Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 15
1648 VII 15
Mittwoch
Mitwochs, den 15. huius, seind der dreyen reichs-
räthen deputati vor unß erschienen und haben referirt, wölchergestalt sie die
Schweden dahien entlich disponirt, daß die formalia unsers proiects aller-
dings ze passirn bewilligt, allein zu ihrer verwahrung und künfftiger ent-
schuldigung ettlich wenig wortt per parenthesin einzerukhen begehrt, wie
der unß dabei zugestellte vergriff außweisen thet. Und dieweil dann hier-
durch Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigsten intentio in materia et forma
nichts benommen, sondern diselbe per hoc instrumentum publicum und
darinn begriffne guarentiam communem gnugsamb versichert, also were
gesambter ständen fleissige pitt, wir unß nit zuwider sein lassen wolten,
solchen vergriff ze approbirn. Sie weren erbiettig, solches alles sowol vor
sich selbst gegen Ihr Kayserliche Maiestät neben unß zu veranttwortten
helffen, als auch ebenmässiges an ihre herrn principales zu gelangen. Dem-
nach patten sie, das wir die conferentz heüt oder morgen unfehlbar mit denn
Schweden widerumb antretten wolten. Es wurde im übrigen alles bei deme
verbleiben, waß underschriben wer, und waß nit underschriben, daß wurde
ohne sondere müehwaltung verglichen werden könden.
Habita breui deliberatione inter nos respondimus: Wir erinnerten unß gar
wol, waß vorgestern mit den Schweden und dann auch mit denn ständen vor-
und nachmittag wegen deß § ’Tandem omnes‘ passirt und wie hoch wir unß
in erinnerung unserer habenden Kayserlichen bevelchen entschuldigen
müessen, gestalten wir auch hernach dem Churmaintzischen reichsdirectorio
solche bevelch in originali vorgewisen und darauß umbständtlich remon-
strirt , waßgestalten wir an die formalia deß außgeliferten proiects gebunden,
unß auch darvon wenig oder vil ze weichen gegen Ihr Kayserliche Maiestät
nit veranttworttlich fallen wolte. Daß nun die stände der sachen ferners
nachgedacht und einige mittlung zu erfinden sich angelegen sein lassen,
darauß verspürten wir ihre angelegene sorgfalt zu befürderung deß fridens,
so wir auch unserstheils eüsserister müglicheit nach und soweit es unß in
disem particulari immer verantworttlich sein köndte, ze secundirn erbiettig.
Unß falle aber schwer, unß alsogleich stante pede über den zugestellten vergriff
zu erclären, angesehen wir gleich anfangs, als die Schweden denn ständen ihre
notas behendigt und wir darvon etwas communication erhalten, Ihr Kayser-
licher Maiestät derentwegen gehorsambsten bericht erstattet und uff morn-
drigen tag bei der Münsterischen post einige antwortt zu erhalten verhoff-
ten . Daher wir die stände ersuechten, sie wolten unß so vil zeit ad deliberan-
dum verstatten, dann wann einige resolution einkommen thet, so wurden
wir sovil desto sicherer uff ein und andern weeg verfahren könden. Unter-
dessen aber weren wir uff nachfolgende drei puncten berichts vonnöthen:
1. Werden in disem proiect die stände neben die Schweden gesetzt und
ihr sambtlich anlangen eingefüert. Nun were zwar nit ohne, daß theils stände
anfenkhlich dergleichen ansuechung vilfeltig gethan. Seitemaln sie aber her-
nach uff vorgenommne hauptberathschlagung dahien geschlossen, daß Ihr
Kayserlicher Maiestät hierunder weiter nit zugesetzt, sonder es allerdings
bei dem von unß hinaußgebnen auffsatz gelassen werden solte, wölches
conclusum wir auch Ihr Kayserlicher Maiestät allerunderthänigst referirt,
so wurde es deroselben anietzt seltzam vorkommen, daß die stände sich
noch hierunder mit und neben den Schweden gleichsamb zu einer partei
machten. Wir wüßten also nit, waß es für einen verstandt haben solle.
2. Bleibe bei disem vergriff der versiculus ’Illa vero bona‘, versiculus ’In
Bohemia‘ gantz außgelassen, in wölchen versiculis wir auch mit den Schwe-
den streittig seyen, dann in versiculo ’Illa vero‘ köndten wir den zusatz
’sociis, faederatis et adhaerentibus‘ keinesweegs passirn lassen, der versi-
culus ’In Bohemia‘ aber wer von dem unsern gantz misstimmend. Also
müeßten wir vordrist versichert sein, daß in disen beeden puncten die Schwe-
den nit erst newe disputat mit unß erwekhen würden, weil wir offtermals
erfahren, daß sie erwöhnung gethan, es bei eim oder anderm nachfolgenden
puncten kein difficultet haben wurde, wann inen allein in antecessum diß
oder jenes bewilligt wurde, da sie doch hernach eben auß solcher vorgehen-
den bewilligung anlaß genommen, auch auff das nachfolgend nur desto ster-
kher zu tringen, in wölcher gfahr wir unß einmal nit steckhen lassen köndten
noch wolten. Am andern verspürten wir, daß man nur immerzu, waß mit
denn Schweden gehandlet, in richtigkheit ze bringen suechte, hergegen Ihr
Kayserlicher Maiestät interesse zurukhstellen thue. Wir hetten nun zum
mehrmaln an die stände gesuecht, daß sie sich wegen bezahlung deß Kayser-
lichen immediat- und mediatkriegsvolks auff die abgelegte mundt- und
schriftliche proposition erclären wolten. Darüber wer unß aber biß dato
einige formbliche antwortt nit angebracht worden, daß wir also nit wüßten,
woran es hafften thet. Begehrten demnach, sie wolten unß daß conclusum
formaliter eröffnen, damit wir unß in conformitet unserer instruction ferner
darauff erclären köndten.
