Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 26
1648 VII 26
Sonntag
Sontags, den 26. diß, praehabita inter nos singulorum
deliberatione et vocatis a meridie Moguntiae, Treveris et Bauariae electorum
deputatis haben wir, waß unß in eim und anderm überraichtem auffsatz zu
gmüett gangen, vorgehalten, auch dessen ein verzeichnus in schrifften zuge-
stellt [ 2136 ], dabei angezeigt, wir hetten darumb ein nothuerfft zu sein erach-
tet , inen dise annotata absonderlich vorzetragen, weil die mehrerntheil daß
interesse catholicorum betreffen wollen, damit wir desto freyer absentibus
protestantium mit inen darvon discurirn köndten, sonsten aber mögen her-
nach solche unsere annotata auch dennselben communicirt werden. Wir be-
halten unß aber nochmaln bevor, daß wir über unsere gestrigen tags ange-
meldte drey fragen vordrist ein resolution haben mueßten, dann wa unß
hierinnen kein satisfaction erfolgte, so wurden wir nichts unterschreiben kon-
den , es komme unß dann von Kayserlicher Maiestät anderwerttiger bevelch.
Responderunt, dise puncten wolten sie deliberirn und sehen, wie der sachen
ze thuen. Im ubrigen aber wurden sie schwerlich waß endern könden, dann
die protestierenden hetten so starkh in dergleichen clausulas zu willigen an-
getrungen , daß ein anders zu erhalten nit müglich gewesen. Sie vermeinten
auch nit, daß so grosse gfahr darbei sein solte, als wir representirten. Nos,
wir hetten ad exonerandam nostram conscientiam und in beobachtung unse-
rer instructionum anderst nit thuen könden, wan solche unsere erinnerungen
nit stattfinden solten, wurden wir unserstheils entschuldigt sein. Hielten unß
iedoch versichert, wann man sich nur constanter halten und nit so leichtlich
nachgeben thet, man wurde wol besser hindurchkommen mögen.
Hiebei hatt Dr. Krebs auß empfangnem bevelch Seiner Churfürstlichen
Durchlaucht in Bayern abermaln ein erinnerung gethan, daß man zum friden
eilen und sich dero mit Ihr Kayserlicher Maiestät beschehener reconiunc-
tion nichts irren lassen solte, dann einmal sei kein mittl, den krieg weiter
ze continuirn, patt unß Kayserliche und die andere churfürstliche deputatos,
solches in acht ze nemmen und kein stundt zu verabsaumen. Wir sagten,
unsers ortts wüßten wir nit, waß weiter ze thuen, die handlung stüende nun-
mehr uff denn Schweden. Wir werden unß allzeit willig finden lassen, wan
sie sich nur zur conferentz anmeldten. Illi, die Schweden hetten sich alles
guetts erbotten, auch erclärt, das sie alles bei dem, so underschriben und mit
inen collazionirt, bleiben lassen und hiemit denn ständen zum friden congra-
tulirt haben wolten, iedoch sich benommen, mit dem Servient vordrist auß
der sachen ze reden, wegen der Schweitzer aber angezeigt, daß er, Servient,
sich entschuldigt, daß er der ständen limitationes nit admittirn köndt, weil
sein und seiner mitgesandten parola engagirt wer, und er wurde es gegen der
cron nit verantwortten mögen; also müeßten sie, Schweden, auch dabei
bleiben, sonderlich weil wir, Kayserliche, gleicher meinung seyend. Hierauff
hetten sich die ständt erclärt, daß sie es solchem nach ebenmässig bei dem
verglichnen auffsatz bewenden liessend, allein ihrestheils ad protocollum
nemmen wolten, das die stände anderst nit dann mit obstehendem vorbehalt
darein gewilligt. Letstlich haben die deputati unß auch vorgehalten, waßge-
stalten sie anstüenden, waß über der protestierenden ad § 8 de grauaminibus
begehrte declaration wegen deren in aequivalentiam vergebner stiffter für eine
resolution ze fassen, mit begehren, unsere meinung darüber zu eröffnen.
