Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 29
1648 VII 29
Mittwoch Und [haben] am vormittag die Churmaintzischen
und Bayerischen zu unß erfordert, sie nochmaln beweglich erinnert, daß wir
noch vor anfang der conferentz über solche quaestiones mit einer gewissen
resolution beschaiden werden möchten, dann wir einmal nichts wurden un-
derschreiben könden, es wer unß dann vordrist hierinnen satisfaction gege-
ben . Deßgleichen hetten wir unß versehen gehabt, es solten bei gestriger
consultation auch unsere annotata beobachtet worden sein. Weiln es aber
noch nit geschehen, so begehrten wir ebenmässig, daß sie solches vordrist
mit denn ständen communicirn wolten. Sie haben aber sich nochmaln dahien
bezogen, daß sie über bemeldte unsere postulata die im fürstenrath noch
biß dato nit vermögen könden, daß sie darvon anderst als under werender
conferentz handlen wolten, derentwegen uff den nachmittag solche materi
widerumb proponirt werden solte.
Als nun die Schweden umb die bestimbte nachmittagstundt bei unß er-
schienen , haben sie alsbaldt begehrt, daß ein ausschuss von den ständen
darbeisein möcht. Wir liessens geschehen, und sein erschienen wegen Maintz
Dr. Raigensperg, wegen Bayern Dr. Krebs, wegen Saxen Dr. Leüber, wegen
Bamberg Dr. Cobelius, wegen Aldenburg Thumbshirn, wegen Braun-
schweig Dr. Lampadius, wegen statt Straßburg Dr. Ott. Zu anfang be-
dingten wir unß, daß es allerdings bei dennjenigen puncten, wie die unter-
schriben und biß daher usque ad punctum executionis et assecurationis colla-
tionando aggiustirt worden, sein ungeendertes verbleiben haben soll. Aller-
maassen die stände bei überliferung ihrer auffsätz unß solches auch angezeigt
und folgendts relation gethan, daß es die Schwedische plenipotentiarii auch
zufriden, also begehrten wir vordrist darüber ihre erclärung zu vernemmen.
Sie haben aber darauff directe kein antwortt geben, sondern, unterdessen die
deputati erwarttet worden, anfangen, von ettlich particularsachen meldung
ze thuen, fragsweise, als ob es dann beim proemio bleibe, ob wir wegen deß §
’Tandem omnes‘ kein weitere bevelch uff einige temperamenta empfangen,
worauff wir simpliciter geantworttet, das es allerdings bei unserm beraits
collationirtem auffsatz verbleiben müeßte. Hierauff sie post aduentum depu-
tatorum vorgebracht, nachdem die satisfactio militiae Suedicae mit denn
ständen so weit gebracht, daß man selbige für verglichen halte, also erachten
sie ein nothurfft sein, daß man anietzt die Französischen interessi vor handts
nemmen solte, weil Frankreich in beeden punctis executionis et assecurationis
mit interessirt, man auch ohne Frankreich nit zum schluss kommen köndte.
Nos, es were bekandt, wir offt und vilfeltig wir unß bezeugt, daß wir die
Franzosischen sachen mit denn Schwedischen tractaten in keinerlei weiß
noch weeg einmischen lassen köndten, dabei wir dann nochmaln verbleiben
theten, und wolten verhoffen, das die ständt mit unß gleicher meinung sein
werden. Status fallen unß bei. Und obwol die Schweden vilfeltig darauff
getrungen, daß man immediate von denn Französischen sachen handlen solt,
so seind doch die ständt umb so vil bestendig bliben, daß die Schwedischen
sachen vordrist erledigt sein müeßten, sagten, sie weren vor dißmal allein
wegen derselben deputirt, und wann man inen waß anders zumuetten wolt,
müeßten sie wider darvongehen. Derentwegen die Schweden entlich solchen
einwandt fahren lassen.
Nos begehrten hierauff widerumb ein categoricam uber unser anfrag. Sueci
dissimulant, sagten, es werde wenig difficultet mehr haben.
Brachten die
Baden Durchlachische sach herfür, man solten sich doch wegen der kellerei
Malsch eines bessern resolvirn, wolten uffs letst nur ein attestation haben,
daß dem marggraf Fridrich zu Baden Durlach seine actiones dargegen vor-
behalten sein solten. Sed utrumque negatum, müeßte absolute beim verglich
bleiben. Aliqui ex statibus, man köndt ime ein attestatum ex protocollo
geben. Nos, es mög es thuen, wer da woll, wir aber werden es nit thuen.
