Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 V 2
1648 V 2
Samstag
Sambstags, 2. huius, a meridie seind die protestierenden
vor unß erschienen und haben beschwernusweise vorgebracht, daß der
catholische magistrat zu Augspurg ein weit aussehend decret an die evan-
gelische burgerschafft daselbst ergehen lassen innhalts, daß sie sich erclären
solten, ob sie bei dem alten herkommen und auffgerichten transactionibus
verbleiben wolten oder nit, deßgleichen auch an die Churfürstliche Durch-
laucht in Bayern ein starkhes schreiben gethan, zumaln ein costbarliche lega-
tion an Kayserlichen hof verordnet, die allhie auffgerichte transaction umb-
zestossen . Wann dann solches zu verklainerung der Kayserlichen und könig-
lichen , auch der ständen gesandtschafften selbst geraichen, sodann dem
abgeredten verglich schnurstrakhs zuwiderlauffen thue und dergleichen
beginnen vermög der abgeredten executionsclausuln keinesweegs zu ver-
statten , sondern vilmehr zu straaffen, als ersuechten sie unß, solche begegnus
an Ihr Kayserliche Maiestät zu gelangen und daran ze sein, daß ermeldter
catholischer magistrat von ihrem widersetzlichen vorhaben abgewisen und
dem verglich stattzethuen angehalten werde, gestalten sie vernemmen, daß
allberait Ihr Churfürstliche Durchlaucht in Bayern selbige abgewisen hette.
Respondimus, wir hetten biß daher von Kayserlicher Maiestät dergleichen
beschwehrung nit vernommen, sonsten aber köndten wir wol glauben, daß
deren vil seyen, so sich wider dise befridung in eim und anderm beschweren
werden. Und köndten wir gleichwol nit sehen, wie noch derzeit wider den
catholischen magistrat zu besagtem Augspurg executiue verfahren werden
solte, seitemal bewußt, daß unter denn conditionibus praeliminaribus diß die
erste sei, ut nullus articulus obligatorius sit, nisi de reliquis omnibus plene
conuentum. Waran es haffte, daß man mit denn übrigen noch nit zum end
kommen, daß wer inen, protestierenden, gnugsamb bekandt, sie solten daran
sein, daß solche obstacula auß dem weeg geraumbt, so wurden man baldt
zum ende gelangen und alles sein volkommne endtschafft erraichen und also
disen und anderen beschwehrungen abgeholffen werden könden. Sonsten
wolten wir nit unterlassen, dises anbringen Kayserlicher Maiestät gehorsambst
ze referirn, wölche auch die von Augspurg zur gebür anzeweisen selbst ge-
naigt sein werden.
Post illos haben die Schweden ihren buechhalter an unß geschikht und
anzeigen lassen, 1. wie daß sie vernommen, ob hetten wir gestrigen tags
denn protestierenden etwas anzeig gethan von denjenigen 600 000 thalern,
wölche der cron Schweden vorigen jars in namen Kayserlicher Maiestät mit
gwisser maaß versprochen worden. Nun hetten sie vermeint, daß diser arti-
culus in secreto verbleiben sollen, so sie unß erinnern wollen. 2. Wer inen
vorkommen, waßgestalt die catholischen zu Augspurg zuwider deß allhiesi-
gen verglichs ein decret an die evangelischen ergehen lassen, auch sonst
mehrer weitterung vorgenommen. Petten, solches abzestellen. 3. Verlangten
sie, die conferentzen mit unß ze reassumirn, verhofften, der § ’Tandem omnes‘
wurde sich gar wol vergleichen und einige temperamenta finden lassen, es
wer mehrerntheils nur umb verenderung ettlicher wortt, so gar zu hart fallen
wolten, ze thuen. 4. Pitten, wir wolten dran sein, daß die satisfactio militiae
möchte richtig gemacht werden.