Respondimus, man solte sich simpliciter auff daß unterschriben proiect hal-
ten und durchauß in kein weitere declaration einlassen, dann da dißortts waß
nachgeben, so werde es sicher darbei nit bleiben, sondern baldt newe exten-
siones herfürkommen und daß catholische wesen wie lenger ie mehr vul-
nerirt werden.
deliberatione et vocatis a meridie Moguntiae, Treveris et Bauariae electorum
deputatis haben wir, waß unß in eim und anderm überraichtem auffsatz zu
gmüett gangen, vorgehalten, auch dessen ein verzeichnus in schrifften zuge-
stellt [ 2136 ], dabei angezeigt, wir hetten darumb ein nothuerfft zu sein erach-
tet , inen dise annotata absonderlich vorzetragen, weil die mehrerntheil daß
interesse catholicorum betreffen wollen, damit wir desto freyer absentibus
protestantium mit inen darvon discurirn köndten, sonsten aber mögen her-
nach solche unsere annotata auch dennselben communicirt werden. Wir be-
halten unß aber nochmaln bevor, daß wir über unsere gestrigen tags ange-
meldte drey fragen vordrist ein resolution haben mueßten, dann wa unß
hierinnen kein satisfaction erfolgte, so wurden wir nichts unterschreiben kon-
den , es komme unß dann von Kayserlicher Maiestät anderwerttiger bevelch.
Responderunt, dise puncten wolten sie deliberirn und sehen, wie der sachen
ze thuen. Im ubrigen aber wurden sie schwerlich waß endern könden, dann
die protestierenden hetten so starkh in dergleichen clausulas zu willigen an-
getrungen , daß ein anders zu erhalten nit müglich gewesen. Sie vermeinten
auch nit, daß so grosse gfahr darbei sein solte, als wir representirten. Nos,
wir hetten ad exonerandam nostram conscientiam und in beobachtung unse-
rer instructionum anderst nit thuen könden, wan solche unsere erinnerungen
nit stattfinden solten, wurden wir unserstheils entschuldigt sein. Hielten unß
iedoch versichert, wann man sich nur constanter halten und nit so leichtlich
nachgeben thet, man wurde wol besser hindurchkommen mögen.
Durchlaucht in Bayern abermaln ein erinnerung gethan, daß man zum friden
eilen und sich dero mit Ihr Kayserlicher Maiestät beschehener reconiunc-
tion nichts irren lassen solte, dann einmal sei kein mittl, den krieg weiter
ze continuirn, patt unß Kayserliche und die andere churfürstliche deputatos,
solches in acht ze nemmen und kein stundt zu verabsaumen. Wir sagten,
unsers ortts wüßten wir nit, waß weiter ze thuen, die handlung stüende nun-
mehr uff denn Schweden. Wir werden unß allzeit willig finden lassen, wan
sie sich nur zur conferentz anmeldten. Illi, die Schweden hetten sich alles
guetts erbotten, auch erclärt, das sie alles bei dem, so underschriben und mit
inen collazionirt, bleiben lassen und hiemit denn ständen zum friden congra-
tulirt haben wolten, iedoch sich benommen, mit dem Servient vordrist auß
der sachen ze reden, wegen der Schweitzer aber angezeigt, daß er, Servient,
sich entschuldigt, daß er der ständen limitationes nit admittirn köndt, weil
sein und seiner mitgesandten parola engagirt wer, und er wurde es gegen der
cron nit verantwortten mögen; also müeßten sie, Schweden, auch dabei
bleiben, sonderlich weil wir, Kayserliche, gleicher meinung seyend. Hierauff
hetten sich die ständt erclärt, daß sie es solchem nach ebenmässig bei dem
verglichnen auffsatz bewenden liessend, allein ihrestheils ad protocollum
nemmen wolten, das die stände anderst nit dann mit obstehendem vorbehalt
darein gewilligt. Letstlich haben die deputati unß auch vorgehalten, waßge-
stalten sie anstüenden, waß über der protestierenden ad § 8 de grauaminibus
begehrte declaration wegen deren in aequivalentiam vergebner stiffter für eine
resolution ze fassen, mit begehren, unsere meinung darüber zu eröffnen.
ten und durchauß in kein weitere declaration einlassen, dann da dißortts waß
nachgeben, so werde es sicher darbei nit bleiben, sondern baldt newe exten-
siones herfürkommen und daß catholische wesen wie lenger ie mehr vul-
nerirt werden.