Die deputati waren anfangs der meinung, wir solten ein weeg als den andern
uff morndrigen tag die conferentzen cum Suecis antretten. Als wir aber an-
gezeigt , daß es zu thuen unmüglich, haben sie es dahiengestellt sein lassen,
daß solche zusamenkunfft am freytag, übermorgen, vorgenommen werden
solt. Wolten im übrigen unserer erclärung gern zuwartten. Ad 1., vermeinten
nit, daß es bedenkhens haben solt, weil gleichwol wahr, das die stände hievor
umb temperamenta bei unß angesuecht. Ad 2. et 3., wüßten nit anderst, dann
daß es bei denn Schweden den claren verstandt hette, daß es ausserhalb
deren im vergriff eingerukhten parenthesi quoad caetera allerdings bei un-
serm auffsatz zu verbleiben haben soll. Wegen Ihr Kayserlicher Maiestät
kriegsvolks wolt man nit underlassen, sich der correlation miteinander zu
vergleichen und heut oder morgens unß eine antwortt zu ertheilen.
Eodem 15. huius a Caesare antwortt uff unser relation de 15. Junii sub dato
Lintz, 30. eiusdem, daß wir die Schweden uber angesunnene fortsetzung der
conferentzen und abhandlung der Servientischen praetensionum wol beant-
worttet , darauff verharren und imperfecto Suecico tractatu die Französi-
schen sachen nit einmischen lassen solten. Wegen deß hertzogen zu Lothrin-
gen , Burgundischen craiß, Spanischer assistentz liessens Ihr Maiestät ein vor
allemal bei vorigen bevelchen bewenden [ 2117 ].
räthen deputati vor unß erschienen und haben referirt, wölchergestalt sie die
Schweden dahien entlich disponirt, daß die formalia unsers proiects aller-
dings ze passirn bewilligt, allein zu ihrer verwahrung und künfftiger ent-
schuldigung ettlich wenig wortt per parenthesin einzerukhen begehrt, wie
der unß dabei zugestellte vergriff außweisen thet. Und dieweil dann hier-
durch Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigsten intentio in materia et forma
nichts benommen, sondern diselbe per hoc instrumentum publicum und
darinn begriffne guarentiam communem gnugsamb versichert, also were
gesambter ständen fleissige pitt, wir unß nit zuwider sein lassen wolten,
solchen vergriff ze approbirn. Sie weren erbiettig, solches alles sowol vor
sich selbst gegen Ihr Kayserliche Maiestät neben unß zu veranttwortten
helffen, als auch ebenmässiges an ihre herrn principales zu gelangen. Dem-
nach patten sie, das wir die conferentz heüt oder morgen unfehlbar mit denn
Schweden widerumb antretten wolten. Es wurde im übrigen alles bei deme
verbleiben, waß underschriben wer, und waß nit underschriben, daß wurde
ohne sondere müehwaltung verglichen werden könden.
Habita breui deliberatione inter nos respondimus: Wir erinnerten unß gar
wol, waß vorgestern mit den Schweden und dann auch mit denn ständen vor-
und nachmittag wegen deß § ’Tandem omnes‘ passirt und wie hoch wir unß
in erinnerung unserer habenden Kayserlichen bevelchen entschuldigen
müessen, gestalten wir auch hernach dem Churmaintzischen reichsdirectorio
solche bevelch in originali vorgewisen und darauß umbständtlich remon-
strirt , waßgestalten wir an die formalia deß außgeliferten proiects gebunden,
unß auch darvon wenig oder vil ze weichen gegen Ihr Kayserliche Maiestät
nit veranttworttlich fallen wolte. Daß nun die stände der sachen ferners
nachgedacht und einige mittlung zu erfinden sich angelegen sein lassen,
darauß verspürten wir ihre angelegene sorgfalt zu befürderung deß fridens,
so wir auch unserstheils eüsserister müglicheit nach und soweit es unß in
disem particulari immer verantworttlich sein köndte, ze secundirn erbiettig.