Respondimus ad 1. Wir wüßten unß zu erinnern, waßgestalt vergangnen
jars von deß herrn grafen von Trautmansdorff Excellentz daß verspre-
chen der 600 000 thaler gethan worden, alles in hoffnung, daß damals der
friden geschlossen worden sein solte. Weil es aber nit geschehen und wir
anietzt vermerkhten, daß sie noch Ihr Kayserliche Maiestät mit so unbilli-
cher pretension auffhalten wolten, so hetten wir daher ursach genommen,
denn protestierenden ze remonstrirn, daß, nachdem der cron Schweden
solche ansehenliche landt und leütte vom reich und noch darzu dise starkhe
geltsumma auß Ihr Maiestät aignen mittlen accordirt worden, ja die höchste
unbillicheit sei, daß sie von solcher Böheimischer proscribirten wegen den
krieg weiter continuirn und Ihr Maiestät derenthalben ferner zusetzen sol-
ten . Sonsten aber hette es mit disem versprechen die meinung nit, daß man
dabei zu einiger geheimbnus obligirt und verbunden wer. Ad 2. Waß
der catholischen zu Augspurg handlung contra protestantes anlangte,
da hetten die protestierenden dato gleiche andung bei unß angebracht, so
wir auch mit gebürender antwortt beschaiden, und solle deßwegen Ihr
Kayserlicher Maiestät gehorsambste relation beschehen. Ad 3. Wir het-
ten gleiches verlangen, es stüende aber die remora allein bei inen. Wann
sie den bedeütten paragraphum placitirten, so würde alles richtig werden.
Wir köndten unß auch in einige temperamenta nit einlassen. Ad 4. Die
satisfactionem militiae betreffend, da stüenden die Schweden inen selbst
vorm liecht, dann solang wir der subscription deß § ’Tandem‘ nit ge-
sichert , so köndten wir nichts ad consilia ordinum de solutione militiae
bringen, vil weniger unß etwan bei fürkommenden differentiis interponirn.
Sobaldt aber die richtigkheit mit dem bedeütten paragrapho erfolgt, so
wolten wir alle noch vorstehende materias abhandlen, den punctum militiae
selbst in die räthe bringen und allen fleiß anwenden, auff daß ehist immer
müglich ein endtlicher schluss darüber gefaßt und verglichen werde.
Eodem sambstags ist der conte Servient zu Oßnabrukh ankommen, hatt
aber sein ankunfft erst am hernach gefolgten dinstags unß, Kayserlichen,
intimirt, den wir auch eodem die visitirt und von ime folgenden mitwochs
revisitirt worden. Seyend doch nur in terminis curialibus verbliben und unß
keines sondern discurs angenommen.
vor unß erschienen und haben beschwernusweise vorgebracht, daß der
catholische magistrat zu Augspurg ein weit aussehend decret an die evan-
gelische burgerschafft daselbst ergehen lassen innhalts, daß sie sich erclären
solten, ob sie bei dem alten herkommen und auffgerichten transactionibus
verbleiben wolten oder nit, deßgleichen auch an die Churfürstliche Durch-
laucht in Bayern ein starkhes schreiben gethan, zumaln ein costbarliche lega-
tion an Kayserlichen hof verordnet, die allhie auffgerichte transaction umb-
zestossen . Wann dann solches zu verklainerung der Kayserlichen und könig-
lichen , auch der ständen gesandtschafften selbst geraichen, sodann dem
abgeredten verglich schnurstrakhs zuwiderlauffen thue und dergleichen
beginnen vermög der abgeredten executionsclausuln keinesweegs zu ver-
statten , sondern vilmehr zu straaffen, als ersuechten sie unß, solche begegnus
an Ihr Kayserliche Maiestät zu gelangen und daran ze sein, daß ermeldter
catholischer magistrat von ihrem widersetzlichen vorhaben abgewisen und
dem verglich stattzethuen angehalten werde, gestalten sie vernemmen, daß
allberait Ihr Churfürstliche Durchlaucht in Bayern selbige abgewisen hette.
Respondimus, wir hetten biß daher von Kayserlicher Maiestät dergleichen
beschwehrung nit vernommen, sonsten aber köndten wir wol glauben, daß
deren vil seyen, so sich wider dise befridung in eim und anderm beschweren
werden. Und köndten wir gleichwol nit sehen, wie noch derzeit wider den
catholischen magistrat zu besagtem Augspurg executiue verfahren werden
solte, seitemal bewußt, daß unter denn conditionibus praeliminaribus diß die
erste sei, ut nullus articulus obligatorius sit, nisi de reliquis omnibus plene
conuentum. Waran es haffte, daß man mit denn übrigen noch nit zum end
kommen, daß wer inen, protestierenden, gnugsamb bekandt, sie solten daran
sein, daß solche obstacula auß dem weeg geraumbt, so wurden man baldt
zum ende gelangen und alles sein volkommne endtschafft erraichen und also
disen und anderen beschwehrungen abgeholffen werden könden. Sonsten
wolten wir nit unterlassen, dises anbringen Kayserlicher Maiestät gehorsambst
ze referirn, wölche auch die von Augspurg zur gebür anzeweisen selbst ge-
naigt sein werden.