In articulo grauaminum § 8 wolten die stände ein declarationem ratione
dioecesis beygesetzt haben, so admittirt, wiewol die Schweden nit allerdings
damit zefriden. Bei dem § de Heluetiis haben die stände nochmaln auff
beysetzung ihrer conditionum getrungen, weil es aber die Schweden und
Servient ihrer parola zuwider sein erclärt, wir, Kayserliche, auch damit eins,
also haben die stande es auch geschehen lassen und allein vorbehalten, denn
Baßlern zu schreiben, daß sie anderst in dise exemption nit gewilligt dann
mit bedeütten conditionibus. Bei dem articulo de commerciis melden die
Schweden abermaln die wegen deß Oldenburgischen zolls befahrende diffi-
culteten inskünfftig. Weil aber die ständt absolute uff ihrer meinung ver-
harret und darvon nit weichen wollen, habens die Schweden auch dahien-
gestellt sein lassen. Nos, Ihr Kayserliche Maiestät würden gern sehen, daß
die sach verglichen wurde, also möcht man allen theilen darunder zuspre-
chen . Wegen Mechlenburg wolten die Schweden noch ihre vorige postulata
behaupten: 1. wegen der Lawenburgischen expectantz, 2. der beeden comen-
thureyen , 3. wegen der zweyen canonicat zu Straßburg. Status, wegen der
zwei ersten hetten sich uff intercessiones an Ihr Kayserliche Maiestät und
respectiue an Churbrandenburg entschlossen, also solten dise praetensiones
auß dem instrumento außgelassen werden. Wegen deß dritten ist ein auffsatz
verglichen: ut in instrumento. Wegen deß Braunschweigischen aequivalentis
Sueci volebant, daß der statt Oßnabrukh und dieses stiffts angehöriger stän-
den praetensiones dabei einverleibt werden solte. Weil aber wir solches ad
capitulationem remittirt, die stände auch darmit einig, so habens die Schwe-
den auch dahiengehen lassen.
Wegen Hessen Cassel verlißt Salvius ein memorial innhalts, 1. daß die von
der Schwedischen militi satisfaction eximirt, 2. der Casselischen militiae
auch ein satisfaction accordirt, 3. der § ’Et quamvis‘ im instrumento nit
eingesetzt werden solle. Und wolten die Schweden keinswegs darzu ver-
stehen , denselben im instrumento ze passirn, wer nur ein nebenrecess, darzu
sie sich nie bekent und noch nit bekennen köndten. Status nemmen sich der
sachen an, es wer also von inen unterschriben und köndte nit außbleiben.
Sueci transeunt.
Hierauff seind die beede articuli executionis et assecurationis verlesen wor-
den , und ob wir wol dabei unsere notata erinnert, auch ze behaupten unß
bemühet, so haben wir doch in mehrern die catholischen ständt selbst zu-
wider gehabt, weil sie sagten, es wer also under den ständen verglichen.
Derentwegen wir entlich nochmaln unsere erclärung widerholt, daß wir unß
zu entlicher acceptation und underschreibung deß instrumenti nit verstehen
köndten, es wer unß dann vordrist uff die drei den ständen proponirte
puncten von der ständen zu Münster beystimmung, von herrn churfürstens
zu Cöln und zu der Casselischen satisfaction mitcontribuirender ständen
eingewente beschwehrung wie auch wegen bezahlung deß Kayserlichen
immediat- und mediatkriegsvolkhs einige satisfaction gegeben, dan dises
müeßte nit weniger als der Schwedischen kriegsvolkhs bezahlung im instru-
mento einkommen. De liberandis captiuis wolten die Schweden noch den
Bragantza includirt haben, bezogen sich uff die ständt, diese aber sagten, sie
hettens allein per modum intercessionis angemeldt, im übrigen, weil die
Kayserlichen nit drein willigen wolten, müeßts außbleiben. Deß hertzogs
von Lothringen wolten die Schweden auch kein meldung inter socios thuen
lassen, entlich aber, weil wir nit weichen wolten und die ständt darwider
kein bedenkhen, ist er admittirt worden. Und sagte Oxenstirn, stehet doch
der konig in Spania selbst darinn, warumb nit auch Lothringen.
