve partis contumaciam vonnöthen sein, so werde es billich an Ihr
Kayserliche Maiestät ze remittirn sein. Dieselbe hetten nunmehr alles, waß
im instrumento enthalten, approbirt, wurden alles trewlich halten und exe-
quirn , man solte in dieselbe kein solches misstrawen setzen. Wir seyend aber
erbiettig, dise unß zugestellte executionsordnung sambt dem, waß die pro-
testierende dabei verlangten, an Ihr Maiestät ze referirn, die werden sonder
allen zweifel dise erinderungen in ihren abgehenden executionscommissioni-
bus solchergestalten zu beobachten gewogen sein, auff das die executiones
dem auffgerichten fridenschluss gmäß und schleunigst volnzogen werden.
Weiter wüßten wir unß einmal nit zu erclären, hofften nit, daß die protestie-
rende oder auch die Schweden derentwegen die subscriptiones lenger auff-
halten solten. Es were der modus nit, unß mit deme ze treiben, daß herr
Oxenstirn diß oder jens verschworen hette, auff solche weiß wurde nie kein
ende am tractirn sein, und köndten wir auch wol daß contrarum
contrarium
verschwe-
ren . Sie solten sich demnach mit disem unserm erbietten ersettigen. Haben
sich zwar also abferttigen lassen, aber wol zu vermerkhen geben, daß sie
nit content.
Auff den abendt umb 6 uhr schikhte Salvius zu mir, Volmarn, und liesse
fragen, ob wir Kayserliche noch resolvirt weren, uff morndrigen tag ze
underschreiben, und ob wir mit allem dabei ferttig. Als ich nun mit ja geant-
worttet und daß ich von keiner hindernus wüßte, sagte der secretarius, so
haben sich die Schwedischen herrn legati erclärt, das sie im namen Gottes
solcher subscription uff morndrigen tag auch stattthuen wolten.
Umb 8 uhr aber schikht Servient zu herrn grafen von Nassau und laßt an-
zeigen , ob er zwar vermeint, daß morgen die subscription gwiß fortgehen
solte, so hetten doch die Schweden zu ime geschikht und anzeigen lassen,
daß sie von denn standen über noch restirende difficulteten einige reso-
lution empfangen, warüber sie vordrist eine conferentz mit ime halten
müeßten. Und weil er nit wußt, wie baldt die sich enden möchte, so würde
die subscription keinen fortgang gewinnen könden. Waß aber die deputati
mit denn Schweden außgericht, darvon ist dißmals unß nichts angezeigt
worden.
graf von Nassau und ich, Volmar, unß zu dem conte Servient, herr graf von
Lamberg aber und herr Crane [zu den] Schweden begeben. Mit dem Servient
seind wir allerdings eins worden, daß am freytag morgens umb 9 uhr er zu
unß in herrn grafens von Nassau losament kommen, daselbst in unserer
cantzlei außgeferttigtes instrument unterschreiben, sodann sich wider in sein
losament begeben, wir ime alsbaldt nachfolgen und daselbst daß seinig
unterschreiben, besiglen, folgendts beede von unß underschribne und be-
siglete instrumenta durch beederseits secretarios auff den bischoffshof denen
daselbst versambleten ständen überlifern lassen sollen, auff daß die darzu
deputirte ständt dise zwischen unß, denn Franzosen und Schweden also auß-
geferttigte instrumenta zugleich underschreiben und besiglen, sodann
selbige under den legationssecretarien gegeneinander außgewexlet werden
mögen. Am sambstag solten die currier allerseits miteinander an die gene-
raliteten abgeferttigt und der fridenschluss intimirt, auch alle hostiliteten
damit eingestellt werden. Sontags solte die publication allhier per ciuitatem
geschehen sine sollennitatibus, ausserhalb daß in der statt die stukh gelöst
und salve gegeben werden möcht, wölches alles er doch zu unserm belieben
stellte.