Post illos haben die Schweden ihren buechhalter an unß geschikht und
anzeigen lassen, 1. wie daß sie vernommen, ob hetten wir gestrigen tags
denn protestierenden etwas anzeig gethan von denjenigen 600 000 thalern,
wölche der cron Schweden vorigen jars in namen Kayserlicher Maiestät mit
gwisser maaß versprochen worden. Nun hetten sie vermeint, daß diser arti-
culus in secreto verbleiben sollen, so sie unß erinnern wollen. 2. Wer inen
vorkommen, waßgestalt die catholischen zu Augspurg zuwider deß allhiesi-
gen verglichs ein decret an die evangelischen ergehen lassen, auch sonst
mehrer weitterung vorgenommen. Petten, solches abzestellen. 3. Verlangten
sie, die conferentzen mit unß ze reassumirn, verhofften, der § ’Tandem omnes‘
wurde sich gar wol vergleichen und einige temperamenta finden lassen, es
wer mehrerntheils nur umb verenderung ettlicher wortt, so gar zu hart fallen
wolten, ze thuen. 4. Pitten, wir wolten dran sein, daß die satisfactio militiae
möchte richtig gemacht werden.
Respondimus ad 1. Wir wüßten unß zu erinnern, waßgestalt vergangnen
jars von deß herrn grafen von Trautmansdorff Excellentz daß verspre-
chen der 600 000 thaler gethan worden, alles in hoffnung, daß damals der
friden geschlossen worden sein solte. Weil es aber nit geschehen und wir
anietzt vermerkhten, daß sie noch Ihr Kayserliche Maiestät mit so unbilli-
cher pretension auffhalten wolten, so hetten wir daher ursach genommen,
denn protestierenden ze remonstrirn, daß, nachdem der cron Schweden
solche ansehenliche landt und leütte vom reich und noch darzu dise starkhe
geltsumma auß Ihr Maiestät aignen mittlen accordirt worden, ja die höchste
unbillicheit sei, daß sie von solcher Böheimischer proscribirten wegen den
krieg weiter continuirn und Ihr Maiestät derenthalben ferner zusetzen sol-
ten . Sonsten aber hette es mit disem versprechen die meinung nit, daß man
dabei zu einiger geheimbnus obligirt und verbunden wer. Ad 2. Waß
der catholischen zu Augspurg handlung contra protestantes anlangte,
da hetten die protestierenden dato gleiche andung bei unß angebracht, so
wir auch mit gebürender antwortt beschaiden, und solle deßwegen Ihr
Kayserlicher Maiestät gehorsambste relation beschehen. Ad 3. Wir het-
ten gleiches verlangen, es stüende aber die remora allein bei inen. Wann
sie den bedeütten paragraphum placitirten, so würde alles richtig werden.
Wir köndten unß auch in einige temperamenta nit einlassen. Ad 4. Die
satisfactionem militiae betreffend, da stüenden die Schweden inen selbst
vorm liecht, dann solang wir der subscription deß § ’Tandem‘ nit ge-
sichert , so köndten wir nichts ad consilia ordinum de solutione militiae
bringen, vil weniger unß etwan bei fürkommenden differentiis interponirn.
Sobaldt aber die richtigkheit mit dem bedeütten paragrapho erfolgt, so
wolten wir alle noch vorstehende materias abhandlen, den punctum militiae
selbst in die räthe bringen und allen fleiß anwenden, auff daß ehist immer
müglich ein endtlicher schluss darüber gefaßt und verglichen werde.
Eodem sambstags ist der conte Servient zu Oßnabrukh ankommen, hatt
aber sein ankunfft erst am hernach gefolgten dinstags unß, Kayserlichen,
intimirt, den wir auch eodem die visitirt und von ime folgenden mitwochs
revisitirt worden. Seyend doch nur in terminis curialibus verbliben und unß
keines sondern discurs angenommen.