Mitwochs, 29. huius, empfangen wir a Caesare schreiben de 12. huius ad rela-
tiones de 25. et 29. Junii mit beylagen Churbayern an Ihr Kayserliche Maiestät
abgangnen schreibens und darauff erfolgter antwortt [ 2138 ].
und Bayerischen zu unß erfordert, sie nochmaln beweglich erinnert, daß wir
noch vor anfang der conferentz über solche quaestiones mit einer gewissen
resolution beschaiden werden möchten, dann wir einmal nichts wurden un-
derschreiben könden, es wer unß dann vordrist hierinnen satisfaction gege-
ben . Deßgleichen hetten wir unß versehen gehabt, es solten bei gestriger
consultation auch unsere annotata beobachtet worden sein. Weiln es aber
noch nit geschehen, so begehrten wir ebenmässig, daß sie solches vordrist
mit denn ständen communicirn wolten. Sie haben aber sich nochmaln dahien
bezogen, daß sie über bemeldte unsere postulata die im fürstenrath noch
biß dato nit vermögen könden, daß sie darvon anderst als under werender
conferentz handlen wolten, derentwegen uff den nachmittag solche materi
widerumb proponirt werden solte.
Als nun die Schweden umb die bestimbte nachmittagstundt bei unß er-
schienen , haben sie alsbaldt begehrt, daß ein ausschuss von den ständen
darbeisein möcht. Wir liessens geschehen, und sein erschienen wegen Maintz
Dr. Raigensperg, wegen Bayern Dr. Krebs, wegen Saxen Dr. Leüber, wegen
Bamberg Dr. Cobelius, wegen Aldenburg Thumbshirn, wegen Braun-
schweig Dr. Lampadius, wegen statt Straßburg Dr. Ott. Zu anfang be-
dingten wir unß, daß es allerdings bei dennjenigen puncten, wie die unter-
schriben und biß daher usque ad punctum executionis et assecurationis colla-
tionando aggiustirt worden, sein ungeendertes verbleiben haben soll. Aller-
maassen die stände bei überliferung ihrer auffsätz unß solches auch angezeigt
und folgendts relation gethan, daß es die Schwedische plenipotentiarii auch
zufriden, also begehrten wir vordrist darüber ihre erclärung zu vernemmen.
Sie haben aber darauff directe kein antwortt geben, sondern, unterdessen die
deputati erwarttet worden, anfangen, von ettlich particularsachen meldung
ze thuen, fragsweise, als ob es dann beim proemio bleibe, ob wir wegen deß §
’Tandem omnes‘ kein weitere bevelch uff einige temperamenta empfangen,
worauff wir simpliciter geantworttet, das es allerdings bei unserm beraits
collationirtem auffsatz verbleiben müeßte. Hierauff sie post aduentum depu-
tatorum vorgebracht, nachdem die satisfactio militiae Suedicae mit denn
ständen so weit gebracht, daß man selbige für verglichen halte, also erachten
sie ein nothurfft sein, daß man anietzt die Französischen interessi vor handts
nemmen solte, weil Frankreich in beeden punctis executionis et assecurationis
mit interessirt, man auch ohne Frankreich nit zum schluss kommen köndte.
Franzosischen sachen mit denn Schwedischen tractaten in keinerlei weiß
noch weeg einmischen lassen köndten, dabei wir dann nochmaln verbleiben
theten, und wolten verhoffen, das die ständt mit unß gleicher meinung sein
werden. Status fallen unß bei. Und obwol die Schweden vilfeltig darauff
getrungen, daß man immediate von denn Französischen sachen handlen solt,
so seind doch die ständt umb so vil bestendig bliben, daß die Schwedischen
sachen vordrist erledigt sein müeßten, sagten, sie weren vor dißmal allein
wegen derselben deputirt, und wann man inen waß anders zumuetten wolt,
müeßten sie wider darvongehen. Derentwegen die Schweden entlich solchen
einwandt fahren lassen.
Nos begehrten hierauff widerumb ein categoricam uber unser anfrag. Sueci
dissimulant, sagten, es werde wenig difficultet mehr haben.
Baden Durchlachische sach herfür, man solten sich doch wegen der kellerei
Malsch eines bessern resolvirn, wolten uffs letst nur ein attestation haben,
daß dem marggraf Fridrich zu Baden Durlach seine actiones dargegen vor-
behalten sein solten. Sed utrumque negatum, müeßte absolute beim verglich
bleiben. Aliqui ex statibus, man köndt ime ein attestatum ex protocollo
geben. Nos, es mög es thuen, wer da woll, wir aber werden es nit thuen.
