Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 X 7

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1648 X 7
Mittwoch X 9 Freitag Waß am mitwoch, donnerstag und frey-
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tag , den 7., 8. und 9. huius passirt, weiset die relation under dem 9. huius
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ad Caesarem [ 2217 ].

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Eodem freytags, 9. huius nachmittag umb 3 uhr seind herr Crane und
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ich, Volmar, uff der ständen begehren sambt derselben deputatis bei
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herrn Salvio erschienen, umb die von ime pretendirte differentias zu ver-
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gleichen , alsdann das depositirte Schwedische instrumentum zu eröffnen,
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die maculirte duerniones heraußzenemmen und, waß darinn gefählt, auff
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einen besondern zettul ze annotirn, alsdann selbiges instrumentum uff morn-
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drigen sambstags ze underschreiben, wie dann gleicher manier mit dem Ser-
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vient über daß Französische instrumentum hette negocirt werden sollen.
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Beim Salvio ist erstens der § ’Tandem omnes‘ berüert, die ständt von ime
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der vorbehaltnen intercession erinnert, auch an unß begehrt worden, daß
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wir die verba ’permanento‘, ’amissa sunto‘ und waß dergleichen mehr harte
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und, wie er sie nennte, verba condemnatoria weren, in andere mitiora, doch
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salua intentionis nostrae substantia, verendern solten. Als wir aber unß uff die
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abgeredte und stipulirte instrumenta bezogen, auch zu einiger enderung nit
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bevelcht zu sein entschuldigt, haben die stände sich erbotten, sobaldt das in-
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strumentum underschriben, ihre intercession ad Caesarem abgehen ze lassen
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und ze pitten, das Ihr Kayserliche Maiestät in außferttigung der ratification
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einige milterung in den wortten, doch salva rei substantia, einrukhen lassen
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wolten. Daß ander begehren war, die streittigkheit wegen deß Weserzolls
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zu vergleichen. Status offerunt se, sobaldt daß instrumentum underschriben,
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ihrestheils daran ze sein, daß solche vergleichung intra tempus ratificationis

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abgehandlet werden möcht, in hoffnung, herr graf von Oldenburg sich dazu
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guettwillig verstehen werde.

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2 3.] am Rande: Wegen der statt Bremen attestatum pro Suecis von denn Kayserlichen
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abgeschlagen, von denn ständen aber bewilligt.
3. Begehrte Salvius von unß, Kayserlichen, ein
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attestatum wegen der statt Bremen. Weil aber wir, Kayserliche, unß dessen
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mit angezognen erheblichen ursachen entschuldigt und mit der statt abge-
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ordneten vordrist ze reden unß benommen, haben die stände sich erbotten,
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wa wir kein attestatum ertheilten, daß sie dergleichen erstatten wolten.
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4. Begehrt Salvius ein designation der ständen anschlags über die 5 million.
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Ist bewilligt hinaußzegeben, sobaldt das instrumentum underschriben. 5.
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Wolt er auch haben, daß sein entworffne executionsordnung von denn stän-
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den solle underschriben werden, so bewilligt, doch mit etwas mehrer er-
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leutterung dabei ze thuen. 6. Ein attestatum wegen Pirmont. Soll mit denn
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Churcölnischen darvon geredt und verglichen werden. 7. Accommodation
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der Schwedischen völkher, so vor dem winter nit sollen abgedankht werden
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könden. Die ständt nemmens ad deliberandum in pleno. 8. Vergleichung der
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Hessen Casselischen praetensionum in tribus: 1. Außlöschung der clausul
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’quatenus‘ etc., quod concessum. 2. Contributionsverglaichung. Sagt Schäfer,
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die Münsterisch bischofflichen stände hetten sich beraits in handlung einge-
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lassen . 3. Satisfaction der Casselischen militia. Die deputirte wollens in con-
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silio statuum referirn und ein resolution fassen. 9. Wolte Salvius haben, daß
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man bei der clausul, die Marpurgische succession betreffend, die wortt ’Juliae,
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Cliuiae, Montium‘ außlassen solte, weil andern fürsten im instrument keine
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nebenpredicata außer ihrer stamhaüser geben werden.

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Hierüber hatt sich ein streit zwischen denn chur- und furstlich Saxischen,
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sodann denn Churbrandenburgischen abgesandten erhoben. Seyend zwar
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Aldenburg, der von Thumbshirn, und Dr. Frombholdt, Brandenburgischer,
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abgetretten, sich miteinander güettlich ze underreden. Ist aber nichts verricht
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worden.

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27 Hierauff] am Rande: Eröffnung der instrumentorum.
Hierauff hatt man die depositirte instrumenta eröffnet und die
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maculirte bogen außgenommen, den rest wider verschlossen. Die abred war,
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weil Servient durch den Venetum bei unß, Kayserlichen, ettlich preliminar-
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puncten anbringen lassen und wir ime darauff morndrigen tags beim herrn
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grafen von Lamberg, wölchen ermeldter Servient pro complimenti visitirn
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wolt, antwortt ertheilen würden, daß die stände sich auch daselbst in einem
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nebenzimmer einfinden solten, uff den fahl sie an der handt ze haben und
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gleichergestalt ad emendationem depositi instrumenti fürzeschreitten, alles
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zu dem ende, damit gleich am nachmittag die subscriptio instrumentorum
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beederseits vorgenommen werden möcht.

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