Die Schweden aber haben sich noch nit auff gwisse zeit erclären wollen,
sondern vorgewendet, daß noch einige difficulteten übrig, darüber die
stände sich zu berathschlagen und noch gestrigen tags eine antwortt ze über-
bringen benommen, wölches noch uff dise stundt nit geschehen wer. Haben
under solchen difficulteten sonderlich die Augspurgische executionsord-
nung , die attestata wegen Malsch, Erdfurt, Minden angezogen, sonsten deß
modi halber sich fast eines gleichen wie der Franzos vernemmen lassen.
Auff dise begegnus haben wir alsbaldt einen ausschuss von denn standen
erfordert; seind erschienen Dr. Meel, Dr. Crebs, Wesenbeccius, der von
Thumbshirn, Dr. Langenbekh, Dr. Lampadius, Dr. Gloxinus. Als wir inen
nun angezeigt, waß die Schweden einwenden theten, und sie ermahnt, der
sachen abzehelffen, haben sie sich erbotten, alsbaldt nachmittag zu denn
Schweden zu gehen und zu vermittlen, daß die sich weiter nit auffhalten
wolten. Benebens aber hatt Thumbshirn vermeldt, die vornembste difficultet
stüende an der Augspurgischen executionsordnung, Oxenstirn hette ge-
schworen , nit ze underschreiben, es wer dann dises richtig, patte derwegen,
wir wolten im namen Kayserlicher Maiestät solche ordnung approbirn und
guetthaißen. Respondimus, wir hetten der sachen nachgedacht und befun-
den , daß unß nit verantworttlich fallen wolle, extra instrumentum einige
weitere convention einzegehen. Wie eins und anders exequirt werden solte,
wer im instrumento gnugsamb versehen, solte waß weiters propter unius
alteriusve partis contumaciam vonnöthen sein, so werde es billich an Ihr
Kayserliche Maiestät ze remittirn sein. Dieselbe hetten nunmehr alles, waß
im instrumento enthalten, approbirt, wurden alles trewlich halten und exe-
quirn , man solte in dieselbe kein solches misstrawen setzen. Wir seyend aber
erbiettig, dise unß zugestellte executionsordnung sambt dem, waß die pro-
testierende dabei verlangten, an Ihr Maiestät ze referirn, die werden sonder
allen zweifel dise erinderungen in ihren abgehenden executionscommissioni-
bus solchergestalten zu beobachten gewogen sein, auff das die executiones
dem auffgerichten fridenschluss gmäß und schleunigst volnzogen werden.
Weiter wüßten wir unß einmal nit zu erclären, hofften nit, daß die protestie-
rende oder auch die Schweden derentwegen die subscriptiones lenger auff-
halten solten. Es were der modus nit, unß mit deme ze treiben, daß herr
Oxenstirn diß oder jens verschworen hette, auff solche weiß wurde nie kein
ende am tractirn sein, und köndten wir auch wol daß
ren . Sie solten sich demnach mit disem unserm erbietten ersettigen. Haben
sich zwar also abferttigen lassen, aber wol zu vermerkhen geben, daß sie
nit content.
Auff den abendt umb 6 uhr schikhte Salvius zu mir, Volmarn, und liesse
fragen, ob wir Kayserliche noch resolvirt weren, uff morndrigen tag ze
underschreiben, und ob wir mit allem dabei ferttig. Als ich nun mit ja geant-
worttet und daß ich von keiner hindernus wüßte, sagte der secretarius, so
haben sich die Schwedischen herrn legati erclärt, das sie im namen Gottes
solcher subscription uff morndrigen tag auch stattthuen wolten.
Umb 8 uhr aber schikht Servient zu herrn grafen von Nassau und laßt an-
zeigen , ob er zwar vermeint, daß morgen die subscription gwiß fortgehen
solte, so hetten doch die Schweden zu ime geschikht und anzeigen lassen,
daß sie von denn standen über noch restirende difficulteten einige reso-
lution empfangen, warüber sie vordrist eine conferentz mit ime halten
müeßten. Und weil er nit wußt, wie baldt die sich enden möchte, so würde
die subscription keinen fortgang gewinnen könden. Waß aber die deputati
mit denn Schweden außgericht, darvon ist dißmals unß nichts angezeigt
worden.