In articulo grauaminum § 8 wolten die stände ein declarationem ratione
dioecesis beygesetzt haben, so admittirt, wiewol die Schweden nit allerdings
damit zefriden. Bei dem § de Heluetiis haben die stände nochmaln auff
beysetzung ihrer conditionum getrungen, weil es aber die Schweden und
Servient ihrer parola zuwider sein erclärt, wir, Kayserliche, auch damit eins,
also haben die stande es auch geschehen lassen und allein vorbehalten, denn
Baßlern zu schreiben, daß sie anderst in dise exemption nit gewilligt dann
mit bedeütten conditionibus. Bei dem articulo de commerciis melden die
Schweden abermaln die wegen deß Oldenburgischen zolls befahrende diffi-
culteten inskünfftig. Weil aber die ständt absolute uff ihrer meinung ver-
harret und darvon nit weichen wollen, habens die Schweden auch dahien-
gestellt sein lassen. Nos, Ihr Kayserliche Maiestät würden gern sehen, daß
die sach verglichen wurde, also möcht man allen theilen darunder zuspre-
chen . Wegen Mechlenburg wolten die Schweden noch ihre vorige postulata
behaupten: 1. wegen der Lawenburgischen expectantz, 2. der beeden comen-
thureyen , 3. wegen der zweyen canonicat zu Straßburg. Status, wegen der
zwei ersten hetten sich uff intercessiones an Ihr Kayserliche Maiestät und
respectiue an Churbrandenburg entschlossen, also solten dise praetensiones
auß dem instrumento außgelassen werden. Wegen deß dritten ist ein auffsatz
verglichen: ut in instrumento. Wegen deß Braunschweigischen aequivalentis
Sueci volebant, daß der statt Oßnabrukh und dieses stiffts angehöriger stän-
den praetensiones dabei einverleibt werden solte. Weil aber wir solches ad
capitulationem remittirt, die stände auch darmit einig, so habens die Schwe-
den auch dahiengehen lassen.
Wegen Hessen Cassel verlißt Salvius ein memorial innhalts, 1. daß die von
der Schwedischen militi satisfaction eximirt, 2. der Casselischen militiae
auch ein satisfaction accordirt, 3. der § ’Et quamvis‘ im instrumento nit
eingesetzt werden solle. Und wolten die Schweden keinswegs darzu ver-
stehen , denselben im instrumento ze passirn, wer nur ein nebenrecess, darzu
sie sich nie bekent und noch nit bekennen köndten. Status nemmen sich der
sachen an, es wer also von inen unterschriben und köndte nit außbleiben.
Sueci transeunt.
den , und ob wir wol dabei unsere notata erinnert, auch ze behaupten unß
bemühet, so haben wir doch in mehrern die catholischen ständt selbst zu-
wider gehabt, weil sie sagten, es wer also under den ständen verglichen.
Derentwegen wir entlich nochmaln unsere erclärung widerholt, daß wir unß
zu entlicher acceptation und underschreibung deß instrumenti nit verstehen
köndten, es wer unß dann vordrist uff die drei den ständen proponirte
puncten von der ständen zu Münster beystimmung, von herrn churfürstens
zu Cöln und zu der Casselischen satisfaction mitcontribuirender ständen
eingewente beschwehrung wie auch wegen bezahlung deß Kayserlichen
immediat- und mediatkriegsvolkhs einige satisfaction gegeben, dan dises
müeßte nit weniger als der Schwedischen kriegsvolkhs bezahlung im instru-
mento einkommen. De liberandis captiuis wolten die Schweden noch den
Bragantza includirt haben, bezogen sich uff die ständt, diese aber sagten, sie
hettens allein per modum intercessionis angemeldt, im übrigen, weil die
Kayserlichen nit drein willigen wolten, müeßts außbleiben. Deß hertzogs
von Lothringen wolten die Schweden auch kein meldung inter socios thuen
lassen, entlich aber, weil wir nit weichen wolten und die ständt darwider
kein bedenkhen, ist er admittirt worden. Und sagte Oxenstirn, stehet doch
der konig in Spania selbst darinn, warumb nit auch Lothringen.
Mitwochs, 29. huius, empfangen wir a Caesare schreiben de 12. huius ad rela-
tiones de 25. et 29. Junii mit beylagen Churbayern an Ihr Kayserliche Maiestät
abgangnen schreibens und darauff erfolgter antwortt [ 2138 ].