Unß falle aber schwer, unß alsogleich stante pede über den zugestellten vergriff
zu erclären, angesehen wir gleich anfangs, als die Schweden denn ständen ihre
notas behendigt und wir darvon etwas communication erhalten, Ihr Kayser-
licher Maiestät derentwegen gehorsambsten bericht erstattet und uff morn-
drigen tag bei der Münsterischen post einige antwortt zu erhalten verhoff-
ten . Daher wir die stände ersuechten, sie wolten unß so vil zeit ad deliberan-
dum verstatten, dann wann einige resolution einkommen thet, so wurden
wir sovil desto sicherer uff ein und andern weeg verfahren könden. Unter-
dessen aber weren wir uff nachfolgende drei puncten berichts vonnöthen:
1. Werden in disem proiect die stände neben die Schweden gesetzt und
ihr sambtlich anlangen eingefüert. Nun were zwar nit ohne, daß theils stände
anfenkhlich dergleichen ansuechung vilfeltig gethan. Seitemaln sie aber her-
nach uff vorgenommne hauptberathschlagung dahien geschlossen, daß Ihr
Kayserlicher Maiestät hierunder weiter nit zugesetzt, sonder es allerdings
bei dem von unß hinaußgebnen auffsatz gelassen werden solte, wölches
conclusum wir auch Ihr Kayserlicher Maiestät allerunderthänigst referirt,
so wurde es deroselben anietzt seltzam vorkommen, daß die stände sich
noch hierunder mit und neben den Schweden gleichsamb zu einer partei
machten. Wir wüßten also nit, waß es für einen verstandt haben solle.
2. Bleibe bei disem vergriff der versiculus ’Illa vero bona‘, versiculus ’In
Bohemia‘ gantz außgelassen, in wölchen versiculis wir auch mit den Schwe-
den streittig seyen, dann in versiculo ’Illa vero‘ köndten wir den zusatz
’sociis, faederatis et adhaerentibus‘ keinesweegs passirn lassen, der versi-
culus ’In Bohemia‘ aber wer von dem unsern gantz misstimmend. Also
müeßten wir vordrist versichert sein, daß in disen beeden puncten die Schwe-
den nit erst newe disputat mit unß erwekhen würden, weil wir offtermals
erfahren, daß sie erwöhnung gethan, es bei eim oder anderm nachfolgenden
puncten kein difficultet haben wurde, wann inen allein in antecessum diß
oder jenes bewilligt wurde, da sie doch hernach eben auß solcher vorgehen-
den bewilligung anlaß genommen, auch auff das nachfolgend nur desto ster-
kher zu tringen, in wölcher gfahr wir unß einmal nit steckhen lassen köndten
noch wolten. Am andern verspürten wir, daß man nur immerzu, waß mit
denn Schweden gehandlet, in richtigkheit ze bringen suechte, hergegen Ihr
Kayserlicher Maiestät interesse zurukhstellen thue. Wir hetten nun zum
mehrmaln an die stände gesuecht, daß sie sich wegen bezahlung deß Kayser-
lichen immediat- und mediatkriegsvolks auff die abgelegte mundt- und
schriftliche proposition erclären wolten. Darüber wer unß aber biß dato
einige formbliche antwortt nit angebracht worden, daß wir also nit wüßten,
woran es hafften thet. Begehrten demnach, sie wolten unß daß conclusum
formaliter eröffnen, damit wir unß in conformitet unserer instruction ferner
darauff erclären köndten.
Die deputati waren anfangs der meinung, wir solten ein weeg als den andern
uff morndrigen tag die conferentzen cum Suecis antretten. Als wir aber an-
gezeigt , daß es zu thuen unmüglich, haben sie es dahiengestellt sein lassen,
daß solche zusamenkunfft am freytag, übermorgen, vorgenommen werden
solt. Wolten im übrigen unserer erclärung gern zuwartten. Ad 1., vermeinten
nit, daß es bedenkhens haben solt, weil gleichwol wahr, das die stände hievor
umb temperamenta bei unß angesuecht. Ad 2. et 3., wüßten nit anderst, dann
daß es bei denn Schweden den claren verstandt hette, daß es ausserhalb
deren im vergriff eingerukhten parenthesi quoad caetera allerdings bei un-
serm auffsatz zu verbleiben haben soll. Wegen Ihr Kayserlicher Maiestät
kriegsvolks wolt man nit underlassen, sich der correlation miteinander zu
vergleichen und heut oder morgens unß eine antwortt zu ertheilen.
Eodem 15. huius a Caesare antwortt uff unser relation de 15. Junii sub dato
Lintz, 30. eiusdem, daß wir die Schweden uber angesunnene fortsetzung der
conferentzen und abhandlung der Servientischen praetensionum wol beant-
worttet , darauff verharren und imperfecto Suecico tractatu die Französi-
schen sachen nit einmischen lassen solten. Wegen deß hertzogen zu Lothrin-
gen , Burgundischen craiß, Spanischer assistentz liessens Ihr Maiestät ein vor
allemal bei vorigen bevelchen bewenden [ 2117 ].